Hermann Gröhe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hermann Gröhe
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
Wahlkreis
Neuss I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) Aufgrund von Gesprächen, an denen das Gesundheitsministerium beteiligt war, wurde nun klargestellt, dass die bis zum 31. März 2007 Anspruchberechtigten die Zusatzleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung im bisherigen Rahmen weiter erhalten werden. Tten daher mit Ihrem Empfinden, dass der Vertrauensschutz verletzt sei, wenn nun eine Änderung einträte, genau richtig gelegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

wie stehen Sie zu der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, das zurzeit von vielen Personen (s.u.) befürwortet und in einem breiten Teil der Bevölkerung bereits diskutiert wird?

Prof. Götz Werner
www.unternimm-die-zukunft.de

Ministerpräsident Dieter Althaus
www.thueringen.de

Prof. Michael Opielka/Prof. Thomas Straubhaar
www.hwwi.org

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
1Empfehlung
18.12.2007
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2007 zur Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens und die interessanten links zum Thema.

Zunächst halte ich es für richtig, dass wir uns – auch in der Union – mit den Überlegungen von Ministerpräsident Dieter Althaus und anderen Verfechtern eines Grundeinkommens auseinandersetzen. Meine eigene Meinungsbildung ist bei diesem Thema allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass ich um Verständnis bitte, dass ich mich hier noch nicht detailliert äußern möchte, handelt es sich doch um Umgestaltungen, die tiefgreifende strukturelle Änderungen mit sich brächten. Bevor man abschätzen kann, ob die gewünschten Erfolge erzielt werden könnten, müssten daher die umfassende Auswirkungen solcher Veränderungen zunächst gründlich geprüft und diskutiert werden. Ohne vorgreifen zu wollen, finde ich es allerdings grundsätzlich richtig, dass die sozialen Sicherungssysteme, wie wir sie bisher haben, mit einer eigenen Beitragsleistung verbunden sind. Gern erwarte ich in den fachlich zuständigen Gremien, die für meine politische Überzeugungsbildung zunächst die richtigen Foren sind, einen fundierten Diskussionsprozess zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.01.2008
Von:

Hallo,

die Frage von Hans Rubenmeier (16.11.2007) und Ihre Antwort (11.12.2007) veranlaßt mich - ohne Befürchtungen, daß die Vorratsdatenspeicherung unter der nachfolgend angesprochenen Voraussetzung Staatsverdrossenheit hervorrufen würde - zu der Frage, ob es denn dann aber zuviel verlangt wäre, wenn Bürger unaufgefordert (!) über die jeweils gespeicherten Daten informiert werden müssen?
Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
05.02.2008
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

wie schon ausführlich in den vorstehenden Antworten mitgeteilt, werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur die Verkehrsdaten, nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. Die Speicherdauer beträgt sechs Monate. Details zu diesen Fragen finden Sie auch unter www.bmj.bund.de Da daher bekannt ist, welche Daten wie lange gespeichert werden, ist eine separate Information hierüber m.E. nicht nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
19.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hermann Gröhe

Sie beziehen sich in Ihrer Antwort auf die Frage von Hans Rubenmeier am 16.11.2007 darauf, dass sich die Vorratsdatenspeicherung auf eine EU-Richtlinie zurückgeht

"Daher möchte ich nur noch kurz darauf hinweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung zurückgeht auf eine europäische Richtlinie, d.h. zumindest innerhalb der Europäischen Union müssen Vorratsdaten gespeichert werden, wenn auch nicht weltweit."

Da es sich hierbei wie gesagt um eine EU-Richtlinie handelt, kann man nur auf EU ebene gegen diese Richtlinie klagen. Das Problem ist, dass es in der EU weder Grundgesetz noch Verfassung gibt in denen Menschenwürde oder Schutz der Privatssphäre festgelegt sind.
Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, gegen diese Richtlinie zu klagen, und als Argument hierfür die Menschenwürde, oder den Schutz der Privatssphäre anzuführen.
Anderweitig wären wir als Bürger der BRD ohne Möglichkeit uns zu wehren gezwungen, EU-Richtlinien die in unsere Privatssphäre eindringen zu dulden. Kann das Ziel eines Staatenbundes sein?

Grüße und Dank
C.
Antwort von Hermann Gröhe
1Empfehlung
11.03.2008
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Was Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen Richtlinien der EU betrifft, so ist es zunächst so, dass Richtlinien sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten richten und der Umsetzung in nationales Recht bedürfen. Ist eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, so wie jetzt die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt wurden, so kann der Einzelne nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten gegen den Umsetzungsakt, in der Regel ein Gesetz, vorgehen. In Deutschland ist dazu die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegeben, soweit eine Grundrechtsbeschwer geltend gemacht werden kann. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch für den Einzelnen gewährleistet. Eventuell ist Ihnen ja bekannt, dass inzwischen schon Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung erhoben worden sind.

Eine Rechtsschutzmöglichkeit auf europäischer Ebene zum Europäischen Gericht 1. Instanz gibt es über Art. 230 EGV auch für natürliche Personen, allerdings nur gegen die in Art. 230 EGV genannten Rechtsakte unter den sehr engen dort geregelten Voraussetzungen.

Wenn Sie sich für den Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene interessieren, so empfehle ich Ihnen die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema, die Sie unter www.bundestag.de herunterladen können. Sie können daraus ersehen, dass auch auf europäischer Ebene der Grundrechtsschutz gewährleistet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

PS: Noch ein sprachlicher Hinweis: Die Europäische Union ist kein
Staatenbund, vielmehr spricht das Bundesverfassungsgericht von einem
"Staatenverbund".
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.02.2008
Von:

Hallo,

Ihre Antwort v. 05.2.2008 auf meine Frage v. 13.01.2008 beantwortet diese Frage nicht ausreichend.

Wenn jemand nicht explizit (!) weiß, welche Daten jeweils aktuell gespeichert sind, kann er auch nicht prüfen, ob seine für die einschlägigen Verbindungen eingesetzten Geräte auch tatsächlich jeweils von ihm benutzt wurden. ´Das macht es schwierig, später eine Beweisführung anzutreten, daß man ggf. nicht der Verbindungsverursacher war. (wir sind hier nicht bei Barbara Salesch im TV, wo jeder Zeuge noch genau weiß, wo er vor zwei Monaten um 9:35 Uhr war und was er dabei genau tat....).

Diesem Problem wird Ihre o.g. Antwort nicht gerecht und ich bitte daher, meine Frage v. 13.1. dahingehend zu beantworten.
Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
26.02.2008
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

ich bedauere, dass Sie Ihre Frage nicht für ausreichend beantwortet halten. Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. Allerdings eben doch auch nur dann! Durch die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hat sich daran nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.02.2008
Von:
Rus

Sehr geehrter Herr Hermann Gröhe,
Die Christival-Affäre schlägt hohe Wellen. Einige Evangelikale Trägerorganisationen werfen Kritikern "Zensur" und einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit" vor.

news.google.de

Die Bundesregierung hat sich klar gegen Veränderungsmaßnahmen für Homosexuelle ausgesprochen, da die Betroffen durch die erheblichen Nebenwirkung und enttäuschten Heilversprechen geschädigt werden können.

Wie stehen Sie persönlich zu Heilungsangeboten bzw. "Veränderungs"-Angebote für Homosexuelle durch evangelikale Organisationen?

Da Sie Justiziar ihrer Fraktion sind, möchte ich Sie wegen anderen Aspekten der Affäre fragen. Ich weiß, dass es in Deutschland keine wirkliche Trennung von Kirche und Staat gibt. Die großen Kirchen übernehmen viele soziale Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit und werden deswegen auch richtigerweise staatlich unterstützt.

Ich habe bedenken, wenn missionarische Aktivitäten sendungsbewusster Religionsangehöriger gefördert werden. Kann es nicht zu Konflikten, wenn die Menschen anderer Religionen von staatlich geförderten missionarischen Aktivitäten abgeworben werden?

Ein Beispiel aus dem mit 250.000 € Steuergeldern geförderten Christival:
"404 Missionarische und Diakonische Aktionen in Bremen
Seminarbeschreibung:
Bremen soll einen Segen vom Christival haben. Deshalb wollen wir beim "Gruß in die Stadt" als missionarische Aktion alle Haushalte in Bremen besuchen. …"

Besonders spannend werden diese aufgeworfenen Fragen, wenn aus einer Mischung aus Religionsfreiheit, staatlicher Neutralität und Gleichbehandlungsgrundsätzen heraus plötzlich andere Religionen fordern sollten, dass man ihre Zusammenkünfte, Treffen, Kongresse,... mit mindestens gleichen Mitteln unterstützt und dies notfalls bis vors höchste deutsche Gericht oder noch weiter tragen.

Gibt es keine Verordnungen mit klaren Kriterien für die Vergabe an religiös-weltanschauliche Veranstaltungen?

Mit freundlichen Grüßen

Rus
Antwort von Hermann Gröhe
10Empfehlungen
04.03.2008
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr Rus,

haben Sie Dank für Ihre Mail vom 23. Februar 2008 und bitte Verständnis dafür, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Zu Ihren Fragen:

Im Hinblick auf therapeutische Angebote für Homosexuelle, die ihr Verhalten oder die ihm zugrunde liegende sexuelle Orientierung verändern wollen, verfüge ich weder über ausreichende Kenntnisse über derartige Angebote noch über ein ausreichendes Fachwissen, um diese bewerten zu können. Verschiedenen Medien, aber auch einer Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende "Kleine Anfrage" der Fraktion "Bündnis90/Die GRÜNEN" entnehme ich, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der entsprechenden Fachwissenschaftlicher die Möglichkeit einer derartigen Veränderung der sexuellen Orientierung verneinen. Zugleich muss ich zur Kenntnis nehmen, dass Homosexuelle, bzw. Personen, die sich als ehemalige Homosexuelle bezeichnen, davon berichten, eine derartige Veränderung ihrer sexuellen Orientierung erfahren zu haben, ohne dass ich diese Berichte beurteilen kann.

In dieser Situation halte ich es für wichtig, den unterschiedlichen Positionen und Erfahrungen mit Respekt zu begegnen. Für mich ist darüber hinaus jedenfalls klar, dass mir Positionen fremd sind, die Homosexualität als behandlungsbedürftige Krankheit ansehen. Jede Diskriminierung homosexueller Menschen lehne ich entschieden ab.

Im Übrigen sehe ich in der Auseinandersetzung über das vorgenannte Thema keine "Christival-Affäre". Das "Christival" steht für einen überaus aktiven, theologisch eher evangelikal ausgerichteten Teil evangelischer Jugendarbeit in Deutschland. Daher begrüße ich es, dass Bundesministerin Ursula von der Leyen die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung übernommen hat.

Ihre zweite Frage richtet sich darauf, ob der Staat missionarisch ausgerichtete Aktivitäten von Religionsgemeinschaften unterstützen darf und welche Kriterien es für eine entsprechende staatliche Förderung gibt.

Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene erfolgt auf der Grundlage des § 83 des 8. Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Das jugendpolitische Förderinstrument ist hierbei der Kinder- und Jugendplan des Bundes, durch den die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe angeregt und gefördert werden soll. Die Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes vom 19.12.2000 legen die Grundlagen für eine Förderung fest.

Im Hinblick auf die Förderung von Maßnahmen konfessioneller oder anderer weltanschaulich ausgerichteter Träger ist allerdings zu bedenken, dass sich deren Aktivitäten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe von Aktivitäten, die auf die Einladung zur Mitarbeit auf der Grundlage der jeweils tragenden Überzeugung gerichtet sind, nicht genau trennen lassen. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getragen, dass es sich in aller Regel nur um eine Teilförderung durch den Bund handeln wird. Auch der Bundeszuschuss für das "Christival" deckt aller Voraussicht nach (genaue Zahlen kenne ich natürlich nicht) die Kosten bei weitem nicht. Eine derartige Förderung halte ich für unbedenklich, wenn sich der Staat nicht zum "Schiedsrichter" über "richtige" oder "falsche" Weltanschauungen aufschwingt, er vielmehr die unterschiedlichsten Aktivitäten von Jugendverbänden und damit die in diesem Bereich existierende Pluralität unterstützt. Natürlich lassen sich Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe von evangelischer und katholischer Jugend kaum von deren Bemühen trennen, in dieser Weise auch einladend auf die jeweils eigene Glaubensüberzeugung aufmerksam zu machen. Doch auch jugendpolitische Aktivitäten der Gewerkschaftsjugend oder der "Sozialistischen Jugend Die Falken" zielen immer auch darauf, für die sie tragenden Überzeugungen Menschen zu gewinnen. Schließlich werden über den "Ring politischer Jugend" auch miteinander konkurrierende politische Jugendorganisationen unterstützt. Vielfach wird in unserem Land über die Orientierungslosigkeit unter jungen Leuten geklagt. Es ist daher zu begrüßen, wenn Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auch Angebote zur Orientierung sind, wenn Wertfragen nicht nur gestellt, sondern vor dem Hintergrund des jeweils eigenen weltanschaulichen Profils beantwortet werden. Dass dies im Rahmen unserer Rechtsordnung und in Toleranz vor anderen Auffassungen geschehen muss, versteht sich dabei von selbst.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Hermann Gröhe
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