Fragen und Antworten

Das Thema ihrer Frage betrifft das Bayerische Landesamt für Steuern. Ich bitte Sie, Ihre Frage direkt an das Landesamt zu stellen.

Zu diesen Belangen gehört einerseits das Ortsbild, andererseits auch die Möglichkeit, im Geltungsbereich einer solchen Satzung Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anbringen zu können.

Wenn Sie weitere Fragen zu meiner bereits veröffentlichten Antwort haben, bitte ich Sie, sich aus den bereits genannten Gründen direkt an die Verwaltung des Bayerischen Landtags unter informationsstelle@bayern.landtag.de zu wenden

Der Ältestenrat besteht neben mir aus 17 weiteren Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen und ist ein Koordinierungsorgan für die parlamentarische Arbeit.