Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ilse Aigner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.12.1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wohnort
Feldkirchen-Westerham
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Möglichkeiten sehen, die in dieser Technologie liegen können. Dazu zählen z.B. die Übertragung von Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten und damit z.B. ein geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
21.02.2010
Von:

Auf heise online werden Sie mit "Es erschreckt mich schon, wenn ein Unternehmen nicht einmal Respekt vor privaten Daten seiner Kunden und unbeteiligter Dritter hat" gegenüber dem Focus zitiert.

Wie sehen dazu den fehlenden Respekt des deutschen Staates gegenüber seinen Bürgern, wie z. B. mit ELENA, dem großen Lauschangriff, der Vorratsdatenspeicherung, ELSTER, die Einführung von DNA-Datenbanken und biometrischen Pässen einführt, und dessen Regierung, die die SWIFT-Daten durch die USA tunneln will, damit sie indirekt Zugriff darauf kriegt.

Können Sie den Unterschied des mangelndes Respekts des Staates zu dem mangelnden Respekt von Google gegenüber den privaten Daten erklären? Und warum wollen Sie die Privatsphäre gegenüber Google stärken und gegenüber dem Staat aufheben? Wie erklären Sie sich, daß die Daten von Google besser geschützt sind, als die Daten der Mitarbeiter von mehrheitlich im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen, wie Deutsche Bahn?
Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
26.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften zu diesem Thema erreicht, wobei in vielfach die Sorge um die Privatsphäre angesichts der systematischen Veröffentlichung privater Hausansichten zum Ausdruck gebracht und der Einsatz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzes (BMELV) für den Schutz der Privatsphäre gegenüber entsprechenden Internetdiensten begrüßt wird. Viele Menschen in Deutschland haben mittlerweile Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Ansichten des von ihnen bewohnten Hauses in Google Street View eingelegt, was formlos per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Briefpost an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, möglich ist.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen des BMELV. Diese Privatsphäre ist betroffen, wenn Unternehmen flächendeckend Aufnahmen von Häusern und Gärten machen, um diese Fotos und Adressen anschließend weltweit zu vernetzen und zu vermarkten. Selbstverständlich gibt es viele Menschen, die Dienste mit Straßenansichten im Internet interessant finden und gerne nutzen möchten. Wichtig ist dabei aber, dass die Wahlfreiheit des einzelnen gewahrt bleibt. Die systematische Veröffentlichung und Recherchierbarkeit jedes Hauses ganzer Städte ist nicht zu vergleichen mit der Darstellung eines Hauses, z.B. für eine Postkarte. Im Internet kann man Adressen gezielt recherchieren, Postkarten fallen einem zufällig in die Hände und haben auch eine wesentlich geringere Verbreitung als Internetdienste.
Auch private Anwendungen wie Google Street View müssen die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz berücksichtigen. Bei Google Street View stellt sich das Problem, dass unklar ist, zu welchen weiteren Zwecken die Daten genutzt werden sollen, mit welchen anderen Daten sie verknüpft werden können und welche neuen Erkenntnisse sich hieraus ergeben können. Die Daten sind weltweit für unbegrenzte Zeit einsehbar.
Das BMELV erwartet daher, dass Google und vergleichbare Anbieter alle Widersprüche von Betroffenen ernst nehmen und diese Grundstücke, Gebäude und Häuser nicht in ihren Dienst aufnehmen bzw. bei nachträglichem Widerspruch von ihren Seiten aus dem Netz löschen. Des Weiteren halten wir es für erforderlich, dass Personen und Kraftfahrzeuge effektiv unkenntlich gemacht werden. Dies ist derzeit bei den bereits in Google Street View eingestellten Straßenansichten nicht immer der Fall.
Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Der Hintergrund hiervon ist, dass bei den Aufnahmen von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist. Daher entwickelt Google derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Wie diese Identifizierung ohne Internetzugang ermöglicht werden soll oder ob Google in diesen Fällen die genaue Identifizierung selbst vornimmt, steht noch nicht fest. Aber selbstverständlich muss Google auch die per Post eingereichten Widersprüche umsetzen.
Die Praxis hierzu wird das BMELV genau beobachten. Wichtig ist uns dabei vor allem im Ergebnis, dass die Widersprüche vor der Veröffentlichung ohne größeren Zusatzaufwand seitens der Betroffenen berücksichtigt werden.
Hintergrund des Engagements des BMELV für einen effektiven Datenschutz bei der systematischen Veröffentlichung von Hausansichten im Internet ist, dass wir hier am Anfang einer völlig neuen Entwicklung stehen. Künftig wird es für jedermann möglich sein, mithilfe von Daten aus dem Internet innerhalb von Sekunden komplette Personenprofile zu erstellen. Es ist ein großer Unterschied, ob die Menschen, die persönlich an einem Haus vorbei gehen, die Außenansicht sehen können oder ob die Ansichten privater Häuser weltweit recherchierbar werden. Für äußerst problematisch halten wir in diesem Zusammenhang auch die Aufnahmehöhe von 2,90 Meter, da hierdurch teilweise Bereiche betroffen sind, die von Passanten nicht eingesehen werden können. Dies betrifft nicht nur den Blick über die Hecke, sondern auch z.B. den Blick in Erdgeschosswohnungen/Hochparterre.
Wesentlich ist auch die Frage, mit welchen weiteren Informationen Internet-Straßenansichten verknüpft werden können. Äußerst bedenklich wäre eine Verknüpfung mit Gesichtserkennungsdiensten, wie sie gegenwärtig entwickelt werden. Auch Adressdaten oder Namen aus anderen Quellen sollten nicht mit den zugehörigen Gebäuden verknüpfbar sein, es sei denn, jemand wünscht dies ausdrücklich, etwa um für sein Hotel zu werben.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass es dem BMELV natürlich nicht nur um Google geht, sondern um alle Unternehmen und Institutionen, die systematisch ganze Städte fotografieren, um die Bilder im Internet zu veröffentlichen und vermarkten.
In diesem Sinne hoffen wir, dass sich diese und andere neue Internetdienste im Interesse der Nutzer weiter entwickeln werden unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen des Einzelnen.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.03.2010
Von:

Warum wird von der Regierung nicht berücksichtigt, dass die deutschen Bürger Gentechnik ablehnen? Hat die Pharmaindustrie eine so große Macht und einen so großen Einfluss in Deutschland?
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
23.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, in diesem Forum nicht alle Fragen individuell beantworten zu können, die zu einem Thema gestellt werden. Bitte sehen Sie sich daher meine Antworten auf Frau Dr. Kern und Frau Wolter an. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich doch bitte an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Internet unter www.bmelv.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

mit Entsetzen habe ich davon Kenntnis genommen, dass die EU-Kommisssion heute die Gen-Kartoffel Amflora von BASF zugelassen hat. Die Regierung hat bereits angekündigt, nichts dagegen zu unternehmen.

Die besonders stärkehaltige Amflora, die eigentlich nur für technische Produkte wie Kleister genutzt werden soll, hat auch eine Zulassung für Tierfutter und Lebensmittel erhalten. Nun muss ich als VerbraucherIn davon ausgehen, dass die Kartoffel mit Antibiotikaresistenz-Gen in meinem Kochtopf landen wird.

Welche gesicherten und unabhängigen Langzeitstudien am Menschen liegen für Amflora vor, die es rechtfertigen, dieses Gemüse bedenkenlos für Lebensmittel zuzulassen? Und wie werden Verbraucher künftig geschützt, die sich ausdrücklich vor dem unwissentlichen Verzehr von Amflora schützen wollen? (Ich denke z.B. an Kartoffelchips und ähnliche Nahrungsmittel, auf denen bisher die verwendete Kartoffelsorte nicht ausgewiesen wird) Ist es jetzt nicht allerhöchste Zeit, verbindliche Gesetze zu verabschieden, die die Kennzeichnungspflicht von Gen-Food endlich durchsetzen?

Als VerbraucherIn habe ich keinerlei Wahl, wie so oft behauptet wird, solange es für die Wirtschaft keine verbindlichen Kennzeichnungspflichten gibt. So bin ich gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen und das zu essen was auf den Tisch kommt - in der Hoffnung, dass nichts darin enthalten ist, das mir langfristig möglicherweise schadet.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
23.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Amflora handelt es sich um eine Kartoffelsorte, die für die technisch-industrielle Nutzung entwickelt wurde. Daher ist eine Nutzung als Lebensmittel nicht vorgesehen. Sie bildet reine Amylopektin, wohingegen herkömmliche Kartoffeln ein Stärkegemisch aus Amylopektin und Amylose beinhalten. Deshalb können dank Amflora in der industriellen Nutzung wertvolle Rohstoffe wie Wasser, Zusatzstoffe und Energie gespart werden, die bei der Trennung beider Stoffe in konventionellen Kartoffeln aufgewendet werden müssten.
Wie Sie zutreffend schreiben, können die Rückstände aus der industriellen Nutzung (Kartoffelpülpe) auch als Futtermittel verwendet werden. Aber BASF hat zugesagt, die Pülpe in Deutschland nicht zu verfüttern, sondern ausschließlich in Biogasanlagen zu verwenden.
Wie Sie auch zutreffend schreiben, enthält Amflora ein Antibiotika-Resitenzmarkgen (nptII-Gen). Aus diesem Grunde wurden seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU-Arzneimittelbehörde Bedenken geäußert. Daraufhin wurden im Rahmen der Zulassungsprüfung durch das wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen der EFSA (European Food Safety Authority) die Bedenken geprüft. Im Zuge dessen konnte das nptII-Gen in die Gruppe der Gene eingeordnet werden, für die hinsichtlich der Sicherheit kein Anlass besteht, sie zu verbieten oder einzuschränken. Begründet wird dies damit, dass dieses Gen auch natürlicherweise in bestimmten Bodenbakterien vorkommt und ein Übergang von nptII von GV-Pflanzen auf Bakterien bislang noch nicht nachgewiesen werden konnte. Die Prüfung der Zulassungsanträge oblag auf europäischer Ebene der bereits erwähnten EFSA und national dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Daneben waren das Julius-Kühn-Institut (JKI), das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BjN) an der Zulassungsprüfung beteiligt. Um zu verhindern, dass Amlora während des Anbaus unter konventionelle Kartoffeln gerät, wurden von der EU-Kommission hohe Auflagen gemacht, die vertraglich zwischen BASF und den anbauenden Landwirten (Vertragsanbau) verbindlich sind:
  • Die räumliche Trennung der Amlora-Kartoffel von konventionellen Kartoffeln während Pflanzung, Aufwuchs, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung,
  • der Anbau von konventionellen Kartoffeln ist im Folgejahr auf den Flächen des Amflora-Anbaus nicht zulässig,
  • die Flächen sind im Folgejahr auf Durchwuchs von Kartoffeln zu überprüfen und möglicher Durchwuchs ist zu vernichten.
BASF ist verpflichtet, Amflora ausschließlich an bestimmte Stärkeverarbeitungsbetriebe zur Verwendung in geschlossenen Systemen zu liefern.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.03.2010
Von:

Erschreckt Sie der Gedanke nicht, dass mit dem Einzug von genmodifizierten Organismen auf unseren Feldern ein Prozess in Gang gesetzt wird, dessen Ausgang und Langzeitfolgen uns nicht bekannt sind, der im Labor nicht nachvollzogen werden kann und der unsere Welt ohne Notwendigkeit dauerhaft verändern wird? Was ist mit der Sorgsamkeitspflicht der Schöpfung gegenüber?
Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
23.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, in diesem Forum nicht alle Fragen individuell beantworten zu können, die zu einem Thema gestellt werden. Bitte sehen Sie sich daher meine Antworten auf Frau Dr. Kern und Frau Wolter an. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich doch bitte an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Internet unter www.bmelv.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.03.2010
Von:

Warum unternehmen Sie nichts gegen Gentechnik? Sind Sie für uns Bürger da oder für BASF?
Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
23.03.2010
Ilse Aigner
Sehr gehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, in diesem Forum nicht alle Fragen individuell beantworten zu können, die zu einem Thema gestellt werden. Bitte sehen Sie sich daher meine Antworten auf Frau Dr. Kern und Frau Wolter an. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich doch bitte an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Internet unter www.bmelv.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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