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Guten Tag Herr Hüppe!
als Software Entwickler bin ich persönlich mit der Weiterentwicklung und Pflege der Betriebssoftware für den "ärztlichen Dienst" des Justizvollzugs in den meisten deutschen Bundesländern befasst.
Im Rahmen der Anbindung dieser Systeme an die allgemeine Infrastruktur des Gesundheitswesens kam vor Kurzem die Frage nach der Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte auf.
Zur Erinnerung: Strafgefangenen erhalten freie Heilfürsorge. Personen, die freie Heilfürsorge erhalten sind aber im Rahmen der eGK gar nicht vorgesehen.
Davon sind übrigens nicht nur die Strafgefangenen betroffen, sondern alle Personen, die freie Heilfürsorge erhalten, dazu gehören u.a. auch die Bundeswehrsoldaten.
Auch bei einer Einladung von Vertretern der Gematik konnte die Frage der Beteiligung der Erbringer von freier Heilfürsorge am eGK-System nicht geklärt werden.
Bei einer kürzlich stattgefundenen Länderkonferenz von Vertretern der Ärzteschaft der Justiz war ein Referent der Gematik nicht in der Lage, mehr auszusagen, als dass dies eine Gesetzeslücke, und folglich ein Versäumnis des Gesetzgebers wäre.
Die anwesenden Ärzte waren damit natürlich nicht zufrieden, zumal es gemäß SGB ihre Amtspflicht ist, ihren Patienten eine der GKV-Versorgung gleichwertige Versorgung zukommen zu lassen. Wozu beispielsweise die Ausstellung einer eGK bei Entlassung aus der Haft gehören müsste.
Nun mag es sein, daß der Personenkreis der Strafgefangenen oftmals nicht sehr kooperativ ist, und auch über keine nennenswerte Lobby verfügt.
Dass allerdings auch für die übrigen Betroffenen, die ja der besonderen Fürsorge durch den Staat unterliegen (zum Beispiel Soldaten) bei der Regelung der eGK völlig vergessen wurden erscheint auch mir sehr seltsam.
Haben Sie vielleicht die Möglichkeit, die Situation aufzuklären? Es wäre sicherlich für etliche Betroffene sehr nützlich.
Mit freundlichen Grüssen,
