Hildegard Wester (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Hildegard Wester
© spdfraktion.de
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mönchengladbach
Landeslistenplatz
24, Nordrhein-Westfalen
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(...) Niemand muss befürchten, dass er oder sie durch zufälliges Anklicken einer Seite mit kinderpornographischem Inhalt datenmäßig erfasst wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hildegard Wester
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wester,
Die SPD hat mich leider als ganzes enttäuscht, was die Diskussion über Frau von der Leyens Gesetzesvorschlag betrifft.
Aber Sie persönlich würde ich gerne fragen, aus welchen Gründen Sie dem Gesetz zugestimmt haben, und ob Sie es für das richtige Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie halten.
Ich bin definitiv gegen Kinderpornografie, aber ich halte den Aufbau der Zensur-Infrastruktur nicht für den richtigen Weg. Die meisten Webseiten-Speicherplatz-Anbieter (Hoster oder Provider) löschen auf einen einfachen Hinweis per eMail die betroffenen Seiten.
Die DNS-Sperren hingegen treffen auch viele unschuldige und die Zensur wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.
Warum ist das Grundgesetz heute so egal? Ist es mit seinem 60-Jährigen Geburtstag abgelaufen?
Ich erwarte gespannt Ihre Meinung zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Hildegard Wester
1Empfehlung
29.06.2009
Hildegard Wester
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung zum Thema Bekämpfung von Kinderpornographie und Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten. Zunächst möchte ich betonen, dass ich nicht der Auffassung bin, dass das Gesetz alleine geeignet ist, Kinderpornographie zu bekämpfen.
Es kann aber ein Baustein in einer Vielfalt von notwenidgen und möglichen Maßnahmen sein, die ergriffen werden müsssen, um diesem schrecklichen Verbrechen beizukommen.
Sie befürchten nun - und mit Ihnen viele andere Menschen -, dass durch das neue Gesetz eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird, die Unschuldige betrifft und auf andere Bereiche ausgedehnt wird.
Ich habe mich im laufe der Beratungen davon überzeugt, dass dies nicht der Fall ist; denn Namen von Nutzern werden nicht festgehalten, Zensur findet nich statt, weil nicht im Vorfeld einer Veröffentlichung verhindert wird, sondern nach der Veröffentlichung rechtswidrige Inhalt gelöscht oder gesperrt werden. Das Verfahren wird durch ein unabhängiges Expertengremium überprüft. Niemand muss befürchten, dass er oder sie durch zufälliges Anklicken einer Seite mit kinderpornographischem Inhalt datenmäßig erfasst wird.
Ich nehme es sehr ernst mit dem Grundgesetz, das u.a. die körperliche Unversehrtheit und die Würde des Menschen postuliert. Da ich fest davon überzeugt bin, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und das Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten nicht eingeschränkt werden, fühle ich mich bei meinem Abstimmungsverhalten im Einklang mit dem Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Wester
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Frage zum Thema Schulen
11.07.2009
Von:

Wie wollen Sie das Image von Hauptschulen, insbesondere der kath. Hauptschule Neuwerk aufbessern?
Die Leherer an dieser Schule sind spitze, sie kümmern sich um jeden Einzelnen, auch in Ihrer Freizeit. Die Klassen sind klein. Durch diese Schulform und die Einstellung der Lehrer/innen kann unser Sohn eine Regelschule besuchen und muß nicht auf eine Förderschule, wobei es nicht einmal eine entsprechende gibt ( unser Sohn hat ADHS und ist Asperger Autist).
Oder soll es noch mehr Gesamtschulen geben, die vor allem von Hauptschülern besucht werden, dann hätte "das Kind" nur einen anderen Namen, der sich besser anhört?!
Antwort von Hildegard Wester
bisher keineEmpfehlungen
16.07.2009
Hildegard Wester
Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass sich Ihr Sohn auf einer Hauptschule gut zurechtfindet und aufgrund einer ausreichenden personellen Ausstattung eine gute Förderung erhält. Weg vom Frontalunterricht hin zu kleine Klassen und individueller Förderung sind der richtige Weg, den sich Deutschland nach den ersten PISA- Ergebnissen von den nordeuropäischen Ländern wie z.B. Finnland und Schweden abgeschaut hat. Nur wenn auf die Bedürfnisse und Talente jedes einzelnen eingegangen wird und diese in die Schule integriert sind, kann Deutschland die hohe Zahl an Förderschülern abbauen. Denn im europäischen Vergleich werden Schüler nicht in diesem hohen Maße wie in Deutschland durch Förderschulen von der restlichen Schülerschaft separiert.
Zu einer weit reichenden Integration von Schülern gehört aber auch, dass schwache Schüler von starken Schülern lernen. Die Wissenschaft ist sich sogar dahingehend einig, dass das dreigliedrige Schulsystem die Synergieeffekte, die Schüler untereinander erzeugen können, nicht ausreichend nutzt. Die Gesamtsamtschule wurde gegründet, um genau diese Hindernisse zu überwinden.
Allerdings wurde die Einführung der Gesamtschulen nicht konsequent durchgeführt, sondern Gesamtschulen wurden zusätzlich zum tradierten dreigliedrigen Schulsystem eingeführt, das bedeutet, das Schüler, die die Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums haben, eher selten die Gesamtschulen besuchen und so die beschriebenen Effekte eingeschränkt bleiben. Die Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Schulsystemen hat zur Folge, dass viele Eltern, deren Kinder diese Gymnasialempfehlung nicht haben, zunächst die Gesamtschule wählen, in der Hoffnung, ihre Kinder könnten dort einen möglichst hohen Qualifikationsgrad erreichen. Aus Kapazitätsproblemen können Gesamtschulen jedoch nicht jeder Anmeldung entsprechen. Dies führt oft dazu, dass ambitionierte Schüler auf die Realschule oder die meist ungeliebte Hauptschule kommen.

Ich trete deshalb für einen Ausbau des Gesamtschulsystems ein, um allen Schülern möglichst hohe Bildungsabschlüsse zu ermöglichen. Durch die in Deutschland sehr früh stattfindende Selektion und Separation werden immer noch Lebenswege vorgezeichnet, aus denen der einzelne dann nur noch schwer ausbrechen kann. Deswegen sollten Schüler möglichst lange miteinander lernen und dabei individuelle Förderung erfahren. Dies kann auch die besondere Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf bedeuten.

Mit freundlichen Grüssen

Hildegard Wester
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wester,

kurz vor der Kommunalwahl habe ich die OB-Kandidaten angeschrieben und vorgeschlagen, ab der nächsten Ratsperiode die Ratssitzungen als Livestream im Internet bzw. per Fernsehen zu übertragen. Als Möglichkeit habe ich den örtlichen Fernsehsender CityVision vorgeschlagen.

CityVision sowie die OB-Kandidaten von FDP und Grünen machten auf das Problem des Rechts auf das Eigene Bild und das Eigene Wort aufmerksam. - Der FWG-Kandidat meinte lapidar, wenn der OB das Thema in den Rat bringt,würde man sich damit beschäftigen. - Die Kandidaten von CDU, SPD und Zentrum haben erst garnicht geantwortet.

Nun ist es ja so, dass Sitzungen aus dem Bundestag übertragen werden. Sogar einzelne Redebeiträge sind später noch aufrufbar.

Gelten für den Bundestag andere rechtliche Regelungen als für den Stadtrat?
Welche rechtlichen Regelungen müssen für eine Übertragung von Ratssitzungen beachtet werden?

(Die technische Seite soll zunächst einmal außen vor bleiben.)

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die rechtliche Seite erläutern würden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hildegard Wester
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2009
Hildegard Wester
Sehr geehrter Herr ,

Sie fragen in Ihrer Mail vom 1. 9. an, ob es für den Bundestag bezüglich der Öffentlichkeit von Plenarsitzungen andere rechtliche Reglungen als für den Stadtrat gebe. Diese Frage ist mit "ja" zu beantworten.
Bezüglich der Öffentlichkeit von Bundestagssitzungen heißt es in § 19 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: "Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden."* Im Grundgesetz Artikel 42, Absatz 1 heißt es "Der Bundestag verhandelt öffentlich". wir haben es hier also mit einem im Grundgesetz verankerten Sachverhalt zu tun, der besagt, dass der Gesetzgeber von Ausnahmen abgesehen, durch die Öffentlichkeit kontrollierbar sein muss. Das steht jedenfalls für mich hinter der.lapidaren Formulierung.
Der Stadtrat ist nun kein Gesetzgebungsorgan, er findet im Grundgesetz keine Erwähnung.
Das einschlägige Gesetz für den Rat wäre das Kommunalverfassungsrecht. In der Gemeindeordnung (GO) NRW ist bezüglich der Öffentlichkeit von Ratssitzungen nichts geregelt. Es gibt also weder ein Verbot noch ein Gebot. Der einzelne Stadtrat könnte also für sich die Öffentlichkeit ausschließen. Zu beachten wären dabei aber andere Rechtsbereiche wie das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht, ebenso wie die Frage der Funktionsfähigkeit des beratenden Gremiums.
Zu den angesprochenen Rechtsbereichen gab es in der Vergangenheit zahlreiche Rechtssprechungen, die nicht immer den gleichen Tenor aufweisen. Das Innenministerium NRW schließt sich der Auffassung von Widtmann/Grasser an, ."das Bild- und Tonaufzeichnungen nicht eines Gemeindebeschlusses bedürfen, sondern jedes einzelne Gemeinderatsmitglied sich der Aufnahme während eines Redebeitrages widersetzen kann, mit der Folge, dass der Vorsitzende die Aufnahme dieses Redebeitrages zu untersagen hat.
Die Bezirksregierung Düsseldorf vertritt zudem die Auffassung, aus datenrechtlichen Gründen sei auch die Zustimmung der an der Sitzung teilnehmenden öffentlichen Bediensteten einzuholen. Sie können wahrscheinlich schon aus meiner Kurzfassung die rechtliche Situation erfassen, wie schwierig das Thema ist.

Dennoch bin ich persönlich der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse haben können, live mitzuerleben, wie ihre gewählten Vertreter im Rat agieren.

Es könnte für sie ein wenig mehr Transparenz bei Entscheidungsfindungen resultieren. Sicherlich wäre das durchaus nicht nur für den einzelnen Bürger, die einzelne Bürgerin ein Informationszugewinn, sondern könnte auch ein Beitrag gegen die viel zitierte und leider auch besonders für Mönchengladbach anzutreffende Wahlmüdigkeit sein.
Ich würde gerne das Thema weiter begleiten und befördern, was allerdings wie Sie sicher erkannt haben, keine Angelegenheit eines einfachen Ratsbeschlusses sein kann!
Ich hoffe, Ihnen Hinweise für Ihre Beschäftigung mit diesem Thema gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Wester


* Die genauen Regeln für den Zutritt der Medienvertreter regelt die Hausordnung des Bundestages.
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