Helmut Brandt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Helmut Brandt
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Alsdorf
Wahlkreis
Kreis Aachen
Landeslistenplatz
29, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brandt,

Viele Berliner Außenpolitiker rechtfertigen den Afghanistankrieg der NATO dadurch, dass durch die Bekämpfung der afghanischen Oppositionskräfte die Sicherheit für Deutschland erhöht werde.

Ich möchte Sie als innenpolitiker fragen: Ist das auch aus ihrer Sicht so? Niemand behauptet, dass Afghanistan eine Bedrohung für die äußere Sicherheit Deutschlands sein könnte, wenn dort die Opposition wieder an die Macht käme. Es geht also um die terroristische Bedrohung in Deutschland. Es ist ja bekannt, dass fast alle geplanten oder ausgeführten Terroranschläge in westlichen Ländern seit 2002 von einheimischen Extremisten ausgeführt wurden. Man braucht ja kein Terrorlager in Afghanistan, um eine Kofferbombe zu bauen oder einen Selbstmordanschlag zu planen.

Im Gegensatz ist natürlich zu befürchten, dass viele einheimische Islamisten durch diesen Krieg, bei dem westliche Soldaten bereits zwischen 10,000 und 30,000 Afghanen getötet haben und der von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird, erst recht zu neuen Anschlägen motiviert werden (vgl. auch diesen Bericht über die gestiegene Terrorgefahr: www.spiegel.de ).

Ist der Kriegseinsatz der Bundeswehr und anderer NATO-Länder also durch Gründe der inneren Sicherheit zu rechtfertigen? (Oder geht es vielmehr in erster Linie um Bündnissolidarität mit den Amerikanern, die vor allem einen klassischen Hegemonialkrieg führen? Aber das fällt wohl nicht Ihr Ressort.)

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Helmut Brandt
1Empfehlung
07.07.2009
Helmut Brandt
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. ,

als Innenpolitiker bin ich der festen Überzeugung, dass unsere innere Sicherheit auch in Afghanistan verteidigt wird. Der Prozess gegen die so genannte Sauerlandzelle hat gezeigt, dass es direkte Verbindungen zwischen diesen Extremisten und der Al Quaida/Taliban gegeben hat. Wir dürfen nicht zulassen, dass potentielle Terroristen in Terrorcamps ausgebildet werden oder von Afghanistan aus gesteuert werden. Somit dient der Bundeswehreinsatz der Zerschlagung von terroristischen Netzwerken nicht nur durch aktive Bekämpfung, sondern auch durch militärische Aufklärung. Die nachrichtendienstliche Arbeit in Afghanistan hat es uns im Übrigen auch erlaubt, Anschläge auf deutschem Boden abzuwenden.

In Ihrer Anfrage zeigen Sie sich darüber besorgt, dass wir gerade durch unsere Militärpräsenz Terroristen zu Anschlägen in Deutschland animieren könnten. Im Gegensatz zur afghanischen Bevölkerung verkennt jedoch die deutsche Öffentlichkeit unser Engagement im zivilen Aufbauprozess. Ich räume gern ein, dass auch wir Bundestagsabgeordnete diese Dimension in der Öffentlichkeitsarbeit nur ungenügend hervorgehoben haben. Seit 2001 hat sich die Lage in Afghanistan jedoch in vielen Bereichen erheblich verbessert: damals gab es so gut wie keine Schulen, heute gibt es 3500, die über 7 Millionen Kinder, darunter auch immer mehr Mädchen, unterrichten. Heute haben 85% der Bevölkerung Zugang zu einer medizinischen Versorgung, die unter der Talibanherrschaft nahezu nicht vorhanden war. Diese durchaus positiven Entwicklungen sind jedoch ohne Gewährleistung der Sicherheit unter anderem durch die Bundeswehr nicht zu bewerkstelligen.

Es ist nicht unser Ziel, dauerhaft in Afghanistan zu bleiben. Es liegt uns fern, eine Hegemonialmacht in der Region zu werden, oder solche Bestrebungen zu unterstützen. Vielmehr wollen wir, dass Afghanistan schnellstmöglich auf eigenen Beinen steht. Daher bilden wir afghanische Polizisten und Militärs aus, damit diese durch die Bekämpfung der radikalislamistischen Bewegungen für ihre eigene Sicherheit sowie die unserer Soldaten sorgen können. Ist dies erreicht, wird Deutschland seine Truppen umgehend abziehen.
Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brandt, MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
14.09.2009
Von:

14.9.2009

Sehr geehrter Herr Brandt,

meine Frage an Sie zur Diätenerhöhung vom 19.11.2007 haben Sie bis heute nicht beantwortet. Daher meine Nachfragen:
1. Wollen Sie das noch vor dem 27.9.2009 tun?
2. Wollen Sie mit der Nichtbeantwortung demonstrieren, wie wenig Ihnen an einem Bürger liegt, der Sie wählen soll?
3. Fehlen Ihnen die Argumente für eine überzeugende Antwort?
4. Lösen sich bei Ihnen Probleme durch Nichtbeachtung einer Frage?

Sie haben noch wenige Tage Zeit, eine überzeugende Antwort auf meine Frage, die ein Wahlprüfstein ist, zu beantworten. Mit mir warten 7 Wähler auf Ihre Antwort.

MfG
Antwort von Helmut Brandt
1Empfehlung
15.09.2009
Helmut Brandt
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage, die Sie mir im November 2007 hinsichtlich der Diäten gestellt haben, habe ich im November 2007 auch beantwortet. Das geht aus meinen Unterlagen hervor. Die Antwort habe ich beigefügt. Weshalb diese Sie nicht erreicht hat, also ob Abgeordnetenwatch mein Schreiben nicht erhalten hat oder es nicht eingestellt hat, lässt sich fast zwei Jahre nach Ihrer Frage leider nicht mehr klären.

Um meine Antwort zu aktualisieren: Ob und in welcher Höhe in den nächsten Jahren die Diäten erhöht werden, lässt sich im Augenblick nicht sagen. Pläne in Richtung einer Diätenerhöhung gibt es seitens der Union derzeit nicht. Gleichwohl kann ich nicht ausschließen, dass die Frage nach einer Erhöhung in den nächsten vier Jahren aufkommen wird. Sollte dies so sein, versichere ich Ihnen, dass ich mich für eine maßvolle, möglicherweise sogar an die Altersvorsorge gekoppelte Lösung, einsetzen werde.

Mit freundlichem Gruß
Helmut Brandt


Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen, die Sie mir über das Internetportal Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen, habe ich erhalten. Ich beantworte sie hiermit wie folgt:

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist die Höhe der Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.

In den letzten Jahren blieb die Abgeordnetenentschädigung jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €. Grund hierfür ist, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage mehrfach auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Dadurch ist die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Bevor ich nun auf die Altersversorgung der Abgeordneten zu sprechen komme, möchte ich an dieser Stelle hinzufügen, dass die Höhe der Entschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich im europäischen Mittelfeld bewegt. So erhält beispielsweise ein Mitglied des britischen House of Commons 7.233 € monatlich, ein Mitglied des österreichischen Nationalrates 7.905 €; ein Mitglied der französischen Nationalversammlung erhält monatlich 6.891 € und ein Mitglied der italienischen Volkskammer erhält monatlich 11.190 €.

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % einhergeht.

Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung ihres Anliegens beigetragen zu haben

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt
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