Hermann Gröhe (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hermann Gröhe
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
25.02.1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, CDU-Generalsekretär
Wohnort
Neuss
Wahlkreis
Neuss I
Ergebnis
47,8%
Landeslistenplatz
13, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ihre Frage zum Betreuungsgeld möchte ich gerne beantworten. Aus meiner Sicht hat die neue Bundesfamilienministerin Kristina Köhler in der vergangenen Woche den Zielkonflikt gut dargestellt. (...)
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Frage zum Thema Finanzen
04.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Göhre,

diese Woche stimmen Sie im Bundestag über den deutschen Beitrag zu den Milliardenkrediten für Griechenland ab. Das Land hat jahrelang über die eigenen Verhältnisse gelebt. Die griechische Regierung hat die zuständigen EU-Institutionen mit vielfacher Trickserei hintergangen.

Die Bundesregierung erklärt, dass kein Steuergeld nach Griechenland fließt und Deutschland nur für Kredite bürgt, die pünklich zurückgezahlt würden. Für den deutschen Steuerzahler gebe es deshalb kein nennenswertes Ausfallrisiko.

Wenn dem so ist: Sind Sie bereit, für diese Bürgschaft an die Griechen auch persönlich zu bürgen? Und zwar in Höhe Ihrer Abgeordneten-Diäten für ein Jahr? Zudem besteht laut EU-Vertrag Artikel 125 keine Verpflichtung zur Hilfe. Es kann nicht sein, dass andere Länder Schulden machen und der deutsche Steuerzahler dies ausbügeln müssen. Es gibt hier in Deutschland eine Menge hilfebedürftige Bürger, die jedoch aufrund gesetzlicher Regeln kein anspruch erhalten. Finden Sie das Fair gegenüber unseren Volk, dass Griechenland das mehrmals gegen die EU-Gesetze verstoßen hat, trozdem Hilfe vom deutschen Steuerzahler bekommt?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Internationales
20.05.2010
Von:

Sehr Herr Bundestagsabgeordneter Gröhe

ich war entsetzt, daß unsere Bundeskanzlerin und CDU Vorsitzende mit Putin und Hu Jintao den großen Sieg der Roten Armee feierte und in Moskau erklärte, die Sowjets hätten Deutschland befreit, die Deutschen seien dafür dankbar und würden diese Befreiung nie vergessen.

www.krone.at

Weiß die Kanzlerin und die CDU, nicht, daß erst nach dem 9. 5. 1945 der Genozid an der ost- und sudetendeutschen Bevölkerung richtig begann, das 15 Millionen ihres sämtlichen Hab und Gut beraubt und vertrieben wurden, davon 2 bis 3 Millionen, Wehrlose, oft Frauen, Kinder und Alte umkamen?

(Die Gesamtzahl der Vertriebenen wird von der Bayerischen Staatsregierung auf 15 Millionen angegeben, davon sind mehr als 2, 2 Millionen Todesopfer als Mindestzahl zu beziffern www.arbeitsministerium.bayern.de
Allein 3 Millionen Sudetendeutsche wurden vertrieben:
www.asch-boehmen.de noe.orf.at

Die Rote Armee errichtete bis zum Mauerfall 1989 ein kommunistisches Terrorregime über die Länder Osteuropas. Hunderttausendfache Vergewaltigungen deutscher Frauen fanden nach dem Sieg der Roten Armee statt www.jungefreiheit.de

Sind Sie als Bundestagsabgeordneter und Vertreter der CDU auch der Meinung, daß Stalins Truppen Deutschland befreit hätten?

War die siegreiche Rote Armee nicht verantwortlich für den millionenfachen Mord im Osten unseres Landes und Osteuropas?

War die jahrzehntelang dauernde Versklavung der osteuropäischen Staaten eine Befreiung?

Wann gibt es endlich die Gedächtnisstätte für die Vertreibung?

Hat dieses demonstrative Auftreten von Frau Merkel in Moskau der CDU im NRW Wahlkampf Stimmen gekostet?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
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21.06.2010
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über "Abgeordnetenwatch" vom 20. Mai 2010.

20 Jahre nach dem Ende des Kommunismus in Russland und der Vollendung der Deutschen Einheit mit Zustimmung auch der damaligen sowjetischen Führung unter Gorbatschow hat die russische Führung den 65. Jahrestag des Kriegsendes in Europa unter das Zeichen der Versöhnung gestellt. Anders als in früheren Jahren betonte der russische Präsident Medwedew die internationale Zusammenarbeit: "Nur gemeinsam können wir den aktuellen Bedrohungen etwas entgegensetzen. Nur auf Grundlage einer guten Nachbarschaft können wir die Probleme der weltweiten Sicherheit lösen". Am Ende erklang die Ode "An die Freude" von Ludwig van Beethoven als Zeichen für die Versöhnung der Völker.

Die Einladung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Gedenken des Endes des Zweiten Weltkriegs ist eine wichtige Versöhnungsgeste der russischen Führung. Auch der polnische Präsident Komorowski, der israelische Präsident Shimon Peres und der chinesische Präsident Hu Jintao nahmen an der Feier teil. Vor fünf Jahren hatte übrigens auch schon der damalige Bundeskanzler Schröder der Feier zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs beigewohnt.

Auch bei der historischen Rede des damaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker anlässlich des 40. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs gab es eine Diskussion über das Wort "Befreiung" im Zusammenhang mit dem 8. Mai 1945. Nicht alle Deutschen hatten das angesichts der unermesslichen Kriegsleiden schon 1945 so empfunden. Aber dennoch ist es richtig, dass Deutschland damals vom Nationalsozialismus befreit worden ist. Leider waren die Versuche, die nationalsozialistische Schreckensherrschaft aus eigener Kraft herbeizuführen, gescheitert.

Die Anerkennung der Leiden der Russen bei der Abwehr des Überfalls Hitlers auf die Sowjetunion relativiert nicht das Leid, das unschuldige Deutsche in Folge zu erleiden hatten. Aber es gehört zur historischen Wahrheit, dass der Zweite Weltkrieg vom nationalsozialistischen Deutschland ausging. Das Verbot von Stalin-Plakaten bei der Feier aus Anlass des Kriegsendes und die Anerkennung der stalinistischen Verbrechen von Katyn zeigen, dass das Russland von heute dabei ist, sich auch den dunklen Seiten seiner Geschichte zu stellen. Diesen Prozess gilt es einfühlsam zu begleiten, denn nur wer Lehren aus der Vergangenheit zieht, hat einen guten Kompass für die Gestaltung einer guten Zukunft.

Bitte unterstützen Sie auch in Zukunft unsere Politik der Versöhnung und Partnerschaft mit unseren ehemaligen Kriegsgegnern. Was wir mit unseren westlichen Partnern so erfolgreich geschafft haben, wollen wir aufbauend auf die Zusammenarbeit in den letzten 20 Jahren nun auch Schritt für Schritt mit unserem großen Nachbarn im Osten, Russland, erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

hinsichtlich dieses Artikels:

www.welt.de

erlaube ich mir, Sie als Generalsekretär der CDU um eine kurze Stellungnahme zu bitten.

Ist es tatsächlich so, dass die CDU Fraktionsmitglieder aus ihren Reihen entfernt, welche (wie es Herr Stadtkewitz tut) eine (legale) Position vertreten, die allerdings nicht mit der offenbar "herrschenden” Meinung innerhalb der CDU konform geht?
Wurde Herrn Heinrich ("Heiner”) Geißler ein solcher Ausschluss aus Partei und/oder Fraktion ebenfalls bereits angedroht? Grund genug gäbe es wohl oder ist Gewalt gegen Polizeibeamte Parteilinie der CDU?
(Zitat Geißler, 2007: "Wenn mich einer anfasst, dann schlage ich zurück – und wenn es ein Polizist ist, dann schlage ich zurück. Wenn ich demonstriere, dann übe ich ein Grundrecht aus, dann lasse ich mich nicht anfassen – von niemandem."; hierzu auch www.focus.de )

Stehen Sie hinter der Drohung des Herrn Henkel gegen Ihren Parteifreund René Stadtkewitz oder sind Sie - wie z.B. ich - der Meinung, dass (um es mit einem berühmten Zitat von Frau Marie Luise Beck zu sagen) wir die Andersartigkeit in unserer Gesellschaft bzw Partei aushalten müssen?
Wenn schon die Grünen so tolerant gegenüber "Andersartigkeiten" sind, kann doch die CDU nicht hintanstehen, oder?

Vorsorglich darf ich zudem – da meine Position der des Herrn Stadtkewitz entspricht und damit ebenfalls nicht "auf Linie” sein dürfte – meinen Austritt aus der CDU anbieten und meinen Freunden, Verwandten und Bekannten gleiches anraten.

Mit vorzüglichster Hochachtung,
Ihr
Antwort von Hermann Gröhe
1Empfehlung
17.08.2010
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2010.

Die Berliner CDU-Fraktion entscheidet nach ihrer Satzung mit Zwei-Dittel-Merheit in geheimer Abstimmung über den Ausschluss eines Mitglieds. Der CDU-Bundesverband vertraut den Mitgliedern der Berliner Fraktion, dass sie aufgrund ihrer langjährigen Kenntnis von René Stadtkewitz am besten beurteilen können, ob nun ein Ausschluss angezeigt ist.

Wie stellt sich die Sachlage dar. Die Berliner CDU-Fraktion hat am 25. Juli 2010 angekündigt, den Ausschluss von René Stadtkewitz einzuleiten. Dieser hat ohne Wissen seiner Fraktionskollegen den niederländischen Politiker Geert Wilders in Den Haag besucht und ihn nach Berlin eingeladen. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung überlegt Statdkewitz, einen Ableger von Wilders´ "Freiheitspartei" in Berlin zu gründen. Der Landes- und Fraktionschefs der Berliner CDU, Frank Henkel, hatte den Antrag auf Ausschluss angekündigt, falls Stadtkewitz sich nicht binnen drei Tagen wieder zu den Werten der Union bekennt, die Einladung an Wilders zurückzieht und erklärt, keine Partei oder Organisation zu unterstützen, die bei der Landtagswahl 2011 in Konkurrenz zur CDU antritt.

In seinem Brief an Henkel am 22. Juli 2010 hatte Stadtkewitz sich geweigert, den Forderungen der CDU-Fraktion nachzukommen. Die Antwort von Stadtkewitz beweist, dass er nicht bereit ist, von seinem Irrweg abzukehren. Deshalb hat der CDU-Fraktionsvorstand das Ausschlussverfahren vorbereitet. Die Fraktionsmitglieder werden darüber in der nächsten Sitzung am 7. September 2010 abstimmen.

Stadtkewitz selbst war bereits am 1. November 2009 aus der CDU ausgetreten und wollte auch aus der CDU-Fraktion austreten. Man hat ihm in der Fraktion noch ein Mal eine Chance gegeben, obwohl er seinen Parteiaustritt nicht zurückgenommen hatte. Der Vorwurf, die CDU grenze sich nicht stark genug von zu fundamentalen Kräften im Islam ab, der Berliner Partei- und Fraktionsvorsitzende Henkel verharmlose den ideologischen Einfluss des politischen Islam und stelle sich der gesellschaftlichen Debatte darüber nicht, ist in meinen Augen nicht haltbar. In dem kürzlich beschlossenen Integrationskonzept des Berliner CDU-Landesverbandes werden die Probleme und Fehlentwicklungen klar benannt. Die CDU nimmt die Sorgen und Ängste der Deutschen als Partei der Inneren Sicherheit und der wehrhaften Demokratie dazu sehr ernst.

Wilders und seiner Partei geht es allerdings um die Dämonisierung einer ganzen Religion. Eine Ideologie, die Menschen herabsetzt oder einer Gruppe wie den Muslimen insgesamt und undifferenziert grundsätzlich unterstellt, sie seien zu einem toleranten Miteinander nicht bereit oder in der Lage, hat mit den allgemein akzeptierten Werten unserer Partei als auch unserer Gesellschaft nichts zu tun. Dass Stadtkewitz nicht ausschließt, eine Partei mit solchem Hintergrund bei der nächsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Konkurrenz zur CDU zu unterstützen, kann sicherlich nicht hingenommen werden.

Bitte unterstützen Sie auch in Zukunft die Politik der CDU, die sowohl auf die Integration der friedliebenden Mitbürger islamischen Glaubens, als auch auf die Bekämpfung des extremistischen Islamismus setzt.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

(Das Grundgesetz wurde nie vom Volk Ratifiziert -- Keine Ratifikation = Kein Recht!)

Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
usw. siehe die komplette Rede

MfG. , Jettingen
Antwort von Hermann Gröhe
1Empfehlung
20.08.2010
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 11. August 2010 und Ihre Fragen zum deutschen Grundgesetz. Das Grundgesetz ist die vollgültige, freiheitliche Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In der Tat wurde es im Jahr 1949 bewusst nicht als eine durch Volksabstimmung zu beschließende Verfassung im klassischen Sinne, sondern als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung bis zur angestrebten Wiedervereinigung Deutschlands geschaffen. Der Begriff Grundgesetz betonte den offenen Charakter der Bestimmungen: Vertretern der sowjetischen Besatzungszone war es versagt, an deren Formulierung mitzuwirken. Darum wurde in einem eigenen Artikel 146 ausdrücklich festgelegt, dass diese Zwischenlösung ihre Gültigkeit verliert, sobald eine vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung vorliegt. Zwei Wege sah das Grundgesetz in seiner früheren Fassung zur Wiedervereinigung Deutschlands vor: den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 in seiner alten Fassung oder den Beschluss einer neuen Verfassung durch das deutsche Volk nach Artikel 146.

Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vereinbart, die Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage des Artikels 23 in der alten Fassung zu vollziehen. Diese Entscheidung haben die Parlamente beider deutscher Staaten mit Zweidrittelmehrheit bestätigt. In der nach dem Einigungsvertrag neu gefassten Präambel des Grundgesetzes wird klargestellt, dass mit der in freier Selbstbestimmung vollendeten Einheit und Freiheit Deutschlands das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt.

Dies wurde auch im Jahr 1993 von der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat nochmals bestätigt.

Das ursprünglich also provisorisch gemeinte Grundgesetz ist heute, nach dem Beitritt der neuen Länder zur BRD 1990, die unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung des Landes im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geworden.

Im Übrigen enthielt das Grundgesetz inhaltlich von Anfang an sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis als Grundlage eines blühenden, demokratischen Rechts- und Sozialstaates bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keinerlei Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen.

Zu Recht haben wir daher im letzten Jahr froh und dankbar den "60. Geburtstag" der Bundesrepublik Deutschland und unseres Grundgesetzes gefeiert.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Soziales
26.10.2010
Von:

Tech..Betriebswirt IHK & Industriemeister Metall IHK
Ab 1969 war ich durchgehend Berufstätig als Fertigungsleiter,Betriebsleiter und ab 2002 bis 2007 als selbständiger. Aufgrund meiner Selbständigkeit wurden meine Beiträge in meine Arbeitslosenversicherung von 1969 bis 2002 gestrichen. 33 Beitragsjahre sind weg.

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Ich habe über 40 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt. Nach über 250 Bewerbungen von Januar 2010 bis heute, musste ich feststellen, dass es für ältere überqualifizierte Arbeitnehmer keinen Bedarf mehr gibt. Warum bekommt man vom deutschen Staat für seine erbrachte Lebensleistung von über 40 Arbeitsjahren kein Dankeschön sondern als Dank bekommt man die Hartz IV- Armut. Ich habe mein Soll dem Staat gegenüber erbracht. Was man vom Staat im umgekehrten Sinn nicht behaupten kann.

Mein Geld hat der Staat immer gerne und sehr reichlich genommen, ich habe über 40 Jahre den Saat und die Sozialkassen unterstützt. Doch wenn man mal in die Bedürftigkeit abrutscht und sich aufgrund seiner ein-bezahlten Beiträge in das Sozialsicherungssystem auf der sicheren Seite glaubt, wird man vom Staat schnell eines besseren belehrt. Almosen bekommt man vom Staat für seine Lebensleistung zurück. Mir bleiben nach Abzug meiner Fixkosten von der Regelleistung gerade mal ca. 150 Euro zum leben. Davon muss ich dann Lebensmittel, Frisör, Schuhe bzw. Kleidung, Körperpflegemittel und alles was man so zum leben braucht bestreiten. Fixkosten; Strom, Telefon/Internet, Müll- bzw. Praxis-Gebühren, öffentliche Verkehrsmittel usw. Sonderausgaben wie Krebsvorsorge, prof. Zahnreinigung oder eine neue Brille sind unbezahlbar geworden.

Wie kann ein Staat so Menschenverachtende Gesetze erlassen, der sich ins GG Art. 1 schreibt! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist angesichts der Hartz IV – Armut Gesetze der blanke Hohn und der blanke Zynismus. Warum werde ich mit denen gleichgestellt, die noch keinen Cent in die Sozialkassen einbezahlt haben?

C.
Antwort von Hermann Gröhe
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29.11.2010
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Oktober 2010.

Ihren Brief habe ich mit großer innerer Anteilnahme gelesen. Ich kann sehr gut verstehen, dass jemand, der wie Sie sein Leben lang gern und erfolgreich gearbeitet hat, mit einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit besonders hadert. Sie haben in der Vergangenheit stets nach persönlicher Weiterentwicklung gestrebt und sich auch jetzt intensiv um eine erneute berufliche Perspektive bemüht. Deshalb tut es mir ganz besonders leid, dass Ihr Einsatz bis jetzt noch nicht von Erfolg gekrönt war. Wer stets nach beruflichem Erfolg gestrebt hat, sollte auch aus einem erfolgreichen Arbeitsleben in Rente gehen können.

"Arbeit für alle" ist für die CDU nach wie vor ein wichtiges Ziel ihres politischen Engagements. Die Soziale Marktwirtschaft will Vollbeschäftigung. Dieser Anspruch ist stets Richtschnur für unser politisches Handeln. Zwar kann Politik keine Arbeitsplätze schaffen, aber sie kann durch die richtigen Weichenstellungen dafür sorgen, dass Arbeitsplätze entstehen. Dies ist uns in den vergangenen Monaten in Bewältigung der internationalen Währungs- und Wirtschaftskrise erfreulicherweise gelungen. Die Arbeitslosigkeit sinkt seit Monaten kontinuierlich. Die CDU setzt sich mit ihrer Arbeit dafür ein, dass dieser Trend anhält und es würde mich ganz besonders freuen, wenn dies auch Ihnen zugute käme.

Was die Sie betreffenden "Hartz IV"-Regelungen angeht, so handelt es sich dabei in der Tat um eine Sicherung des Lebensunterhaltes für Menschen, die in Not geraten sind. Der Regelsatz richtet sich nach den Ausgaben von Geringverdienern in Deutschland. Für jemanden, der bislang gut verdient hat, mag dies als wenig erscheinen, aber bitte bedenken Sie auch, dass es insbesondere in bestimmten Branchen Menschen gibt, die trotz Arbeit kaum mehr verdienen. Auch dies ist ein wichtiger Grundsatz der CDU: Arbeit muss sich lohnen. Deshalb muss jemand, der arbeitet, mehr haben, als jemand, der nicht arbeitet.

Übrigens werden die Lebensleistungen älterer Arbeitnehmer durchaus berücksichtigt. Die Koalition aus CDU, CSU und FDP hat bereits im Dezember letzten Jahres eine Verdreifachung des Schonvermögens beschlossen, um nicht diejenigen zu bestrafen, die fürs Alter vorgesorgt haben. Aber unser vorrangiges Ziel ist und bleibt es, Menschen möglichst rasch wieder in Arbeit zu bringen. Ich hoffe sehr, dass dies in Ihrem Fall gelingen kann.

Für Ihre persönliche Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe MdB
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