Sehr geehrter Herr

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die Eltern der "heutigen Abgeordneten", der "heutigen Beamten", der Selbständigen und auch die "kinderlosen Rentner" haben doch selbst einmal die Rente für andere bezahlt. Warum wollen Sie jenen also das Recht auf eine Rente absprechen?
Die Frage, die wir uns in diesem Zusammenhang stellen müssen, lautet doch: In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?
Wir sind doch sicher beide für eine Gesellschaft, in der das gegenseitige Verantwortungsgefühl der an der Gesellschaft beteiligten Gruppen lebendig bleibt, in der jeder einzelne seine Verantwortung für das Wohl der anderen, für das Wohl der ganzen Gesellschaft erkennt, in der jeder einzelne deshalb aber auch ein gewisses Maß an sozialer Sicherheit genießen kann?
Das Prinzip, dass die jüngere Generation für die ältere Generation aufkommt, ist nicht so jung, wie man es annehmen mag. Seit vielen Jahrhunderten ist es in den Familien die Aufgabe der aktiven, arbeitenden Familienmitglieder, sich auch um das Wohl der älteren, nicht mehr arbeitsfähigen Familienmitglieder zu kümmern. Da die Struktur und die Stabilität der Familien sich aber grundlegend geändert hat, wurde noch unter Adenauer im Jahre 1957 das Umlageverfahren, das auf dem so genannten "Generationenvertrag" aufbaut, eingeführt.
Die Alternative zu diesem System ist die rein private Altersvorsorge. Was passiert dann aber mit den Menschen, die unverschuldet in Not bzw. in relative Armut geraten und dadurch nicht mehr in der Lage sind für ihre eigene Altersvorsorgung zu sparen, vielleicht sogar ihre angesparte Privatrente aufbrauchen müssen? Wollen Sie all diese Menschen ihrem Schicksal überlassen?
Versuchen Sie doch auch, die Vorteile des Sozialstaates, den wir ja Gott sei Dank noch haben, zu sehen: Jeder einzelne kann in dem beruhigenden Gefühl leben, dass er vom Staat nicht im Stich gelassen werden wird, wenn es ihm schlecht geht oder wenn er einmal nicht mehr arbeitsfähig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Paula