Hermann Gröhe (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hermann Gröhe
Geburtstag
25.02.1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, CDU-Generalsekretär
Wohnort
Neuss
Wahlkreis
Neuss I
Ergebnis
47,8%
Landeslistenplatz
13, Nordrhein-Westfalen
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(...) Soweit es um unser Verhältnis zu den Muslimen in unserem Land geht, hat die Union stets deutlich gemacht, dass uns an einem guten Miteinander der Menschen verschiedener Religionen in unserem Lande ebenso gelegen ist wie an einer gelingenden Integration von Zuwanderern. Unsere aktive Integrationspolitik sowie die Begründung der Islamkonferenz zeigen dies. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
17.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

warum geben Sie keine Antwort auf die Frage:

"In den EU-Verträgen steht doch eindeutig, dass kein anderes Land für die Schulden anderer Länder aufkommen muss, oder?"
Das ist die "No Bailout" (keine Haftung für die Schulden anderer Länder!)Vereinbarung im Maastrichter- und im Lissabon-Vertrag!

Können Sie diese Frage nicht beantworten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
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10.08.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche Frage zur europäischen Staatsschuldenkrise vom 17. Juli. Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass ich nach meinem Familienurlaub in der parlamentarischen Sommerpause erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach der "No-bailout"-Regelung im Vertrag von Maastricht darf ich darauf hinweisen: Es war die unionsgeführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Kohl, die im europäischen Einigungsprozess durchgesetzt hat, dass diese Regel im Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 Berücksichtigung fand. Dies war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Euro zu einem finanzpolitischen Erfolg werden konnte, der innerhalb Europas allein mit der jahrzehntelangen Stabilität der D-Mark vergleichbar ist. Entsprechend der "No-bailout"-Regelung haften weder die Europäische Union noch die Mitgliedstaaten der EU für die Schulden anderer Mitgliedstaaten.

Dass eine Transfer- und Schuldenunion zu verhindern ist, hat die unionsgeführte Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel auch in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich betont. Eine Unterstützung besonders verschuldeter Euro-Staaten kann daher nur in Frage kommen, wenn es um den Erhalt der Stabilität unserer Währung geht und wenn strikte Auflagen mit der Hilfe verbunden werden. Deshalb lehnen wir auch die Einführung der so genannten Eurobonds nach wie vor ab. Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Fiskalpakt haben wir in den vergangenen Monaten die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, um die von Union und FDP angestrebte Stabilitätsunion in der europäischen Finanz- und Wirtschaftspolitik zu verwirklichen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
11.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

in der CDU-Broschüre aus dem Jahre 99 erklären Sie dem Wähler folgendes:
zur Erinnerung---Was kostet uns der Euro?
a) Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?

Ein ganz klares NEIN! Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich, dass die EU oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedstaates haften. Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags und dem Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, dass die Nettoneuverschuldung auf unter 3% des Bruttoinlandsproduktes begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten werden daher auf Dauer ohne Problem ihren Schuldendienst leisten könnne.--- EINE ÜBERSCHULDUNG EINES EURO-TEILNEHMERSTAATES KANN DAHER VON VORNHEREIN AUSGESCHLOSSEN WERDEN!!!---

von daher meine Frage?
Wieso sollte man ihrer Partei noch glauben schenken und Sie wählen, wenn Sie ihre eigenen Ansichten und Versprechungen nicht einhalten bzw die Gesetze von Banken erstellen lassen, die sie dann z.t noch nicht einmal lesen?
Zusatz: Finden sie es legitim dass der Ehemalige Vize Chef Europa von Goldman Sachs 2000-2004/ bilanzfälschung von Goldman Sachs bei Griechenland beitritt/ nun EZB President ist?

vielen dank im vorraus für die beantwortung der Fragen,

MFG
Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. August, die ich mit Interesse gelesen habe.

Ich empfehle Ihnen, die CDU Deutschlands auch zukünftig zu wählen, da wir die Partei sind, die in der Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise seit Jahren ebenso ruhig wie erfolgreich vorangeht. Wenn es eine politisch verantwortliche Person in Europa gibt, die ein Ausufern der Schuldenkrise zu verhindern vermag, dann ist es unsere Kanzlerin. Ich bin mir dessen bewusst, dass vielen Menschen in Deutschland die aktuelle Situation mit Sorge betrachten. Deshalb kann nicht oft genug betont werden, wie die Strategie der unionsgeführten Bundesregierung in den Verhandlungen um die politischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone aussieht. Keine Hilfen ohne Gegenleistung, keine Haftung ohne Kontrolle: Das war bisher und bleibt auch weiterhin unser Grundsatz in der aktuellen Krise. Unabdingbar ist vor allem: Jedes Land, das Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm in Anspruch nehmen möchte, hat im Gegenzug strenge Auflagen zu erfüllen. Das gilt für alle Staaten und damit auch und gerade für Griechenland und weiteres besonders hoch verschuldete Länder.

Griechenland hat sich die Aufnahme in die Eurozone trotz einer jahrelang grundsätzlich verfehlten Haushaltspolitik mit verschleierten bzw. offensichtlich gefälschten Bilanzen erschlichen. Dies hat die damalige rot-grüne Bundesregierung seit dem Herbst 1998 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder sehenden Auges in Kauf genommen und zudem gegenüber CDU, CSU und FDP immer wieder mit fadenscheinigen Argumenten verteidigt. Zudem hat die Bundesrepublik Deutschland unter der rot-grünen Bundesregierung von 2002 bis 2005 vier Mal hintereinander den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebrochen und schließlich zusammen mit der französischen Staatsregierung eine Aufweichung dieses Pakts durchgesetzt. Diese schweren Fehler von Rot-Grün haben entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise in den vergangenen Jahren auch für uns in Deutschland zu einer denkbar umfassenden Herausforderung entwickelt hat. Den Unmut vieler Menschen darüber kann ich nachvollziehen: Bei allen Maßnahmen, die für die nachhaltige Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise nunmehr erforderlich geworden sind, schaut die christlich-liberale Bundesregierung (anders als damals Rot-Grün) deshalb jetzt mit besonderer Aufmerksamkeit auf Griechenland.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach der "No-bailout"-Regelung im Vertrag von Maastricht darf ich darauf hinweisen: Es war die unionsgeführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Kohl, die im europäischen Einigungsprozess durchgesetzt hat, dass diese Regel im Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 Berücksichtigung fand. Dies war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Euro zu einem finanzpolitischen Erfolg werden konnte, der innerhalb Europas allein mit der jahrzehntelangen Stabilität der D-Mark vergleichbar ist. Entsprechend der "No-bailout"-Regelung haften weder die Europäische Union noch die Mitgliedstaaten der EU für die Schulden anderer Mitgliedstaaten.

Gerne weise ich Sie abschließend auf das Papier "Stabilität, Wachstum und Verantwortung in Europa" hin, in dem die CDU wichtige Hintergrundinformationen zu den jüngsten Weichenstellungen für die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise sowie zum Fiskalpakt und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus zusammengestellt hat: www.cdu.de/doc/pdfc/argupapier-stabilitaet-wachstum-verantwortung.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Finanzen
29.08.2012
Von:

Werter Herr Gröhe,

ich habe einige Fragen zum Gesamthaushalt der BRD 2011.
1. Wie hoch waren die Ausgaben für Dienstwagen, Sprit und Versicherungen von der Gemeinde bis zur Kanzlerin?
2. Das Land ist hoch verschuldet. Wie hoch waren die Kosten für Tilgung und Zins?
3. Wie hoch waren die Schulden am Kreditmarkt?
3.1 Wie viel Milliarden €uro zahlten wir 2011 an die Arabischen Emirate?
4. Beamte müssen nicht für ihre Rente vorsorgen.
4.1 Warum muss es der Steuerzahler?
4.2 Wie hoch waren 2011 die Ausgaben für die Pensionen der Beamten?
4.3 Jemand der privat versichert ist, muss seine Versicherung selbst zahlen und darf von jeder Rechnung 10% selbst begleichen. Z.B. als meine Frau in Rente ging durfte sie als Angestellte 600€ monatlich zahlen, ein beamteter Kollege 140€.
Warum haben die SPD, die Linken und die Grünen dies noch nicht geändert?
Sind Angestellte Menschen zweiter Klasse, obwohl sie in Schulen über eine bessere Ausbildung (kommen meistens aus den Naturwissenschaften) verfügen?

Mit freundlichem Gruß

E.
Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
17.10.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Zunächst nutze ich meine Antwort, um Sie um Verständnis dafür zu bitten, dass ich erst heute dazu komme, auf Ihre Fragen zu antworten. Die eingehende Prüfung der Ihrerseits angefragten Einzelheiten zum Gesamthaushalt der Bundesrepublik Deutschland durch die dafür zuständigen Expertinnen und Experten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat erwartungsgemäß einige Zeit in Anspruch genommen.

Gerne lasse ich Ihnen mit meiner Antwort alle verfügbaren Informationen zukommen. Zugleich muss ich darauf hinweisen, dass nicht alle Fragen, die Sie in Ihrer E-Mail gestellt haben, in allen Einzelheiten zu beantworten sind. Weiterhin nenne ich Ihnen in meiner Nachricht gerne exakte Zahlen für den Bundeshaushalt, in dem die Zahlen für die einzelnen Länder, alle deutschen Kommunen und die Sozialversicherungen nicht berücksichtigt sind.

Zu Frage 1: Eine exakte Kostenangabe für alle Dienstwagen sowie deren finanziellen Aufwand für Treibstoff und Versicherungen von der kommunalen Ebene bis zur Bundesregierung ist nicht zu ermitteln.

Zu Frage 2: Die Kosten für die Schuldentilgung beliefen sich im Jahr 2011 für den Bund auf ca. 273,7 Milliarden Euro, die Kosten für die Zinsen lagen bei 33,6 Milliarden Euro. (Diese beiden Angaben beziehen sich auf den Bund inklusive des sogenannten Sondervermögens.)

Zu Frage 3: Die Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes lagen zum 31. Dezember 2011 bei 1,09 Billionen Euro.

Zu Frage 3.1: Diese Frage ist aus verschiedenen Gründen für den Gesamthaushalt nicht eindeutig zu beantworten. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass Deutschland seinen internationalen Partnerstaaten staatliche Gelder nicht einfach auszahlt. Vielmehr sind finanzielle Hilfen der Bundesrepublik bzw. der staatlichen Träger an konkrete Maßnahmen in vielen verschiedenen Arbeitsbereichen des gesellschaftlichen und/oder des politischen Lebens gebunden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit - wobei die Bundesrepublik seit geraumer Zeit auch auf eine immer engere Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor vertraut, um unsere Partnerstaaten in der gesamten Welt so gezielt und wirksam wie möglich zu unterstützen. Insgesamt liegt in den Vereinigten Arabischen Emirate gegenwärtig kein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Zudem ist die Summe nicht exakt zu beziffern, die Deutschland aus seinem Gesamthaushalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten investiert hat. Denn hier wäre nicht nur der Bundeshaushalt zu berücksichtigen, vielmehr wäre auch jedes einzelne kommunale Projekt - etwa im Bereich des interkulturellen Austauschs - zu berücksichtigen.

Zu Frage 4 bzw. 4.1: Pensionen für Beamtinnen und Beamte einerseits und die Renten andererseits sind nach meiner Ansicht stets voneinander getrennt zu betrachten. Die Pensionen sind mit den Altersrenten wegen grundverschiedener Berechnungsgrundlagen grundsätzlich nicht zu vergleichen.

Zu Frage 4.2: Die Versorgungsausgaben des Bundes lagen im vergangenen Jahr bei 6,17 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch die Zuführung an die Versorgungsrücklage. Nicht enthalten sind darin die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 978,5 Millionen Euro. - Gerne lasse ich Ihnen anbei einige Hintergrundinformationen zur Frage der Vorsorge des Bundes für seine Pensionen zukommen:

1.) Versorgungsfonds des Bundes: Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben (Versorgungsaufwendungen und Beihilfen) für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet worden ist, ist ein Sondervermögen unter dem Namen "Versorgungsfonds des Bundes" errichtet worden. Der Versorgungsfonds wird aus regelmäßigen Zuweisungen der Dienstbezüge- oder Entgeltzahlung anordnenden Dienststellen und den daraus erzielten Erträgen gespeist. Das zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 vorhandene Vermögen in Höhe von 226 Mio. Euro nahm um rund 198 Mio. Euro zu und betrug zum Ende des Jahres 424 Mio. Euro, wobei die Zunahme des Fondsvolumens im Wesentlichen auf Zuführungen aus den öffentlichen Haushalten in Höhe von rund 175 Mio. Euro zurückzuführen ist. Darüber hinaus konnten Zinserträge, Dividenden und Erträge aus Kapitalmaßnahmen in Höhe von rund 13 Mio. Euro erzielt werden. Die Bewertungsänderungen, die den Verlauf der Marktkurse spiegeln, führten in diesem Jahr zu einem positiven Bewertungsergebnis in Höhe von rund 10 Mio. Euro.

2.) Versorgungsrücklage des Bundes: Um ab dem Jahr 2018 die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sicherzustellen, ist beim Bund eine Versorgungsrücklage als zweckgebundenes Sondervermögen eingerichtet worden. Das zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 vorhandene Vermögen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro nahm um rund 1,1 Mrd. Euro zu und betrug zum Ende des Jahres rund 4,9 Mrd. Euro. Die Zuführungen zum Sondervermögen aus den öffentlichen Haushalten beliefen sich auf rund 533 Mio. Euro. Darüber hinaus konnten Zinserträge von rund 170 Mio. Euro erzielt werden. Aufgrund der Marktentwicklung ergaben sich Bewertungsgewinne in Höhe von rund 351 Mio. Euro.


Zu Frage 4.3: Hinsichtlich Ihrer Frage nach den Positionen der SPD, der Linkspartei und von Bündnis90/Die Grünen in den versicherungsrechtlichen Diskussionen, darf ich Ihnen empfehlen, sich an Vertreterinnen und Vertreter der genannten Parteien zu wenden. Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Anstellungsverhältnis von niemandem als "Menschen zweiter Klasse" angesehen werden, versteht sich von selbst.


Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.



Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Familie
31.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

ich ordne meine Frage dem Thema "Familie" zu, da ich keinen passenderen Oberpunkt finden kann.

In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" vom 24.8 äußerten Sie folgenden Satz:

"Wir sind nicht die Konservativ Demokratische Union, sondern die Christlich Demokratische Union. Das christliche Menschenbild ist unser Fundament."

Das christliche Menschenbild geht aus dem Menschenbild der Bibel hervor.

Das Menschenbild, das die Bibel vertritt, und ebenso auch von Kirchenvätern, den Reformatoren oder den vatikanischen Konzilien übernommen wurde, sagt folgendes:

  • Jeder Mensch ist von Gott geliebt.
  • Jeder Mensch ist vor Gott (ein geliebter) Sünder.
  • Jeder Mensch bedarf der Erlösung, d.h. der Vergebung der Sünden.
  • Diese Vergebung ermöglicht nur Jesus Christus allein.
  • Der Mensch wurde als Mann und Frau erschaffen.
  • Ausschließlich Mann und Frau haben den Auftrag sich in einer ehelichen Gemeinschaft zu vermehren.
  • Gott verabscheut die hinterhältige Ermordung menschlichen (auch ungeborenen) Lebens.

Dies sind nicht alle aber die wesentlichen Aussagen der Bibel zum Mensch.

Inwiefern spiegelt das Grundsatzprogramm der CDU diese Aussagen der sog. "Heiligen Schrift" wieder?

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Hermann Gröhe
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04.09.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Nachfrage zur Programmatik der CDU Deutschlands sowie für Ihr ein Eintreten für Ehe und den Schutz des ungeborenen Lebens.
Das im Jahr 2007 beschlossene Grundsatzprogramm der CDU geht in einem eigenen Kapitel ("Wir Christliche Demokraten") ausführlich auf das christliche Menschenbild und die Sicht der CDU hierauf ein. Sie finden diese Ausführungen auf den Seiten 4 ff. unter der beigefügten Verknüpfung:
www.grundsatzprogramm.cdu.de
Ebenso finden Sie im weiteren Verlauf Aussagen zu den Themen Ehe, Familie sowie zum Schutz ungeborenen Lebens.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Hinweis behilflich gewesen bin.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Sicherheit
21.09.2012
Von:
-

Sehr geerhrter H. Gröhe,

ich mache mir ernsthaft sorgen wegen der Sicherheit im Internet,man traut sich ja kaum irgendwas da zu machen. Die Gefährlichkeit des Internet hat meines Erachtens nach erst angefangen wo man die Möglichkeit hatte über dem Internet geschäfte abzuschließen ohne eine Unterschrift zur Bestätigung haben zu müssen,das hat meiner Meinung nach Tür und Tore geöffnet für kriminelle Machenschaften. Dem Internet Nutzer würde sich bestimmt sicherer fühlen wenn es diese Möglichkeit nicht mehr gäbe es also nur mit einer persönlichen unterschrieft ein Auftrag oder eine Bestellung sowie ein Abo zustande kommen würden. Ich danke ihnen in vorraus für eine Antwort auf mein Anliegen. Und verbleibe mit freundlichen Gruß.

-
Antwort von Hermann Gröhe
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26.09.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. September, die ich mit großem Interesse gelesen habe. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, auf Ihre Ausführungen zu antworten.
Das Internet hat sich in den vergangenen zehn Jahren in vielfacher Hinsicht in einem unglaublich raschen Tempo entwickelt. Insbesondere die zahlreichen neuen Wege der zwischenmenschlichen Kommunikation sind einer der wesentlichen Vorteile, die uns das Netz im digitalen Zeitalter bietet. Gleichwohl stimme ich völlig mit Ihnen überein: Mit dem technischen Fortschritt ist leider auch eine zunehmende Internetkriminalität einhergegangen.

Hinweisen darf ich Sie in diesem Zusammenhang deshalb auf den Seitenbereich "Internet und Datensicherheit" www.bmelv.de den Sie im Menüpunkt "Verbraucherschutz" auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV, www.bmelv.de anklicken können. Hier stellt das BMELV viele hilfreiche Tipps und zahlreiche Informationsmaterialien bereit, die für den Verbraucherschutz im Internet und für sicheres "Surfen" von wesentlicher Bedeutung sind. Gleiches gilt für die Website www.verbraucher-sicher-online.de die von der Technischen Universität Berlin (TU) betrieben und dabei vom BMELV gefördert wird. - Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben.

Ihre Bedenken, online Geschäfte abzuwickeln, nehme ich ernst. Gleichwohl hielte ich es für völlig unangemessen, ein gesetzliches Verbot entsprechender Geschäftsmethoden anzustreben - zumal zahllose Menschen weltweit Tag für Tag mit Onlinebanking, Warenbestellungen aus dem Internet usw. gute Erfahrungen machen. Das gilt nicht zuletzt für die dabei bestehenden Sicherheitsstandards. Aus meiner Sicht besteht die wesentliche Herausforderung für die Politik vielmehr darin, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine möglichst weitreichende Sicherheit im Internet so gezielt und so wirksam wie möglich weiterzuentwickeln. Dieses umfassende Thema steht selbstverständlich auch im Deutschen Bundestag immer wieder auf der Tagesordnung. Entsprechend werde auch ich mich in die weitere Arbeit auf diesem Politikfeld einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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