Sehr geehrter Herr

,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenproblematik.
Eine allgemeine Erhöhung des Rentenwertes Ost ist aus mehreren Gründen zurzeit nicht möglich.
Leider liegen die Löhne und die Produktivität in den neuen Bundesländern unter der in den alten Bundesländern. Aktuelle Statistiken weisen aus, dass die Produktivität je Erwerbstätigem in den neuen Ländern nur etwa 70 % derjenigen in den alten Ländern entspricht. Dies ist die Ursache für die geringen Löhne in den Neuen Ländern, die wiederum zu dem geringeren Rentenwert Ost führen.
Allerdings stehen sich die Bezieher der "Ost-Renten" sogar durchschnittlich besser als die Rentner in den alten Bundesländern. So liegen die an männlichen Bezieher ausgezahlten Renten in den neuen Bundesländern 4 % über denen in den westlichen Bundesländern. Bei den Rentnerinnen beträgt der Überhang sogar 30 %. Ich denke, es ist richtig, sich nicht nur auf einen abstrakten Rentenwert zu beziehen, sondern auch die tatsächlichen Verhältnisse zu betrachten.
Es ist ferner zu berücksichtigen, dass die Rentenansprüche und die Anwartschaften, die zu DDR-Zeiten erworben wurden, im Rahmen der Währungs- und Sozialunion enorm aufgewertet wurden. Lag die verfügbare Standardrente – und diese gibt nur einen theoretischen Wert wieder, entsprechend dem Rentenwert – in den Neuen Ländern vor der Währungsunion für einen Durchschnittsverdiener je nach Zugangsjahr zwischen 29-37 % des westdeutschen Wertes und betrug sie zum Stichtag 1.Juli 1990 noch 40,3 % der verfügbaren Rente in den alten Ländern, so hat sich dieses Verhältnis bis zum 1.Juli 2003 auf 87,9 % verbessert.
Gegen eine sofortige Anpassung der Rentenwerte spricht noch ein weiterer Grund: Es müssten dann nämlich auch die Beitragsbemessungsgrenze Ost angehoben werden, was die Arbeit in den Bereich der Ost-Rente verteuerte und damit Arbeitsplätze vernichtete. Bis heute zahlen Arbeitnehmer aufgrund der niedrigeren Bemessungsgrenze in den neuen Ländern weniger in die Rentenkasse ein als Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. Die Beitragsermessungsgrenze für die Rentenbeiträge wurde in den neuen Ländern bewusst niedriger angesetzt, da dort auch die Löhne niedriger liegen. Da sich der Rentenwert am Lohnniveau orientiert, ist der abstrakte Rentenwert Ost niedriger als der Rentenwert West.
Eine Anhebung der Bemessungsgrenze Ost, die Voraussetzung für die Veränderung des Rentenwertes ist, würde die Arbeitnehmer in den Neuen Ländern über Gebühr belasten und Arbeitsplätze vernichten. Dies wäre ungerecht und wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll.
Dies sind nur einige Aspekte der äußerst komplizierten Zusammenführung zweier Sozialversicherungssysteme. Festzuhalten bleibt aber jedenfalls, dass man insgesamt nur für eine Anpassung des nominellen Rentenniveaus der neuen Bundesländer wird eintreten können, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für deren Finanzierungen geschaffen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lanfermann