Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ilse Aigner
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Um dennoch hier für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine bessere Wahlmöglichkeit zu schaffen, habe ich als Ministerin die Ohne Gentechnik-Kennzeichnung eingeführt. Für so gekennzeichnete Lebensmittel dürfen keine Lebensmittelzutaten verwendet werden, die Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten, selbst wenn diese Spuren nach Europarecht nicht zu kennzeichnen wären. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
12.11.2007
Von:
und

Sehr geehrte Frau Aigner,

als unsere Abgeordnete kennen Sie unseren schönen Landkreis Starnberg von div. Besuchen. Können Sie sich vorstellen, daß hier in Oberpfaffenhofen schon bald 50to-Flugzeuge über die Köpfe von nahezu 100 000 Menschen (Germering/Kreis FFB mit 30 000 Menschen zählen wir hier dazu) hinweg starten und landen? Ortsteile von Gilching mit 3 Kindergärten und 2 Schulen befinden sich in weniger als 1000 m Entfernung von Start- bzw. Landebahn.
Dies alles zum wirtschaftlichen Vorteil eines Privatinvestors, von dem keiner weiß, wann er seine Anteile gewinnbringend veräußern wird!
Unseren Politikern verspricht man die Schaffung von Arbeitsplätzen. Welche? Abfertigungs- und Servicepersonal?
Unsere Region hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten bundesweit. In der Abflugschneise liegen Hunderte von Hightech Arbeitsplätzen, u.a. Firmen wie TQ-Systems und 3M-ESPE, die dadurch gefährdet werden. Vom Nachteil für den Tourismus ganz zu schweigen.
Der weitere Ausbau von Galileo/DLR ist mit dem derzeitigen Status eines Sonderflughafens ohne weiteres möglich. Auch ein Forschungsflughafen wäre denkbar. Aber ein Ausbau zu einem Regionalflughafen mit "qualifiziertem Geschäftsreiseflugverkehr" (einem Begriff von dem niemand weiß, was er eigentlich bedeutet), wäre nur zum Nachteil der gesamten Region.
Unter www.Fluglaerm-fuenfseenland.de können Sie eine Studie zur Personalenwicklung mit und ohne Änderung des derzeitigen Status Sonderfughafen einsehen.

Seit kurzem gibt es den Flughafen Memmingen und auch Augsburg lechzt nach Flugbewegungen. Hier wäre die Verkehrsanbindung nach München sehr gut. Warum also eine ganze Region kaputt machen?

Auch wenn sie nicht direkt in die Entscheidung eingebunden sind, haben Sie doch Einfluß und Kontakte. Können sich die Bewohner Ihres Wahlkreises darauf verlassen, daß Sie alles unternehmen werden, die Umwandlung des Flughafens Oberpfaffenhofen in einen Verkehrsflughafen zu verhindern?
Wir bitten um eine klare Aussage.

MfG
H. u. E.
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
26.11.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrte Familie ,

ich spreche mich klar gegen den Status eines Verkehrsflughafens aus. Im Gegensatz zu den Flughäfen Memmingen und Augsburg wird Oberpfaffenhofen weiterhin ein Sonderflughafen bleiben - unabhängig vom Ausgang des Antragverfahrens. Linienflüge wird es in Oberpfaffenhofen auch künftig nicht geben. Laut der Regierung von Oberbayern ist der Begriff "Qualifizierter Geschäftsflugverkehr" ein künstliches Wortgebilde und bezeichnet den Geschäftsflug nach Instrumenten - im Gegensatz zum Sichtflug. D.h. Flugzeuge können auch bei schlechter Wetterlage starten und landen.

Zudem werbe ich für die Beibehaltung der bisher erlaubten Flugzeiten an Wochenenden. Eine Ausweitung des Flugbetriebs geht meines Erachtens unverhältnismäßig stark zu Lasten der Anwohner. Aber auch das Fortbestehen des wirtschaftlichen Betriebs muss gewährleistet bleiben. In einer früheren Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de habe ich dargelegt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Flughafenbetrieb nicht rentabel ist.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ich als Bundestagsabgeordnete an keiner Stelle an dem Verfahren beteiligt bin. Abschließend möchte ich betonen, dass ich die Stellenausschreibung vor dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens, in der Mitarbeiter für den Flughafen Oberpfaffenhofen gesucht wurden, für inakzeptabel halte.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.11.2007
Von:

Guten Tag Frau Aigner.

Sie haben den Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, den Grund kann ich mir jedoch nicht so recht vorstellen. Das Einzige, womit ich es mir erklären kann ist, dass die grosse Koalition bereits den Boden der Demokratie verlassen hat und sich darauf vorbereitet, gegen die Bürger der Bundesrepublik zu regieren.

Unfug, meinen Sie?

Da gibt es z.B. Herrn Jung, immerhin Verteidigungsminister, der einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, der lieber den gesetzlichen Notstand ausrufen würde, um Flugzeuge abschiessen zu können, anstatt zu akzeptieren dass das Bundesverfassungsgericht die Abwägung von Leben gegen Leben für unzulässig erklärt hat (siehe z.B. www.spiegel.de ).

Auch Herr Schäuble, Innenminister, auch einer, der einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, bringt mit seinen Forderungen zur angeblichen "Terrorabwehr" immer häufiger Vorschläge, die ganz klar verfassungswidrig sind. Neben der Vorratsdatenspeicherung, die ja auch sie unterstützen und die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellt (siehe z.B. www.heise.de ) fordert er auch die gezielte Tötung von Menschen, etwas das ebenfalls klar gegen das Grundgesetz verstösst das die Tötung eines Menschen ausschliesslich unter Notwehr toleriert ( www.tagesschau.de ).

Wenn Sie solche Gesetze befürworten und ermöglichen, haben wir unsere Freiheit einer fragwürdigen Sicherheit geopfert. So ähnlich begann alles auch in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts und gipfelte dann im Ermächtigungsgesetz und letztlich im 2. Weltkrieg.

Für mehr Beispiele ist hier leider kein Platz, es gibt jedoch jede Menge belegbarer Beispiele, dass die Richtung, die die Politik nimmt absolut die Falsche ist. Wie stellen Sie sich dazu?

Mit freundlichem Gruss,
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
26.11.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

Der Staat muss die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten können. Eine effektive Strafverfolgung ist hierfür unverzichtbar. Ohne wirksame Ermittlungsinstrumente wie die Telekommunikationsüberwachung und die Vorratsdatenspeicherung ist dies aber unmöglich.

Für etwaige Eingriffe in den privaten Lebensbereich durch solche Ermittlungsmaßnahmen muss es jedoch hohe Schranken geben. Die vor kurzem verabschiedeten Regelungen tragen dem voll Rechnung. So werden bei der Vorratsdatenspeicherung keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet, sondern lediglich die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert. Eine Abfrage dieser Daten kann nur nach einem richterlichen Beschluss erfolgen. Für die Anordnung einer Telefonüberwachung muss ein durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegen. Dies wird oft falsch dargestellt und schürt bei den Menschen völlig unbegründete Ängste vor einem Überwachungsstaat.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.11.2007
Von:

Frau Aigner,

wie können Sie sich als Frau mit technischem Sachverstand aktiv für die Stasimethoden der Überwachung aller Bundesbürger ohne begründeten Anfangsverdacht aussprechen?

Sie haben am 09.11.07 mit JA für den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregulierung der Telekommunikationsüberwachung gestimmt.

FRAGE:
1) Glauben Sie ernsthaft, dass durch derartige Methoden ein terroristischer Anschlag oder schwere Straftaten vereitelt werden können?

2) Schafft 100% Überwachung auch 100% Freiheit und Sicherheit?
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
28.11.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

das Telekommunikationsüberwachungsgesetz mit den Methoden der Stasi zu vergleichen ist absolut unangebracht. Im Übrigen darf ich auf meine Antwort an Herrn Reichardt verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

zu Ihrer Antwort an Hr. Raschdorff bezüglich dem Stasi-Vergleich habe ich eine Frage.

Inzwischen hat sich der Begriff "Stasi 2.0" für Aktivitäten der Regierung, v.a. von Innenminister Schäuble, festgesetzt.

Natürlich rechtfertigt die VDS alleine den Begriff "Stasi 2.0" noch nicht.
Jedoch wurden in der letzten Zeit die Überwachungsmöglichkeiten dramatisch intensiviert. Auch die Unschuldsvermutung wurde eingeschränkt, in dem jeder als potentieller Terrorist (oder zumindest schwerer Straftäter) schon einmal vorsorglich überwacht wird. Damit wurde ein entscheidender Schritt vom Rechtsstaat hin zum Überwachungsstaat getätigt. Zu diesem Themenkomplex gehören auch Entscheidungen wie:
* Telekommunikationsüberwachung
* Fluggastdatenspeicherung und automatische Weitergabe für alle Flüge
* Heimliche Online-Durchsuchung / Bundestrojaner
* Speicherung der Fingerabdrücke aller Bürger ohne Verdacht
* Biometrische Passdaten ohne Zustimmung
* Ausweise die per RFID unbemerkt ausgelesen werden können
* Erweiterte Rasterfahndung
* Großer Lauschangriff
* Nutzung der Mautdaten für fremde Zwecke
* Allgemeine Erlaubnis zur Videoüberwachung ohne Verdacht

Das alles zusammen mit dem Wissen, wie die USA ganz schnell vom Vorreiter der Menschenrechte zu einem Staat wurden, der Guantanamo "erfunden" hat (Inhaftierung ohne Urteil,...) stimmt mich doch sehr bedenklich.
Die Richtung die in Deutschland eingeschlagen wird, ist an dem Fall von Andrej H. (z.B. www.heise.de ), der inzwischen von der Presse aufgegriffen wurde, deutlich ersichtlich. Hier wurden alle Briefe an vier Berliner Tageszeitungen überwacht. Und ES WURDEN DIE STASI-AKTEN HERANGEZOGEN!

Frau Aigner, ab wann können wir von Stasi-Methoden reden? Wann ist Ihrer Meinung nach der Begriff "Stasi 2.0" gerechtfertigt?
Und was sagen sie zum GröFaZ-(Hitler)-Vergleich von Hr. Schäuble, womit er die Klage gegen die VDS verunglimpfen wollte?

Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,
C.
Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
18.12.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

der Begriff "Stasi 2.0" wird von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung verwendet. Sie bedienen sich eines "plakativen" Ausdrucks, um Ihre Argumente zu unterstreichen. Ich kann diese Formulierung in keiner Weise unterstützen.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung zeichnen gerne ein falsches Bild. Es ist nicht zutreffend, dass sämtliche Bürger als potentielle Terroristen eingestuft und sie deshalb überwacht würden. Damit ein Abrufen der Verbindungsdaten überhaupt möglich ist, müssen gewichtige Hinweise auf terroristische Aktivitäten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner
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Frage zum Thema Gesundheit
30.11.2007
Von:

Wie stehen Sie zu meiner kürzlich an Frau Leutheusser-Schnarrenberger gestellten Frage mit folgendem Wortlaut?:
Warum gibt es keine ernstzunehmende Initiative im Deutschen Bundestag, folgenden UNSINN zu beseitigen: Arzneimittel, darunter natürlich auch lebensrettende, sind mit dem jeweils geltenden vollen Mehrwertsteuersatz belegt, dagegen werden u.a. Genußmittel wie Kaviar (weil "Lebensmittel"!) und Hunde- und Katzenfutter mit einem reduzierten Steuersatz von 7 % belegt.
Die generelle Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kann keine befriedigende Lösung sein!
Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
14.12.2007
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Frage zur Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel sprechen Sie einen Aspekt an, der innerhalb der CDU/CSU-Fraktion immer wieder diskutiert wird. Dabei vertreten die Gesundheitspolitiker unserer Fraktion die Meinung, dass eine solche Halbierung zu begrüßen sei. Hingegen geben die Haushaltspolitiker zu Bedenken, dass zunächst die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden müssen, bevor ein solcher Schritt angegangen werden kann.

Grundsätzlich wird eine Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel befürwortet, allerdings nicht zum derzeitigen Zeitpunkt. Ich selbst halte die Idee der Halbierung auch für überlegenswert, anerkenne aber gleichwohl, dass der Haushaltskonsolidierung zum jetzigen Zeitpunkt Priorität eingeräumt werden muss. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel würde einen Steuerausfall von ca. 900 Mio. Euro mit sich führen.

Ich kann die Stellungnahme von Frau Leutheusser-Schnarrenberger nachvollziehen. Jedoch ist es in der Opposition immer einfacher, Forderungen aufzustellen ohne eine vernünftige Gegenfinanzierung. Die Bundestagsfraktion Die Linke beweist uns dies tagtäglich. Meine Kollegin von der FDP handelt zum Glück meist besonnener.

Die Frage einer möglichen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln sollte nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Produkten insgesamt erörtert werden. Ich stimme Ihnen zu, dass die generelle Abschaffung des reduzierten Steuersatzes keine befriedigende Lösung sein kann.
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Ihre Frage an Ilse Aigner
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