Hans-Ulrich Sckerl (GRÜNE)
Abgeordneter Baden-Württemberg 2006-2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Hans-Ulrich Sckerl
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
28.04.1951
Berufliche Qualifikation
Jura- und Volkswirtschaftsstudium
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Weinheim
(...) Bis in den Abend des 29.9.hinein war es unklar, ob die Stuttgarter Polizei überhaupt die auswärtigen Kräfte für den geplanten Einsatz bekommen würde. Das Organisationschaos bei der Einsatzplanung ist einer der Gründe, warum der Polizeieinsatz am nächsten Tag völlig aus dem Ruder gelaufen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Hans-Ulrich Sckerl
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Sckerl,

sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst viel zu niedrig sind? In Zeiten der Regression brauchen wir mehr Geld in den Händen der Arbeitnehmer, damit diese dann mehr ausgeben können. Vielleicht könnten Sie da mal eine Initiative starten?
Außerdem habe ich gehört, dass Sie sich für ein Verbot von Waffen in Privathand einsetzen. Ihr Engagement in allen Ehren, aber das treibt dann viele Waffenbesitzer in die Illegalität, ohne für mehr Sicherheit zu sorgen, da die Waffen ja nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Was ist da Ihr Rezept dagegen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Ulrich Sckerl
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2010
Hans-Ulrich Sckerl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Sie haben natürlich vollkommen Recht, wir befinden uns in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Aber eine Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst müsste im Moment mit weiteren Krediten finanziert werden. Das ist derzeit nicht darstellbar. Um die enormen Schuldenlasten Schritt für Schritt abbauen zu können, müssen wir unsere Ausgaben senken. Deswegen sehe ich im Moment keinerlei Spielraum für eine außertarifliche Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst.

Was Waffen in Privatbesitz anbelangt, so vertreten wir Grüne und ich auch ganz
persönlich die Ansicht, dass Waffen nicht in Privathand gehören. Das Gewaltmonopol muss in einer demokratischen Gesellschaft beim Staat liegen. Privater Waffenbesitz erhöht weder die persönliche Sicherheit, noch trägt sie zur allgemeinen gesellschaftlichen Sicherheit bei. Es ist eine Errungenschaft der Demokratie, dass der Staat für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger verantwortlich ist und diese auch durchsetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Sckerl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Sckerl ,

nach dem Bayern nun gezeigt hat dass Volksentscheide funktionieren können und die Demokratie im Freistaat somit belebt wird , frage ich mich ob nicht auch in Baden Württemberg endlich einmal die Hürden für Volksentscheide gesenkt werden könnten und ob sie sich dafür im Landtag einsetzen ? Einzig und allein strebt sich im moment doch die CDU dagegen ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Ulrich Sckerl
2Empfehlungen
07.07.2010
Hans-Ulrich Sckerl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben natürlich vollkommen recht. Wir sind hier im Baden-Württemberg noch weit von einer bürgerfreundlichen und unmittelbaren Demokratie entfernt. Ein Volksbegehren wie in Bayern muss hierzulande viel höhere Hürden überspringen. Wegen der unzumutbaren Anforderungen hat es seit 1974 aber noch kein Volksbegehren im Land geben können. Diesen Umstand haben wir in der Vergangenheit bereits oft kritisiert und wir werden uns auch weiter für eine Abschaffung der hohen Hürden einsetzen.

Während in Bayern 10 % der Wahlberechtigten den Volksentscheid auslösen können, müssen in Baden-Württemberg 16,6 % - das sind rund 1,25 Mio. BürgerInnen - das Begehren unterzeichnen. Beim Volksentscheid selbst gibt es in Bayern kein Mindestquorum für die Zustimmung, während in Baden-Württemberg 33% der Stimmberechtigten zustimmen müssen.

Baden-Württemberg hat nach dem Saarland bundesweit das zweithöchste Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden, im Bundesdurchschnitt sind es 15 – 25%. Wir fordern eine bürgerfreundliche Reform für das Volksbegehren und den Volksentscheid. Die Landesregierung ist gut beraten, ihre Blockadehaltung aufzugeben, zumal sie in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Volksbegehrens im Land festgeschrieben haben.

Um dem Schein zu genügen, hatte die Landesregierung angeboten, das Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen auf 25% zu senken. Die Hürden für die Zulassung sollten aber nicht angetastet werden. Das haben wir abgelehnt, da es sich dabei um eine pro-forma Verbesserung handeln würde. Wenn ein Volksbegehren an den Zulassungshürden scheitert, nützt ein geringeres Zustimmungsquorum herzlich wenig.

Ministerpräsident Mappus hat nun bereits angekündigt, in dieser Legislaturperiode gar keine Reformen mehr durchführen zu wollen. Deswegen werden wir noch vor der Sommerpause eine Gesetzesinitiative vorlegen.

Herzliche Grüße

Uli Sckerl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Sckerl,

eine Frage zum Polizeieinsatz 309 brennt mir unter den Nägeln, und in den Presseberichten finde keine Infos dazu:

Wie ist der Mechanismus im Land geregelt wenn Polizeikräfte aus anderen Bundesländern angefordert werden.

Wer "bestellt"-wie-wann...

Irgendjemand hat doch die bayrischen u.a. "Legionen" geordert.

Macht das eine Sekretärin per Telefon, oder gibt es dazu einen demokratisch legitimierten Beschluß des Innenministers oder des Polizeipräsidenten, wir das dokumentiert, oder...?

Vielleicht können Sie KURZ etwas Licht in die Sache bringen.
Dank im Voraus.

mit demoktaischen Grüßen


Stuttgart
Antwort von Hans-Ulrich Sckerl
bisher keineEmpfehlungen
02.02.2011
Hans-Ulrich Sckerl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern werden in der Regel vom Landespolizeipräsidium in Absprache mit dem Innenministerium angefordert. Im vorliegenden Fall könnten wir in den Akten des Untersuchungsausschusses allerdings kein geregeltes Verfahren für den 30.9. entdecken. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Anforderung von Einsatzhundertschaften aus Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz buchstäblich in letzter Minute und "hemdsärmelig" erfolgt ist. Bis in den Abend des 29.9.hinein war es unklar, ob die Stuttgarter Polizei überhaupt die auswärtigen Kräfte für den geplanten Einsatz bekommen würde. Das Organisationschaos bei der Einsatzplanung ist einer der Gründe, warum der Polizeieinsatz am nächsten Tag völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie unter www.gruene-gegen-stuttgart21.de.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Sckerl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
10.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Skerl,

die Zahl der Zeitarbeiter hat sich seit 1997 fast verfünffacht. Vor allem in der Baubranche gibt es Firmen, die fast ausschließlich mit Leiharbeitern Aufträge bearbeiten.
Wie sehen Sie die Chancen auf eine prozentuale Beschränkung in Bezug auf die Stammbelegschaft einer Firma, d.h. Beschäfftigung von Zeitarbeitern in Höhe von bspw. 10% der Stammbelegschaft ?
Die sollte doch ausreichen, wenn die bekannten Argumente "Kompensation von Ausfällen" und "Abdeckung von Auftragsspitzen" glaubhft sein sollen.
Antwort von Hans-Ulrich Sckerl
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2011
Hans-Ulrich Sckerl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zeit- bzw. Leiharbeit war ursprünglich geplant als zeitlich begrenztes Mittel zur Überbrückung großer Auftragsschwankungen in Unternehmen. Leider ersetzen in manchen Unternehmen inzwischen Leiharbeiter große Teile der Stammbelegschaft. Der Einsatz von ZeitarbeiterInnen in den Betrieben soll aber unserer Meinung nach kein Dauerzustand werden. Er soll nur in Zeiten erlaubt sein, in denen Unternehmen unvorhergesehene Auftragsspitzen zu bewältigen haben. Wir wollen den Einsatz von Zeitarbeit in großen Unternehmen ab 200 Beschäftigte durch eine Quote beschränken, die vorschreibt, dass höchstens 10 Prozent Leiharbeitskräfte in den Betrieben beschäftigt werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Sckerl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Hans-Ulrich Sckerl
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.