Sehr geehrter Herr

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nachdem die Bundesregierung den Vorgang geprüft hat, ist auszuschließen, dass es deutsche Lieferungen dieser Waffen nach Georgien gegeben hat.
Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für die Ausfuhr von u.a. 230 vollautomatischen Gewehre G 36 nach Georgien wurde im Januar 2006 abschlägig beschieden. Für die Ausfuhr von im Ausland in Lizenz gefertigter G 36 ist eine Zustimmung der deutschen Exportkontrollbehörden erforderlich. Ein entsprechender Antrag wurde nicht gestellt.
Maßnahmen gegen die Fa. Heckler & Koch kommen nur in Betracht, wenn dem Unternehmen oder seinen Beschäftigten ein Verstoß gegen einschlägige außenwirtschaftsrechtliche oder kriegswaffenrechtliche Vorschriften nachgewiesen werden kann. Über die Art der Maßnahme wäre dann gegebenenfalls nach den Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern vom 25. Juli 2001 zu entscheiden. Wenn die Waffen ohne Beteiligung von Heckler & Koch, Oberndorf durch ausländische Heckler & Koch Tochterunternehmen, einen Lizenznehmer oder einen Endkunden nach Georgien geliefert worden sind, könnten sich Maßnahmen nur gegen diese selbst richten.
Georgien hat um Aufnahme in die NATO gebeten. Für die Mitgliedschaft müssen Kriterien erfüllt werden. Der NATO-Gipfel Anfang April in Bukarest hat beraten, welche Staaten wann aufgenommen werden können. Der Gipfel hat entschieden, dass Georgien im Grundsatz die Tür zur NATO offen steht, dass aber eine NATO-Mitgliedschaft nicht unmittelbar in Betracht kommt, da Georgien noch nicht die Voraussetzungen erfüllt. So hat der NATO-Gipfel darauf hingewiesen, dass es, was die innere Stabilität und die demokratische Entwicklung betrifft, noch einige Punkte gibt, die zu berücksichtigen sind. Die Regionalkonflikte in Abchasien und Südossetien waren damals schon bekannt. Solange diese internen Konflikte virulent sind, kommt eine Aufnahme in die NATO nicht in Betracht. Dass diese Haltung des NATO-Gipfels in Bukarest im Grundsatz unverändert fortgilt, hat die Bundeskanzlerin in den vergangenen Tagen immer wieder verdeutlicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Hubert Hüppe MdB