Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ilse Aigner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.12.1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wohnort
Feldkirchen-Westerham
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
weitere Profile
(...) Die Kartoffelsorte ist rein für die technisch-industrielle Nutzung von der Firma BASF entwickelt worden und soll keinesfalls als Lebensmittel eingesetzt werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Kartoffel, die sowohl Amylopektin- als auch Amylosestärke besitzt, weist Amflora allein die Amylopektinstärke auf. So kann die Kartoffelstärke einfacher und effizienter für industrielle Zwecke wie etwa der Papiergerstellung genutzt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ilse Aigner
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
05.02.2010
Von:

Sehr geerhrte Frau Bundesministerin Aigner,

Im Koalitionsvertrag auf Seite 48 steht:
"Um aktuell drohende Flächenbrachen und damit verbunden unwiderrufliche Schäden für Natur und Kulturlandschaft zu verhindern wird ein zweijähriges Grünlandmilchprogramm des Bundes in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro aufgelegt."
Bis dahin waren Mutterkuhhalter,die oftmals drohende Flächenbrachen aufnehmen, vom Grünlandmilchprogramm noch nicht ausgeschlossen. Danach kam meiner Meinung nach die Milchlobby von Bauernverband und BDM ins Spiel und durch Ausschlüsse von bestimmten Kuhrassen und durch Vorlage einer Molkereiabrechnung werden die Mutterkuhhalter ausgeschlossen. Nach aktuellem Situationsbericht sind die Einkommen der Mutterkuhhalter 2009 genauso eingebrochen und deutlich niedriger als bei der Milchviehhaltung. Milchkühe und Mutterkühe sind eigenlich ziemlich identisch. Jede Kuh ist eine Mutterkuh sonst würde sie keine Milch geben. Auch die Kälber von Milchkühen werden mit Milch und anschließend mit Gras und Heu aufgezogen wie in der Mutterkuhhaltung.
Mutterkuhhalter haben keine Lobby und sind eine Minderheit. Aber gerade am Umgang mit Minderheiten erkennt man den Charakter der Politik.
Meine Frage: Warum werden Mutterkuhhalter vom Grünlandmilchprogramm ausgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
04.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die deutsche Landwirtschaft und insbesondere die Milcherzeuger befinden sich - vor allem durch den Verfall der Erzeugerpreise - gegenwärtig in einer schwierigen Lage. Viele Betriebe sind in Liquiditätsengpässe geraten. Mit dem "Sonderprogramm Landwirtschaft", einem Gesamtpaket von Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro, reagiert die Bundesregierung schnell und effektiv auf diese Situation. Sie bündelt und optimiert die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und gibt so den Betrieben mehr Sicherheit für die kommenden Wirtschaftsjahre. Die Maßnahmen der Bundesregierung richten sich zu einem Teil an Milcherzeuger, die - anders als Rindfleischerzeuger - durch einen besonders drastisch und existenzbedrohenden Verfall der Erzeugerpreise betroffen wurden. Die Milcherzeugungsbetriebe werden eine Grünlandprämie und eine Kuhprämie erhalten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese besondere Hilfen auf zwei Jahre begrenzt sind.
Der Bundesregierung ist sehr wohl bewusst, dass nicht nur die Milchviehhaltung, sondern gerade auch die Mutterkuhhaltung einen sehr wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Dauergrünlandes leistet. Neben der bereits erwähnten besonderen Situation der Milcherzeuger ist die Tatsache, dass die EU-Rechtsgrundlage für die Gewährung der nationalen Haushaltsmittel nur eine Verwendung für den Milchsektor zulässt, ein weiterer Grund dafür, dass nur Milchviehhalter eine Grünlandprämie erhalten können.
Entscheidend ist aber, dass dennoch wesentliche Teile des Sonderprogramms für die Landwirtschaft allen landwirtschaftlichen Betrieben - also auch den Mutterkuhhaltern - zugute kommen:
  • 2010 und 2011 werden insgesamt 314 Mio. Euro im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Form von Beitragsgutschriften allen landwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen. Hiervon stammen bis zu 114 Mio. Euro aus dem Grünlandmilchprogramm. Wegen ihrer - aufgrund einer Umstellung auf Risikoklassen - vergleichsweise hohen Beitragsbelastung werden davon Rindvieh haltende Betriebe besonders profitieren.
  • Das mit 50 Mio. Euro dotierte Krisenliquiditätsprogramm steht ebenfalls allen landwirtschaftlichen Betrieben offen.
  • Die Bundesregierung hat zudem eine Fortführung der Streichung des Selbstbehalts und der Obergrenze beim Agrardiesel auf den Weg gebracht, die ebenfalls allen Betrieben zugute kommen werden. Darüber hinaus soll auf europäischer Ebene auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels hingewirkt werden.
Diese auch Mutterkuhhaltern zugute kommenden Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag, um die aktuelle Krise zu überwinden, und ergänzen wirkungsvoll die mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
05.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner!

Bislang galten Sie mir als eine entschiedene und überzeugte Vertreterin kontra Gentechnik in der bundesdeutschen Landwirtschaft. Dies hat mir sehr gefallen und ebenso einer Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik. Nun lese ich, dass die CDU/CSU im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart hat, diese Haltung aufzugeben. Frage 1: Wie begründen Sie dem Volk gegenüber sachlich diesen Umschwung? Frage 2: Werden Sie Ihre neue Einstellung, die keine sachlichen Gründe nennt, vielmehr sich lediglich auf den Koalitionsvertrag beruft, öffentlich machen? Nun steht im EU-Agrarrat eine Abstimmung darüber an, zwei neue Genmaissorten europaweit zum kommerziellen Anbau zuzulassen. Da sind Sie gefragt, darüber abzustimmen. Das Grundgesetz bestimmt, dass Sie das zum Wohle des Deutschen Volkes tun sollen und als Abgeordnete nicht an Weisungen gebunden sind sondern Ihr Gewissen befragen Frage 3: Werden Sie entgegen Ihrer bisherigen gut begründeten ablehnenden Haltung für diese Zulassung stimmen obwohl Sie wissen, dass das Volk mehrheitlich genau dieses ablehnt?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
24.02.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Grünen Gentechnik bedeuten einen Fortschritt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Denn zum einen wollen wir die rechtlichen Bedingungen dafür schaffen, dass die Bundesländer selbst über die Abstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und konventionellem oder ökologischem Anbau eigenständig festlegen können. Außerdem streben wir die Schaffung einer Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an. Damit wollen wir mehr Verbrauchertransparenz erreichen, indem Lebensmittel, die im Laufe ihres Produktionsprozesses mit GVO in Berührung gekommen sind, auch entsprechend gekennzeichnet werden sollen. Das bedeutet, dass vor allem Fleisch- und Wurstwaren oder Milch und Milchprodukte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, gekennzeichnet werden müssen.
Ich habe seiner Zeit das Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais der Sorte Mon 810 deshalb erlassen, weil es berechtigten Grund zur Annahme gibt, das Mais der Linie Mon 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnte. Das war eine Einzelfallentscheidung, wie gesetzlich vorgeschrieben, bei der das Für und Wider auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse sorgfältig abgewogen werden musste. An diese Vorgehensweise der Prüfung werde ich mich auch zukünftig halten.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
09.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich begrüße die Initiative gegen die weitere Google-Unsitte namens Streetview.

Besonders unangenehm empfinde ich, dass die Firma Google mit dem US-Geheimdienst NSA offiziell zusammenarbeitet (Quelle: San Francisco Cronicle, 04.02.2010) . Schon allein aus diesem Grund, sollten flächendeckende Panoramaaufnahmen von unserem Land verboten werden.

Es ist verständlich, dass sich Menschen gern die Umgebung des Bundestages oder des Alexanderplatzes im Internet ansehen wollen.

Dass allerdings Strassen in der Stadt Hoyerswerda oder auf unbedeutenden Dörfern weltweit zugänglich veröffentlicht werden sollen, kann ich nicht verstehen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund.

Der Dienst Google Earth reicht aus, um sich geografisch und topografisch zu informieren.

Ich persönlich betreibe ein kleines Gewerbe, in einer Branche mit sensiblen Kunden. Es kann nicht sein, dass Aufnahmen von meinem Eingangsbereich und von meinem Hof gemacht werden, wo zum Teil Hallentore offenstehen und Kundenprojekte im Aussengelände gelagert werden. Es geht niemanden etwas an, welche Betriebsausstattung und welche Projekte zum Zeitpunkt der Aufnahme sich auf meinem Gelände befanden.

Ich kenne die google streetview Bilder aus den USA - dort kann man exakte Details über das Eigentum und Vermögen der dort lebenden Menschen erkennen.

Besonders stört mich, dass Google diese Aufnahmen macht und erst DANACH das Einverständnis der Veröffentlichung einholen will. Damit werden Daten erhoben, die irgendwo gespeichert werden und trotz Nichtveröffentlichung, dennoch für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

Ist es möglich, eine Regelung zu schaffen, wo die Besitzer von Grundstücken und Gebäuden gegen die Aufnahme als solche Widerspruch einlegen können? Ich empfinde es als unangenehm, wenn einfach ohne meines Wissens durch ein Privatunternehmen, mein Privatbesitz fotografiert wird - auch wenn es nicht veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 5 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

beim Pasteurisieren von Milch wird in der Praxis zwischen Kurzzeiterhitzung (72-75 °C, 15-30 Sekunden), das Hocherhitzen (85 °C) und die Dauererhitzung (62-65°C, 30-32 Minuten) unterschieden. Ich nehme an, dass jedes dieser Verfahren unterschiedliche Ergebnisse bezüglich Erhaltung oder Zerstörung wichtiger und gesunder Bestandteile der Milch mit sich bringt. Doch leider werde ich als Verbraucher darüber in Unkenntnis gelassen, welches Verfahren angewendet wurde. Stattdessen muss ich mich mit der allgemeinen Deklarierung "pasteurisiert" zufrieden geben.

Nun ist aber seit geraumer Zeit die ebenso pasteurisierte, sogenannte ESL-Milch im Handel und hat die nahezu "echte" Frischmilch aus den regalen verdrängt - zum ausschließlichen Vorteil für den Handel (da länger haltbar), jedoch zum Nachteil der VerbraucherInnen. Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass der Begriff "extended shelf life" (ESL) gesetzlich nicht definiert ist, sprich: laut Gesetz keiner speziellen Deklaration bedarf - seit August 2007 ist diese Deklarationspflicht entfallen. Solche Milch darf seitdem genau wie Frischmilch als lediglich "pasteurisiert" deklariert sein und wird meistens auf den Verpackungen als "länger frisch", "längerfrische Milch" oder ähnlich bezeichnet und beworben - aus meiner Sicht eine Verbrauchertäuschung ohnegleichen.

Nun ist es der Milchindustrie nicht zu verübeln, dass sie solche Gesetzeslücken ausnutzt, doch im Sinne der Verbraucher ist dies ganz sicher nicht! Aufgrund der ungenauen Bezeichnungen ist nur schwer zu erkennen, ob es sich um pasteurisierte und mikrofiltrierte oder höher erhitzte ESL-Milch, oder um nur pasteurisierte Milch handelt.

Richtigerweise forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband anlässlich einer Bundestagsdebatte zum Thema am 13. Februar 2009 eine klare gesetzliche Definition von Frischmilch. Werden Sie dieser Forderung im Sinne der VerbraucherInnen nachkommen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
12.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zunächst möchte ich Ihnen einige Informationen zu den Behandlungsverfahren bei Konsummilch geben: Beim Angebot von Konsummilch standen früher die kurzzeiterhitzte pasteurisierte Milch (vielfach angewandtes Verfahren: 72 °C bis 75 °C, 15 bis 30 Sekunden) und die ultrahocherhitzte Milch (H-Milch - vielfach angewandtes Verfahren: 135 °C, wenige Sekunden) im Vordergrund. Daneben wird zunehmend ESL-Milch im Kühlregal angeboten. ESL steht für Extended Shelf Life, d. h. verlängerte Haltbarkeit im Regal.
Bei der Herstellung von ESL-Milch werden zwei Verfahren unterschieden:
Bei der Hocherhitzung wird das Produkt auf bis zu 127 °C für bis zu zwei Sekunden erhitzt (höhere Pasteurisierung). Dies hat eine gegenüber der klassisch pasteurisierten Milch eine bis auf das Dreifache verlängerte Haltbarkeit zur Folge.
Beim Mikrofiltrationsverfahren wird die Milch - mit Ausnahme des Fettanteils - mit Spezialfiltern zur Bakterienentfernung gereinigt und kurzzeiterhitzt. Nur der Fettanteil wird bei diesem Verfahren in aller Regel hocherhitzt (rund 105 °C). Das Produkt hat gegenüber der klassisch pasteurisierten Milch eine etwa doppelt so lange Haltbarkeit.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor ihrer Kaufentscheidung einfach erkennen können, für welches Produkt sie sich entscheiden. Sie sollten demgemäß beim Milcheinkauf die Möglichkeit haben, leicht zu sehen, ob sie zu einer klassisch pasteurisierten Konsummilch greifen oder zu einer länger haltbaren ESL-Milch (ESL = Extended Shelf Life). Die Selbstverpflichtung der Konsummilchhersteller, die Anfang Februar 2009 veröffentlicht wurde, sieht hier eine differenzierte Kennzeichnung vor. Demnach wird die klassisch pasteurisierte Trinkmilch mit den Worten "traditionell hergestellt" gekennzeichnet und ESL-Milch mit den Worten "länger haltbar". Die Angaben sollen deutlich in Zusammenhang mit der Verkehrsbezeichnung auf die Milchverpackung aufgedruckt werden.
Zur Qualität von Trinkmilch möchte ich anmerken, dass das zuständige Institut der Ressortforschung (Max Rubner-Institut - MRI) hat im Jahr 2009 eine Studie über die Qualität von ESL-Milch einschließlich ihrer sensorischen Eigenschaften im Vergleich zur klassisch pasteurisierten Trinkmilch erarbeitet. Die Ergebnisse, die kürzlich veröffentlicht wurden, lassen sich so zusammenfassen, dass die Qualität der ESL-Milch grundsätzlich nicht gegenüber derjenigen von klassisch pasteurisierter Trinkmilch zurücksteht. Sensorisch schneidet die traditionell pasteurisierte Milch tendenziell etwas besser ab; die Unterschiede können jedoch nicht als maßgeblich bezeichnet werden. Diese Forschungsergebnisse stehen in Einklang mit den Ergebnissen anderer Untersuchungen zu dieser Thematik. Ich schließe aus den Forschungsergebnissen, dass es sich bei ESL-Milch ebenso wie bei der traditionell pasteurisierten Milch um ein qualitativ hochwertiges Produkt handelt.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
13.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

im Mietrecht gibt es für Vermieter und Mieter unterschiedliche Kündigungsfristen.
Zudem kann der Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, was dem Vermieter jedoch verwehrt wird.

Können Sie mir als "kleinem Vermieter" plausible Gründe nennen, warum diese Ungleichbe-handlung besteht, und was Sie bzw. die Regierung dagegen zu tun gedenken? Und wie soll ich Ihre Aussage verstehen, daß Sie den sozialen Charakter des Mietrechts gefährdet sehen, wenn
hier eine Gleichheit hergestellt wird? Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.

Freundliche Grüße

Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
04.05.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und FDP darauf geeinigt, die bestehenden Regelungen des Mietrechts auf ihre Ausgewogenheit hin zu prüfen. Dabei gilt die getroffene Kernaussage im Koalitionsvertrag, wonach der soziale Charakter des Mietrechts gewahrt wird. Auf die Einhaltung dieser Kernaussage werde ich als Verbraucherschutzministerin in den anstehenden Verhandlungen besonders achten. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Änderungen der Kündigungsfristen.
Drastische Kürzungen der Fristen zur Kündigung eines Wohnraummietvertrages von Seiten des Vermieters halte ich für ein falsches Signal gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Langjährige, in einem Wohnviertel sozial verwurzelte Mieter sollten nicht innerhalt kurzer Frist gewissermaßen vor die Tür gesetzt werden können.
Im Koalitionsvertrag hat man sich generell auf die Anpassung der Kündigungsfristen verständigt; konkrete Fristen stehen noch nicht zur Diskussion. Ich gehe deshalb von intensiven Beratungen im Detail aus. Im Kern wird es darum gehen, einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern sicherzustellen und den sozialen Schutzcharakter des Mietrechts zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ilse Aigner
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.