Hans-Michael Goldmann (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Michael Goldmann
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Tierarzt, Studiendirektor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Unterems
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Die Stallhaltung eignet sich also durchaus um die Ansteckungsgefahr für das Geflügel, und somit auch für Menschen – zu minimieren. Ein ähnlich effektives und vergleichbar mildes Mittel steht zurzeit nicht zur Verfügung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
11.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann,

jedes mal wenn ich bei einer ec-Kartenzahlung eine Unterschrift leisten muss, bekomme ich am Kassenzettel eine ziemlich ausführliche Einverständniserklärung vorgelegt, die mich darüber aufklärt, dass meine Daten zwecks möglichem Zahlungsausfall (usw.) gespeichert werden. Dies ist datenschutzrechtlich wahrscheinlich notwendig und an sich ja lobenswert. Aber wer nimmt sich schon die Zeit diese Einverständniserklärung genau durchzulesen wenn an der Kasse hinter einem die "Schlange" schon ungeduldig wartet? Fast niemand. Und genau das finde ich ausgesprochen bedenklich, denn die Bürgerinnen und Bürger sollten m.E. nicht tagtäglich dazu erzogen werden Dinge zu unterschreiben die sie nicht gelesen haben.
Könnten Sie sich vorstellen, sich konkret für eine praktikablere und trotzdem datenschutzrechtlich korrekte Lösung einzusetzten, die dem tagtäglichen zigtausendfachen Nicht-Lesen-und-Unterschreiben an den deutschen Kassen ein Ende bereitet (zumal bei einer Kartenzahlung mit PIN eine solche Einverständniserklärung offensichtlich nicht notwendig ist)?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Michael Goldmann
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23.06.2009
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr Kitzinger,

vielen Dank für Ihre aus verbraucherpolitischer Sicht sehr interessante Frage.
Bevor ich dazu übergehe, wofür ich mich politisch bei dieser Problematik einsetze, lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den anderen von Ihnen angesprochenen Aspekten sagen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die langen Einverständniserklärungen umständlich erscheinen, zumal nach Ihren Schilderungen oftmals nicht genügend Zeit vorhanden ist, um diese in Ruhe durchzulesen. Das Problem ist mir nicht unbekannt, da auch ich hin und wieder dieses Zahlungsverfahren nutze.
Allerdings muss ich gerade aus verbraucherpolitischer Sicht dazu raten, dass Sie sich die Zeit nehmen zu lesen, was sich auf dem Bon befindet, das ist Ihr gutes Recht, auch wenn der Rest der Schlange ungeduldig warten muss.
Um die ganze Situation für Sie in Zukunft zu erleichtern, kann ich Ihnen an dieser Stelle noch folgende Information geben. Auf der Rückseite des Bons befinden sich grundsätzlich immer die AGB´s des jeweiligen Unternehmens. Diese sind in Bezug auf das Lastschriftverfahren fast bei jedem Anbieter identisch und bestehen aus:

1. Der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
2. Der Ermächtigung zur Adressweitergabe durch die Bank, falls ein Einzug des Betrags vom Konto nicht möglich ist.
3. Der Ermächtigung zur Weitergabe und Speicherung der Sperrdatei.

Grundsätzlich möchte ich Ihnen auch noch einmal den elementaren Unterschied zwischen dem Lastschriftverfahren und dem Pin-Verfahren verdeutlichen.
Das Lastschriftverfahren ist ein lokaler Prozess, d.h. wenn Sie mit Ihrer EC-Karte bezahlen, wird kein Kontakt zu Ihrer Bank hergestellt. Das bedeutet nichts Geringeres, als dass Sie mit Ihrer Unterschrift bürgen, weil erst einige Tage später die Abbuchungserlaubnis bei der Bank eingeht und das jeweilige Unternehmen erst dann das Geld erhält und die Sicherheit hat, dass Sie als Kunde zahlungsfähig sind!

Das Pin-Verfahren hingegen ist natürlich für Händler als auch Verbraucher sicherer und daher ganz eindeutig zu empfehlen. Dies begründet sich damit, dass beim Zahlungsvorgang sofort eine Verbindung zum jeweiligen Bankserver hergestellt wird und das Geld für die Transaktion sofort freigegeben wird.
Sie sehen, man kann beide Zahlungssysteme nicht miteinander vergleichen, weil es sich um rechtlich völlig unterschiedliche Fälle handelt.

Leider benutzt der Großteil der Unternehmen noch das Lastschriftverfahren, weil es einfach günstiger ist. Sie werden sich sicher vorstellen können, dass die Banken den Service beim Pin-Verfahren und den direkten Kontakt mit dem jeweiligen Bankserver leider nicht kostenfrei für die Händler anbieten, das Lastschriftverfahren ist daher einfach kostengünstiger!

Ich persönlich würde dem Pinverfahren immer den Vorzug geben, weil es sich als einfacher und sicherer erweist, denn eine Unterschrift kann viel schneller gefälscht werden, als dass die Pin-Nummer bekannt ist! Allerdings liegt es in der freien Entscheidung der Unternehmen, welche Variante sie wählen. Daher sind von Seite der FDP keine gesetzlichen Eingriffe zu vertreten. Dennoch sehen wir eindeutig immer wieder Handlungsbedarf im Bereich des Datenschutzes und beim Missbrauch des Lastschriftverfahrens. Die FDP und auch ich als verbraucherpolitischer Sprecher stehen in besonders engem Kontakt zu den Banken, um an Sicherheitslücken zu arbeiten. Dies gelingt zum Beispiel sehr erfolgreich durch sich immer wiederholende Stichprobenkontrollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen und Ihnen ein bisschen das Unwohlsein vor den langen Texten auf der Rückseite der Lastschrift-Bons nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Michael Goldmann
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Frage zum Thema Kultur
11.06.2009
Von:
Upa

Sehr geehrter Herr Goldmann,
zunächst einmal möchte ich Ihnen für die schnelle und ausführliche Antwort auf meine Frage vom 01.06.2009 danken.

Nun hätte ich eine Frage bezüglich gewalthaltiger Computerspiele (in der Politik und den Medien oft auch als "Killerspiele" bezeichnet, welches ich nicht verwende, da ich selber derartige Spiele spiele und diese Bezeichnung diskriminierend finde).
Ich verfolge mit Sorge die Entwicklung bezüglich der Reaktionen der Politik auf gewalthaltige Computerspiele. Am 05.06.2009 musste ich mit entsetzen lesen, dass sich die Innenministerkonferenz für ein Verkaufs- und Verbreitungsverbot ausgesprochen hat. ( www.welt.de )
Meiner Meinung nach besteht zwischen Amokläufen und besagten Spielen kein Zusammenhang. In Deutschland gibt es außerdem eines der strengsten Institute der Welt, welches Spiele auf ihre Zulassung hin prüft (USK). Wenn Spiele zu gewalttätig sind, werden diese ohnehin als USK 18 verifiziert und der Verkauf an unter 18 jährige damit untersagt. Ich verstehe deshalb nicht, warum die Politik Erwachsenen vorschreiben möchte, welche Spiele sie spielen dürfen und welche nicht.
Des Weiteren würden viele Menschen in Deutschland bei einem Verbot möglicherweise ihren Beruf verlieren, Crytek, ein großer deutscher Spielentwickler, hat 2006 angekündigt, "dass die Firma, falls es zu einem Verbot der Killerspiele kommen sollte, auswandern würde." ( www.pcgames.de ).

Wenn es ein entsprechender Gesetzesentwurf wirklich bis in den Bundestag schafft, welcher ein Verbot von gewalthaltigen Computerspielen ("Killerspiele") fordert, wird dieser dann von der FDP-Bundestagsfraktion mitgetragen?

Was halten Sie von dem angeblichen Zusammenhang zwischen gewalthaltigen Computerspielen und Amokläufen?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Upa
Antwort von Hans-Michael Goldmann
1Empfehlung
12.06.2009
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr Upa,

vielen Dank für Ihre Fragen zu dem Verbot sogenannter "Killerspiele".

Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.

Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentliche Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist hingegen nicht hilfreich.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.

Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Michael Goldmann
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
06.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann,

mit Abscheu und Ekel habe ich den Bericht der Sendung Kontraste vom 30. Juli 2009 ( www.rbb-online.de ) über die betäubungslose Kastration von Ferkeln gesehen.

Eingedenk der Staatszielbestimmung des Artikel 20a Grundgesetz, wonach der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Recht und Gesetz durch die Exekutive und die Judikative schützen soll, empört es mich, dass das Tierschutzgesetz die Praxis der betäubungslosen Kastration von jungen Ferkeln, Rindern, Schafen und Ziegen bis heute zulässt.

In § 5 Abs. 3 TierSchG heißt es wörtlich:

(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von
der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt.

In Ansehung Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuss des Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möchte ich Sie daher fragen, inwieweit Sie die vorgenannte gesetzliche Norm für gemeinhin ethisch vertretbar halten, welcher vernünftige Grund die oben beschriebene Zufügung von Schmerzen zu rechtfertigen vermag (§ 1 Satz 2 TierSchG: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen)

ob Sie Initiativen ergriffen haben, § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 1a TierSchG ersatzlos zu streichen
und
inwieweit in der landwirtschaftlichen Praxis Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Schmerzen und Leiden der Tiere trotz fehlender Betäubung zu vermindern (§ 5 Abs. 1 Satz 4 TierSchG: Ist nach den Absätzen [...] 3 [...] eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern).

Mit vorzüglichen Grüßen,

Antwort von Hans-Michael Goldmann
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17.08.2009
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr ,

die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist aus tierschutzpolitischer Sicht eine sehr wichtige Thematik, mit der wir uns im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schon seit Längerem befassen. Ich glaube, dass der Bericht in der Sendung Kontraste viele Verbraucher für die Tatsache der Kastration erst sensibilisiert hat, denn der Großteil der Bevölkerung ist sich nicht darüber bewusst, dass seit jeher die Schweine kastriert werden, damit der Ebergeruch ausbleibt und für uns Mitteleuropäer das Fleisch überhaupt schmackhaft ist. Um nun auf Ihre Fragen einzugehen, kann ich Sie in sofern beruhigen, dass seit April dieses Jahres schmerzlindernde Mittel bei der Kastration eingesetzt werden und somit die kleinen Ferkel keine Schmerzen mehr beim Eingriff spüren. Dies begrüße ich zum Schutz der Tiere sehr.

In der kommenden Zeit sind wesentlich größere Verbesserungen im Bereich Kastration zu erwarten. Doch muss dies EU-weit angestrebt werden, um ein Optimum an Tierschutz zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der heimischen Wirtschaft zu vermeiden. Ziel ist es natürlich, gänzlich auf die Kastration zu verzichten, sobald ein praxistaugliches Verfahren zur Verfügung steht. Bis dahin sollte die Ferkelkastration nur noch in Verbindung mit einem schmerzstillenden Mittel durchgeführt werden, um den Tieren unnötige Qualen zu ersparen. Als zukunftsweisend wird die Impfung gegen den unerwünschten Ebergeruch beim Schweinefleisch, die der Pharma-Konzern Pfizer entwickelt hat, bezeichnet. Pfizer hat nach meinem Wissen vor etwa zwei Monaten die EU-weite Zulassung erhalten. Hierbei handelt es sich um zwei zeitversetzte Impfungen, die vom Bauern durchgeführt werden sollen. Die Impfungen führen dazu, dass den Schweinen gar keine Hoden mehr wachsen und somit der schmerzhafte Eingriff entfällt. Das Präparat befindet sich gerade in der Testphase auf einigen Bauernhöfen. Wenn man sich hundertprozentig sicher ist, dass das Präparat sich nicht auf den menschlichen Organismus auswirkt, ist es eine tolle Alternative, um den Tieren die Schmerzen zu ersparen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Hans-Michael Goldmann
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann,

zunächst einmal möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie die Ihnen auf abgeordnetenwatch.de gestellten Fragen öffentlich und ausführlich beantworten. Hierzu gehört sicherlich Rückgrat, da es sich nicht selten um unbequeme Fragen handelt, weshalb die hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete auch fast alle Fragestellenden mit einer Standardantwort abspeist.

Meine Frage bezieht sich auf das viel diskutierte Thema des geplanten Kohlekraftwerks in Dörpen.
Ich habe starke (wirtschaftliche) Bedenken, dass Dörpen ein sinnvoller Standort für ein Steinkohlekraftwerk wäre, die sich in folgenden Punkten begründen:

Antransport der Kohle:
Die Kohle wird aus Übersee in großen Massengutfrachtern antransportiert. Während die beiden in Wilhelmshaven im Bau befindlichen Kohlekraftwerke direkt mit Seeschiffen beliefert werden können, so muss beim Standort Dörpen das komplette Material für die letzten Kilometer auf Binnenschiffe oder Güterzüge umgeschlagen werden.

Negative Folgen für den Tourismus:
Das nördliche Emsland und Ostfriesland ist gerade bei Erholungssuchenden aus dem nahen Ruhrgebiet beliebt. Spricht man mit ihnen über die Gründe hierfür, so wird vor allem angeführt, dass man zwar auch in ihrer Heimat landwirtschaftliche Gebiete gibt, man am Horizont aber immer das nächste Kraftwerk, einen Chemiepark oder ähnliche Industrie sieht. Im nördlichen EL sei dieses anders, hier gebe es noch Wiesen und Felder soweit das Auge reicht.
Alle zur Zeit in unserer Region ansässigen bekannten Unternehmen (Meyer Werft, Nordland Papier, ADO, ATP, etc.) Haben nicht einen modernen und "sauberen" Ruf und sind sogar Touristenmagnete. Papenburg und Umgebung zeichnet sich bislang durch modernste Industrien und regenerative Energiegewinnung (Windkraft, Biomasseheizkraftwerk) aus.
Ich habe große Bedenken, dass ein Kohlekraftwerk einen enormen Imageschaden mit negativen Folgen für die gesamte Tourismuswirtschaft bedeuten würde.

Teilen Sie diese Bedenken?
Antwort von Hans-Michael Goldmann
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre freundlichen Worte. Doch in diesem Fall kann ich es auch ganz kurz machen: Ich teile Ihre Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Michael Goldmann
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.09.2009
Von:
von

Sehr geehrter Herr Goldmann,
auf der Verbandstagung der Zwerghuhnzüchter in Papenburg 2008 waren Sie Gast. Hinsichtlich der Änderung der Baunutzungsverordnung für eine erleichterte Tierhaltung versprachen Sie als stellvertretendes Ausschussmitglied für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung tätig zu werden. Sie wollten konkrete Fakten, die Sie umgehend schriftlich zugesandt bekamen. Bis heute haben Sie nichts unternommen, wie auf der Verbandstagung der zwerghuhnzüchter 2009 bekanntgegeben wurde . Warum machen Sie leere Versprechungen bzw. ist noch eine Aktivität Ihrerseits zu erwarten? Wenn ja, wie wird diese aussehen und warum dauert die Einlösung eines Versprechen für einen einfachen Vorgang bei Ihnen über ein Jahr?
Beste Grüße
v.
Antwort von Hans-Michael Goldmann
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08.09.2009
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr von ,

nach der Tagung am 22.06.2008 habe ich mich umgehend an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gewandt, um die Möglichkeiten von Änderungen der Baunutzungsverordnung zu erfahren. Das Ministerium hat seinerzeit mitteilen lassen, dass diese Anfrage zu einer neuen Diskussion über die Änderung der Baunutzungsverordnung führen sollte und ich nach Abschluss der Diskussion eine Mitteilung erhalten sollte. Dies habe ich auch Herrn mitgeteilt. Das Ministerium hat bis heute nicht entschieden, einen Zwischenbescheid habe ich ebenfalls nicht erhalten. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Anfragen kann schon mal die eine oder andere Mail übersehen werden. Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, nochmals nachzufragen, um zu Ergebnissen zu gelangen. Mit Vorhaltungen ist in der Sache nichts erreicht. Da, wie seinerzeit mitgeteilt, unsererseits ein Interesse an der Änderung der Baunutzungsverordnung besteht, werden wir dieses Thema selbstverständlich nach der Bundestagswahl, dann hoffentlich mit neuen Zuständigkeiten, wieder auf die Tagesordnung bringen. Somit kann hier nicht der Vorwurf erhoben werden, es sei nichts getan worden: Dieser Vorwurf ist dem verantwortlichen Bundesministerium zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans- Goldmann
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