Hubert Hüppe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hubert Hüppe
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Unna I
Landeslistenplatz
22, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Koalitionspartner haben vereinbart, das Arbeitslosengeld 1 für ältere Arbeitslose zu verlängern. (...) Gegenwärtig ist jedoch nicht abschätzbar, wann diese Vereinbarung im parlamentarischen Verfahren geregelt wird und mit welcher (Rück-) Wirkung zu welchem Termin das entsprechende Gesetz in Kraft treten wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hubert Hüppe
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Frage zum Thema Soziales
27.12.2006
Von:

Aufgrund meines privaten Status war es mein Ziel, mit Erreichen meines 60. Lebensjahres in Rente zu gehen. Auf mein 60. Lebensjahr habe ich meine komplette Altersversorung ausgerichtet. Ich bin Jahrgang 1950 (Geburtsdatum 24.10.1950), bin seit etwa 20 Jahren mit 50 % schwerbehindert, verlängert ist dies bis Oktober 2011. Aufgrund dieser Daten ist es für mich bisher möglich, ab 01.11.2010 in Rente zu gehen. Ich habe mir jeweils in 2005 als auch in 2006 Rentenbescheide erstellen lassen, die bestätigen, dass ich keinen Rentenabschlag in Kauf nehmen muss. Aus dem Bescheid zitiere ich: Die Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt 35 Jahre. Diese Wartezeit ist erfüllt. Schwerbehinderung ist seit etwa 20 Jahren gegeben und ist bis 2011 bestätigt. Aus den gesetzlichen Regelungen zu den Rentenabschlägen ergibt sich für Sie folgendes: Kein Rentenabschlag aufgrund der Vertrauensschutzregelung bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2010. Nun meine Frage: mit Datum vom 29.11.2006 sind im Bundestag Änderungen angekündigt oder beschlossen, die verschiedenen Rentenalter hochzusetzen (von 65 auf 67 Jahren usw.). Meine Situation ist meines Wissens ebenfalls betroffen (Erhöhung von 60 auf 62 Jahren). In den Medien ist aber immer zu lesen, dass es hier eine Vertrauensschutzregel gibt und die Änderungen erst ab 2012 greifen. Dies ist aber immer im Zusammenhang der Erhöhung von 65 auf 67 Jahren zu sehen. Meine Frage ist, ob es auch für meine Situation diesen Vertrauensschutz gibt, ich also ohne Abschlag in 2010 in Rente gehen kann. Ich wäre Ihnen für entsprechende schriftlichen Erläuterungen dankbar, da ich möglicherweise einen Altersteilzeitvertrag abschliesse (bis 0ktober 2010), der ja nur greifen kann, wenn ich dann auch nahtlos am 01.11.2010 in Rente übergehen kann. Vorab herzlichen Dank.
Antwort von Hubert Hüppe
1Empfehlung
17.01.2007
Hubert Hüppe
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre Anfrage zur Erhöhung des Renteneintrittsalters.

Obwohl das Renteneintrittsalter auch für schwerbehinderte Menschen erhöht wird, können Sie wie gewünscht im Jahr 2010 mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, da die geplanten Gesetzesänderungen erst ab 2012 greifen werden.

Sie fallen ohnehin noch unter die alten Vertrauensschutzregeln, da Sie vor dem 17. November 1950 geboren sind und ende 2000 als schwerbehindert galten. Die danach zum Zeitpunkt des Renteneintritts notwendigen Voraussetzungen einer Schwerbehinderung und der 35-jährigen Wartezeit sind in Ihrem Fall erfüllt.

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist. Bislang hat lediglich die Erste Lesung stattgefunden. Um für sich ganz sicher zu gehen, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen und sich einen neuen Rentenbescheid erstellen lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubert Hüppe, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
23.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hüppe

bei dieser ganzen Diskussion um Rauchverbot hin, her geht mir folgendes nicht aus dem Kopf. Seit Jahrzenten wissen wir das rauchen schädlich ist. Warum werden nicht kurzerhand der Vertrieb und Verkauf von Tabakwaren verboten und unter Strafe gestellt? Es geht ja mit anderen Drogen auch. Zum anderen glaube ich das auch eine Menge Raucher einen solchen Schritt befürworten würden. Was nähmlich im Moment praktiziert wird, ist das die Politik eine Hetzjagd auf die Raucher iniziert ( Im Arbeitsleben würde man so etwas MOBBING nennen, und das ist strafbar) und das auch noch mit höchtsmöglichem finanziellen Gewinn.
Oder ist das mit dem Verbot nicht so einfach möglich, weil die Politiker eher der Tabaklobby dienen als dem Volk von dem es gewählt wurde?

mfg
Antwort von Hubert Hüppe
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08.03.2007
Hubert Hüppe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir ist klar, dass die andauernde Debatte und das ewige "Hin und Her" für den Bürger sehr verwirrend sein muss.

Zuerst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass ich selber seit einem Jahr - nach über 30 Jahren -"rauchfrei" bin. Allerdings habe ich mich auch als Raucher in den vergangenen Jahren den Nichtraucherschützern angeschlossen.

Im vergangenen Herbst wurde eine Koalitionsarbeitsgruppe eingesetzt, die eine umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen erarbeiten sollte. Innerhalb der Gruppe wurde ein Kompromiss gefunden, dem zu Folge das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurants und Discos ein generelles Rauchverbot gelten soll. Kneipen und Bars werden von dieser Regelung ausgenommen. Weiterhin ist geplant die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten auf 18 Jahre anzuheben.

Kern der dauernden Diskussion sind die Zuständigkeiten bei Bund und Ländern. Sowohl das Bundesjustizministerium wie auch das Bundesministerium des Innern haben verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Regelung geäußert, da die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser etc im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Das hat zu Folge, dass für einen einheitlichen Nichtraucherschutz die Länder und der Bund zusammenarbeiten müssen, um eine Regelung zu finden.

In einem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin Frau Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder wurde deutlich, dass die Grundeinstellungen zum Thema Nichtraucherschutz von Bund und Ländern weitestgehend übereinstimmend sind. Um eine schnelle Regelung zu finden ist darauf hin eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, eine Nichtraucherschutzregelung für die Gastronomie etc. zu finden. Noch in diesem Monat wird ein entsprechender Vorschlag der Arbeitsgruppe erwartet.

Ich hoffe, dass bald eine – dem Nichtraucherschutz ausreichend dienende – Regelung getroffen wird.

P.S.: Da ich im Internet meinen Einkommensbescheid seit Jahren veröffentliche, können Sie dort erkennen, dass ich keinerlei Nebenjobs – auch nicht bei der Tabaklobby – habe!

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
08.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hüppe,

Sie haben dem Gesetz zur Gesundheitsreform zugestimmt. Sind Sie von der "Qualität" so überzeugt, ist es wirklich besser, als viele Gegenstimmen behaupten, ist es im wahrsten Sinne des Wortes wirklich eine Reform? Wollten Sie mit JA stimmen, oder gibt es ihnen noch, den Fraktionszwang? Hätte eine schwarz/gelbe Lösung anders ausgesehen? Gibt es gar 2009 eine Reform der Reform?

mfg
Dr.
Antwort von Hubert Hüppe
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23.02.2007
Hubert Hüppe
Sehr geehrter Herr Dr. ,

wäre die Gesundheitsreform in meinen Augen qualitativ nicht haltbar gewesen, so hätte ich nicht mit JA gestimmt. Im Übrigen habe ich auch selbst als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit daran mitgewirkt.

Ich unterstütze die Reform, auch wenn ihr viele Menschen kritisch gegenüberstehen. Doch sie ist notwendig, um auch künftig den Standard im Gesundheitswesen halten zu können. Dazu trägt z. B. auch die erstmals eingeführte Pflicht zur Krankenversicherung bei. Künftig steht niemand mehr ohne eine Versicherung im Krankheitsfall da. Dies gilt sowohl für die gesetzlich Versicherten wie auch für Mitglieder bei den privaten Versicherungsträgern.

Darüber hinaus ist diese Reform keine Streichliste von Leistungen, wie es oftmals dargestellt wird. In vielen Bereichen wird ein Leistungsausbau stattfinden, in denen er schon lange nötig war. Vor allem die Behandlungs- und Betreuungssituation von Schwerstkranken wird durch einen Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung deutlich verbessert. An diesem Beispiel ist zu erkennen, dass neue Leistungen nicht unbedingt zu mehr Kosten führen, da nun Palliativleistungen für Sterbende auch ambulant eingesetzt werden können. In einem solchen Fall paart sich Menschlichkeit mit Wirtschaftlichkeit. Zum einen hegen viele Sterbende den Wunsch zu Hause im Kreise der Angehörigen zu sterben und nicht in einer anonymen Klinik mit anonymem Personal. Zum anderen sind die Behandlungs- und Betreuungskosten im ambulanten Bereich deutlich geringer als bei einem stationären Aufenthalt.

Des Weiteren müssen ab dem 1. April 2007 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Pflichtleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Dies bedeutet, dass alte und pflegebedürftige sowie schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Rehabilitation haben. Menschen mit Behinderung werden künftig individuell und auf Dauer mit Hilfsmitteln versorgt.

Die Reform bringt aber nicht nur Vorteile für die Leistungsempfänger, sondern ist ein Schritt zur Zukunftssicherung des Gesundheitssystems. Durch die erweiterten Möglichkeiten der Kassen mit Leistungserbringern Verträger, wie z.B. Hausarztverträge oder Verträge zu Integrationsversorgung abzuschließen, ergibt sich mehr Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderungen im Gesundheitssystem folgt aus den gesellschaftlichen Umständen, die eine besondere Herausforderung an die Sozialsysteme darstellen. Durch den Geburtenrückgang in den vergangenen Jahrzehnten, gibt es immer weniger Beitragszahler, die einer immer älter werdenden Gesellschaft gegenüberstehen. Die Reform kommt der Notwenigkeit zur zukünftigen Sicherung des Sozialsystems im Allgemeinen und des Gesundheitssystems im Besonderen, in einem ersten Schritt nach.

Sicherlich ist dieses Gesetz ein Kompromiss zwischen den beiden Koalitionsparteien. In einer großen Koalition müssen unterschiedliche Zielvorstellungen realisiert werden. Und dies ist uns gelungen. In Bezug auf ein schwarz-gelbes Gesundheitskonzept bleibt zu sagen, dass ich das Konzept einer freiheitlich, privaten Versicherung, wie es von der FDP gefordert wird, nicht mittragen könnte. Das Prinzip der Aufteilung in gesetzliche und private Krankenversicherung sollte erhalten bleiben. Ich würde durchaus die Solidarische Gesundheitsprämie im weiteren Sinne für geeignet halten. Hierbei würde jede erwachsene Person beitragspflichtig bleiben. Die Beiträge in der GKV würden in diesem Fall nicht mehr nach Leistungsfähigkeit (Einkommen) gezahlt, sondern jede gesetzliche Krankenkasse könnte selbst einen Betrag festlegen, der dann von den Mitgliedern gezahlt werden müsste. In Fällen, in denen diese Prämie nicht gezahlt werden könnte, soll ein sozialer Ausgleich aus Steuergeldern bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe
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Frage zum Thema Soziales
16.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hüppe,

der örtlichen Presse entnehme ich eine Passage des Steuerzahlerbundes, die privaten Ausgaben würden 52 % Steuern und Abgaben beinhalten. Ich sehe da verfassungsrechtliche Bedenken. Eine andere Thematik findet mein Interesse in der Beeinflußung des Wettergeschehens. Was sind das für viele Flugzeuge ohne Hoheitszeichen !!!, die wohl nicht dem kommerziellen Flugbetrieb zugeordnet werden können und über weite Teile von Bönen mit dubiosen Streifen gesichtet werden? Diese Streifen verbreitern sich und decken vollflächig ab. Es wäre mir als ehemalige Flugbegleitung selbst nicht aufgefallen, würden die Kommandanten der Maschine nicht kreuzende Muster anbringen. Selbst meine alte Dienststelle weiß nichts von diesen Flügen, was mir sehr suspekt vorkommt. Ich darf Sie bitten, bei passender Gelegenheit beide Themenbereiche aufzugreifen und wünsche Ihnen noch weiterhin eine glückliche Hand in der Politik.
Antwort von Hubert Hüppe
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30.04.2007
Hubert Hüppe
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich bin selber häufiger in Bönen unterwegs und mir ist das von Ihnen beschriebene Phänomen noch nicht aufgefallen. Ich frage mich, woran Sie die erkennen können, dass die Flugzeuge keine Hoheitszeichen haben?

Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen, die bei der Luftsicherheit arbeiten genau Bescheid wissen, was im deutschen und internationalen Luftraum geschieht. Ich setze mein volles Vertrauen in die Gewissenhaftigkeit der dort Beschäftigten.

Zu dem von Ihnen genannten Steuern und Abgaben kann ich Ihnen sagen, dass wir in Deutschland - sowohl hinsichtlich der Steuerquote als auch der Abgabenquote – im europäischen Mittelfeld liegen. Sicherlich behält der Staat einen großen Teil an Sozialabgaben ein. Dabei darf man aber auch nicht vergessen, dass wir hier in Deutschland ein umfassendes soziales Sicherungsnetz haben, das getragen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr Hubert Hüppe MdB
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
17.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hüppe,

können Sie mir den Sinn der im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossenen künftigen Mamutbehörde erläutern?

Alle relevanten Veröffentlichungen stehen dieser Einrichtung kritisch gegenüber, da sie ein Mehr an Bürokratie aber keine Verbesserung des Gesundheitswesen mit sich bringt.

Und können Sie mir erklären, wie einheitliche Beitragssätze zu mehr Wettbewerb führen sollen?
Eine wohl letztmalige CDU-Wählerin
Antwort von Hubert Hüppe
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08.03.2007
Hubert Hüppe
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Ihre Bedenken bezüglich der so genannten "Mammutbehörde" und der einheitlichen Beitragssätze äußern.

Die Formulierung "Mammutbehörde" geistert seit Monaten schon durch die Presse und erfreut sich zunehmend mehr Beliebtheit. So richtig "neu" ist das Modell/die Behörde auch nicht, aber es lässt sich medial prächtig verkaufen.

Hinter dieser viel kritisierten "Mammutbehörde" steht der Gesundheitsfonds bzw. das Bundesversicherungsamt (BVA). Der Gesundheitsfond wird ab dem 01.01.2009 in Kraft treten und soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu gestalten. Vorgesehen ist, dass ab Januar 2009 alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz zahlen . Somit gelten in der GKV – wie auch schon der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung längst üblich – einheitliche Beitragssätze.

Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- bzw. Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit der versicherten Mitglieder. Durch die Berücksichtigung schwerer und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung. Dieser Risikostrukturausgleich wird zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds eingeführt. Beide werden vom Bundesversicherungsamt – das bereits den Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen durchführt – verwaltet. Also keine neue Großbehörde!

Das neue Finanzierungssystem macht die Leistungen der Krankenkassen beim Leistungs- und Kostenmanagment transparent. Sie selber können dann in Zukunft beurteilen, ob Ihre Krankenversicherung gut wirtschaftet und dies über finanzielle Vergünstigungen und Prämienauszahlungen demonstriert, oder ob Ihre Versicherung schlecht wirtschaftet und Zusatzbeiträge erheben muss. Sie haben in einem solchen Fall dann auch die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.

Meines Erachtens wird die Einführung des Gesundheitsfonds eine Vereinfachung in der Organisation des Gesundheitssystems mit sich bringen. Darüber hinaus ist er ein nachhaltiger Beitrag zum Bürokratieabbau und führt zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen, da im Grundsatz jeder Patient gleichviel wert ist und die Kassen beweisen können, wie gut sie mit dem Geld umgehen können. Deshalb zahlt auch jeder den gleichen Beitragssatz ein. Dieser Betrag wird einen bestimmten Umfang von Leistungen in der GKV abdecken. Wer weitere Leistungen in Anspruch nehmen will, kann diese durch Zahlung von Zusatzprämien oder Zukäufen erhalten. Es geht darum allen Menschen in der Bundesrepublik die gleichen Chancen zur Erhaltung der Gesundheit sowie zur Behandlung ihrer Krankheiten zu garantieren.

Ich hoffe, Sie wählen auch weiterhin CDU, denn wenn die Neuregelungen in Kraft treten, werden Sie vielleicht meine Meinung doch teilen, dass die Reform besser ist als ihr Ruf, auch wenn wir vieles anders gemacht hätten, wenn wir alleine das Sagen gehabt hätten.

Viele Grüße aus Berlin,

Hubert Hüppe MdB
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Ihre Frage an Hubert Hüppe
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