Hans Josef Fell (GRÜNE)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Hans Josef Fell
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
6,1%
Landeslistenplatz
2, Bayern
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Persönliche Website
www.hans-josef-fell.de
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Frage zum Thema Sicherheit
09.08.2005
Von:
Dr. H.

Sehr geehrter Herr Fell,
seit 15. Januar 05 ist das Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Hier ist u.a. festgelegt, dass sich jeder Sportpilot jährlich einer umfangreichen Sicherheitsüberprüfung (Polizei, Nachrichtendienste, Zoll usw.) zu unterziehen hat. Dieses Gesetz verstößt nach Ansicht des Herrn Bundespräsidenten, des Beauftragten für Datenschutz und führender Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine derartig umfangreiche Überprüfung ist nur bei Anfangsverdacht zulässig, ansonsten muss Unschuldsvermutung gelten. Wir Sportpiloten werden genötigt, "freiwillig" eine solche Überprüfung zu beantragen und auch noch selbst zu bezahlen, ansonsten wird die Lizenz entzogen. Nachweislich wurde bisher aber kein einziger Terroranschlag durch einen lizensierten Sportpiloten verübt, wohl aber durch (lizensierte) Autofahrer und (nicht lizensierte) Rucksackträger. Eine solche Massnahme war in der Vergangenheit und ist in der Zukunft nicht geeignet, auch nur einen Anschlag zu verhindern. Zudem ist das Gefährdungspotenzial durch einen Kleintransporter mit einer Zuladung von 1 bis 2 Tonnen erheblich höher, als bei einem Motorsegler mit 100 kg Zuladung, ganz zu schweigen von LKWs mit einer Zuladung von mehreren Tonnen.
Ein erklärtes Ziel des internationalen Terrorismus ist, so viele Kräfte wie möglich durch (in diesem Fall sinnlose) Sicherheitsmassnahmen zu binden, ein weiteres, Freiheitsrechte zu beschneiden. So gesehen unterstützt dieses sinnlose Gesetz die Ziele des Terrorismus! Darüber hinaus ist dieses Gesetz so schlampig gemacht, dass es ohne eine (in diesem Gesetz geforderte aber bis jetzt nicht erlassene) Durchführungsverordnung mit ausreichender Rechtssicherheit nicht anwendbar ist.
Ist Ihrer Meinung nach hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung noch gewahrt? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für diese Prinzipien einsetzen oder finden Sie diesen blinden Aktionismus gerechtfertigt? Werden Sie sich für die verfassungsmäßigen Rechte auch einer Minderheit einsetzen? Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichern Grüßen
Dr. H.
Ringstr. 22
97618 Unsleben
Antwort von Hans Josef Fell
bisher keineEmpfehlungen
11.08.2005
Hans Josef Fell
Sehr geehrte Herr Dr. ,

nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde weltweit über neue Maßnahmen für mehr Luftsicherheit diskutiert. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz setzt die EU-Verordnung für mehr Sicherheit in der Zivilluftfahrt um, die auch Zuverlässigkeitsüberprüfungen vorsieht. Der Luftzwischenfall in Frankfurt und der absichtliche Absturz vor dem Reichstag in Berlin haben deutlich gemacht, dass auch Kleinflugzeuge ein Bedrohungs- und Gefährdungspotential darstellen können.

Die Innenministerkonferenz ist im Mai 2003 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern einer besonderen Gefährdung unterliegt. Durch die Nutzung eines Kleinflugzeuges als Tatwaffe können massive Schäden angerichtet werden, wenn diese z. B. mit Sprengstoff beladen werden. Entgegen Ihrer Annahme war Atta Inhaber einer Privatpilotenlizenz.

Der Staat hat die Verantwortung, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung halten wir für erforderlich. Wir teilen aber Ihre Auffassung, dass die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz zu bürokratisch sind. In den Verhandlungen hatten wir uns dafür eingesetzt, die Zuverlässigkeitsüberprüfung wie in der EU-Verordnung vorgesehen, lediglich alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine jährliche Überprüfung ist übertrieben und für die Betroffenen mit nicht verhältnismäßigen Kosten verbunden.

Wir werden uns hier erneut für erträgliche und vermittelbare
Regelungen einsetzen.

Piloten sind nicht die einzigen Betroffenen.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen gab es bereits vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes für Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiteten (z.B. Kernkraftwerke). Diejenigen Personen, die in beruflichem Zusammenhang regelmäßig in den sicherheits­relevanten Bereichen der Verkehrsflughäfen tätig waren, z.B. Personal der Flughafen­betreiber und Luftfahrt­unternehmen, sowie die Mitarbeiter der Flugsicherung, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben, müssen sich einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Auch Hobbypiloten haben Zutritt zu den relevanten Sicherheitsbereichen und sind deshalb in die Überprüfung einzubeziehen.

Auch wir sehen, dass Zuverlässigkeitsprüfungen kein Allheilmittel gegen Bedrohungen sind, aber auf sie zu verzichten wäre leichtfertig. Natürlich ist es bedauerlich, dass sich viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, die sich nie etwas zuschulden haben kommen lassen, diesem Verfahren unterziehen müssen. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass das, was erforderlich ist, verhältnismäßig angewandt wird. Die Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Verständnis und Unterstützung.

Hans-Josef Fell MdB
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Frage zum Thema Verkehr
11.08.2005
Von:

Herr Fell,

Atta war tatsächlich im Besitz einer Privatpilotenlizenz. Was folgern Sie daraus ? Atta war auch im Besitz eines Führerscheins. Darüberhinaus zeigt die Lebenserfahrung dass Kraftfahrzeuge - im Gegensatz zu Leichtflugzeugen - fast tagtäglich für Terrorakte missbraucht werden.

Ich frage Sie, warum fordern Sie keine Zuverlässigkeitsprüfung für Führerscheininhaber. Ist es deswegen, weil Sie den Volkeszorn fürchten ? Oder haben Sie das nur NOCH nicht gefordert und das kommt alles noch ?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antwort von Hans Josef Fell
bisher keineEmpfehlungen
11.08.2005
Hans Josef Fell
Sehr geehrter Herr ,

wie schon erwähnt, zeigen der Luftzwischenfall in Frankfurt und der absichtliche Absturz vor dem Reichstag in Berlin deutlich, dass der Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern eine besondere Gefährdung darstellt. Ich stimme Ihnen zu, dass Kraftfahrzeuge vermehrt für Terrorakte missbraucht werden. Allerdings sagt die "Lebenserfahrung" auch, dass ein Attentäter sich eher auch ohne Führerschein hinter ein KFZ-Steuer setzen würde als ohne Pilotenschein hinter einen Steuerknüppel eines Flugzeuges.

Hans-Josef Fell MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
05.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,

seit etwa 30 Jahren wird unser Land für die Benachteiligung von Frauen sensibilisiert und große Summen wurden dafür ausgegeben, diese Misstände zu beheben.

Gegen die Diskriminierung von Männern u. a. in Bereichen wie Zwangsdienst, Gesundheit, Ausbildung- und Arbeitsmarktförderung wurde dagegen wenig oder nichts unternommen.

Kennen Sie die Sachverhalte zu dieser Thematik? Sehen Sie diese als Probleme?
Wenn ja - Welche Vorschläge haben Sie zu deren Verbesserung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans Josef Fell
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06.09.2005
Hans Josef Fell
Sehr geehrter Herr ,

Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich für ein Antidiskriminierungsgesetz ein, das auch im Einzelfall Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts im Alltags- und Arbeitleben wirksam entgegentritt. Im Bereich Gesundheit hat Gender Mainstreaming zu einer geschlechtersensiblen Gesundheitsberichterstattung geführt, die sowohl Frauen wie Männer dezidiert in den Blick nimmt. Zu den Pflichtdiensten möchte ich darauf hinweisen, dass Frauen bereits heute ein Übermaß aller gesamtgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen, nämlich Zweidrittel. In diese Aufgaben sind sie zumeist über Jahre hinweg eingebunden – insofern kommen Männer mit ihren vorübergehenden Pflichtdiensten gut weg. Dennoch: Wir wollen die Wehrpflicht auch für Männer abschaffen. Die Wehrgerechtigkeit ist schon lange nicht mehr gegeben. Gerade ein Drittel eines jeden Jahrgangs aller Wehrpflichtigen muss heute noch zum Pflichtdienst in der Bundeswehr antreten. Schon aus Gründen der Wehrgerechtigkeit muss daher die Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee umgestaltet werden. Dann können beide, Männer und Frauen, freiwillig zur Bundeswehr gehen. Und wir wollen auch nicht, dass ein Pflichtdienst den nächsten ersetzt: Ein soziales Pflichtjahr kommt für uns nicht in Frage – wir setzen auch hier auf die Freiwilligkeit der jungen Menschen.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN wenden sich gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wir sind der Meinung, dass die strukturellen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts Frauen immer noch sehr viel stärker behindern als Männer. Daher richten sich viele Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung an Frauen.

Ich hoffe, Ihnen damit unsere Position erläutert zu haben.

Hans-Josef Fell MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
08.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,

vielen Dank für ihre Antwort.
"gesamtgesellschaftliche Aufgaben" ist sehr allgemein gehalten.
Könnten Sie dazu und in Bezug auf "strukturelle Diskriminierungen von Frauen" konkreter werden?

Durch eine Politik der Gleichberechtigung von Frauen, die sich allerdings nicht um die Gleichverpflichtung von Frauen (bzw. Gleichberechtigung von Männern) bemüht hat, wurden weitere Situationen geschaffen, in denen heute Männer in verschiedenen Bereichen diskriminiert werden:

Gesundheit:
In der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird bislang ausschließlich eine Frauengesundheitsdatenbank geführt und die Regierung gibt ausschließlich Frauengesundheitsberichte heraus. Eine Männergesundheitsdatenbank oder Männergesundheitsberichte im Sinne eines Gender Mainstreaming gibt es nicht.

Das stellt sich mir so dar, als hätte die Gesundheit von Frauen in den Augen der Regierung eine höhere Priorität als die der Männer.

Bildung:
PISA 2000 hat zum Ergebnis geführt, dass insbesondere die eklatant schlechte Lesekompetenz der Jungen eine große bildungspolitische Herausforderung darstelle. Bis heute hat sich die Politik dieser Herausforderung nicht gestellt.

Väter:
Deutschland wurde und wird jährlich mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter verurteilt, da die praktische Umsetzung des väterlichen Umgangsrecht der Willkür der Mutter unterworfen ist.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass über die Fragestellung, ob heute Männer oder Frauen in unserer Gesellschaft mehr diskriminiert werden, zu diesem Zeitpunkt keine realisitische Einschätzung möglich ist.
Benachteiligungen gibt es auf jeden Fall auf beiden Seiten, aber nur auf einer Seite wird dagegen vorgegangen.

Was werden Sie gegen die oben aufgeführten Missstände unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Familie
12.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,

das Thema umfasst auch noch Bildung und Gesundheit.

In meinem Freundes und Bekanntenkreis stelle ich immer mehr fest, dass
Frauen Alleinerziehend sind, weil sie sich zu schnell auf jemanden
eingelassen haben. Ebenso stelle ich fest dass Scheidungskinder immer mehr
zum Alltag gehören. Haben Sie vielleicht eine Idee oder ein Konzept wie
präventiv Dramen wie ja auch von Ulrich Anton durchlitten vorgebeugt werden
kann?

Immer wieder fällt mir auf, das zur Aidsbekämpfung fast ausschließlich
Kondomwerbung gemacht wird, aber nirgends, und besonders in der
Sexualerziehung der Kinder an Schulen nicht darauf hingewiesen wird, dass
verlässliche tragfähige Beziehungen gebraucht werden.

So möchte ich Sie fragen, wären Sie bereit sich dafür einzusetzen, dass in
Zukunft weniger für schnellen >Kondom-Sex< geworben wird und in Zukunft mehr
für den langfristig angelegten Schutzraum einer auf dauer angelegte
Ehebeziehung geworben wird? Was denken Sie braucht unsere Jugend um darauf
vorbereitet zu werden Kinder mit Freude erwartet zu können und so dass
diesen ein stabiles zu Hause geboten wird?

Was halten Sie z.B. vom "Kleinen Köper ABC" von der Bundeszentrale für
Gesundheitliche Aufklärung
in dem alle Möglichen Begriffe wie "Lust" und "Liebeskummer" erklärt werden
aber nichts von "Ehe" oder dem Wert von "Keuschheit"?

Mit freundlichem Gruß


Rentweinsdorf

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