Holger Haibach (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Holger Haibach
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsangestellter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hochtaunus
Landeslistenplatz
18, Hessen
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(...) Grundsätzlich ist es so, dass inzwischen fast ausnahmslos jeder in Deutschland der Versicherungspflicht unterliegt. Seit dem 1.4.2007 gilt dies für die Angehörigen der Gesetzlichen Krankenversicherung, seit dem 1.1.2009 auch für die Private Krankenversicherung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Haibach,
als Bürger, der auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen ist, wundere ich mich sehr, wie dieser in unserem Land gesetzlich geregelt ist.

1. Warum finanziert der Staat das Straßennetz komplett, während er das Schienennetz zu privatisieren sucht? Eine Privatisierung eines zuvor öffentlichen Gutes macht ja nur Sinn, wenn durch Privatisierung Wettbewerb ermöglicht wird. Ist es im Sinne des "Erfinders", dass Parallelstrecken entstehen, die die ohnehin knappen Quadratmeter in Städten und in der Natur zubauen? Oder soll hier nicht vielmehr das Quasi-Monopol der sogen. "Deutschen Bahn" zementiert werden?

2. Warum verbietet ein Bundesgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, das Entstehen von alternativen Verkehrsmitteln? Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1931, mit dem Ziel Wettbewerb zu der Bahn und zu den langsam aufkommenden Postbussen zu verhindern. "Konkurrenz belebt das Geschäft", sagt der Volksmund, doch im Bereich des öffentlichen Fern- und Nahverkehrs tut der Bund alles, um diese Konkurrenz trotz der Bahnprivatisierung zu vermeiden. Die jetzige Regelung hat zur Folge, dass die Bahn ihre Preise für mittellange Strecken (50-200km) immer mehr erhöht, während sie die Preise im Fernverkehr, wo ihr durch die Luftfahrt eine Konkurrenz erwächst, drückt. Das tut sie zum einen durch Kilometerpreise, die umso geringer sind, je weiter der Zielort entfernt ist, zum anderen durch die Einführung von Fernfahrrabatten, die sie durch überteuerte Nahverkehrspreise gegenfinanziert. Warum verhindert der Bund also Konkurrenz im Bereich des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs?

Mfg,
M.
Antwort von Holger Haibach
4Empfehlungen
30.06.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Das Beispiel der Bahnprivatisierung in Großbritannien hat gezeigt, dass eine vollständige Privatisierung aller Bereiche, einschließlich der Infrastruktur, verheerende Konsequenzen haben kann. Eben aus diesem Grund hat sich die Union gegen Bahnchef Mehdorn und eine Reihe von SPD-Politikern durchgesetzt und die "Mit"-Privatisierung der Infrastruktur verhindert. Hierzu erklären CDU und CSU in ihrem gestern vorgelegten Regierungsprogramm zur kommenden Bundestagswahl: "CDU und CSU wollen die 1994 begonnene Bahnreform auf ihrem erfolgreich eingeschlagenen Weg weiterführen. Im Sinne einer Teilprivatisierung müssen Schienennetz und Bahnhöfe in der Hand des Bundes bleiben. Politische Infrastrukturverantwortung muss wieder stärker berücksichtigt werden. Wir brauchen eine kundenorientierte und leistungsfähige Bahn in Deutschland. Wir werden die Schienenwege bedarfsgerecht und flächendeckend erhalten und ausbauen. Den Wettbewerb auf der Schiene werden wir stärken und dazu die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitern." Der Bund bleibt folglich 100%iger Eigentümer der Infrastruktur, also des Netzes, der Bahnhöfe und der Energieversorgung. Auch für die Verkehrs- und Logistikholding ist lediglich eine Teilprivatisierung vorgesehen. Damit wird verhindert, dass ein privater Investor Zugriff auf die bundeseigenen Schienenwege hat und das Schienennetz zum Renditeobjekt des Kapitalmarktes wird.

Bezugnehmend auf Ihre zweite Frage möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Bund die Konkurrenz im öffentlichen Nah- und Fernverkehr keinesfalls verhindert, sondern mit den sog, "Regionalisierungsmitteln" in Höhe von rund 7 Mrd. Euro jährlich unterstützt. Diese seit der Bahnreform erfolgreich praktizierte "Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs" ermöglicht es den Bundesländern selbst zu entscheiden, welches Verkehrsangebot sie für ihre Bürger für sinnvoll und notwendig erachten. So werden auch strukturschwache Regionen angebunden. Diese Gelder dienen auch zur Instandhaltung und dem Ausbau des Regionalverkehrs. Dank dieser Marktöffnung können die Aufgabenträger heute unter einer Vielzahl von Anbietern auswählen, was dazu geführt hat, dass der Nahverkehr heute den konkurrenzintensivsten Bereich darstellt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.06.2009
Von:

Über 60 Jahre nach Kriegsende könnte einer letzten Opfergruppen der Nazi-Justiz – den »Kriegsverrätern« – Gerechtigkeit widerfahren.
Eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten hat sich auf Anregung der SPD-Abgeordneten Christine Lambrecht deshalb entschlossen, dieses Thema zum Inhalt eines Gruppenantrags zu machen, um den letzten, bisher vernachlässigten Opfern der NS-Justiz posthum Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Bislang hat sie alle Stimmen der Linksfraktion und die der Grünen verbuchen können. Von der SPD schrieben sich bis zum 17.06.09 31 Abgeordnete ein. Bis zu dem Zeitpunkt hatten noch keine Abgeordneten der Union und der FDP ihre Unterstützung per Unterschrift bekundet.

Werden Sie den Gruppenantrag unterschreiben? Wenn nein, wie lautet ihre Begründung?
Antwort von Holger Haibach
6Empfehlungen
29.06.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr , lieber Bundestagskandidat der Linken,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Ich werde nicht für den Gruppenantrag, der von den Linken vorbereitet wurde, stimmen. Stattdessen werde ich den Antrag der Koalition unterstützen, der eine Rehabilitierung der ´Kriegsverräter´ vorsieht und die Bundesregierung auffordert, in der kommenden Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der neue Antrag beruht auf inzwischen vorliegenden historischen und rechtswissenschaftlichen Untersuchungen und Gutachten und wird dem Thema gerecht. Ich hoffe, Ihnen damit meine Position erläutert zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Haibach,
ich werde bei der nächsten Bundestagswahl Erstwähler sein. Ich mache mir sehr große Sorgen über den Überwachungsstaat in Deutschland und Europa. Die neuen Technologieen ermöglichen unvorstellbare möglichkeiten der Überwachung, die zum teil zur Zeit schon von nicht staatlichen Unternehmen durchgeführt werde. Ich selbst denke leider auch, dass unsere Regierung teilweise uns ausspioniert und versuchen möchte uns zu kontrollieren. Unser Innenminister Herr Schäuble versucht leider ständig den Überwachungsstaat weiter aufzubauen. Ebenfalls hat sich unsere Bundeskanzlerin für mehr Überwachung im öffentlichem Bereich geäußert. All dies wird mit der Angst vor dem Terrorismus begründet.
Ich selbst glaube, dass der Anschlag von 9/11 ein Insidejob war um genau solche aktionen durchzuführen und die Angst vor Terror zu erhöhen. Sollte die CDU zusammen mit der FDP bei der nächsten Bundestagswahl eine Mehrheit bekommen, würde diese Bündniss den Überwachungsstaat doch weiter ausbauen und die Freiheit der Bürger beschneiden. Ist damit nicht die Selbstbestimmung der persöhnlichen Daten in Gefahr?
Warum sollte ich die CDU wählen, wenn mit dieser Punkt so wichtig ist? Was halten sie vom Überwachungsstaat und 9/11?
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Holger Haibach
7Empfehlungen
29.06.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Es freut mich, dass Sie sich als Erstwähler aktiv für Politik interessieren.

Ich glaube nicht, dass unsere Bundesregierung daran interessiert ist, alles und jeden zu kontrollieren. Zum einen ist dies weder technisch noch personell möglich. Zum anderen widerspricht eine vollständige Überwachung unserem Rechtsstaat und hätte keine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies heißt jedoch nicht, dass die Regierung nicht manches unternehmen muss, um mögliche Straftaten oder Terrorismus im Vorfeld aufzudecken und zu verhindern. Hier ist eine genaue und sorgfältige Abwägung zwischen den Freiheitsrechten jedes einzelnen Bürgers und der Verantwortung des Staates für alle Bürger notwendig. Dies ist sicher nicht immer leicht, muss aber erfolgen, um die Existenz unserer Gemeinschaft zu gewährleisten.

Vom Überwachungsstaat halte ich gar nichts. Die Erfahrungen aus der DDR mit ihrer Staatssicherheit haben bewiesen, wie weit Überwachung und Zersetzung Einzelner gehen kann und wie noch heute eine ganze Gesellschaft unter dieser Bespitzelung leidet. Niemand in Deutschland möchte eine solche Überwachung wieder haben. Insbesondere die Union lehnt eine solche Generalüberwachung aller Menschen entschieden ab. Wir treten für Freiheits- und Bürgerrechte ein, sind aber auch der Auffassung, dass die Sicherheit der hier in Deutschland friedlich lebenden Menschen geschützt werden muss. Wenn Sie sich über unsere Vorstellungen informieren wollen, so empfehle ich Ihnen die Lektüre unseres neuen Regierungsprogramms, das an diesem Wochenende verabschiedet wurde. Sie finden es unter folgendem Link:

www.cdu.de

Was den 11. September 2001 angeht, so bin ich davon überzeugt, dass dies nicht ein "Insidejob" war, wie Sie annehmen. Ich gehe davon aus, dassder Angriff auf die USA ein wirklicher terroristischer Akt der bekannten Al-Kaida-Gruppe war, die das Ziel hatte, tausende Menschen zu töten. Bisher konnten mich die vorgelegten "Beweise" für eine Verschwörung nicht überzeugen. Im Gegenteil: Diese Indizien sind für mich sehr konstruiert und beruhen auf zahlreichen Annahmen, die ich für mich nicht so treffen würde. Ich glaube auch nicht, dass eine Regierung den Tod tausender Unschuldiger Menschen planen würde, um einen Krieg zu beginnen, der kaum zu gewinnen ist. All dies kann mich nicht überzeugen.

Ich hoffe, Ihnen ehrlich genug geantwortet zu haben und würde mich freuen, wenn Sie trotz Ihrer Vorbehalte der Union Ihre Stimme geben würden. Unser Programm ist nämlich vielschichtiger als nur das von den Gegnern vorgeschobene Argument des "Überwachungsstaates".

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Internationales
13.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Haibach.

Laut Reuters de.reuters.com hat Deutschland Ende September zwei neue U-Boote an Israel ausgeliefert. Sie wurden in der HDWWerft in Kiel gebaut und von israelischen Technikern und Ingenieuren für das Abschiessen von mit Atombomben bestückten Marschflugkörpern aufgerüstet.

Deutschland hat die ersten beiden U-Boote an Israel nach dem ersten Golfkrieg geschenkt und bezahlte die Hälfte am dritten. Das heisst, die ersten drei Boote, 1999 und 2000 geliefert, sind mit 1,1 Milliarden Mark aus dem Bundesetat subventioniert worden.

Die zwei neuen die gerade ausgeliefert wurden kosten jeweils 500 Millionen Euro, weil eine aufwendigere Antriebs-Technologie verwendet wird. Von den 1 Milliarde Euro zahlt Deutschland 1/3 der Kosten oder 333 Millionen Euro.

Jerusalem will bei der HDWWerft ein sechstes U-Boot der Dolphin-Klasse bestellen und wünscht sich – wie bei bisherigen Booten – eine millionenschwere Subvention aus dem Bundeshaushalt. Die Bundesregierung hat den Bau des sechsten Bootes bereits 2006 genehmigt.

Verstößt diese Lieferung nicht gegen das deutsche
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), welches als Ausführungsgesetz zu
Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes 1961 in Kraft trat?

Darin verbietet Paragraph 6 unter anderem die Lieferung von Waffen an ein anderes Land, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden." Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist damit untersagt. Und der Nahe Osten ist wohl DAS KRISENGEBIET schlechthin.

Meine Fragen an Sie:

1. Verstoßen diese Leiferungen gegen das KrWaffKontrG ?
2. Warum soll der Steuerzahler diese Subventionen / Geschenke bezahlen?
3. Sind deutsche Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie wichtiger als Frieden?

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Anworten.

MfG

Musiol
Antwort von Holger Haibach
1Empfehlung
19.10.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr Musiol,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gerne will ich versuchen, zu Ihren Fragen Stellung zu nehmen.

Grundsätzlich unterliegen alle Waffenlieferungen einem Beschluss des Bundessicherheitsrats, der unter Leitung des Bundeskanzleramtes die Ressortminister für Sicherheitspolitik (u.a. Außenpolitik, Verteidigung und Wirtschaft) vereinigt. Damit ist sichergestellt, dass Rüstungsexportlieferungen den Rüstungsexportregeln und den Bestimmungen (u.a. Kriegswaffenkontrollgesetz) entsprechen. Auch wird auf diese Weise verhindert, dass diese Waffen in Krisengebieten zum Einsatz kommen.

Obwohl die Bundesregierung grundsätzlich keine Waffen in Krisenregionen liefert, stimmte sie bereits in den 1950er Jahren der Lieferung von U-Booten nach Israel prinzipiell zu. Die Abweichung von den Exportregeln ist mit dem besonderen Verhältnis zwischen Deutschland und Israel und der daraus resultierenden Verantwortung für Israels Sicherheit begründet. Nicht zuletzt aufgrund von Finanzierungsfragen zogen sich die Verhandlungen jedoch bis zum Ende der 1980er Jahre hin, so dass frühere U-Boote für Israel in den 1970er Jahren in Großbritannien gebaut wurden. Im Zweiten Golfkrieg wurde bekannt, dass deutsche Firmen dem Irak bei der Produktion chemischer Waffen und der Reichweitenerhöhung seiner Scud-Raketen geholfen hatten. Dies sorgte sowohl in Israel als auch in Deutschland für Bestürzung. In diesem Zusammenhang sagte die Bundesregierung die Lieferung der lange versprochenen U-Boote zu, zumal im Jahr 1993 Russland drei moderne U-Boote der Kilo-Klasse an Iran geliefert hatte.

Die Bundesregierung hat zwischen Juli 1999 und Oktober 2000 drei U-Boote der DOLPHIN-Klasse an Israel geliefert. Die ersten beiden Boote (Haifa, Leviathan) waren ein Geschenk der Bundesrepublik an Israel, während Deutschland und Israel das dritte Boot (Tekuma) je zur Hälfte bezahlten. Bei den zwei weiteren 2005 an Israel verkauften Nachbauten trägt Deutschland etwa ein Drittel des Kaufpreises, maximal jedoch 333 Millionen €. Die ersten drei Boote kosteten jeweils rund 225 Millionen €, die beiden weiteren kosten je eine knappe halbe Milliarde €. Israel setzt die Boote u.a. zur Sicherung der Nachschubwege auf See, zur Aufklärung und zur Gewinnung von Daten und Informationen im Mittelmeer ein.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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