Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ilse Aigner
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie sich um meine Arbeitsbelastung zu sorgen scheinen. Aber ich kann Sie beruhigen: mein entschuldigtes (auch Parlamentarier müssen sich für Ihr Fehlen entschuldigen) Fernbleiben von diversen Abstimmungen ist nicht auf Überlastung zurück zu führen, sondern allein darauf, dass man auf internationaler Ebene wenig Rücksicht auf die terminlichen Belange deutscher Abgeordneter nehmen kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.12.2006
Von:

Sehr geehrter Frau Aigner,

während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird eines der wichtigsten Ziele die Wiederbelebung und letztlich die Verabschiedung eines neuen EU-Verfassungsvertrages sein.
Ein Votum der deutschen Bürger zu diesem Vertragswerk per Volksabstimmung wird von den regierenden politischen Parteien in Deutschland abgelehnt.

Die Beteiligung der Bevölkerung an wichtigen politischen Entscheidungen per Volksabstimmung gehört in Deutschland ohnehin nicht zur demokratischen Praxis. Offensichtlich scheuen die politischen Mandatsträger die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Volksmeinung. Sie suggerieren somit gleichzeitig den unreifen, unmündigen Bürger.
Zudem werden Gesetze und Verordnungen erlassen, die niemand mehr versteht und die der wahren Volksmeinung entgegenstehen.

Das schürt die Unzufriedenheit der Bevölkerung. Ihr Unmut über die Volksferne der Regierung und der von ihr getragenen Systeme und Netzwerke ist inzwischen so groß, dass man von einer Gefährdung des demokratischen Friedens sprechen kann.
Die am 28. Dezember 2006 vom Stern veröffentlichte Forsa-Umfrage zu diesem Thema spricht eine so deutliche Sprache, dass es erschreckend ist.
Selbst Wahlen werden von der Bevölkerung nicht mehr als Mittel der demokratischen Mitbestimmung betrachtet.

Dies müsste eigentlich den politisch Verantwortlichen mehr als zu denken geben. Leider ist aber davon nichts zu spüren.
Vielmehr stehen Ränkespiele um politische Rechthaberei im Vordergrund.

Ich möchte Ihnen deshalb die Fragen stellen, ob Sie ein Plebiszit zum EU-Verfassungsvertrag und anderen wichtigen Grundsatzfragen sowie grundsätzlich eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung durch Volksabstimmungen im Sinne von mehr Bürgerbeteiligung befürworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Aigner
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05.01.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

Beim EU-Verfassungsvertrag handelt es sich in der Tat um eine wichtige Frage. Wir alle werden von den Regelungen des Verfassungsvertrags unmittelbar betroffen sein. Vieles spricht also dafür, dass auch die deutschen Bürger über die Annahme des Vertrags abstimmen. Umgekehrt stellt sich die Frage, weshalb für den Verfassungsvertrag eine isolierte Sonderregelung gefunden werden soll. Einer generellen Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene halten die Verfechter der repräsentativen Demokratie gute Argumente entgegen. So kann die Entscheidungsfindung wesentlich schneller und effizienter stattfinden. Zudem ist sie weniger anfällig gegen Populismus und Demagogie. Grundsätzlich empfinde ich für Ihren Vorschlag durchaus Sympathie. Ich bin aber der Meinung, dass die repräsentative Demokratie der direkten Demokratie vorzuziehen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ilse Aigner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

Teile des Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen Verstosses u.a. gegen Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fuer verfassungswidrig erklaert. Dieses Gesetz ist jedoch - da ohne Zustimmung des Bundesrates zustandegekommen - insgesamt verfassungswidrig. Paragraph 7 des LuftSiG stellt zudem eine Vielzahl unbescholtener Buerger unter unbegruendbaren Generalverdacht und wird rechtswidrig angewendet (vgl. entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Muenchen). Die erneuten Bestrebungen von Herrn Schaeuble, das LuftSiG durch eine verfassungswidrige Aenderung des Grundgesetzes zu "legitimieren", lassen nunmehr das Schlimmste befuerchten.

Mit Hinblick auf die stetig steigende Anzahl verfassungswidriger Gesetze und die Angriffe fuehrender Politiker auf Bundespraesident Koehler in diesem Zusammenhang rege ich die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verfassungsbruch" an. Tatbestand und Taeterschaft werden im Rahmen von Entscheidungen des BVerfG ohnehin hoechstrichterlich festgestellt, so dass die Verfolgung der Tat kein Problem darstellt. Das Strafmass sollte bei festgestelltem Vorsatz bis zu 5 Jahren Gefaengnis betragen. Zusaetzlich ist es wuenschenswert, entsprechend vorbestraften Personen das passive Wahlrecht abzuerkennen. Im einfachen Fall (Fahrlaessigkeit) ist eine empfindliche Geldstrafe in Hoehe von 90 Tagessaetzen wohl ausreichend. Ein solcher Straftatbestand wuerde die Moeglichkeit, unter Umgehung der Verfassung ein quasi-totalitaeres Staatssystem mit unabsehbaren Folgen zu errichten (vgl. LuftSiG) endlich beenden.

Da Sie in Ihrem Wahlkreis direkt gewaehlt wurden, koennten Sie eine solche Initiative ohne die Gefahr, Ihre Wiederwahl aufs Spiel zu setzen, starten. Was halten sie davon? Die ueberwiegende Mehrzahl der Buerger wuerde es Ihnen danken.

Mit freundlichen Gruessen,
Antwort von Ilse Aigner
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08.01.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrte Herr ,

die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verfassungsbruch" halte ich für nicht sinnvoll. In Deutschland werden die Gesetze vom Parlament verabschiedet, nicht aber von einer einzelnen Person. Sollte ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden, müssten sämtliche Abgeordnete, die für das Gesetz gestimmt haben, haftbar gemacht werden.
Zudem würde sich die Frage stellen, ob die einzelnen Abgeordneten vorsätzlich oder fahrlässig handelten. Dies zu klären, würde einen nicht zu bewältigenden Aufwand erfordern.
Mit dem Bundesverfassungsgericht – und auch mit dem Bundespräsidenten – haben wir bereits ein effizientes Kontrollsystem. Jedem Bürger steht der Weg nach Karlsruhe offen.


Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herr Schowalter haben Sie geschrieben, daß sie gegen eine direkte Demokratie sind.
Halten Sie das Volk für zu Dumm? Denken Sie die Bürger dieses Landes sind zwar in der Lage auf Wahlversprechen reinzufallen, welche ja auch ein stückweit Demagogie sind z.B. Merkelsteuer, (ja ich weis das war die SPD) aber bei Konkreten Entscheidungen nicht in der Lage sind sich eine eigene Meinung zu Bilden?
Es gilt doch vor einem Volksentscheid die Menschen dieses Landes entsprechend Aufzuklären.
Denken Sie die Menschen haben die Regierung gewählt um Ihr einen Freischein für Ihr tun zu geben, im guten Glauben daran, daß die schon wissen was die machen?
Das Entscheidungen effizienter und schneller stattfinden glaube ich Ihnen gerne, denn ich denke, daß Sie die Menschen in diesem Land gegen die Einführung des Euro, gegen die Mehrwertssteuer, gegen Harz IV, gegen die EU-Verfassung, gegen den Wegfall der Eigenheimzulage, gegen die Kürzung der Pendlerpauschale, für die wiedereinführung einer Besteuerung der Gewinne bei Verkauf von Unternehmensteilen usw. usw. gestimmt hätten und somit gegen die Regierung. Machen es sich die "Volksvertreter" nicht etwas einfach wenn Sie "im Namen des Deutschen Volkes" entscheidungen gegen eben diese Volk duchsetzt ohne die Meinung des Volkes zu respektieren? Angst?

MfG
R.
Antwort von Ilse Aigner
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15.01.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie sagen, dass die Menschen dieses Landes über anstehende Entscheidungen entsprechend aufgeklärt werden müssen. Jedoch musste ich die Erfahrung machen, dass die Themen für eine hinreichend ausführliche Aufklärung oftmals zu komplex sind. Meinen Antworten an Bürgern füge ich gerne weiterführendes Informationsmaterial bei. Leider musste ich feststellen, dass die Bürger nicht zum Lesen dieser Unterlagen kamen, was ich in vielen Fällen für verständlich halte. Die Bürger sind in der Regel mit ihren Alltagsaufgaben so sehr ausgelastet, dass schlichtweg keine Zeit bleibt für umfangreiches Aktenstudium. Genau dies ist der Grund, weshalb ich mich in großen Teilen für eine repräsentative Demokratie ausspreche und nicht, weil ich die Bevölkerung für dumm halte. Die Bürger sind keineswegs dumm!

Ein gutes Beispiel ist der EU-Verfassungsvertrag: In Frankreich war vor der Volksentscheidung der Entwurf des Vertrages für jeden Bürger zugänglich. Umfragen haben aber gezeigt, dass sich kaum jemand mit dem Verfassungswerk beschäftigt hat. Vielmehr ließen sich die Menschen bei der Abstimmung von Ihrem Gefühl leiten.

In Ihrer Frage führen Sie Beispiele an - wie die Kürzung der Pendlerpauschale oder die Abschaffung der Eigenheimzulage -, für die es Ihrer Meinung nach keine Mehrheiten in der Gesellschaft gegeben hätte. Dies ist auch nachvollziehbar, da niemand gerne finanzielle Einschnitte in Kauf nimmt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich immer Mehrheiten für eine Ausweitung der persönlichen Zugeständnisse - finanziert durch die öffentliche Hand - organisieren lassen. Eine Aufblähung des Sozialstaates auf Kosten unserer Nachfahren wäre die Folge. Bereits jetzt haben wir eine Zinslast des Bundeshaushalts, die beinahe fünf mal so hoch ist wie die Ausgaben für Bildung und Forschung. Dies ist nicht mehr zu verantworten.


Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

in Ihrer Antwort vom 8.1. an Herrn Stock behaupteten Sie, dass die Rechtmäßigkeit der im Bundestag beschlossenen Gesetze ausreichend kontrolliert wird. Warum sind Sie davon überzeugt?

Auch Abgeordnete sprachen dem Bundespräsidenten vor kurzem das Recht ab, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen festzustellen und deshalb die Unterschrift zu verweigern. Macht Sie das nachdenklich?

Ein anderes Beispiel: Herr Steinbrück und eine Arbeitsgruppe haben im Zusammenhang mit der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer eindeutig eine rechtswidrige Lösung favorisiert - Einzelheiten finden Sie in Abgeordnetenwatch bei Fragen an Frau Bettina Hagedorn und Herrn Eduard Oswald. Offenbar wird keine ausreichende Kontrolle der Rechtmäßigkeit vorausgesetzt.
Macht Sie das nachdenklich?

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie erreichen, dass möglichst selten im Bundestag ein rechtswidriges Gesetz beschlossen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Aigner
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15.01.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

Die zweimalige Verweigerung der Unterschrift des Bundespräsidenten zeigt doch, dass Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Es ist ja nicht so, dass das Parlament unentwegt verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Wenn verschiedene Abgeordnete der Meinung sind, dass der Bundespräsident für die Prüfung von Gesetzen nicht zuständig sei, ist das ihr gutes Recht. Ich bin da anderer Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Frage zum Thema Frauen
12.01.2007
Von:

Halten Sie 130.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland für okay? Ja oder Nein? Wenn Nein, was gedenken Sie und die Unionsfraktion dagegen zu tun?
Antwort von Ilse Aigner
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19.01.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

meines Erachtens benötigen wir eine strengere Regelung für Spätabtreibungen. Diese werden in Deutschland zumeist aufgrund einer schweren Behinderung des Fötus vorgenommen, seltener wegen einer unmittelbaren gesundheitlichen Gefährdung der Schwangeren. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag drängt schon seit Jahren darauf, durch gesetzliche Änderungen zu erreichen, dass die Zahl der Abtreibungen nach einer pränatalen Untersuchung auf mögliche Behinderungen vermindert wird. Hierzu stellte in der letzten Legislaturperiode die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag "Vermeidung von Spätabtreibungen – Hilfen für Eltern und Kinder" - siehe Bundestagsdrucksache 15/3948. Der Antrag wurde jedoch von der damaligen rot-grünen Regierungskoalition abgelehnt. In der jetzigen Legislaturperiode haben wir auf Arbeitsgruppenebene erneut versucht, eine Einigung mit der SPD zu erzielen - leider vergeblich. Auf Rückfrage wurde mir von den Fachkollegen mitgeteilt, dass sich nun die Fraktionsspitzen um Einigung bemühen.

Nach derzeit geltendem Recht kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. Aus Unionssicht soll ausdrücklich klargestellt werden, dass eine vermutete Behinderung allein kein Grund für einen Abbruch sein darf. Die Unionsfraktion möchte zudem eine verpflichtende Beratung für Schwangere einführen, die von einer möglichen Schädigung des Fötus erfahren haben. Aus Sicht der CDU/CSU wäre eine solche Beratung eine unverzichtbare zusätzliche Hilfestellung für Schwangere.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Ihre Frage an Ilse Aigner
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