Heide Rühle (GRÜNE)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Heide Rühle
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Psychologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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Dass China von allen Herstellern verlangt, dass 50% aller in China verkauften Autos auch in China produziert werden, stimmt so nicht. (...) Auch bin ich wie Sie der Meinung, dass die Umwelt immer mehr geschädigt wird, wenn weiterhin so produziert/gewirtschaftet wird wie bisher. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

folgende Frage:

Sind Firmen nicht verpflichtet Auskunft über Herstellungsland einer Ware zu geben?

Beispiel Textilien. Bei 80% der Ware ist
Produktionsland nicht angegeben. Als Verbraucher stört mich das. Ich möchte Auskunft über
Herstellungsland um sicherzugehen, das einigermassen menschlich produziert wurde. Können Firmen nicht gezwungen werden, einen Art Lebenslauf der Ware mitzugeben,auf dem aufgeführt ist, welcher Rohstoff Produkt enthält und wo produziert wurde? Vielen Dank
Antwort von Heide Rühle
20Empfehlungen
20.09.2007
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe Ihnen vollkommen recht, als Verbraucher sollte man über das Herstellungsland einer Ware besser informiert werden. Der Verbraucher steht gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung vor immer komplizierter werdenden Kaufentscheidungen und sollte daher einen entsprechenden Zugang zu den erforderlichen Informationen haben.

Um Ihre Frage aber kurz und sachlich zu beantworten: Leider gibt es in Europa derzeit keine Mehrheit für eine solche Kennzeichnungspflicht. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission (´Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern´), die Information der Verbraucher durch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bestimmter Importprodukte zu verbessern, findet derzeit leider in Europa keine Mehrheit. Wir Grünen haben uns immer für eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen - leider bisher ohne Erfolg. Ich unterstütze deshalb im Europäischen Parlament derzeit die Initiative ´Made In...? - Knowing the Origin´.

Lediglich im Bereich der Lebensmittel gibt es Vorschriften für Herkunftsangaben - allerdings selbst in diesem besonders sensiblen Bereich nach wie vor unzureichende. Nur in wenigen Fällen (z.B. bei Eiern oder Rindfleisch) ist eine unmissverständliche Kennzeichnung vorgeschrieben.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Heide Rühle
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

China verlangt von allen Herstellern, das eine gewisse Wertschöpfung der verkauften Produkte in China erfolgt. D.h Audi muss 50% aller verkauften Autos in China produzieren lassen. Umwelttechnisch und auch arbeitsmarkmarktpolitisch sehr gut. Warum kann Deutschland bzw. die Union das gleiche nicht auch von den Firmen verlangen, die in Deutschland/Europa verkaufen? Man muss auf Dauer sowieso überlegen, ob es nicht besser ist die Export/Importquote zu senken und dort zu produzieren wo auch verkauft wird. Ich denke, die Umwelt wird immer mehr geschädigt, wenn wir weiterhin so produzieren/wirtschaften wie bisher. Und was nützt das grösste Wirtschaftswachstum/höchste Exportquote wenn dann Unmengen für Umweltschäden ausgegeben werden muss. Wäre es deshalb nicht besser von jedem Produzenten zu verlangen, das jedes Produkt eine gewisse Wertschöpfung im Verkaufsland haben muss?
Antwort von Heide Rühle
10Empfehlungen
20.09.2007
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

Dass China von allen Herstellern verlangt, dass 50% aller in China verkauften Autos auch in China produziert werden, stimmt so nicht. Es gab eine chinesische Regelung, die ausländischen Firmen vorschrieb, Joint Ventures mit chinesischen Firmen zu gründen, wenn sie in China produzieren/verkaufen wollten. Weiterhin gibt es dort noch bis mindestens 2011 so genannte "Legal Content Requirements", d.h. dass ein Importeur Zollnachlässe erhält, wenn er einen Teil der zu importierenden Ware stattdessen im Inland produziert. Im Zuge der schrittweisen Marktöffnung Chinas und dessen WTO-Beitritt im Dezember 2001 wurden und werden derartige Regelungen jedoch abgeschafft, da sie nicht "WTO-konform" sind, da so ausländische Firmen gegenüber chinesischen diskriminiert werden.

Auch bin ich wie Sie der Meinung, dass die Umwelt immer mehr geschädigt wird, wenn weiterhin so produziert/gewirtschaftet wird wie bisher. Da Transportkosten im Allgemeinen sehr gering sind, besteht für Firmen oft wenig Anlass, dort zu produzieren, wo verkauft wird, wenn dort die Steuern, Arbeitskosten, etc. höher sind. .. Allerdings stellt sich natürlich auch die Frage, wie sinnvoll es ist, ein Produkt bspw. unverpackt ins Land A zu schicken, nur um es dann dort noch zu verpacken, damit ein Teil der Wertschöpfung in Land A bleibt und die geforderte Quote erfüllt ist. Grundsätzlich gebe ich Ihnen jedoch recht, dass mehr dort produziert werden sollte, wo verkauft wird - ist ja eine alte Grüne Forderung!

Um derartige Regelungen auch innerhalb in der EU einzuführen, muüsste man jedoch bei der WTO ansetzen. Die Verhandlungen dort führt allerdings die Europäische Kommission; das Europäische Parlament ist in Außenhandelsfragen nur sehr begrenzt handlungsbefugt.

Das Europäische Parlament kann eher in Richtung Verbraucherschutz und die entsprechende Kennzeichnung von Produkten auf dem gemeinsamen Binnenmarkt wirken, so dass KonsumentInnen gut informiert ihre Kaufentscheidungen treffen können (siehe auch Ihre andere Frage). In diesem Sinne setze ich mich im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Heide Rühle
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehen die anderen Länder eigentlich nicht, dass immer mehr Arbeitsplätze abgebaut werden, und das soziale Gefälle abnimmt. Es kommen doch riesige Probleme auf uns zu, wenn wir weiterhin so wirtschaften.

Jetzt noch eine kleine Bitte. Können Sie veranlassen, das eine Internetseite ins Leben gerufen wird, in der angegeben wird, welche Firmen noch in Deutschland produzieren. Dies sollte auch für die anderen Länder eingeführt werden, so das ich ein Produkt das nicht mehr in Deutschland produziert wird, wenigstens aus Österreich, Schweiz, Frankreich usw. kaufen kann. Wenn so eine Seite publik gemacht wird, wüsste oder könnte der Verbraucher sich für ein europäisches Produkt entscheiden. Somit wäre die Umwelt ein Stück entlastet. Viele kaufen ja von deutschen Firmen, weil sie meinen, das diese noch in Deutschland/Europa produzieren. Beispiel Schöffel, eigentlich eine urdeutsche Firma, die aber seit Jahrzehnten billigst in China produzieren lässt und in Deutschland teuer verkauft und die Kunden eigentlich betrügt. Wer ist hier der richtige Ansprechpartner? Textilverbände wohl nicht. Hier wollte ich Adressen von Firmen die in Deutschland produzieren. Antwort? Nur ausweichend. Ich hoffe, Sie können hier weiterhelfen.

Vielen Dank Gruß
Antwort von Heide Rühle
10Empfehlungen
21.09.2007
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben Recht, eine derartige Internetseite gibt es derzeit nicht, zumindest ist sie auch mir nicht bekannt. Jedoch kann ich Ihnen Ihre diesbezügliche Bitte nicht erfüllen, da dies außerhalb meines Kompetenzbereichs als Europaabgeordnete liegt. Unternehmen sind nach geltendem Recht leider nicht verpflichtet, genau darzulegen, wo was produziert wird - insbesondere für nicht börsennotierte Unternehmen ist die Informationspflicht sehr gering. Die einzige Möglichkeit stellen wohl freiwillige ´Gütesiegel´ dar.

Ich kann Ihnen also nur empfehlen, sich an Verbraucherverbände oder an die entsprechenden Unternehmen direkt zu wenden bzw. deren Webseiten zu durchforsten, wenn Sie zu einem konkreten Unternehmen Fragen haben. Überdies könnten Sie auch bei deutschen Industrieverbänden wie dem Verband der Deutschen Industrie fündig werden, wobei ich nicht davon ausgehe, dass tatsächlich eine Liste von im Inland produzierenden Unternehmen existiert. Der Punkt ist eben auch, dass selbst die Unternehmen, die in Europa produzieren im seltensten Fall ausschließlich im Inland produzieren; zumindest diverse Vorprodukte sind in der Regel importiert.

Mit freundlichen Grüßen,
Heide Rühle
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

ich habe eine Frage zum Thema "Fluggastrechte". Im März 2005 (!) flog ich mit meiner Frau von China via Paris nach Stuttgart. Am Flughafen Charles de Gaulle kam es seitens des Bodenpersonals zu deutlichen Verstößen gegen die Fluggastrechte bei Verspätungen. So verweigerte die Air France z.B. Telefongespräche nach Deutschland, obwohl wir als informierte EU-Bürger auf unsere Rechte hinwiesen. Da mehrere ältere Reisende hilflos waren und wir das Verhalten der Airline unglaublich fanden haben wir uns beim zuständigen Luftfahrtbundesamt beschwert. Dies bestätigte die Verstöße und teilte uns mit, dass der Fall nach Frankreich an die zuständige Aufsichtsstelle weitergegeben worden sei. Seitdem haben wir nichts mehr gehört !!! Im Januar 2007 habe ich mich deswegen an die Europäische Komission gewandt (European Commission
Directorate-General for Energy and Transport
B-1049 Brussels). Keinerlei Reaktion ! Mehr geht es nicht um den Einzelfall sondern um den Eindruck, dass es in der EU Fluggastrechte gibt, die aber bei Verweigerung derselben keinerlei Reaktion der beauftragten Behörden zeitigen.
Warum werden Beschwerden gegen Verstöße dieser Art nicht so bearbeitet, dass der EU-Bürger die Resonanz auf seine Beschwerde überhaupt erhält ? 2,5 Jahre sind m.E. zu lang.
Antwort von Heide Rühle
11Empfehlungen
17.10.2007
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Ihren Ärger verstehen. 2,5 Jahre lang auf eine Antwort warten zu müssen ist in der Tat zu lang. Was Sie hier ansprechen, ist eines der großen Probleme in der EU: Rechte und Gesetze auf der einen Seite, Umsetzung, Durchsetzung und Einhaltung dieser Rechte auf der anderen - so auch im Fall der Fluggastrechte. Diese wurden durch die im Februar 2005 in Kraft getretene Richtlinie EG 261/2004 erheblich gestärkt und ausgeweitet. (Über Ihre Rechte diesbezüglich können Sie sich unter ec.europa.eu informieren.) An der konsequenten Umsetzung und Einhaltung dieser Gesetze hapert es jedoch noch. Auch die Kommission hat das erkannt - nicht zuletzt wegen der vielen Beschwerden, die bei ihr eingegangen sind. Deshalb hat sie im April 2007 eine Mitteilung herausgegeben, die die bisherige Umsetzung der Richtlinie und die damit verbundenen Probleme reflektiert. Sie finden diese auch auf der Kommissionshomepage unter ec.europa.eu . Darin bestätigt die Kommission, dass Verbesserungen nötig sind. Sie sieht im Wesentlichen zwei Gründe für Schwierigkeiten in der Praxis mit dieser Richtlinie: Zum einen ist der Gesetzestext an einigen Stellen unklar formuliert; die größeren Probleme resultieren jedoch aus der unzureichenden Durchsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und die unzureichende Bestrafung derjenigen Unternehmen, die sich nicht an die Gesetze halten. Die Kommission kündigte im April 2007 in einer Mitteilung an, nochmals intensive Gespräche mit den Mitgliedstaaten und den "National Enforcement Bodies" zu führen und zudem Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn in sechs Monaten keine Besserung in Sicht sei. Gegen Großbritannien läuft bereits ein solches Verfahren. Weiterhin wird die Wichtigkeit der Koordinierung der verschiedenen nationalen Durchsetzungsbehörden hervorgehoben. Es ist angedacht, einen Verhaltenskodex zu entwickeln, in dem beispielsweise auch eine maximale "Antwort-Zeitspanne" festgeschrieben werden könnte.

Ihre Entscheidung, sich mit Ihrem Anliegen zunächst an das Luftfahrtbundesamt und dann an die Kommission zu wenden, war durchaus richtig. Das Europäische Parlament kann als Gesetzgeber allerdings für die Einhaltung der Gesetze wenig tun - hier sind die nationalstaatlichen Exekutivorgane und die Kommission in ihrer Aufgabe als "Hüterin der Gesetze" gefordert. Ich kann Ihnen dagegen empfehlen, sich auch an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden (www.ombudsman.europa.eu), wo Sie direkt Beschwerde einreichen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Heide Rühle
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Frage zum Thema Familie
20.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,
ich bin seit 2001 alleinerziehende Mutter von fünf Kindern, von denen noch vier zwischen 10 und 17 Jahren bei mir wohnen. Ich bin berufstätig (arbeite 34 Std./Woche) und erhalte vom leiblichen Vater aufgrund seiner jahrelangen Arbeitslosigkeit keinerlei Unterhalt. Fakt ist, dass drei meiner vier Kinder durchs soziale Netz fallen, weil sie das Pech haben das 12.Lebensjahr bereits vollendet zu haben und somit keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt haben. Ich habe im April 2007 einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse gestellt und überwältigende 154 Euro für alle vier Kinder bewilligt bekommen, die mir in einem Schreiben vom 15.01.08 wieder aberkannt wurden,da mein 17-jähriger Sohn vier Monate in den Sommermonaten einem sog. Ferienjob neben seiner Schulausbildung nachgekommen ist (mtl.230 Euro) und dies zur rückwirkenden Aberkennung geführt hat.
Folgender Wortlaut: "Ihr Einkommen übersteigt für die Monate von Mai bis August 2007 die Höchsteinkommensgrenze, deshalb ist der Anspruch auf Kinderzuschlag ausgeschlossen."
MAN BEACHTE FOLGENDEN ABSCHNITT:
"Nach den vorl. Unterlagen reicht Ihr Einkommen jedoch nicht aus, um den Gesamtbedarf der sog. Bedarfsgemeinschaft zu decken. Es besteht daher möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II,Wohn oder Sozialgeld"
In den Berechnungen für den Kinderzuschlag ist mein Wohngeld bereits enthalten;für das Arbeitsamt verdiene ich zuviel;das Sozialamt ist nicht zuständig.Es ist für mich absolut fragwürdig, dass der deutsche Staat händeringend versucht die Geburtenrate nach oben zu treiben,anstatt sich um die Kinder zu kümmern, die bereits das Licht der Welt erblickt haben. Warum kann Deutschland nicht für alle Kinder das Recht auf ein Grundeinkommen einführen, um die Chancengleichheit wenigstens annähernd zu erreichen.Wer ist zuständig für Kinder über 12 Jahren, die das Pech haben, keinen Unterhalt zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heide Rühle
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18.02.2008
Heide Rühle
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen, das Sie damit in mich setzen. Als Europaabgeordnete beschäftige ich mich jedoch vor allem mit Verbraucherschutz- und Wirtschaftsthemen, sowie mit allgemeinpolitischen Themen, die die Europäische Union betreffen.

Ihre Frage betrifft jedoch ganz konkret die Sozialgesetzgebung in Deutschland. Fragen zur deutschen Sozialgesetzgebung fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesregierung, bzw. des Bundestages. Das Europäische Parlament kann hierüber nicht entscheiden.

Sie schreiben, dass drei Ihrer vier Kinder, die noch bei Ihnen wohnen, durchs soziale Netz fallen. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden. Die Kirchen, insbesondere Caritas und Diakonie, aber auch Sozialverbände und Initiativen vor Ort bieten solche Beratungen an und können kompetenter auf Ihre individuelle Situation eingehen und Ihnen konkrete Hilfestellungen im Umgang mit den Ämtern bieten.

Wenn Sie sich mit einer Mail an info@heide-ruehle.de wenden, vermittle ich Ihnen gerne einen Ansprechpartner in der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Ihnen weitergehende politische Fragen beantwortet. Informationen zur von der GRÜNEN Bundestagsfraktion gewollten Weiterentwicklung des Kinderzuschlags finden Sie auf der Homepage der Bundestagsfraktion unter www.gruene-bundestag.de

Sollten Sie Fragen zur GRÜNEN Programmatik in der Sozialpolitik, insbesondere zur Debatte um das Grundeinkommen haben, können Sie sich gerne an den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter info@gruene.de wenden.

Ihre

Heide Rühle
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