Horst Klee (CDU)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
17.11.1939
Berufliche Qualifikation
Gartenbauingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
 MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Wiesbaden II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
44,8%
Landeslistenplatz
-
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Nach allen bis jetzt bekannt gewordenen Fakten, war bei der von Ihnen angesprochenen Bluttat kein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes persönlich zugegen. Dies nehmen Sie bitte zur Kenntnis. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

als Wiesbadener Wahlkreisabgeordneter können Sie mir bestimmt die Frage beantworten, weshalb der Parkplatz Paulinenhang mit ca. 100 Parkplätzen, der seit November 2010 von RV nicht mehr benötigt wird, nicht für die Allgemeinheit geöffnet wird. Bevor die Hessische Staatskanzlei diesen Parkplatz für ihre Mitarbeiter benötigte, konnte man immer dort parken. Auch als die Staatskanzlei diesen Parkplatz hatte, wurde er werktags ab 18.00 Uhr und an den Wochenenden für die Allgemeinheit geöffnet. Jetzt, wo dieses Gelände wieder der Stadt Wiesbaden gehört, bleibt der Parkplatz für die Öffentlichkeit verschlossen. Bei der Parkplatznot in Wiesbaden eine völlig unverständliche und nicht nachvollziehbare Handlungsweise. Auch wenn der Parkplatz in absehbarer Zeit in eine Grünanlage umgewandelt werden sollte, kann er doch in der Zwischenzeit geöffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
25.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klee,

seit dem 10.3.2011 werden große Teile von Wiesbaden regelrecht durch Fluglärm überzogen.
Warum werden die Betroffenen nicht beteiligt?
Warum werden die Betroffenen noch nicht einmal informiert?
Glauben Sie ernsthaft, dass Lärm und Zerstörung der Lebensgrundlage 1,5 Arbeitsplätze der Fraport rechtfertigen?
Warum werden die Vorschläge der Bundesvereinigung gegen Fluglärm missachtet?
Warum wird nicht wie in anderen europäischen Städten auch, mehr auf Lärmvermeidung geachtet?

Gerne erwarte ich Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordnete Klee,

als Mitglied des Innenausschusses des hessischen Landtages darf ich mich mit folgender Fragestellung an Sie wenden:

Die Anpassung der Beamtenbesoldung um 1,5% soll lt. dem von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf (DS 18/4125) zum 01.10.2011 umgesetzt werden. Gegenüber dem Ergebnis im Tarifbereich bedeutet dies eine zeitliche Verzögerung von sechs Monaten.

Die zweite lineare Anpassung um 2,6% soll zum 01.12.2012 realisiert werden. Dies stellt einen Zeitversatz von sieben Monaten zum Tarifbereich dar.

Die im Tarifbereich ausgehandelte Einmalzahlung von 360,- € für 2011 soll ersatzlos entfallen. Begründet wird dies lt. Gesetzentwurf "aus Gründen der Haushaltsersparnis".

Eine Staffelung nach Besoldungsgruppen ist nicht vorgesehen.

Lt. einem Interview des Hessischen Innenministers, Hr. Boris Rhein, vom 18.05.2011 in der Frankfurter Rundschau sollten die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen werden.

Mich würde hierzu Ihre Meinung interessieren.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klee,

angestoßen durch die Mordserie der Zwickauer Neonazizelle gab ich auf

www.abgeordnetenwatch.de

dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann gegenüber zu erkennen, dass ich es für ungeheuerlich halte, dass bei einer der Bluttaten ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes persönlich zugegen war. Ich fragte den Minister, wann und
weswegen diese Person suspendiert worden sei.

In seiner Antwort wurde ich dahingehend verbessert, dass es sich nicht um einen V-Mann, sondern um einen Beamten des Verfassungsschutz gehandelt habe - was noch ungeheuerlicher ist - und von Minister Herrmann indirekt an Stellen des Landes Hessen verwiesen:

"Zu dem von Ihnen außerdem angesprochenen Vorfall in Hessen, der
laut Medien einen Beamten des Hessischen Landesamts für
Verfassungsschutz, also einen Staatsbeamten und gerade keinen
V-Mann, der der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen ist,
betraf, kann ich leider keine eigenen Erkenntnisse beitragen."

Ich würde annehmen, dass sich der Innenausschuss des hessischen Landtags, dem Sie vorsitzen, mit der Problematik zu befassen hat und darüber im Bilde ist:

a) Wann dieser Beamte suspendiert wurde.
b) Warum er suspendiert wurde.
c) Wie lange diese Person innerhalb des hessischen Verfassungsschutz verbeamtet und wirksam sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Horst Klee
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22.12.2011
Horst Klee
Sehr geehrter Herr ,

nach allen bis jetzt bekannt gewordenen Fakten, war bei der von Ihnen angesprochenen Bluttat kein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes persönlich zugegen. Dies nehmen Sie bitte zur Kenntnis. Und demzufolge erübrigen sich auch die restlichen Fragen.
Und außerdem bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass der Hessische Innenausschuss keine Ermittlungen anstellt, sondern die zuständigen Ermittlungsbehörden. Und je nach Ergebnis dieser Ermittlungen wird sich der Innenausschuss mit dieser Frage beschäftigen, oder auch nicht.

Gruß
Horst Klee, MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Klee,

die Frankfurte Allgemeine Zeitung berichtete gestern über die Zeugenaussage von Volker Bouffier im NSU-Untersuchungsausschuss [1]. Der Artikel endet

"Bouffier konnte darauf verweisen, dass der Innenausschuss des hessischen Landtages sich der Sache bereits 2006 ausführlich und kritisch gewidmet habe. Nach dieser Sitzung des Innenausschuss sei von der Angelegenheit bis zum Ende des NSU nicht wieder die Rede gewesen, weil am Ende selbst die Kasseler Staatsanwaltschaft mit dem Vorgehen einverstanden gewesen sei."

Demnach hat sich damals ein Ausschuss unter eben Ihrem Vorsitz mit dem Mordfall von Kassel befasst und Sie wissen daher, dass der Verdächtige bei der Tat anwesende Andreas T. beim Hessischen Verfassungsschutz beschäftigt war. In Ihrer Abgeordnetenwatch-Antwort [2] verleugneten sie dies.

Ich halte Integrität für eine Grundvoraussetzung für eine politische Tätigkeit. Da es Akten gibt, ist unerheblich, ob Sie sich 2011, fünf Jahre später, nicht mehr erinnern oder nicht mehr erinnern können.

Sollten Sie unter dem Begriff Integrität etwas anders als ich verstehen, legen Sie es hier bitteschön dar.

Da die Sachverhalte meinerseits korrekt dargestellt wurden, erübrigen weder die "restlichen" oder auch nur eine der drei am 19.12.2011 an Sie gestellten Fragen.

Gruß



[1] www.faz.net
[2]
www.abgeordnetenwatch.de

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