Hans-Michael Goldmann (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Michael Goldmann
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Tierarzt, Studiendirektor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Unterems
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Nahezu alle Kritikpunkte des Ministeriums haben sich seit Einführung der Milchquote bewahrheitet. Deshalb muss man die Einführung der Milchquote als Fehler bezeichnen.
Ich selbst bin seit 2002 für die Agrarpolitik der FDP-Bundestagsfraktion verantwortlich und sage seit dem immer wieder, dass die Bauern sich auf den Markt einstellen müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn, Mitglied des Kuratoriums

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinde Aschendorf, Aschendorf, Mitglied des Ortsrates, Ortsbürgermeister

Landkreis Emsland, Meppen, Mitglied des Kreistages

Sparkassenzweckverband Emsland, Meppen, Mitglied des Verwaltungsrates

Stadt Papenburg, Papenburg, Mitglied des Stadtrates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin, Stellv. Vorsitzender des Beirates für Handel und Verbraucherschutz, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Umwelt
06.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann.

Wie ich im Internet gelesen habe, gehören Sie bei den Koalitionsverhandlungen der Arbeitsgruppe "Umwelt" an.

Als Kleinanleger habe ich mich im Jahr 2007 an einer Biogasanlage in Penkun, Mecklenburg-Vorpommern, beteiligt. Durch die rückwirkende Änderung des EEG ist die Biogasanlage - und mit ihr bundesweit wohl noch mehr als 250 weitere Anlagen - nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, da die Einspeisevergütung reduziert wurde.

Seitens CDU/CSU und FDP wurde im Wahlkampf zugesagt, das EEG nach einem Wahlsieg noch einmal zu korrigieren und einen Bestandsschutz für Altanlagen, die vor dem 01.01.2009 ans Netz gegangen sind, zu schaffen. Von der SPD wurde diese Korrektur in der abgelaufenen Legislaturperiode aus ideologischen Gründen bisher blockiert.

Werden Sie die Korrektur nun vornehmen und das in den Koalitionsvertrag aufnehmen ?

Mit freundlichen Grüßen


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