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Sehr geehrte Frau Aigner,
zu Ihrer Antwort an Hr. Raschdorff bezüglich dem Stasi-Vergleich habe ich eine Frage.
Inzwischen hat sich der Begriff "Stasi 2.0" für Aktivitäten der Regierung, v.a. von Innenminister Schäuble, festgesetzt.
Natürlich rechtfertigt die VDS alleine den Begriff "Stasi 2.0" noch nicht.
Jedoch wurden in der letzten Zeit die Überwachungsmöglichkeiten dramatisch intensiviert. Auch die Unschuldsvermutung wurde eingeschränkt, in dem jeder als potentieller Terrorist (oder zumindest schwerer Straftäter) schon einmal vorsorglich überwacht wird. Damit wurde ein entscheidender Schritt vom Rechtsstaat hin zum Überwachungsstaat getätigt. Zu diesem Themenkomplex gehören auch Entscheidungen wie:
* Telekommunikationsüberwachung
* Fluggastdatenspeicherung und automatische Weitergabe für alle Flüge
* Heimliche Online-Durchsuchung / Bundestrojaner
* Speicherung der Fingerabdrücke aller Bürger ohne Verdacht
* Biometrische Passdaten ohne Zustimmung
* Ausweise die per RFID unbemerkt ausgelesen werden können
* Erweiterte Rasterfahndung
* Großer Lauschangriff
* Nutzung der Mautdaten für fremde Zwecke
* Allgemeine Erlaubnis zur Videoüberwachung ohne Verdacht
Das alles zusammen mit dem Wissen, wie die USA ganz schnell vom Vorreiter der Menschenrechte zu einem Staat wurden, der Guantanamo "erfunden" hat (Inhaftierung ohne Urteil,...) stimmt mich doch sehr bedenklich.
Die Richtung die in Deutschland eingeschlagen wird, ist an dem Fall von Andrej H. (z.B.
www.heise.de ), der inzwischen von der Presse aufgegriffen wurde, deutlich ersichtlich. Hier wurden alle Briefe an vier Berliner Tageszeitungen überwacht. Und ES WURDEN DIE STASI-AKTEN HERANGEZOGEN!
Frau Aigner, ab wann können wir von Stasi-Methoden reden? Wann ist Ihrer Meinung nach der Begriff "Stasi 2.0" gerechtfertigt?
Und was sagen sie zum GröFaZ-(Hitler)-Vergleich von Hr. Schäuble, womit er die Klage gegen die VDS verunglimpfen wollte?
Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,
C.