Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ilse Aigner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.12.1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wohnort
Feldkirchen-Westerham
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Bei Google Street View stellt sich demgegenüber das Problem, dass unklar ist, zu welchen weiteren Zwecken die Daten genutzt werden, mit welchen anderen Daten sie verknüpft werden und welche neuen Erkenntnisse sich hieraus ergeben können. Die Daten sind weltweit für unbegrenzte Zeit einsehbar. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass für den Umgang mit so genannten Geodaten transparente Regelungen geschaffen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
20.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

in einer Regionalzeitung war heute zu lesen, dass höhere Grünland- und Kuhprämien geplant sind. Das Geld (bis zu 1,2 Milliarden Euro) soll aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung und aus weiteren EU-Hilfen entnommen werden.

"Milchbauern sollen eine Kuh-Prämie von rund 20 Euro pro Tier bekommen. Eine Grünland-Prämie von rund 37 Euro pro Hektar ist für Milchbetriebe mit Grünland geplant. In die Aufstockung der Zuschüsse an die Unfallversicherung für Bauern sollen zusätzlich zu den
vereinbarten 200 Millionen Euro weitere 114 Millionen fließen, so dass die Beiträge der Bauern im Schnitt um 45 Prozent sinken. Die restlichen 50 Millionen sollen für zinsverbilligte Kredite und Ausfallbürgschaften ausgegeben werden." (Zitat Regionalzeitung)

Welches Ziel soll diese Förderung verfolgen, außer die Direktzahlung an Milchbauern und Landbesitzer? Wäre es nicht sinnvoller, unsere Landwirte durch eine Veränderung der Rahmenbedingungen so zu stellen, dass sie alleine durch ihre Arbeit angemessen/ausreichend verdienen? Welche Maßnahmen sind diesbzgl. ggf. geplant? Wie kommt ein Landwirt an diese höhere Grünland- und Kuhprämien (muss er dies beantragen)?


Viele Grüße
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
22.12.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Fragen.

in den vergangenen Monaten wurden die landwirtschaftlichen Betriebe - insbesondere die Milcherzeuger - mit einem unerwartet hohen Verfall der Erzeugerpreise konfrontiert. Die damit verbundenen Erlöseinbußen haben bei gleichzeitig hohen Betriebsmittelpreisen zu erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten in den Betrieben geführt. Ursache dieser Entwicklung ist der bereits im Jahr 2008 weltweit zu beobachtende Abschwung auf den Weltagrarmärkten.

Zur Überwindung der Marktkrise hat die Bundesregierung zahlreiche Hilfsmaßnahmen ergriffen und in Brüssel insbesondere für den Milchsektor auf den konsequenten Einsatz der bestehenden Marktordnungsinstrumente gedrängt, um die Marktpreise zu stabilisieren.

Maßnahmen wie die frühzeitige Öffnung der privaten Lagerhaltung von Butter, die Intervention von Butter und Magermilchpulver und die vorübergehende Gewährung von Exporterstattungen haben mit dazu beigetragen, dass die Märkte sich in den letzten Monaten zunehmend stabilisiert haben und die Preise für Milch und Milcherzeugnisse wieder gestiegen sind. Diese Markterholung schlägt sich nach und nach auch in steigenden Milcherzeugerpreisen nieder.

Ich habe mich sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene immer wieder nachdrücklich auch für Maßnahmen zur Begrenzung der Milcherzeugung eingesetzt. Ein Aussetzen der im Health Check beschlossenen Quoten¬erhöhungen oder gar eine Quotenkürzung war in der EU jedoch nicht durchsetzbar, da dies von der EU-Kommission und der weit überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten als ein falsches politisches Signal im Hinblick auf das Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahr 2015 gesehen wird. Änderungen des nationalen Milchquotenrechts mit dem Ziel der Verbesserung der Lieferdisziplin der Milcherzeuger und damit einer Begrenzung der Milchanlieferung werden von der Mehrheit der Bundesländer mit dem Argument abgelehnt, dass einseitig nationale Mengenbeschränkungen nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft sind. Mengenregulierende Maßnahmen zur Begrenzung der Milchproduktion sind damit keine politisch durchsetzbare Option.

Deswegen müssen wir andere Instrumente anwenden, um die Auswirkungen der Krise für die landwirtschaftlichen Betriebe und insbesondere die Milcherzeuger wirksam abzumildern. Die Bundesregierung hat deshalb ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die in den kommenden zwei Jahren die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich entlasten werden.

Zentrales Element dieses Maßnahmenbündels ist das in den Koalitionsvereinbarungen für die kommenden zwei Jahre vorgesehene Sonderprogramm für die Landwirtschaft mit Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 750 Mio. €. In den wenigen Wochen seit der Regierungsbildung haben wir jetzt die Umsetzung konzipiert und einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in Kürze von der Bundesregierung beschlossen werden soll.
Die Koalitionsvereinbarung sieht folgende Maßnahmen vor:
  • ein 500 Mio. € umfassendes Grünlandmilchprogramm
  • eine Aufstockung des Bundeszuschusses an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung um insgesamt 200 Mio. € sowie
  • ein mit 50 Mio. € ausgestattetes Krisenliquiditätsprogramm. Grünlandmilchprogramm
Das Grünlandmilchpaket setzt sich aus drei Maßnahmen zusammen: Wir werden zwei neue Beihilferegelungen für Milcherzeuger einführen:
= Eine Grünlandprämie für Milcherzeugungsbetriebe mit Grünland für die Jahre 2010 und 2011. Förderfähig sind dabei 3 Hektar Grünland je Kuh. Die Prämienhöhe wird voraussichtlich bei ca. 37 €/ha Grünland liegen. Hierfür sind 2010 und 2011 jeweils 113 Mio. € vorgesehen (2 Mio. € EU-Mittel und 111 Mio. € Bundesmittel). Die Grünlandprämie muss im Sammelantrag beantragt werden und wird voraussichtlich zeitgleich mit der Betriebsprämie 2010 bzw. 2011 ausgezahlt.
= Eine Kuhprämie in Höhe von ca. 21 € je Kuh für Milcherzeugungsbetriebe für die Jahre 2010 und 2011. Dafür sind 2010 85 Mio. € und 2011 75 Mio. € vorgesehen. Die Maßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, so dass hier die Obergrenze für diese Beihilfen (7.500 € innerhalb von drei Jahren) Anwendung findet. Dies bedeutet, dass unter der Voraussetzung, dass ein Betrieb keine anderen De-minimis-Beihilfen (z. B. aus dem Liquiditätshilfeprogramm, Milchkuhprämie in Bayern) erhalten hat, die Kuhprämie für maximal 178 Kühe bei Beantragung 2010 und 2011 bzw. für 357 Kühe bei einmaliger Beantragung 2010 gewährt werden kann. Die Kuhprämie muss ebenfalls beantragt werden. Sie soll deutlich früher als die Betriebsprämie ausgezahlt werden. Die nicht für die Grünlandprämie und die Kuhprämie benötigten Bundesmittel aus den 500 Mio. € des Grünlandmilchprogramms (114 Mio. €) werden wir über den in der Koalitionsvereinbarung beschlossenen erhöhten Bundeszuschuss hinaus für eine zusätzliche Aufstockung der Bundesmittel in der LUV verwenden. Aufgrund einer Umstellung der Risikoklassen werden davon besonders viehhaltende Betriebe profitieren.
Erhöhung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird 2010 und 2011 über die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung von jeweils 100 Mio. € hinaus um weitere Mittel (nach derzeitigem Stand: rd. 100 Mio. € 2010, rd. 14 Mio. € 2011) aus dem Grünlandmilchprogramm aufgestockt. Durch den Bundeszuschuss von 300 Mio. € in 2010 können die Beiträge im Bundesdurchschnitt um rund 45 % gesenkt werden. Diese Entlastung wird sich in den landwirtschaftlichen Betrieben befristet auf die beiden kommenden Jahre in den Beitragsbescheiden der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Form von Gutschriften bemerkbar machen.

Krisenliquiditätsprogramm
Das neue für 2010 und 2011 mit insgesamt 50 Mio. € dotierte Programm soll sich inhaltlich und zeitlich möglichst nahtlos an das bereits im laufenden Jahr angebotene erfolgreiche Liquiditätshilfeprogramm des Bundes anschließen. Für die Zinsverbilligung von Liquiditätshilfedarlehen durch die landwirtschaftliche Rentenbank hatte die Bundesregierung bereits im Frühsommer 2009 25 Mio. € zur Verfügung gestellt. Nun wird eine Zinsverbilligung von Liquiditätshilfekrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie die Gewährung von modifizierten Ausfallbürgschaften für diese Kredite vorgesehen.
Neben dem Sonderprogramm sind in dem Gesamtpaket folgende Elemente enthalten, die wir bereits in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht haben:
  • Vorziehen der Auszahlung der Betriebsprämie für 2009 auf den 1. Dezember
Die Betriebsprämie wird gerade aktuell ausgezahlt und nicht erst wie in den Vorjahren Ende Dezember.
  • Entlastung beim Agrardiesel
Die Bundesregierung wird die bisher befristete Streichung des Selbstbehalts und der Obergrenze beim Agrardiesel dauerhaft fortführen. Darüber hinaus soll auf europäischer Ebene auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels hingewirkt werden.
  • EU-Milchfonds
Deutschland stehen aus dem EU-Milchfonds 150 Mio. € im Jahr 2010 ansteigend bis 2013 auf ca. 300 Mio. € je Jahr in der 2. Säule insbesondere für Investitionsbeihilfen im Milchsektor sowie für Ausgleichszulagen und Weideprämien zur Verfügung.
  • EU-Milchprogramm
Deutschland stehen aus dem 300 Mio. € umfassenden EU-Sofortprogramm für Milcherzeuger voraussichtlich 61 Mio. € zur Verfügung. Diese Mittel sollen als zusätzliche Grünlandprämie in Höhe von knapp 20 €/Hektar unbürokratisch bis spätestens Ende Juni 2010 ausgezahlt werden. Die EU-Grünlandprämie soll den betroffenen Milcherzeugern nach derzeitigem Erkenntnisstand ohne Antrag auf der Grundlage ihrer im Sammelantrag 2009 festgestellten Grünlandflächen gewährt werden, sofern sie in der HIT-Datenbank im Dezember 2009 eine Rinderhaltung mit der Nutzungsart Milchkuhhaltung angezeigt haben. Auch hier soll eine Obergrenze von 3 Hektar Grünland je Kuh gelten.

Fazit
Mit dem geschilderten Gesamtpaket hat die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gebündelt und optimiert. Damit reagieren wir schnell und effektiv auf die gegenwärtigen Probleme der deutschen Landwirtschaft und insbesondere der Milcherzeuger. So geben wir den Betrieben Sicherheit für die kommenden Wirtschaftsjahre. Wir haben uns dabei bewusst für ein dreistufiges Konzept entschieden:
  • Verbesserungen und Hilfen für alle Betriebe (z. B. Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Agrardiesel, Liquiditätshilfen)
  • Zusätzliche Maßnahmen für die besonders vom Preisverfall betroffenen Milcherzeuger (Kuhprämie)
  • Spezielle Fördermaßnahmen für die Milcherzeugung auf Grünlandstandorten, da die Milcherzeugung dort oft ohne Alternativen ist und damit ein Beitrag zum Erhalt des Grünlandes in produktiver Nutzung sowie zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft geleistet wird.
Teile des Maßnahmenpakets führen bereits jetzt zu einer effektiven Entlastung. Ihre volle Wirkung werden die Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 entfalten. Entscheidend ist, dass die Betroffenen bereits heute wissen, mit welcher Unterstützung sie in den nächsten zwei Jahren rechnen können. Die Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag, um die aktuelle Krise zu überwinden, so dass die landwirtschaftlichen Familien in Deutschland wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken können.
Wichtig ist mir aber auch, dass wir zweigleisig fahren:
Auf der einen Seite bringen wir die vorgestellten kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherheit und Unterstützung in der aktuellen Krise auf den Weg.
Auf der anderen Seite sind die bereits von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Strukturverbesserung zu nennen, die auf die mittelfristige Zukunft ausgerichtet sind. Hierzu zählen insbesondere
  • die zusätzlichen Mittel in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und im EU-Milchfonds, die u. a. zur Stärkung der Investitionsförderung in der Landwirtschaft wie auch für Verbesserungen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung eingesetzt werden können, und
  • die durch das Bundeslandwirtschaftsministerium vorangetriebene Stärkung der Exportförderung.
Das eine ist so wichtig wie das andere. Wir brauchen sowohl die kurzfristigen Hilfsmaßnahmen als auch die mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Interessen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ein. Mit dem Sonderprogramm für die Landwirtschaft hat sie ein deutliches politisches Signal dafür gesetzt.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen.
Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
22.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

vielen Dank für die Antwort : www.abgeordnetenwatch.de

Zitat: "Die meisten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die sich mit Kuhmilch und einer möglichen BSE-Übertragung beschäftigen, gehen davon aus, dass Milch als sicher einzustufen ist. Mit der Milch BSE-kranker Kühe ließ sich darüber hinaus bislang auch keine BSE-Infektion übertragen. Zudem darf nur Milch klinisch gesunder Kühe als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Daher besteht aus der Sicht des BMELV derzeit keine Veranlassung zu einer Änderung an der Einstufung von Milch als Nicht-Risikomaterial." Zitat Ende

Was tun Sie, wenn Ihr Haus sich so irrte, wie Ihre Vorgänger in Sachen BSE-Freiheit Deutschlands bis zum November 2000, als nicht zugelassene BSE-Tests diesem Spuk ENDLICH ein Ende setzten?

Damals bestätigten Ihre Experten die vollkommene BSE-Freiheit.

Wie Sie den Link: www.bio-angus.de (OVB v. 24./25.7.99) entnehmen können, wurde mir die bereits mit PRIONICS 1999 abgesprochene Anwendung, per ministerieller Weisung untersagt. Sogar die Amtsveterinäre waren eingeladen!

Später hieß es im Münchener-Merkur v. 25.1.05: "Norbert Rehm, Referatsleiter im Ministerium, rechnet mit einer weit höheren Dunkelziffer: Schon lang vor der Entdeckung im November 2000 habe es wohl BSE-Erreger in Bayern gegeben, sagte er vor dem Ausschuss. Auch kontaminiertes Fleisch sei verkauft worden: "Das kann man nicht schönreden." Das Thema wurde unterschätzt: "1995 bis 2000 dachten wir, das wird uns schon nicht packen. Das war ein Irrtum."

Aus Ihren Werdegang entnehme ich, dass Sie etwas mit Elektrotechnik zu tun hatten und nicht Expertin in Sachen Molekularbiologie sind.

Könnten Sie uns hier mitteilen, wen Sie die o.a. Antwort haben schreiben lassen?

Wir hätten sehr gerne Kontakt zu dieser Person, denn Ihre Antwort zieht weitere, hier noch offene "Hygiene"- Fragen nach sich.

MfG

Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
25.11.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrter Her ,

Sie können gerne eine Auskunft in der Sache von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin meines Hauses erhalten. Doch wenden Sie sich dann bitte direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
23.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

Sie schreiben am 23.11.09 in Ihrer Antwort auf eine Frage von Herrn Heimerl, dass an der Vergabe von ein- und zweistelligen de-Domains durch die Denic wohl eher Unternehmen interessiert waren, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die mit zwei Buchstaben abgekürzt werden können. Das ist auch richtig, aber diese domains waren den Unternehmen wohl schon rein markenrechtlich oft sicher.

Um solche Domainnamen geht es bei der Anfrage wohl weniger. Es geht um die renditeträchtigen und hochpreisig zu verkaufenden Domains wie beispielsweise KFZ-Zeichen von Städten oder Telefonvorwahlnummern von Städten.

So erhielten beispielsweise:

(München) - 089.de: Maya Mark Inc., Las Vegas, USA
(Würzburg) - Wü.de: Domain Registration Rockenstein AG
(Köln) – k.de: NetCologne – Gesellschaft für Telekommunikation
123.de: Klute-Thiemann Informationstechnologie
(Schweiz) – ch.de: wahrscheinlich vermittelt durch Bionic Reservation Service Ltd.

Die Beispiele ließen sich leicht fortsetzen. Offensichtlich sind dies aber nicht die von Ihnen aufgeführten Unternehmen, die ihre eigenen Marken/abkürzungen zurecht schützen wollen. Es geht eher ums Geld und da wurden meines Erachtens durch das ungerechte Bestellverfahren die Profis mit automatisierten Reservierungsprogrammen klar und wissentlich bevorzugt. Die Verbraucher, von denen Sie meinten, sie wären nur am Rande betroffen, wurden wieder einmal um die Chance gebracht, auch beim Gewinnspiel "Domainvergabe" mitzumischen.

Gerechter wäre gewesen, bei mehrfachen (markenrechtlich unbedenklichen) Anträgen das Los entscheiden zu lassen. Sind Ihnen die Gründe bekannt, warum die denic das praktizierte Verfahren angewandt hat – obwohl sie wissen musste, dass dann der "normale" Internetnutzer keine wirkliche Chance auf einen Domain-Volltreffer hat?

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
22.12.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Weshalb das Vergabeverfahren nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen von der DENIC gewählt wurde, ist mir nicht bekannt. Vermutlich gestaltet sich die Vergabe nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen einfacher als ein Losverfahren, bei dem Anmeldungen gesammelt und Verfahren festgelegt werden müssten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat keine Einflussmöglichkeiten, DENIC zu einem anderen Vergabeverfahren zu veranlassen.
Ich gebe Ihnen darin Recht, dass durch die Vergabe per Los eine größere Anzahl von Unternehmen oder Privatpersonen die Chance hätte, einen Domain-Namen zu erhalten. Natürlich würde ich es persönlich begrüßen, wenn kleine und große Unternehmen gleiche Chancen hätten, solche begehrten Domains zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
07.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner

Wie ich zu meinem erschrecken feststellen mußte stimmten sie beim EU-Agrarministertreffen in Brüssel für die Zulassung der Genmais-Sorte MIR604 des Agrochemiekonzerns Syngenta als Futter- und Lebensmittel. Sie hielten dagegen, das die europäische Lebensmittelbehörde EFSA diesen Genmais für Unbedenklich bescheinigt habe. Wie kann es dann sein das sie den Genmais MON810 verboten haben??? Der von EFSA ebenfalls als Unbedenklich eingestufft wird. Wie stehen sie generell zu Gen-veränderten Lebensmitteln ????

MfG
R.
Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
14.01.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

mit der standardmäßig von der EFSA verwendeten Formulierung "nachteilige Auswirkungen unwahrscheinlich" soll ausgedrückt werden, dass es für die EFSA nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen ist, dass von der Maislinie MIR604 im Rahmen der vorgesehenen Verwendung nachteilige Auswirkungen auf menschliche oder tierische Gesundheit oder die Umwelt ausgehen. Nach Artikel 4 und Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 ist Zulassungskriterium für gentechnisch veränderte Lebensmittel bzw. Futtermittel, dass diese "keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben." Die Feststellung der EFSA, dass nachteilige Auswirkungen auf diese Schutzgüter unwahrscheinlich sind, erfolgt im Rahmen der Risikokommunikation des Risikobewerters (EFSA) an den Risikomanager (Kommission). Die Kommission stützt ihre Entscheidungen, dass die beantragte Zulassung "keine nachteiligen Auswirkungen" haben wird, auf diese Bewertung der EFSA. Damit muss, sofern keine anderen legitimen Gründe dagegen sprechen, die Zulassung erteilt werden. Die Bundesrepublik teilt diese Einschätzung im Fall von MIR604. Zur generellen Einschätzung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln habe ich in diesem Forum bereits Stellung genommen. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

der Presse ist folgende Aussage von Ihnen zu entnehmen:"Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird."

§263 StGB unterscheidet jedoch nicht zwischen "Online-Betrug" und "Nicht-Online-Betrug". Betrug selbst kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden - eine Situation, die insbesondere beim Online-Betrug gilt, da man "in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen". Dies ist bereits der "schwere Betrug".

Da Betrug bereits mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird, wieviel schwerer soll Ihrer Meinung denn der Betrug bestraft werden? Sollen Betrüger auf eine Stufe gestellt werden wie Mörder und Terroristen?

Mit freundlichen Grüßen,

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