Hermann Gröhe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hermann Gröhe
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
Wahlkreis
Neuss I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Leistung ist somit steuerfrei. Desweiteren wird die sogenannte "SED-Opferrente" nicht mit Krankenkassen- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen belastet, da sie nach dem Willen des Gesetzgebers gerade keine Rente im eigentlichen Sinne ist, sondern vielmehr eine Rehabilitationsleistung in Form einer besonderen Zuwendung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
17.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

ich habe gelesen, dass Sie im Kanzleramt für die Stabsstelle Bürokratieabbau zuständig sind. Nun wird bekannter maßen durch solch eine Zusatzbürokratie nur neue unnötige Bürokratie aufgebaut. Dies verursacht zusätzliche Bürokratiekosten. Hat diese Stabsstelle außer Bürokratieaufbau irgendetwas erreicht und wird diese Stabsstelle konsequenterweise nun am Ende der Legislaturperiode aufgelöst? Denn bürokratische Einheiten suchen sich immer wieder Arbeit, um andere mit Bürokratie zu überziehen - allein um die bürokratische Existenz zu rechtfertigen.
Denken Sie bitte an die Steuerzahler!!!

Gruß
Antwort von Hermann Gröhe
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25.03.2009
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. März 2009.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung das Ziel, Bürokratie in Deutschland messbar abzubauen. Dabei werden die gegenwärtigen bürokratischen Lasten und ihr Abbau unter Anwendung des international anerkannten und erprobten Standardkosten-Modells (SKM) sichtbar und überprüfbar gemacht. Ziel der Bundesregierung ist es, 2011 25% der ermittelten bürokratischen Belastungen abgebaut zu haben.

Um dieses Ziel erreichen zu können, hat die Bundesregierung eine Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt eingerichtet, die den Gesamtprozess koordiniert. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind allesamt aus den Bundesressorts oder deren Geschäftsbereichen in das Bundeskanzleramt abgeordnet, d.h. auf Zeit entliehen. Es wurden also keine zusätzlichen Stellen in diesem Bereich geschaffen. Da das Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung bis 2011 läuft, ist auch eine Fortsetzung der Gesamtkoordinierung über die laufende Legislaturperiode hinaus notwendig.

In ihrer Zwischenbilanz vom 10.12.2008 hat die Bundesregierung den jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft im Gesamtumfang von 47,6 Mrd. Euro ein Entlastungspaket von 330 Vereinfachungsmaßnahmen gegenübergestellt, die nach ihrem vollständigen Inkrafttreten die Wirtschaft um jährlich über sieben Milliarden Euro entlasten. Dies entspricht einem Abbauerfolg von knapp 15%. Der unter folgendem Link abrufbare Jahresbericht 2008 der Bundesregierung zur Anwendung des Standardkosten-Modells vermittelt Ihnen weitere Details zum Stand der Arbeiten beim Bürokratieabbau

www.bundesregierung.de

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Soziales
17.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

in ihrer Antwort auf die Fragen von Frau Boußeljot sagen sie, dass die Lebenshaltungskosten von Kindern, die Sozialgeld erhalten komplett vom Staat übernommen werden.

Ist es nicht eher so, dass alle Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und dieses bei Familien, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, nicht angerechnet wird...
Warum wird dieses dann auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet? Ein 7jähriges Kind wird nach Abzug des Kindergeldes derzeit also nur mit max. 47 Euro unterstützt. Diesen Betrag bekommen aber auch arbeitende Eltern im Rahmen von Kinderfreibeträgen.

Demnach bekommen Kinder von Arbeitslosen im Moment überhaupt keine zusätzliche Unterstützung vom Staat !
...Nicht vergessen...für das marode Bankensystem wurden mal einfach so um die 500 Mrd Euro bereit gestellt...

100 Euro Schulbeihilfe...toll.
Wie wäre es, wenn alle Eltern die diese Beihilfe bekommen, ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken würden wenn diese 100 Euro verbraucht sind...


Und jetzt eine wirklich ernstgemeinte Frage, auf die ich eine Antwort erwarte.

Was meinen Sie, wie lange können Sie ihre Kinder mit 211 Euro (ab Juli 246 Euro) angemessen versorgen, wenn davon komplett alles bezahlt werden müsste...einschl. anteilig Strom, Warmwasser und sonstige Nebenkosten und sind Sie wirklich der Meinung, dass diese 211 Euro (246 Euro) ausreichen?


Mit freundlichem Gruß
Antwort von Hermann Gröhe
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06.05.2009
Hermann Gröhe
Sehr geehrte Frau ,

unter Bezugnahme auf eine Antwort von mir auf Fragen von Frau Boußeljot haben Sie mir Ihrerseits Fragen zu den Regelsätzen für Kinder im Rahmen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gestellt.

Die von Ihnen in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, Kinder von Arbeitslosen erhielten zur Zeit überhaupt keine zusätzliche Unterstützung vom Staat, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Die Regelleistung für das von Ihnen genannte siebenjährige Kind beträgt zur Zeit 211 Euro pro Monat und wird zum 1. Juli 2009 auf 251 Euro erhöht. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt dagegen 164 Euro. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden dergestalt miteinander verrechnet, dass das Kindergeld bis zum Betrag von 164 Euro im Monat die bei niedrigeren Einkommen geringere Wirkung des Kinderfreibetrages gleichsam ersetzt. Insoweit erhalten Eltern mit geringerem Einkommen ein höheres Kindergeld. Eine den Betrag des Kindergeldes übersteigende Wirkung des Kinderfreibetrages gibt es nur für eine Minderheit von Familien, vor allem kinderreiche Familien mit einem höheren Einkommen. Dabei handelt es sich bei diesem Kinderfreibetrag nicht um eine staatliche Förderung. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich entschieden, dass Aufwendungen für die eigenen Kinder in der Höhe des Existenzminimums nicht besteuert werden dürfen.

Während sich die Regelleistungen im Rahmen von Hartz IV an der Höhe des Existenzminimums von Kindern ausrichtet, diese Kosten also vom Staat übernommen werden, stellt das Kindergeld nur eine teilweise Erstattung dieser Kosten im Rahmen des Familienleistungsausgleiches dar. Sicherlich kann man über die Höhe der Regelsätze für Kinder streiten. Dennoch sollte man anerkennen, dass eine zusätzliche Zahlung von Kindergeld neben der Regelleistung gleichsam eine "Doppelförderung" wäre.

Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie mit Ihrer Schlussfrage darauf abzielen, dass die Regelsätze im Rahmen von Hartz IV zu großer Sparsamkeit zwingen. Berücksichtigt werden muss allerdings auch, dass über die Regelsätze hinaus Empfänger von Arbeitslosengeld II Miet- und Heizkosten für einen angemessenen Wohnraum erhalten und dabei das Vorhandensein von Kindern natürlich eine maßgebliche Rolle spielt. Beispielsweise wird für ein Paar mit zwei Kindern eine Wohnung von 85 – 90 qm für angemessen gehalten. Sind beide Eltern auf eine Regelleistung nach Hartz IV angewiesen und die Kinder beispielsweise sieben und 15 Jahre alt, so erhält diese Familie ab dem 1. Juli 2009 monatlich 1.775 Euro, wenn man einmal 600 Euro für Unterkunft und Heizung unterstellt. Zusätzlich werden zudem Sozialversicherungsbeiträge von 217,45 Euro pro Monat übernommen. Dies ist wahrlich keine unerhebliche Sozialleistung! Und der Bundeshaushalt 2009 sieht allein für das Arbeitslosengeld II über 20 Mrd. Euro vor, wobei die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, Eingliederungsmaßnahmen und Verwaltungskosten hinzukommen.
Da Sie sich über das zusätzlich zu den Regelleistungen gewährte Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Schuljahr lustig machen, erlaube ich mir den Hinweis, dass vielerorts die Kinder von Hartz IV-Empfängern mit zusätzlichen kommunalen Leistungen, etwa im Hinblick auf die Schülerfahrtkosten, die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder den Besuch von Musikschulen unterstützt werden.

Nun gehen Sie in Ihrer E-Mail auch auf die Anstrengungen unseres Staates zur Sicherung des Bankenwesens in unserem Land ein. Dabei übersehen Sie allerdings, dass der größte Teil des in der Öffentlichkeit genannten Gesamtbetrages von 500 Mrd. Euro – nämlich 400 Mrd. Euro – keineswegs als Zuschuss gewährt wird, es sich hierbei vielmehr um einen Gesamtrahmen für staatliche Garantien handelt. Zudem müssen die von den verschiedenen Hilfsmaßnahmen Gebrauch machenden Banken, wie auch andere Wirtschaftszweige, die staatliche Bürgschaften in Anspruch nehmen, dafür Gebühren in nicht unerheblicher Größenordnung zahlen. Ziel all dieser Maßnahmen ist es zudem nicht, einzelnen Banken oder Bankern zu helfen, sondern vielmehr durch eine Stabilisierung der Kreditversorgung der Wirtschaft in unserem Land einen Beitrag dazu zu leisten, die negativen Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeitsplätze zu begrenzen. Je mehr es uns gelingt, mit diesen Anstrengungen Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten, desto weniger Menschen werden abhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen. Insoweit sollten diese Anstrengungen nicht gegen die Sozialleistungen im Rahmen von Hartz IV ausgespielt werden.

Abschließend möchte ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Ihnen aufgrund eines Versehens in meinem Büro diese Antwort erst heute zugestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Gesundheit
24.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Folgende Fragen zum Energieleitungsausbaugesetz habe ich:

1. Im EnLAG sind im §2 (1) vier Pilotvorhaben benannt, für die eine teilweise Ausführung als Erdkabel eingeräumt wird, falls Abstände zu Gebäuden von 400m bzw. 200m bei einer Freileitung unterschritten werden. Der §2 schließt damit m.E. die Ausführung von Erdverkabelung in den übrigen 20 Vorhaben generell aus. Warum ist das so ausgeführt?

2. Nach §3 sollen mit den Pilotvorhaben Erfahrungen mit Erdkabeln gesammelt werden. Die übrigen Vorhaben werden aber parallel gestartet. Wofür braucht man dann die Pilotvorhaben überhaupt? Der Gesetzgeber scheint am Ergebnis der Pilotphase nicht interessiert zu sein, denn wenn die Ergebnisse vorliegen, sind bereits alle anderen Vorhaben gestartet bzw. abgeschlossen.

3. In Dänemark werden Höchstspannungsleitungen bis 400kV fast ausschließlich als Erdkabel ausgeführt. Wofür wird die Pilotphase benötigt, wo die Machbarkeit bereits belegt ist?

4. Gesundheitliche Folgen durch die anhaltende Einwirkung von niederfrequenten Wechselfeldern sind in vielen Studien empirisch belegt. Krebsrisikos, Leukämie bei Kindern sowie Alzheimer werden genannt. Bereits heute ist absehbar, daß die WHO deutlich geringere Grenzwerte empfehlen wird, als nach 26. BImSchV vorliegen. Warum wurden daher nicht bereits heute vorsorglichdie Abstandsgrenzwerte von 200m bzw. 400m im EnLAG festgeschrieben?

5. Das EnLAG beruht auf einer Studie der DENA. Diese Organisation der Energiekonzerne ist nicht neutral. Neben den erforderlichen Stromtransportkapazitäten erscheinen wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Der Ausbau von Windenergie im Off-Shore Bereich wird dabei als Begründung angegeben. Der Bundesverband der Windenergie selbst sagt, daß nicht ein Ausbau der 380kV Netze, sondern der 110kV Netze erforderlich ist (Anhörung zum EnLAG, 12.12.08). Wie ist die Berücksichtigung einer einseitigen Studie mit der Objektivität des Gesetzgebers zu vereinbaren?

MfG,
Dipl.-Phys.
Antwort von Hermann Gröhe
4Empfehlungen
09.04.2009
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht.
Die Themen Ihrer E-Mail sind nicht Gegenstand meiner politischen Arbeit. Daher verzichte ich auf eine persönliche Antwort und bitte dafür um Ihr Verständnis. Ich werde mich aber an das zuständige Ministerium wenden und wieder auf Sie zukommen, sobald ich weitere Informationen zu Ihren Fragen habe. Für diesen Zweck bitte ich Sie um Übermittlung Ihrer
Kontaktdaten an hermann.groehe@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Finanzen
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

wie kann die Regierung einer einzigen Bevölkerungsgruppe (Rentnern) garantieren, dass ihr Einkommen nicht sinken wird während die übrige Bevölkerung, jetzt noch verschärft durch die Wirtschaftskrise, regelmäßig Einkommensverluste hinzunehmen gezwungen ist. Mein Mann verlor vor einigen Jahren seine Stelle (mit 54 Jahren), hat aber trotzdem (!) neue Jobs gefunden - nur ist sein Einkommen inzwischen um ca. 500 € brutto/Monat gesunken. Also wie kann die Regierung angesichts der realen Einkommenverluste breiter Schichten der Bevölkerung die von genau dieser Bevölkerungsschicht finanzierte Rente garantieren??

Besten Dank für Ihre Erläuterung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
1Empfehlung
27.05.2009
Hermann Gröhe
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht und bitte Verständnis dafür, dass ich erst heute darauf zurückkommen kann.

Seit Einführung der dynamischen gesetzlichen Rente im Jahr 1957 sind die Renten noch nie gekürzt worden. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben. Wir möchten, dass Rentnerinnen und Rentner wissen, dass sie sich auf die Politik verlassen können. Mit der Rentengarantie sollte verhindert werden, dass die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner völlig verunsichert werden, nachdem Prognosen der Forschungsinstitute diesbezüglich für große Unruhe gesorgt hatten. Zwar schließen wir mit der Rentengarantie dauerhaft nominale Rentenkürzungen aus, wenn die Löhne und Gehälter der Beitragszahler sinken. Unterbliebene Rentenkürzungen werden ab 2011 aber mit Rentenerhöhungen verrechnet. Damit bleibt es dabei, dass die Rente der Lohnentwicklung folgt. Das heißt, die Union hält weiterhin an der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rente fest – auch zum Schutze der nachfolgenden Generationen. Unser Alterssicherungssystem ist mit seiner bisherigen Grundorientierung gut gefahren und soll dies auch weiterhin tun.

Ob die nun gesetzlich zu verankernde Garantie vor Rentenkürzungen überhaupt notwendig gewesen wäre, ist dabei unklar. Es gibt kaum seriöse Hinweise für die Annahme, dass im kommenden Jahr rechnerisch eine Kürzung der Renten infolge einer sinkenden Lohnentwicklung anstehen würde. Die Regierung geht derzeit für das Jahr 2009 vielmehr von einem Anstieg der Löhne um rund ein Prozent aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Sicherheit
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

im Rahmen der Änderung des Telemediengesetzes ist geplant Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu filtern und sperren. Nach dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 soll dabei das BKA dafür sorgen täglich aktualisierte Liste aller zu sperrenden Seiten an die Internetanbieter zu übermitteln.

Meine konkrete Frage:

Könnten Sie sich persönlich vorstellen, in Zukunft diese Art der Sperrung auf Internetseiten mit Gewalt verherrlichendem oder gegen geltendes Urheberrecht verstoßende Seiten auszuweiten?

Gruß aus Neuss

L.
Antwort von Hermann Gröhe
2Empfehlungen
26.05.2009
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich auf die mögliche Sperrung von Internetseiten beziehen.

Der von Ihnen erwähnte Fall der Kinderpornographie wird in § 184b des Strafgesetzbuches behandelt. Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt, dass sich nicht nur strafbar macht, wer kinderpornographische Schriften verbreitet oder herstellt, sondern auch, wer etwas unternimmt, um sich solche Schriften zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat präzisiert, dass auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems dessen Benutzer Besitz erlangt, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden (BGH 1 StR 430/06 – Beschluss vom 10.10.2006).
Die Sperrung von derartigen Seiten ist daher als Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren.

Es ist mir wichtig klarzustellen, dass es sich bei der Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet-Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich die vielfach zu hörenden Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung – teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gemäß § 184b des Strafgesetzbuches.

In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. – wie schon oben gesagt – auf die Verschaffung der Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen.

Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz die Grundrechte der Bürger nicht verletzen wird. Seien Sie versichert, dass wir entsprechende Vorhaben sehr genau prüfen und keine leichtfertige Entscheidung treffen. Bei Kinderpornographie handelt es sich um ein abscheuliches Verbrechen, bei dem es höchste Zeit war, die Bekämpfung auszubauen. Die hier ergriffenen Maßnahmen sind daher nicht auf andere Internetseiten mit problematischem Inhalt übertragbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Hermann Gröhe
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Ihre Frage an Hermann Gröhe
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