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Sehr geehrter Herr Haibach.
Laut Reuters
de.reuters.com hat Deutschland Ende September zwei neue U-Boote an Israel ausgeliefert. Sie wurden in der HDWWerft in Kiel gebaut und von israelischen Technikern und Ingenieuren für das Abschiessen von mit Atombomben bestückten Marschflugkörpern aufgerüstet.
Deutschland hat die ersten beiden U-Boote an Israel nach dem ersten Golfkrieg geschenkt und bezahlte die Hälfte am dritten. Das heisst, die ersten drei Boote, 1999 und 2000 geliefert, sind mit 1,1 Milliarden Mark aus dem Bundesetat subventioniert worden.
Die zwei neuen die gerade ausgeliefert wurden kosten jeweils 500 Millionen Euro, weil eine aufwendigere Antriebs-Technologie verwendet wird. Von den 1 Milliarde Euro zahlt Deutschland 1/3 der Kosten oder 333 Millionen Euro.
Jerusalem will bei der HDWWerft ein sechstes U-Boot der Dolphin-Klasse bestellen und wünscht sich – wie bei bisherigen Booten – eine millionenschwere Subvention aus dem Bundeshaushalt. Die Bundesregierung hat den Bau des sechsten Bootes bereits 2006 genehmigt.
Verstößt diese Lieferung nicht gegen das deutsche
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), welches als Ausführungsgesetz zu
Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes 1961 in Kraft trat?
Darin verbietet Paragraph 6 unter anderem die Lieferung von Waffen an ein anderes Land, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden." Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist damit untersagt. Und der Nahe Osten ist wohl DAS KRISENGEBIET schlechthin.
Meine Fragen an Sie:
1. Verstoßen diese Leiferungen gegen das KrWaffKontrG ?
2. Warum soll der Steuerzahler diese Subventionen / Geschenke bezahlen?
3. Sind deutsche Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie wichtiger als Frieden?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Anworten.
MfG
Musiol