Heidemarie Wright (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Heidemarie Wright
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwaltsgehilfin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Main-Spessart
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Ich kann und will den Menschen nicht verbieten, Auto zu fahren. Aber ich kann die Bedingungen für den Rad-Verkehr verbessern und ich kann dafür kämpfen, dass unsere Autobahnen noch sicherer werden. Mit Sozialneid oder Bevormundung hat das nichts zu tun, sondern mit Eigenverantwortung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wright,

welche Position beziehen Sie in der aktuellen Kontroverse bzgl. der geplanten Internetsperren? In Ihrer Partei gibt es ja vereinzelt Äußerungen gegen diese Sperre.

Ich würde es begrüßen wenn diese Sperre abgelehnt würde. Dadurch schafft man nur eine Infrastruktur für Zensur, welche wieder Missbrauchsmöglichkeiten birgt. Außerdem erschließt sich mir nicht wie dadurch Kindern geholfen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heidemarie Wright
bisher keineEmpfehlungen
23.06.2009
Heidemarie Wright
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-mail vom 17. Juni, in dem Sie Bezug nehmen auf das Gesetz zu Internetsperren. Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ist in der letzten Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet worden. Zuvor sind aber im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen worden.

Gerne erläutere ich die Änderungen, um zu zeigen, dass nach zahlreichen direkten Gesprächen in Berlin vor allem den Bedenken der Internet Community in vielen Punkten Rechnung getragen wurde.

Ein wichtiger Punkt ist, dass jetzt ein eigenständiges Gesetz ("Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen") verabschiedet wurde und die Änderung des Telemediengesetzes nicht weiter verfolgt wurde. Mit dem Spezialgesetz ist ausgeschlossen, dass die Löschung oder Sperrung von Seiten auf andere Bereiche übertragen werden kann. Im Telemediengesetz wäre eine Ausweitung auf andere Seiteninhalte möglich gewesen.

Die Forderung der Internet Nutzer "Löschen vor Sperren" wurde in das Gesetz aufgenommen. Nun ist folgendes Verfahren geplant: Zunächst soll eine entsprechende Seite gelöscht werden, sollte das nicht möglich sein, erfolgt die Aufnahme in die vorgesehene Sperrliste. Nutzer, die auf gesperrte Seiten gelangen wollen, werden auf eine Seite mit einem "Stopp"-Schild umgeleitet.

Die Sperrliste wird vom BKA geführt und soll von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet wird, kontrolliert werden. Dieses Gremium kann auch gegen die Sperrung einer Seite stimmen, dann muss die Seite von der Liste heruntergenommen werden.

Verkehrs- und Nutzerdaten dürfen nicht zu Zwecken der Strafverfolgung eingesetzt werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen. Sollte jemand versehentlich über Spammails auf solche Seiten gelangen, muss er keine Strafverfolgung befürchten.

Darüber hinaus ist das Gesetz bis 31. Dezember 2012 befristet und sollte sich erweisen, dass wir mit den jetzt verabschiedeten Maßnahmen nicht weiterkommen, muss das Gesetz wieder außer Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Wright, MdB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
20.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wright,

der Klimawandel gehört langfristig zu den drängendsten Problemen der Menschheit. Ich vergleiche ihn immer mit einem Kochtopf, auf den man einen Deckel (= zusätzliches CO2) gibt. Nur, dass der Effekt beim Kochtopf in wenigen Minuten zu merken ist, auf der Erde erst nach Jahrzehnten. Schon jetzt ist der Temperaturunterschied zwischen 1970 und heute größer als zwischen der letzten Eiszeit und 1970. Die letzten 650.000 Jahre lag der CO2-Anteil der Atmosphäre bei stets unter 280 ppm. Im Jahr 2008 haben wir schon einen Wert von 385 ppm erreicht.

Nur selten sieht man jedoch auf Gebäuden Solaranlagen. Unsere gesamte Stromversorgung hängt von Kohle und Atom ab. Wieso wird es nicht von staatlicher Seite massiv subventioniert, dass auf Gebäuden Solaranlagen installiert werden? Immerhin handelt es sich bei Umwelt und Klima um öffentliche und keine privatwirtschaftlichen Güter. Es liegt offensichtlich Marktversagen vor. Die Nicht-Internalisierung der externen Kosten durch den Klimawandel übersteigt bei weitem staatliche Subventionierung bzw. Forschungsförderung in diesem Bereich. Bisherige Maßnahmen sind viel zu zögerlich.

Nach der anerkannten Theorie des Marktversagens ist die Internalisierung externer Kosten, die durch Umweltverschmutzung und Klimawandel entstehen, eine der Kernaufgaben des Staates. Es wäre Ihre Aufgabe, die Aufgabe der Politik, hier gegenzusteuern. Stattdessen passiert viel zu wenig, so als gäbe es keinen Klimawandel (bis zu 7 Grad bis 2100!).

Die Universität Kassel hat ausgerechnet, dass eine Vollversorgung bei vier bis fünf Cent pro Kilowattstunde Strom möglich wäre. Wieso haben nicht schon längst sagen wir 50 % aller Häuser eine Solarzelle auf dem Dach? Kohlekraft, die unseren Kindern auf Dauer die Existenzgrundlage raubt, darf doch nicht billiger sein als klimafreundliche Technologie. Klimapolitik muss auch vom Ausschuss für Stadtentwicklung als Meta-Thema Nummer 1 anerkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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