Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ilse Aigner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.12.1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wohnort
Feldkirchen-Westerham
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Für Ihre Anfrage vom 3. November 2009, in der Sie mich wegen der im Handelsblatt verbreiteten Behauptung, ich würde beim Anlegerschutz für kein Gesetz sondern nur für Handlungsempfehlungen eintreten, kritisieren, bedanke ich mich. Die vom Handelsblatt verbreitete Behauptung ist falsch. Selbstverständlich trete ich dafür ein, dass der Anlegerschutz durch gesetzliche Maßnahmen verbessert wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.03.2010
Von:

Liebe Frau Aigner,

Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln, Piktogramme auf Spirituosen, sog. "Ekelbilder" auf Zigaretten..Befürworten Sie als dies?
Wenn ja gehen Sie davon aus, dass es in unserer Gesellschaft eine rasant zunehmende Anzahl von Analphabeten gibt?

Herzliche Grüße aus Berlin
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
23.04.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Fragen, zu denen ich etwas ausführlicher Stellung nehmen möchte.
Zur Ampelkennzeichnung: Als Verbraucherschutzministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf verständliche und klare Weise über die Nährwerte von Lebensmitteln durch entsprechende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und -etiketten informiert werden, damit ihnen die Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung erleichtert wird. Nach geltendem EU-Recht ist eine Nährwertkennzeichnung von verpackten Lebensmitteln derzeit jedoch grundsätzlich freiwillig und nur in bestimmten Fällen verpflichtend vorzunehmen. Im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurde daher in Ergänzung zu den bereits in der Europäischen Union bestehenden rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung das "1 plus 4"-Modell zur Angabe freiwilliger erweiterter Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln entwickelt.

Die Elemente des "1 plus 4"-Modells sind der Energiegehalt (Brennwert) sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben sollen in der Regel bezogen auf eine Portion in einheitlichen und wieder erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten erfolgen. Dabei soll mindestens der Brennwert auf der Schauseite des Etiketts angebracht werden. Zusätzlich zu den Mengenangaben sollen auch die Prozentanteile in Bezug auf den jeweiligen Richtwert für die Tageszufuhr angegeben werden. Da alle Angaben auf eine Portion bezogen angegeben werden, wird es leicht ersichtlich, welcher Anteil des Richtwertes jeweils mit dem Verzehr einer Portion des Lebensmittels abgedeckt wird.
Es ist erfreulich, dass das "1 plus 4"-Modell bereits in großem Umfang anwendet wird und immer mehr verpackte Lebensmittel mit den Angaben nach diesem Modell versehen werden. Ich hoffe zudem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Informationsangebot auch nutzen.

Bei der Erarbeitung des "1 plus 4"-Modells haben wir uns auch intensiv mit der Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild mit den Farben grün, gelb und rot, die für einen niedrigen, mittleren und hohen Gehalt eines Nährstoffs stehen, beschäftigt. In diesen Diskussionsprozess wurde auch die Wissenschaft einbezogen. Von verschiedenen Wissenschaftlern wurden dabei Bedenken gegen ein solches Darstellungsmodell geäußert und auf die fehlende wissenschaftliche Grundlage verwiesen (z. B. Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung vom 25. September 2009 "Wissenschaftliche Basis für Ampelkennzeichnung einzelner Lebensmittel fehlt" abrufbar unter www.dge.de Meine Zweifel, ob eine solche vereinfachte Klassifizierung von Lebensmitteln tatsächlich Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt, wurden damit bestätigt. Das "1 plus 4"-Modell sieht keine Ampelkennzeichnung vor. Dennoch steht es Unternehmen frei, ein solches Darstellungssystem zu verwenden, wenn dieses im Einklang mit den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist.

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass die EU-Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung im Sinne einer erweiterten Verbraucherinformation verbessert werden sollen. Der derzeit auf EU-Ebene beratene Verordnungsvorschlag sieht z. B. eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung (Angabe des Energiegehalts und der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz bezogen auf 100 g bzw. 100 ml des Lebensmittels) auf der Verpackung oder dem Etikett grundsätzlich bei allen Lebensmitteln vor. Piktogramme auf Spirituosen: Im letzten Jahr wurde im Zusammenhang mit den Plänen der damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, zur Verabschiedung eines nationalen Aktionsprogramms zur Alkoholprävention auch die Frage intensiv diskutiert, ob die Etikettierung von Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Fruchtwein etc.) künftig ein Piktogramm zur Warnung schwangerer Frauen vor dem Alkoholkonsum enthalten soll.

In Frankreich ist seit Oktober 2007 die Aufbringung eines Piktogramms (durchgestrichene Silhouette einer schwangeren Frau mit einem Gläschen in der Hand) oder alternativ ein textlicher Warnhinweis zur Sensibilisierung schwangerer Frauen, keinen Alkohol zu trinken, gesetzlich vorgeschrieben. Die betroffenen Unternehmen haben sich fast ausschließlich für die Einführung des Piktogramms entschieden.
Im letzten Jahr habe ich im Zusammenhang mit dem von Frau Bätzing konkret vorgeschlagenen Schwangeren-Piktogramm dafür plädiert, zunächst wissenschaftliche Ergebnisse abzuwarten, ob die Einführung des Piktogramms tatsächlich dazu geführt hat, dass die Zahl der mit dem Krankheitsbild Fetales Alkoholsyndrom geborenen Kinder zurück gegangen ist.
Angesichts eines zunehmenden Handels nicht nur innerhalb der EU (Binnenmarkt), sondern auch weltweit, haben spezielle Warnhinweise in Form von Piktogrammen gegenüber textlichen Warnhinweisen für die betroffenen Lebensmittelhersteller und -händler generell den Vorteil, nicht für jedes Verbrauchsland ein eigenes Etikett verwenden bzw. den Warnhinweis in viele Sprachen übersetzen zu müssen. Dies spart für die Unternehmen Kosten.
Bildwarnhinweise auf Tabakerzeugnissen: Die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen ist auf EU-Ebene im Rahmen der Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG geregelt. Danach sind entsprechende Textwarnhinweise auf Tabakerzeugnissen europaweit verbindlich vorgeschrieben und wurden national mit der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt. Des Weiteren eröffnet die Entscheidung der Kommission 2003/641/EG den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese Textwarnhinweise national durch kombinierte Warnhinweise zu ergänzen. Dabei sind ausschließlich die in einer Bibliothek der Kommission hinterlegten kombinierten Warnhinweise zu verwenden. Für den Schutz der Menschen vor Schäden ist es mir ein wichtiges Anliegen, im Rahmen der Tabakprävention den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, den Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu fördern und den Schutz vor Passivrauchen zu stärken. Dabei kann die Einführung von Bildwarnhinweisen als eine Maßnahme im Rahmen dieser Aktivitäten gesehen werden.

Gegenwärtig werden von der Europäischen Kommission Aktivitäten eingeleitet mit der Zielsetzung, neue kombinierte Warnhinweise zu entwickeln, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen über die gesundheitlichen Wirkungen des Tabaks, die Motivation des Aufhörens mit dem Rauchen und die Abschreckung vor dem Rauchen geprüft sind.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
23.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich habe Verständnis dafür, dass Sie in diesem Forum nicht jede Frage individuell beantworten können / wollen.

Ihre diversen Antworten habe ich gelesen. Eine Kernfrage haben Sie jedoch nicht beantwortet:

Warum handeln Sie beim Thema Grüne Gentechnik bewusst gegen den klaren, mehrheitlichen Willen derer, für die Sie als Volksvertreterin stehen?

Für den Fall, dass Sie auch mir eine persönliche Antwort schuldig bleiben, kann ich nur mutmaßen, dass Sie die wirtschaftlichen Interessen weniger, über das Schutzbedürfnis vieler stellen. - Sehr bedauerlich!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
24.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

auf Fragen zur Grünen Gentechnik habe ich in diesem Forum schon häufig geantwortet. Ich bitte Sie, sich noch einmal diese Antworten durchzulesen. Falls Sie nach der Lektüre noch weitere Frage oder Kritik haben, wenden Sie sich doch bitte an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Internet zu finden unter www.bmelv.de .

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.03.2010
Von:
von

Sehr geehrte Frau Eigner,

in einer Antwort auf Herrn (1,5 Seiten hinter dieser Frage) schreiben Sie bzgl. des "1 plus 4" Lebensmittelkennzeichnungsmodells:

"Da alle Angaben auf eine Portion bezogen angegeben werden, wird es leicht ersichtlich, welcher Anteil des Richtwertes jeweils mit dem Verzehr einer Portion des Lebensmittels abgedeckt wird."

Ist Ihnen dabei gewahr, dass gerade diese verschleierte Auszeichnung der Nährwerte zentraler Kritikpunkt ist? Wie Sie sicher wissen, wird die Portionsgröße stets so angepasst, dass schöne Zahlen auf der Verpackung stehen - so sind Kartoffelchips auf den ersten Blick so nahrhaft wie eine Tomatensuppe. Kommen Sie ohne Taschenrechner darauf, wieviel Fett wirklich in 100g Chips stecken, wenn eine Portion (30g) 24% des Tagesbedarfs abdeckt?

Wie erklären Sie sich, dass die Ampelkennzeichnung trotz angeblich hoher Akzeptanz des bestehenden Systems derart hohe Umfragewerte erzielt?

Ich wäre Ihnen desweiteren dankbar für einen direkten Link zur von Ihnen erwähnten Umfrage und dessen Fragebogen, in der 80 Prozent der Befragten das "1 plus 4"-Modell als informativ beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen,
v.
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
24.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr von ,

auf Fragen zur Lebensmittelkennzeichnung habe ich in diesem Forum schon häufig geantwortet. Ich bitte Sie, sich noch einmal diese Antworten durchzulesen. Falls Sie nach der Lektüre noch weitere Fragen oder Kritik haben, wenden Sie sich doch bitte an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Internet zu finden unter www.bmelv.de .

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

in der jüngsten Sendung von "Report Mainz" wurde darüber berichtet, dass es derzeit weder in Deutschland noch auf EU-Ebene rechtliche Vorschriften für die Haltung von Mastkaninchen gebe. Tierschutzorganisationen haben krasse Missstände in der Haltung von Kaninchen aufgedeckt und fordern seit langem gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Tieren und Verbrauchern. Da es keine verbindlichen Vorschriften zur Haltung von Mastkaninchen zu geben scheint können Halter und Handel derzeit Schindluder mit dem Verbraucher treiben, indem sie z.B. eigene "Gütesiegel" entwerfen, in denen "artgerechte" Haltung von Kaninchen angepriesen wird, wo es sich in Wirklichkeit um tierquälerische Käfighaltung auf engstem Raum handelt.

Von Report Mainz wird ihr Ministerium dahingehend zitiert, dass man "noch in dieser Legislaturperiode" einen "Entwurf" (!) einer gesetzlichen Regelung erarbeiten wolle.

Meine zwei Fragen:

1. Sind Sie nicht der Meinung, dass Käfighaltung bei Kaninchen per se niemals artgerecht sein kann und diese grundsätzlich verboten gehört, wie es offensichtlich in Österreich ab 2012 der Fall ist?

2. Was spricht dagegen, dass die Bundesregierung sich hier ehrgeizigere Ziele setzt und Tiere und Verbraucher bis zum Ende der Legislaturperiode durch ein GESETZ, nicht nur durch einen Entwurf zum Thema schützt?

Sie weisen auf der Homepage des BMELV zu Recht darauf hin, dass Tierschutz kein freiwilliger Bonus ist, sondern eine Verpflichtung durch das Grundgesetz. Damit ist auch das Argument, dass man auf europäische Regelungen warten müsse, hinfällig. Das Grundgesetz gilt. Es kann doch nicht sein, dass die Politik bei der Kaninchenzucht die Frage, ob Tiere artgerecht gehalten werden oder nicht, noch über Jahre hinweg allein dem Gutdünken der Halter überlässt.

Ich möchte Sie daher mit nachdrücklich bitten, hier schnell verbindliche Regelungen zu erreichen.

Vielen Dank und mit besten Grüßen aus Berlin-Kreuzberg,

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

Sie haben sich dahingehend geäußert, daß ein Betrag von 5,- € für Sie die Höchstgrenze darstellt für Abhebungen an Geldautomaten. Mich würde Ihre Quelle interessieren, auf der Sie Ihre Aussage stützen. Und wieso soll meine Sparkasse als Ersatzauszahlstelle für irgendwelche Internetbanken dienen, die es sich einfach machen, indem sie die gesamte Versorgungslogistik und -technik auf andere abwälzen und damit die eigenen Kosten massiv drücken wollen?

Freundliche Grüße

Antwort von Ilse Aigner
bisher keineEmpfehlungen
08.07.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Gebühren, die Banken gegenüber Verbrauchern für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten erheben, sind deutlich zu hoch. Gemessen am tatsächlichen Aufwand besteht dafür keine Rechtfertigung. Eine solche Gebühr für Kunden fremder Banken trifft insbesondere uninformierte Verbraucher, die somit in eine Gebührenfalle tappen.

Daher setze ich mich dafür ein, die Gebühren für die Benutzung von Geldautomaten fremder Kreditinstitute auf ein sachlich angemessenes Niveau zu reduzieren. Dabei sind sowohl die Interessen der Filialbanken als auch der Kunden von Fremdbanken zu berücksichtigen. Des weiteren fordert mein Ministerium eine transparente Gestaltung des Preissystems als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb. Der Kunde muss klar erkennen können, wie viel er für eine Barabhebung an einem fremden Geldautomaten zu bezahlen hat.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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