Holger Ellerbrock (FDP)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Holger Ellerbrock
© FDP-Fraktion
Geburtstag
15.02.1948
Berufliche Qualifikation
Diplom-Geograph
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Unternehmensberater
Wohnort
Duisburg
Wahlkreis
Duisburg I
Ergebnis
2,9%
Landeslistenplatz
14
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(...) Für unter 25-Jährige gelten besonders strenge Regeln. Die Zumutbarkeit für die Annahme einer Arbeitsstelle wurde ausgeweitet (§ 10 SGB II). Eigenverantwortung ist in besonderem Maße erwünscht. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
20.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ellerbrock,

bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter
Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen
sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft
treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf
diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.

Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen
diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren
künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie
bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr
denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die
umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch
das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.


* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden,
wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele
Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden
sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite
der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei
17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht
vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist
die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und
Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele
Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der
Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche
Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Holger Ellerbrock
4Empfehlungen
27.07.2011
Holger Ellerbrock
Sehr geehrter Herr ,

im Namen der FDP-Landtagsfraktion NRW und auch ganz persönlich danke ich Ihnen für Ihre Anfrage. Die von Ihnen aufgeworfenen kritischen Anmerkungen teile ich.

Ziel des nunmehr zur Abstimmung vorliegenden fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages solle es sein, durch ein neues, vereinfachtes Gebührensystem für mehr Gebührengerechtigkeit und damit für eine verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. Insofern ist die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr grundsätzlich zu befürworten.

Durch das im Staatsvertragsentwurf abgebildete Beitragsmodell und dessen Ausgestaltung ergeben sich jedoch eine Vielzahl von Mehrbelastungen für die Beitragszahler – so die von Ihnen eingebrachten Beispiele, die uns ebenfalls vorliegen - und datenschutzrelevanten Problemkreisen. Ebenso ist aus Sicht der Liberalen das Problem der Medienkonvergenz, d.h. die Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, nicht gelöst.

Auch Ihre Einschätzungen zum Thema Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie der Werbung- und Sponsoringproblematik teile ich. Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich klar für den Erhalt des dualen Rundfunksystems und auch klar für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Allerdings darf die Finanzierungsgarantie nicht wettbewerbsverzerrend gegen die privaten Rundfunkanbieter – denen man eine qualitativ hochwertige Informationsberichterstattung auch gar nicht in Gänze absprechen möchte - wirken. Die Finanzierung durch Werbemaßnahmen und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nach wie vor Thema. Wir wollen einen hochwertigen und auf seine Kernaufgaben konzentrierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in Zukunft werbefrei ist und sich durch eine moderate personenbezogene Medienabgabe statt der gegenwärtigen GEZ-Gebühr finanziert. Auch und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind uns die Bereiche des Datenschutzes ein besonderes Anliegen, das wir zu keiner Zeit aus dem Auge verlieren. Dies haben wir mehrfach mit parlamentarischen und auch medialen Initiativen zum Ausdruck gebracht.

Die FDP hat sich immer für eine personenbezogene Medienabgabe als sinnvolle Alternative zum aktuellen geräteabhängigen Beitragsmodell ausgesprochen. Eine solche personenbezogene Medienabgabe wäre gerecht, wenn jeder Erwachsene, der über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, monatlich einen Rundfunkbeitrag zahlt und dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kostenlos nutzen kann, unabhängig von Ort und Empfangsgerät. Eine solche Flatrate führt gleichzeitig zu einer transparenten, nachvollziehbaren Lastenverteilung. Leider haben diese Aspekte in den vorliegenden Staatsvertragsentwurf keinen Eingang gefunden.

Unsere kritische Haltung gegenüber dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf haben wir durch eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen, Reden und Pressemeldungen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Da ich dieser eMail leider keine Anlagen hinzufügen kann, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nur den Hinweis auf die auf unserer Homepage abrufbaren Materialien zu dieser Thematik geben. Sie finden diese vor allem unter: www.fdp-fraktion-nrw.de

Seien Sie versichert, dass wir die Thematik auch weiterhin kritisch beleuchten und begleiten werden. Der Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, die Angelegenheit aber auch nicht schlicht vertagt. Derzeit befindet sich der Staatsvertragsentwurf in der Beratung des zuständigen Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalens. Hier hat kürzlich eine Anhörung zu dem Thema stattgefunden, deren Ergebnisse derzeit noch ausgewertet werden. Insoweit werden wir hier auch weiterhin noch konstruktiv auf Veränderungen an den neuralgischen Punkten hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen


Holger Ellerbrock
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2011
Von:

Guten Tag,

mein Name ist .

Sehr geehrter Herr Ellerbrock,

Ich habe da ein paar Fragen an ihre Partei die ich gerne beantwortet haben möchte. Ich freue mich auf ihre Antwort und bedanke mich bei ihnen für ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen



Was passiert mit den Menschen heute und in naher Zukunft ( Imigranten / Einheimische ) die jung, gesund, und arbeitsfähig sind, aber nicht arbeiten wollen oder diese Arbeit z.b. aus irgentwelchen Gründen ablehnen? Stattdessen lieber Sozialhilfe beziehen und durch Schwarzarbeit / krimminelle Handlungen versuchen ihr einkommen zu verbessern. Was passiert, wenn diese Menschen bei Schwarzarbeit / krimminellen Handlungen ertappt werden, oder wenn sie eine angebotene Arbeit z.B. aus religiösen Gründen ablehnen, mit ihrem Anspruch auf Sozialhilfe? Durch ein solches Verhalten kann es passieren das diese Menschen später einmal nur einen sehr kleinen Rentenanspruch haben, unterstüzt der Staat weiterhin diese Menschen, und stockt die Renten auf ? Woher nimmt der Staat das Geld für diese Unterstützung, wo heute schon abzusehen ist das durch den demographischen Wandel immer weniger Einzahler da sein werden, und durch die immer höher steigenden Beiträge für die Sozialversicherungen Deutschland für hochqualifizierte Zuwanderer auch nicht nicht mehr interessant ist? Besteht in Deutschland die Möglichkeit das jemand eine ihm angebotenen ( durch das Arbeitsamt ) Arbeit aus religiösen Gründen ablehnen kann ?
Antwort von Holger Ellerbrock
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02.09.2011
Holger Ellerbrock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Kollegen unserer Fraktion kann ich (Holger Ellerbrock) dazu Folgendes sagen:

Nach Informationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahre 2010 wird "normwidriges Verhalten" mit Sanktionen geahndet. Für unter 25-Jährige gelten besonders strenge Regeln. Die Zumutbarkeit für die Annahme einer Arbeitsstelle wurde ausgeweitet (§ 10 SGB II). Eigenverantwortung ist in besonderem Maße erwünscht. Auch Meldeversäumnisse, z.B. wenn der Klient einen Beratungstermin nicht wahrnimmt, werden sanktioniert. Als größere Pflichtverletzung gilt, wenn ein junger Klient eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder auch eine Arbeitsgelegenheit nicht aufnimmt. Dann wird die Regelleistung sogar ganz gestrichen. Es ist möglich, Lebensmittelgutscheine zu beantragen. Diese müssen jedoch nicht genehmigt werden. Rund ein Drittel (36%) aller Sanktionen bei jungen Arbeitslosen resultieren aus größeren Pflichtverletzungen. Im Wiederholungsfall werden zusätzlich zur Streichung der Regelleistung die Kosten für Wohnung und Heizung nicht mehr erstattet.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden zwischen Januar 2008 und Juli 2009 bei 30.278 unter 25-Jährigen Arbeitslosen Sanktionen verhängt, die zu einer völligen Leistungsstreichung führten. Das sind 19 Prozent aller sanktionierten jungen Arbeitslosen (insgesamt 156.552). Allerdings haben dazu offenbar nicht nur die besagten Pflichtverletzungen geführt, sondern weitere Gründe, zu denen es jedoch keine näheren Angaben gibt.

Grundsätzlich gelten Sanktionen für Pflichtverletzungen für drei Monate. Sie können jedoch seit 2006 auf sechs Wochen verkürzt werden. Insgesamt werden nur wenige Arbeitslose innerhalb des SGB II-Bezugs sanktioniert. Laut Bundesagentur lässt dies den Schluss zu, dass die (strengen) Sanktionsregeln dazu beitragen, dass Klienten weitgehend auf Verletzungen ihrer Pflichten verzichten und sich regelgemäß verhalten.

Zur Frage der Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen verweise ich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2011.

Nachfolgend ein Link zur Pressemeldung.

juris.bundesarbeitsgericht.de

Mit freundlichen Grüßen

Volker Hönsch
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Frage zum Thema Finanzen
06.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ellerbrock,

als FDP Wähler frage ich sie warum will die FDP jetzt die Steuern senken bei diesem hohen Staat-Defizit ?
Antwort von Holger Ellerbrock
bisher keineEmpfehlungen
29.11.2011
Holger Ellerbrock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06.09.2011. Ich bitte zu entschuldigen, dass die Antwort erst jetzt erfolgt – da ist mir leider etwas in "die falsche Ablage" gerutscht.

Sie fragten, wieso die FDP bei dem derzeitigen hohen Staatsdefizit Steuern senken möchte. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP ist niedergelegt, dass die Steuern gesenkt werden sollen, um die Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unserem Land schnell und deutlich zu stärken, damit sich reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit in allen Bereichen lohnt.

Wir wollen eine Steuerpolitik, die die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Wir wollen eine Steuerpolitik, die für die Unternehmen in Deutschland
Rahmenbedingungen schafft, die ihr auch in Zeiten der Globalisierung ihre starke Stellung ermöglicht.

Wir verstehen Steuerpolitik als Wachstumspolitik, denn wir wissen, dass Basis aller Staatsfinanzen die Arbeit der Bürger unseres Landes und die wirtschaftlich
erfolgreichen Unternehmen sind. Mehr finanzieller Spielraum ist Voraussetzung für mehr Konsum und mehr Investitionen.

Wir müssen uns auch, aber nicht vorzugsweise um diejenigen kümmern, die Sozialtransfers erhalten, sondern verstärkt um diejenigen, die bereit sind, mit ihrer Arbeit und den daraus erzielten Steuereinnahmen solche notwendigen Sozialtransfers erst ermöglichen. Deshalb ist der Einstieg in das Abschmelzen des "Mittelstandsbauches" bei der Steuerprogression als ein erstes wichtiges Signal einer Anerkennung für die Leistungsträger unserer Gesellschaft zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Ellerbrock
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