Helmut Günter Baumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Helmut Günter Baumann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.08.1947
Berufliche Qualifikation
Dipl-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Jöhstadt
Wahlkreis
Erzgebirgskreis I
Ergebnis
40,3%
Landeslistenplatz
35, Sachsen
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(...) Diese Stabilität des Euro liegt für uns in Deutschland- als Exportnation- im ureigensten Interesse. Es ist mit bewusst, dass Einschnitte diesen Ausmaßes immer auch Risiken mit sich bringen, weshalb der Abstimmung eine umfassende Prüfung etwaiger Chancen und Folgen vorausgegangen ist.
Insgesamt bin ich dennoch von der Notwendigkeit des ESM als Teil einer verbesserten Stabilitätsarchitektur in Europa fest überzeugt und habe daher dem ESM zugestimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,

ich habe für Sie 2 sehr einfache Fragen:

1. Warum waren Sie am 07.07.2011 gegen einen Abschiebestopp von syrischen Flüchtlingen? Die heutige Situation (30.09.11) war derzeit doch voraus zusehen. Ich verstehe daher nicht den Wert "christlich" dem Sie sich mit dem Parteibuch geschworen haben.

2. Warum waren Sie am 12.11.2010 gegen die Einführung bundesweiter Volksentscheide? Schließlich wäre dies doch mal eine Möglichkeit gewesen in unserem Land mehr Demokratie zu wagen (Willy Brandt).

Vielen Dank für eine Antwort,

Antwort von Helmut Günter Baumann
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20.09.2011
Helmut Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch.de an mich gestellt haben.

Im Vorfeld der Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich festhalten, dass den nach Ihrer Meinung " sehr einfachen Fragen" hoch komplexe Sachverhalte vorausgehen. Ich werde Ihnen gern meine Meinung zu beiden Themen erläutern.

Zu 1.:
Es wird auf abgeordnetenwatch.de sehr vereinfacht und nach meiner Meinung falsch der Inhalt der Abstimmung am 07.07.2011 dargestellt. Der Antrag heißt nicht "Forderung eines Abschiebestopps von syrischen Flüchtlingen" sondern "Unverzügliche Aussetzung des Deutsch-Syrischen- Rücknahmeabkommens. "

Das Rücknahmeabkommen regelt im Rahmen der Gegenseitigkeit u.a. die Rücknahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Für eine Kündigung des Abkommens, über die im Übrigen die Bundesregierung und nicht der Bundestag zu entscheiden hätte, besteht kein Anlass. Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist nicht nur höchst unüblich, sondern auch nicht geboten, da Deutschland selbst entscheidet, ob Rückführungen durchgeführt werden. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall.
Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für Abschiebungen bei den Ausländerbehörden der Bundesländer. Deshalb hatte das Land Schleswig-Holstein gemäß §60a Abs. 1 AufenthG die Innenminister und Innensenate der Bundesländer sowie das Bundesinnenministerium im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur vom Land Schleswig-Holstein beabsichtigten Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 28. April 2011 hat das Bundesinnenministerium geantwortet. Somit - soweit dem Bundesministerium des Innern bekannt- schiebt seit Ende April 2011 keines der 16 Bundesländer nach Syrien ab. Die Empfehlung des Bundesinnenministeriums auf Abschiebungen vorläufig zu verzichten, gilt fort.

Zu 2.:
Gern lege ich Ihnen einige Argumente dar, die aus meiner Sicht bei einer Abwägung zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene nicht zu vernachlässigen sind. Durch die Erfahrungen in der Weimarer Republik und vor allem während der NS-Diktatur, in der Volksbefragungen missbraucht wurden, um diktatorische Entscheidungen als demokratisch zu legitimieren, hat man sich bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes für eine strikt repräsentative Demokratie entschieden. Des Weiteren sehe ich die Gefahr, dass bei einer Volksabstimmung nicht die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger mehr Einfluss erhält, sondern Verbände, Interessengruppen und Lobbyisten, die durch ihre Geldmittel große Kampagnen fahren können. Deshalb könnten "Meinungsminderheiten" großen Einfluss auf den Staat gewinnen, ohne für ihre Meinungen dauerhaft in Verantwortung zu stehen. Eine Volksabstimmung bedeutet aber auch, hoch komplexe und komplizierte Sachverhalte auf die Antwort ja oder nein auf dem Stimmzettel zu reduzieren. Bundestag und Bundesrat haben hingegen die Möglichkeit, über umstrittene Teile der Gesetzesvorhaben in Fachausschüssen, Sachverständigenanhörungen und im Plenum zu debattieren und somit Änderungen und Kompromisse zu erreichen.
Außerdem möchte ich anmerken, dass jeder Bürger durch die rege Teilnahme an Bundestagswahlen auf die Politik Einfluss nehmen und bestimmen kann durch wen er sich vertreten sehen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,

seit kurzem steht bei uns im Kreis Mittelsachsen die Betreuung der Jugendlichen auf dem Lande auf Grund finanzieller Sparmaßnahmen im Freistaat Sachsen auf der Kippe. Bewährte Betreuung der Jugendclubs und Unternehmungen sind dann nicht mehr möglich.

Demgegenüber steht die tägliche Berichterstattung über die Rettung des Euro bzw. der Banken, welche bei Staatsinsolvenzen in die Knie gehen würden. Heute lese ich im Spiegel auf Seite 32 ein Interview mit Steinbrück (SPD):
"SPIEGEL: Wenn also Euro-Bonds, über deren Vor- und Nachteile sich lange streiten ließe, auf absehbare Zeit gar nicht zur Verfügung stehen: was dann?
Steinbrück: Die Regierungen haben ja bereits etwas beschlossen, was Euro-Bonds
sehr nahekommt, sie gestehen es bloß nicht ein: Der Rettungsfonds EFSF soll direkt bei Banken Staatsanleihen aufkaufen können…
SPIEGEL: …um deren Kurse zu stützen und die Märkte zu beruhigen.
Steinbrück: Aber was passiert, wenn eines der Länder diese Staatsanleihen nicht zurückzahlen kann? Dann haften die Euro- Länder pro rata. Das ist der Eintritt in eine Haftungsunion. Die Kanzlerin kann das nur nicht zugeben, weil sonst die Hälfte ihrer Fraktion durch die Decke des Bundestags gehen würde. Mich stört diese Doppelzüngigkeit...."

Herr Baumann, werden Sie Ende September trotz anbahnenden Griechenlandbankrotts dem neuen Rettungsschirm EFSM/ESM zustimmen, mit der Gewissheit, jährlich den Transfer von zig Milliarden (unbegrenzt) von Deutschland in die EU (Banken) zuzulassen?

Glück auf


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,

Sie lehnen Volksentscheide auf Bundesebene ab und betonen den repräsentativen Charakter unserer Demokratie. So stimmte der Bundestag letzte Woche für den erweiterten Rettungsschirm - auch wenn sich das Volk anders entschieden hätte.
Doch ist es nicht gerade charakteristisch für eine funktionierende Demokratie, wenn die Repräsentanten im Sinne des Volkes entscheiden?

In einer Antwort vor neun Monaten schrieben Sie mir, die repräsentative
Demokratie habe denoch nicht versagt, vielmehr müssten die politischen
Entscheidungen dem Volk besser vermittelt werden.
( www.abgeordnetenwatch.de )

Ich verstehe Sie so: Die Repräsentanten müssen den Bürgern erklären, warum ihre
Entschlüsse richtig sind. Meine Frage an Sie ist: Ist das nicht das Gegenteil von Demokratie?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Helmut Günter Baumann
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18.10.2011
Helmut Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 4. Oktober dieses Jahres.

Zur Verdeutlichung meiner Antwort vom Januar dieses Jahres sei folgendes ausgeführt:

Ich gebe Ihnen Recht, dass in einer funktionierenden repräsentativen Demokratie die Repräsentanten im Sinne des Volkes entscheiden. Die Mehrheit der Bevölkerung bestimmt in Wahlen die politischen Programme und Handlungen der folgenden Legislaturperiode.
Auf Ihr konkretes Beispiel bezogen bedeutet dies:

Bei der Bundestagswahl 2009 haben sich 82,1% (Zweitstimme) der Wählerinnen und Wähler für CDU, CSU, FDP; SPD und Bündnis90/Grüne und deren jeweilige politische Programme entschlossen. Diese benannten Fraktionen haben, mit einigen wenigen Ausnahmen, der Erweiterung des so genannten "Rettungsschirms" zugestimmt. Aufgrund der Artikulations- und Transmissionsfunktion sowie der Aggregationsfunktion deutscher Parteien und der sich daraus ergebenen programmatischen Grundlage der jeweiligen Bundestagsfraktionen lässt sich ableiten, dass eine große Mehrheit hinter dieser Entscheidung steht.

Repräsentanten haben selbstverständlich die Aufgabe, ihre Entscheidungen zu begründen und zu erklären. Die Erläuterung von Entscheidungen ist in gewisser Weise das Kernelement des politischen Wettbewerbs. Es geht darum, wer die besseren Argumente für seine Position darlegen kann und daraufhin mehrheitliche Zustimmung erfährt. Insofern müssen Bewerber und Repräsentanten erklären, warum ihre Position "richtiger" ist, als konkurrierende Positionen. Demokratie bedeutet "Volksherrschaft" und diese kann eine Gesellschaft bei Wahl der Repräsentanten ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann MdB
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Frage zum Thema Soziales
06.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,

vielen Dank für Ihre schnelle und kompetent beantwortete Frage. Ich würde mich freuen wenn Sie sich auch in Zukunft für christliche Werte in Ihrem Wahlkreis einsetzen. Ich stelle fest das es genügend Politiker in unserem Land gibt die das Beste geben - soweit es unsere von "Gott" gegebene Verfassung zulässt. Um der Plattform für freie Bürger gerecht zu werden daher noch eine kurze Frage. Wie stellen Sie sich zukünftig die Finanzierung von Kindergärten und Schulen vor?

Mit freundlichen Grüßen aus Kleinolbersdorf,

Antwort von Helmut Günter Baumann
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23.11.2011
Helmut Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Finanzierung der Bereiche Bildung und Erziehung.

Im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2008 wurde das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz entwickelt. Dieses Gesetz sieht ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 12 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013 vor. Der Bund wird rund ein Drittel der Finanzierung tragen. 2,15 Milliarden Euro sind für Investitionen bereit gestellt und weitere 1,85 Milliarden Euro zur Begleichung der Betriebskosten etwaiger Einrichtungen. Ab 2014 wird der Bund jährlich rund 770 Mio. Euro für die laufenden Betriebskosten zur Verfügung stellen.

Die Bereiche Bildung und Erziehung gehören jedoch in erster Linie zu dem Kompetenzbereich der Bundesländer. Sollten Sie daher Fragen zur Finanzierung konkreter Projekte haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilig zuständige Landesministerium oder ggf. an das betreffende Landesparlament.

Mit freundlichen Grüßen


Günter Baumann MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:

Glück auf aus Schwarzenberg!

Nun ist bei uns der Weihnachtsmarkt vorbei und ich finde wieder Zeit mich der Politik zu widmen.
In den zwei Besuchen in Ihrer Bürgersprechstunde habe ich versucht, Ihnen den Sinn von direkter Demokratie zu erklären. ( (Mehr Demokratie e.V.)

Heute bewegt mich der Umstand, daß Sie dem neuen Wahlgesetz zugstimmt haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Haben Sie die Beispiele, in denen es nach dem neuen Wahlrecht weiterhin zu einem negativen Stimmgewicht kommt, zur Kenntnis genommen? Eine Erläuterung der Beispiele finden Sie hier:

www.mehr-demokratie.de

Wie ist es dazu gekommen das neue Wahlgesetz zu verabschieden, ohne den Versuch einen Konsens mit allen Fraktionen zu erreichen? Ist das beim Wahlrecht nicht angebracht?

Mit herzlichen Güßen,
Antwort von Helmut Günter Baumann
bisher keineEmpfehlungen
14.12.2011
Helmut Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch an mich gestellt haben.

Gern komme ich auf mein Angebot, dass ich Ihnen auch bei Ihren letzten Anfragen unterbreitet habe, Sie in einer meiner nächsten Bürgersprechstunden in meinen Büro in Aue begrüßen zu können, zurück.

Hierzu können Sie einen Termin mit dem Wahlkreisbüro in Aue vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann MdB
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