Horst Meierhofer (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Horst Meierhofer
Geburtstag
21.04.1972
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann, MBA
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Regensburg
Wahlkreis
Regensburg
Ergebnis
12,8%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Auch ist es ein Trugschluss, dass Pensionen nicht oder kaum besteuert werden. Im Prinzip werden sie voll besteuert, es gibt lediglich einen Steuerfreibetrag, der z. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
29.06.2012
Von:

Warum haben Sie gegen den Gesetzentwurf gestimmt, wenn im Parteiprogramm der FDP genau diese Forderung steht?. Vertreten Sie nicht das Parteiprogramm der FDP?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Meierhofer,

das vergangene Woche verabschiedete "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten durch die Meldeämter auch zu Werbezwecken - heißt an Firmen die mit den Adressen Geld verdienen wollen - ohne die Zustimmung der Bürger. Heißt ich muss nun explizit der Weitergabe meiner Daten widersprechen.

Dieser Widerspruch gilt allerdings nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Heißt wenn eine Firma mich bereits seit Jahren mit unerwünschter Werbung nervt, auf Schreiben nicht reagiert, dann kann sie nach einem Umzug beim Meldeamt einfach die neue Adresse erfragen, selbst wenn ich der Weitergabe zuvor explizit widersprochen hatte.

Wie stehen Sie zum Recht auf informelle Selbstbestimmung?

Wie sehen sie dieses Recht im Einklang mit dem aktuell verabschiedeten Gesetz?

Sollte der Datenschutz der gesamten Bevölkerung nicht wesentlich stärker wiegen, als die Geschäftsgrundlage einiger (Werbe-)Firmen?

Wie soll sich ein Bürger zukünftig ihrer Ansicht nach gegen unerwünschte Verbreitung/Korrektur seiner Daten an Firmen und andere Stellen (z.B. religiöse Sekten), insb. nach einem Umzug schützen?

Vielen Dank für Ihre Zeit,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Meierhofer,

sicherlich haben Sie den Fall des Herrn Mollath in der Presse verfolgt. Sind Sie dabei auch zu dem Schluss gekommen, dass gleich mehrere Behörden versagt haben und Herr Mollath zu unrecht seit 7 Jahren in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt festgehalten wird? Werden Sie die Forderung der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, Maria Fick, unterstützen die fordert Hern Mollath sofort zu entlassen?
Was können Sie tun um das sträfliche Treiben der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu beleuchten die nicht gegen die HVB Bank wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung ermittelt haben, obwohl ihnen handfeste Hinweise vorlagen? Die Unterlagen der Bank nicht angefordert haben aus denen genau das hervorgegangen wäre?
Ich wende mich an Sie, Herr Meierhofer, als mein Abgeordneter im Bundestag, weil ich es unerträglich finde, dass in unserer Demokratie einem Menschen solches Unrecht widerfahren kann wie das bei Herrn Mollath geschehen ist. Ich wende mich an Sie mit der Bitte alles menschenmögliche zu tun um dieses Unrecht zu beenden.

Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen,


Link:
Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer Frau Dr. Fick vom 29.10.2012 an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk: www.gustl-for-help.de

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.01.2013
Von:
-

Sehr geehrter Herr Meierhofer,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Ist es richtig:

1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?

Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?

Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?

3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?

Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?

Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?

Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?

Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).

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