Heinz Paula (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Heinz Paula
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Lehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
13, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Bezieht man das Gehalt eines Abgeordneten auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von wöchentlich etwa 70 bis 80 Stunden, Samstag- und Sonntagarbeit sowie unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten inklusive, so ergibt sich ein Stundenlohn von etwa 25 Euro. Dieser "Stundenlohn" liegt in keinem Verhältnis zu den exorbitanten Gehältern, die beispielsweise Funktionäre in der freien Wirtschaft mit einer vergleichbaren Verantwortung (z.B. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Paula,

Ich hätte eine Frage. Ich bin Schüler der 8 Klasse und wollte wissen warum Mitschüler die Moslems sind an ihren Feiertagen frei bekommen? Es ist gibt doch ein Gesetz das es verbietet wegen seiner Religion benachteiligt oder bevorzugt zu werden. Es ist für mich unvorstellbar warum Muslime an ihren Feiertagen frei bekommen aber Mitschüler die eine andere Glaubensrichtung haben an ihren Feiertagen nicht. Für mich klingt das nach dem Verstoß gegen das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung.
Den ich finde in der Demokratie sind alle Menschen gleich und verdienen keine extra Wünsche. Ich würde gerne wissen wie sie als Lehrer darüber denken.

Mit freundlichen Gruß:

S.
Antwort von Heinz Paula
1Empfehlung
17.12.2007
Heinz Paula
Lieber ,

wir leben in einer Demokratie, in der jeder Bürger ein Recht darauf hat, seine Religion auszuüben. Stell Dir einmal vor, Du würdest in einem Land leben, in dem man Dir während der Weihnachtsfeiertage nicht freigibt. Da wärst Du doch sicherlich nicht begeistert, oder?

Muslimische Schüler können sich – auf Antrag – für das Fest des Fastenbrechens und für das Opferfest jeweils für die ersten beiden Tage befreien lassen. Das sind also maximal vier Tage im Jahr.

Vergleichbare Sonderregelungen gibt es auch für Schüler anderer Religionen.

Daraus ergeben sich aber nicht nur Vorteile, wie Du Dir als Schüler ja denken kannst: Sie müssen den Unterrichtsstoff, den sie an diesen Tagen verpassen, trotzdem nachholen.

Viele Grüße

Dein Heinz Paula
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.11.2007
Von:

Hier bei Abgeordnetenwatch schreiben Sie am 29.11.07 Zitat:
Die Sorgen und Empfehlungen der Bürger sind in diesem Gesetzgebungsprozess ernst genommen worden und auch in die Gestaltung der Gesetzesnovelle eingeflossen. Zitat Ende

Sehr geehrter Herr Paula,

welche Empfehlungen der Bürger sind den in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen? Bei einer Expertenanhöhrung wo alle geladenen Experten bis auf einen die Vorratsdatenspeicherung für Blödsinn hielten, ist in den Gesetzgebungsprozess ja auch nichts hineingeflossen, sonst gäbe es die Vorratsdatenspeicherung nicht. Siehe www.bundestag.de

Interessant ist auch, dass dieses Thema in den öffentlichen Medien immer schön ausgeklammert oder klein gehalten wurde. Wenn ich im Bekanntenkreis aufzähle, was in den vergangenen 5 Jahren alles an diverse Überwachungsgesetze beschlossen wurden, ist das Entsetzen groß. Ich will mal behaupten, dass 7/8 der Bevölkerung von der Tragweite der jüngst beschlossenen Überwachungsgesetze nichts überblickt.

Wer sind die Bürger? Etwa Lobbyverbände der Sicherheits-, Film- und Musikindustrie? Deren Sorgen und Empfehlungen scheinen mir in der Politik besonders ernst genommen worden zu sein.
Antwort von Heinz Paula
1Empfehlung
10.12.2007
Heinz Paula
Sehr geehrter Herr ,

in dem Online-Artikel, den Sie erwähnen, äußern sich sowohl Kriminalhauptkomissar Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt als auch der Richter am Bundesgerichtshof Jürgen-Peter Graf durchaus positiv zur Vorratsdatenspeicherung.

Welchem Urteil ist in dieser Angelegenheit mehr Glauben zu schenken? Den Vertretern der Medien und der Mobilfunkkonzerne (deren Argumente ich natürlich respektiere, wenn auch nicht teile) oder den Repräsentanten der Kriminalpolizei und der Judikative?

Meines Erachtens gilt es in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus (die spätestens seit den Attentaten von Madrid und den Beinahe-Attentaten von London, Düsseldorf etc. harte Realität ist) den Fachleuten auf dem Gebiet der Sicherheit Gehör zu schenken und nach Wegen zu suchen, um die Ermittlungen – und vor allem auch die Überführung von Mittätern oder Mitgliedern in einem Netzwerk - im Fall einer Bedrohung zu erleichtern.

Natürlich werden die Sorgen der Bürger ernst genommen. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft nur die Verbindungsdaten der Kommunikationen, nicht deren Inhalte. Vorraussetzung für eine wirkliche Überwachung ist nach wie vor der Verdacht oder das Vorliegen einer schweren Straftat sowie eine richterliche Anordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Heinz Paula
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Paula,

vielen Dank für ihre Antwort.

Sie schreiben: "[...]Viele neue Bestimmungen sind zu Gunsten des Datenschutzes bzw. des einzelnen Bürgers eingebracht worden."

Wenn "zu Gunsten" bedeutet, umfassend und ohne Anlass im privaten Kernbereich überwacht werden zu können, klingt das für mich nach typischem Neusprech. Ich würde es so sehr begrüßen, wenn Politiker die Dinge öfter beim Namen nennen würden... sz-magazin.sueddeutsche.de

Bezüglich der Verfassungstreue der Politik stimmt es mich jedenfalls nachdenklich, wenn 4 von 5 Gesetzen zur Überwachung als "verfassungsfeindlich" von Gerichten gestoppt werden müssen. Sie nicht?

Zitat: "Neu ist beispielsweise der Schutz von Journalisten und Medienmitarbeitern vor der Beschlagnahme von Informationen [...]."

Hört sich nach einer tollen Neuerung an. Nur: warum beschweren sich auch die Berufgeheimnisträger lautstark über das neue Gesetz und bitten den Bundespräsidenten um ein Veto?
www.heise.de

Zitat: "[es] gelten weiterhin die bestehenden Schutzbestimmungen wie beispielsweise die Voraussetzung des Vorliegens einer schweren Straftat [...]"

Das stimmt offensichtlich nicht. In der Neufassung des § 100g Absatz 1 Strafprozessordnung heißt es klipp und klar: "Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, das jemand als Täter oder Teilnehmer ... eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat, so dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten ... erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist." (BT-Drs. 16/5846, S. 13)

Die Begründung des Gesetzentwurfs weist ausdrücklich darauf hin, dass hier durchaus an Delikte wie die Bedrohung oder Beleidigung am Telefon gedacht wurde.
Ging es nicht ursprünglich um den int. Terrorismus?

Grüße,
Antwort von Heinz Paula
2Empfehlungen
05.12.2007
Heinz Paula
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe Ihnen insofern Recht, als es sich in diesem Fall um eine schwierige Gratwanderung zwischen dem Schutz des Bürgers und der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bzw. dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre des Bürgers handelt.

Es ist unsere Aufgabe, als Politiker diesen Grat zu beschreiten, indem wir Lösungen finden, die sowohl dem Schutz der Privatsphäre des einzelnen Bürgers als auch dem Schutze der Allgemeinheit vor der Bedrohung des Terrorismus und anderen Gefahren wie z.B. dem Kindesmissbrauch dienen.

Dem Datenschutz wird ja auch insofern weiterhin Genüge geleistet, als beispielsweise die Inhalte der via Telekommunikation geführten Kommunikationen weiterhin nicht gespeichert werden.

Erlauben Sie mir eine Gegenfrage: Welche Maßnahmen würden Sie denn als Politiker ergreifen, um die Bevölkerung vor dem internationalen Terrorismus, aber auch z.B. vor dem Kindesmissbrauch oder gezieltem Telefon-Stalking zu beschützen?

Beispiel Kinderpornographie: Auf dem holmer Weltkongress gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern 1996 wurde von 122 Staaten eine Erklärung unterzeichnet, in der es unmissverständlich heißt: "Jedes Kind hat ein Recht auf umfassenden Schutz vor allen Formen sexueller Ausbeutung oder sexuellen Mißbrauchs."

Wie soll effektiv gegen Kinderpornographie-Ringe im Internet (also einem Beispiel für die von Ihnen erwähnte "Straftat mittels Telekommunikation") vorgegangen werden? Wie gegen Absprachen von Terroristen via Telefon oder Internet?

Mit erweiterten Kompetenzen für die Ermittler (bei denen es sich übrigens um eine EU-Richtlinie handelt) – in einem entsprechenden Rahmen natürlich.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Paula
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Paula,

Wenn die Vorratspeicherung, zusammen mit den schon existierenden beschränkung der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit nicht die Abschaffung des Rechtstaates bedeuted, dann würde es mich sehr interessieren was nach ihrer Meinung nötig wäre das der Rechtstaat als abgeschafft gelten würde?

Hatte ihre Meinung nach die ehemalige DDR einen Rechtstaat?
Antwort von Heinz Paula
1Empfehlung
10.12.2007
Heinz Paula
Sehr geehrter Herr ,

Ihr impliziter Vergleich der BRD mit der DDR ist nicht haltbar.

Die DDR war ein quasi-kommunistisches Unrechtsregime, in dem es tatsächlich keine Meinungsfreiheit gab: Die Einhaltung der "richtigen" Meinung wurde – wie in einer Diktatur – von einem Geheimdienst, der "Staatssicherheit", überwacht. Kritische Haltungen gegenüber der Obrigkeit wurden hart bestraft, oft mit jahrelangen Gefängnisstrafen. All dies ist Ihnen sicherlich bekannt.

Die BRD hingegen ist eine der fortschrittlichsten Demokratien der Welt, an der sich viele andere Länder dieser Welt orientieren. Die für den "Rechtsstaat" konstitutiven Prinzipien, insbesondere die Sicherung der Grundrechte, sind seit fast 60 Jahren in Kraft und werden nicht abgebaut, sondern weiter verbessert (Beispiel: Verabschiedung des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" im Jahr 2006). Von einer "Abschaffung des Rechtsstaates" kann also keine Rede sein.

Bitte verwechseln Sie nicht Ursache und Wirkung: Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist nicht die Zerstörung des Rechtsstaates, sondern seine Bewahrung. Es gilt, den Rechtsstaat vor Bedrohungen von Innen und Außen zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Heinz Paula
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Paula,

Danke für die Antwort. Sie argumentieren, dem Schutz der Privatsphäre würde Genüge getan, da ja keine Inhalte aufgezeichnet würden, sondern "nur" wer mit wem wann kommuniziert.

Mit diesen Daten lassen sich aber sehr umfangreiche, sehr persönliche Profile jedes einzelnen Bürgers erstellen und man kann natürlich auch aus den Verbindungsdaten auf den Inhalt schliessen.

Und das alles ohne jeglichen Anlass (Verdacht). Die Unschuldsvermutung gilt in einer der "fortschrittlichsten Demokratien der Welt" also nichts mehr. Das halte ich für völlig unverhältnismäßig, zumal im Vorfeld zur Gesetzgebung noch nicht einmal eine Evaluation zur Effizienz dieser Massnahmen erfolgte. Es wird lediglich auf Einzelfälle hingewiesen.

Zum allem Übel ist es mit genügend Fachwissen und Aufwand auch noch möglich, diese Datenerhebung zu umgehen. Der terroristische "Schläfer" wird nun vermutlich während der Ausbildung in einem Terrorcamp auch noch einen Computerkurs machen. Oder glauben Sie ernsthaft, Terroristen, Kinderpornoproduzenten und organisierte Kriminalität würden sich nicht auf die neuen technischen Gegebenheiten einstellen?

Gerne gehe ich auch auf ihre Frage ein, wie ich die Sicheritsprobleme als Politiker angehen würde:
Ich bin der Auffassung, die bisherigen Kompetenzen der Behörden sind grösstenteils zureichend und könnten durch alternative Methoden demokratieschützend erweitert werden. Beispiel USA: Erst bei begründetem Verdacht wird eine umfassende Überwachung der Daten erlaubt. Ich als Politiker würde anstatt Panikmache Aufklärung betreiben: Eurostat zufolge sterben weniger als 0,002% der Europäer jährlich als Opfer einer Straftat, terroristische Anschläge eingeschlossen. 100% Sicherheit gibts nicht.

Sie schreiben im letzten Satz, dass es sich um eine EU-Richtlinie handelt. Kommt es mir nur so vor, oder wird das von der Politik gerne als Schutzbehauptung für unpopuläre Gesetzgebung verwendet? Sind denn nicht die Mitgliedsstaaten die treibende Kraft?

mfg
Antwort von Heinz Paula
2Empfehlungen
02.01.2008
Heinz Paula
Sehr geehrter Herr ,

glauben Sie denn wirklich, dass die Polizei ein ernsthaftes Interesse (geschweige denn die Zeit und das Personal dazu) hat, von einem einzelnen Bürger ein "sehr persönliches Profil" (so Ihre Behauptung) zu erstellen, wenn es sich dabei nicht wirklich um eine verdächtige Person handelt, die im Zusammenhang mit einem geplanten oder vollzogenen Verbrechen steht?

Die Sorgen der Bürger um den Schutz ihrer Privatsphäre sind nachvollziehbar und berechtigt. Jedoch ist die Angst, die Polizei könnte nun plötzlich damit beginnen, unbescholtene Bürger grundlos zu schikanieren, einfach übertrieben.

Zum wiederholten Male möchte ich Sie darauf hinweisen, dass hierzu ja gegebenenfalls eine richterliche Verfügung notwendig ist – und dass nicht einfach, wie Sie behaupten - "ohne jeglichen Anlass" Nachforschungen über eine bestimmte Person angestrengt werden können.

Wir Politiker betreiben im Übrigen keine "Panikmache" (ich erlaube mir Sie zu zitieren), denn die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist kein Hirngespinst, sondern Realität.

Und die Tatsache, dass "weniger als 0,002% der Europäer jährlich als Opfer einer Straftat" sterben, sollte uns nicht dazu motivieren, unsere Bemühungen zur Verbesserung der Verbrechens- und Terrorismus-Bekämpfung einfach einzustellen. Denn der Schutz der Bürger ist ja eine der wichtigsten Aufgaben der Politik.

Ihr Heinz Paula
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