Hans Josef Fell (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans Josef Fell
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bad Kissingen
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Ebenfalls vorgestellt haben wir auf der IAA das Green Car Paper der grünen Bundestagsfraktion, wo wir unter anderem eine Million Elektroautos bis zum Jahre 2020 fordern. Übrigens fahre ich persönlich schon seit über 10 Jahren ein Elektromobil mit Solarstrom und demonstriere damit die Möglichkeit der emissionsfreien Mobilität. Fahren Sie auch schon ein emissionsfreies Auto? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
15.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,

Mit dem Scheitern des sog. "Umweltgesetzbuches" sind die geplanten zusätzlichen Anzeigepflichten für private Funkanlagen noch nicht vom Tisch. Die Bundesregierung will nun Teile des Umweltgesetzbuches als Einzelgesetze in den Bundestag einbringen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 16. Februar 2009 den Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" vorgelegt. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs orientiert sich am sog. "Vierten Buch" ("Nichtionisierende Strahlung") des gescheiterten Umweltgesetzbuches.
Der neue Gesetzentwurf sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch auf private Funkanlagen vor (bisher sind davon nur gewerbliche Funkanlagen betroffen) und bezieht auch Anlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP ein.

Wie steht die Grüne Fraktion des Bundestages zu diesem Vorhaben?

Hier als Zitat zwei Stellungnahmen von betroffenen Funkamateuren:
Was für ein Schwachsinn, ein unnötiger bürokratischer Aufwand dann betrieben werden muss, um all die Funkamateure, CB-Funker, PMR, Freenet, LPD-Nutzer, Garagentoröffner, Funkkopfhörer, Thermometer, Wetterstationen, private WLAN-Netze usw. darin aufzunehmen. Erst recht, wenn an der Anlage aufgrund eines Defektes etwas getauscht werden muss... Haben sich das die Herren, allen voran Herr Bundesumweltminister Gabriel mal überlegt?
Helmut

Die Idiotie mit nicht-ionisierender Strahlung wird erst so richtig aktuell, wenn wir mangels Glühbirnen in ein paar Jahren unter 50-70-kHz-Energiesparlampen sitzen.
Peter

Können Sie, Herr Fell, als Fachmann die Tragweite dieses geplanten Bürokratiemonsters einschätzen und mit verantworten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans Josef Fell
9Empfehlungen
23.03.2009
Hans Josef Fell
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Frage zum "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" sprechen Sie ein Thema an, das einige Menschen beschäftigt. Offenbar haben die Formulierungen im Entwurf des Gesetzes zu einigen Unsicherheiten bei Bürgern, insbesondere Funkern geführt. Tatsächlich wird sich jedoch in der Praxis nichts ändern. Vorab: Ziel des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist es, eine Grundlage für nötige Veränderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu schaffen. Die tatsächliche Umsetzung wird dann auf Verordnungsebene stattfinden. Veränderungen des BImSchG sind nötig, da diese mit den Regelungen der existierende BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) in Einklang gebracht werden soll.

In der BEMFV sind die Regelungen bereits so enthalten, wie sie künftig auch in das BImSchG übernommen werden sollen. Entsprechend werden die neuen Regelungen im BImSchG ebenfalls nur für ortsfeste Anlagen gelten. Darunter fallen nicht die ortsfest "betriebenen" Anlagen wie WLAN-Geräte. Diese fallen wie bisher unter das Geräterecht, das sich nach entsprechenden EU-Normen richtet. Es dürfen ohnehin nur Geräte in Verkehr gebracht werden, die diesen Normen entsprechen. Somit müssen weder WLAN-Geräte noch Thermometer oder Funkkopfhörer künftig gemeldet werden. Dies gilt auch für nicht ortsfeste CB-Funkgeräte, diese fallen ebenfalls unter das Geräterecht. Anders sieht es allerdings aus, wenn an den Geräten herumgebastelt wird.

Auch für Funker gilt: nur ortsfeste Anlagen müssen angezeigt werden, wie dies auch bisher der Fall war. Ortsfeste Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt müssen künftig – wie auch bisher – nur angezeigt werden, wenn sie an einem Ort errichtet werden, an dem bereits Funkanlagen existieren und diese zusammen eine Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreichen oder überschreiten. Die zuletzt errichtete Anlage muss dann angezeigt werden.

Zu dem befürchteten bürokratischen Aufwand wird es nicht kommen, da es beim bisherigen Anzeigeweg bleiben wird. Bisher mussten Funkanlagen bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Dort soll jetzt eine elektronische Datenbank eingerichtet werden. Die Daten werden dann elektronisch direkt an die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden weitergegeben. Also auch hier ändert sich in der Praxis nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Josef Fell MdB
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Frage zum Thema Finanzen
30.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fell ,

Warum gilt das Gebäudesanierungsprogramm mit einem Zinssatz von 1,9% nicht für Vereinsheime ,Sportstätten, Alpenvereins-und Naturfreundehäuser wenn sie verpachtet sind.

mit freundlichen Grüssen
Antwort von Hans Josef Fell
5Empfehlungen
20.05.2009
Hans Josef Fell
Sehr geehrter Herr ,

die zinsgünstigen Darlehen der KfW sind für die energetische Sanierung von dauerhaft bewohnten Gebäuden vorgesehen. Auch die Energieeinsparverordnung, die den Energieverbrauch von Gebäuden festlegt, sieht Mindestanforderungen nur für dauerhaft bewohnte Häuser vor. Hier muss auch der Schwerpunkt der Förderpolitik liegen, denn ca. 30 Mio. Wohnungen in Deutschland sind Energieschleudern und verbrauchen oftmals viermal soviel Energie wie ein saniertes Haus. Der Sanierungsbedarf und das Einsparpotenzial sind also enorm und muss vorrangig gefördert werden.

Freundlicher Gruß

Hans-Josef Fell MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,

da die interne Kommunikation Ihrer Partei empfindlich gestört zu sein scheint, gebe ich Ihnen als von Anfang an Involviertem hiermit Gelegenheit, sich zu folgender Anfrage an Ihre Bundesvorsitzende bei abgeordnetenwatch.de selbst zu äußern.

Mit Sitzfleisch, gerade in schwierigen Fellen




Die betreffende Anfrage in Auszügen:

Sehr geehrte Frau Roth,

(...)

Am 8. Februar 2009 habe ich mit 10 UnterstützerInnen einen Brief an die Würzburger Stadtratsfraktion sowie an ausgewählte VertreterInnen der Landtags- und Bundestagsfraktion der GRÜNEN gesendet, der politische Forderungen zum Kampf gegen Tierversuche enthält. Dieser für Millionen Lebewesen eminent wichtige Brief enthielt außerdem die ausdrückliche Bitte um Weiterleitung an die grüne Bundestagsfraktion. Ist er inzwischen bei Ihnen angekommen? Und auch bei Toni Hofreiter und Hans-Josef Fell? – die übrigens direkt im Verteiler standen. Beim Politischen Aschermittwoch der Grünen am 25. Februar 2009 in Würzburg habe ich mit Nachdruck um eine Stellungnahme zu unseren Forderungen gebeten. Diese wurde uns allerdings bislang nicht nur nicht zuteil, die bürger- und in diesem Falle sogar WÄHLERverachtende Art und Weise wie dies geschah, ist empörend. Barbara Rütting hat ja nun inzwischen das Handtuch geschmissen. Oder hat man’s ihr in die Hand gedrückt? Ich hoffe, verehrte Frau Vorsitzende, Sie müssen nicht allzu rot(h) bei Ihren Antworten werden. Für die Lektüre meiner "Ungläubigen Karfreitags-Enzyklika an Bündnis 90 / DIE GRÜNEN" vom 12. April 2009 wünsche ich Ihnen allerdings ein gerüttelt Maß an reaktiver Blässe vor der Erkenntnis des unbedingten politischen Handlungsbedarfs.

Mit nicht mehr nur grün und blau, sondern inzwischen ziemlich schwarzgeärgerten Grüßen

Antwort von Hans Josef Fell
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19.05.2009
Hans Josef Fell
Sehr geehrte Frau ,

aufgrund einer sehr hohen Zahl von Bürgeranfragen erhalten Sie leider erst heute auch von uns Antwort.

Wesentliche Hinweise haben Sie ja bereits über Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch an Claudia Roth von dort erhalten.

Daher von uns noch eine wichtige Ergänzung zu dem von Ihnen ins Zentrum Ihrer Anfrage gestellten Politikbereich. Wir sind da weiterhin sehr aktiv:

Wir haben jetzt nach mehrjähriger Vorarbeit den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes vorgelegt. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dafür haben wir uns zusammen mit der Tierschutzbewegung stark gemacht.

In der Praxis des Tierschutzes hat sich bisher allerdings nicht genug geändert. Wir brauchen eine konsequente Umsetzung des Staatszieles im Tierschutzrecht. Mit dem heute vorgelegten Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes stellen wir unsere Überlegungen hierzu öffentlich zur Diskussion.

Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der Rechte der Tiere und die Überwindung des rechtlichen Ungleichgewichts zwischen Tiernutzern und Tierschutz.

Wesentliche Neuregelungen finden sich im Bereich der Versuchstiere, der Haltung sogenannter Nutztiere und von Zirkustieren. Darüber hinaus soll ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt und ein Bundesbeauftragter für Tierschutz eingesetzt werden.

Der Neufassungsentwurf kann im Büro der Abgeordneten Undine Kurth bestellt werden: Telefon 030/227-75223 - E-Mail: undine.kurth@bundestag.de


Mit freundlichen Grüßen

Hans-Josef Fell - MdB
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Frage zum Thema Umwelt
19.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,

der Bundesumweltminister hat es offenbar sehr eilig, sein "NISG" noch vor der Sommerpause durchzusetzen. Die Haltung der u.a. betroffenen Funkamateure dazu können Sie in einem akuellen Text nachlesen:

www.agz-ev.de

Zitat:
"Was die beabsichtigte Einbeziehung privater Sendeanlagen des Amateurfunks in das Bundesimmissionsschutzgesetz betrifft, so ist das im März 2009 in den Deutschen Bundestag eingebrachte "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" (NiSG) vollständig überflüssig und in unserer Sicht sogar grundrechtswidrig, weil

* der Schutz vor nichtionisierender Strahlung bereits in vollem Umfang auch ohne das NiSG sicher gestellt ist,
* zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Behördenstrukturen in Bund und Land ein und dasselbe Schutzziel bzw. Rechtsgut parallel und mit unklaren Zuständigkeiten überwachen würden,
* unter zwei unterschiedlichen und unabhängigen Rechtsnormen Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten für dieselbe Tat verhängt werden könnten,
* dieses Gesetz damit eine unzulässige und grundrechtswidrige Doppelregulierung darstellen würde, und
* die den Amateurfunkdienst essenziell charakterisierende Experimentierfreiheit durch die vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen nachhaltig gefährdet würde. "

Wird sich die Grüne Fraktion des Bundestages für die Beendigung dieses unnötigen Teils des Gesetzgebungsverfahrens einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans Josef Fell
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18.06.2009
Hans Josef Fell
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19.4. und bitte entschudligen Sie die späte Antwort. Mit der Änderung des BImSchG. sprechen Sie ein Thema an, das einige Menschen beschäftigt. Offenbar haben die Formulierungen im Entwurf des Gesetzes zu einigen Unsicherheiten bei Bürgern, insbesondere Funkern geführt. Tatsächlich wird sich jedoch in der Praxis nichts ändern.
Vorab: Ziel des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist es, eine Grundlage für nötige Veränderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu schaffen. Die tatsächliche Umsetzung wird dann auf Verordnungsebene stattfinden. Veränderungen des BImSchG sind nötig, da diese mit den Regelungen der existierende BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) in Einklang gebracht werden soll.

In der BEMFV sind die Regelungen bereits so enthalten, wie sie künftig auch in das BImSchG übernommen werden sollen. Entsprechend werden die neuen Regelungen im BImSchG ebenfalls nur für ortsfeste Anlagen gelten. Darunter fallen nicht die ortsfest betriebenen Anlagen wie WLAN-Geräte. Diese fallen wie bisher unter das Geräterecht, das sich nach entsprechenden EU-Normen richtet. Es dürfen ohnehin nur Geräte in Verkehr gebracht werden, die diesen Normen entsprechen. Somit müssen weder WLAN-Geräte noch Thermometer oder Funkkopfhörer künftig gemeldet werden. Dies gilt auch für nicht ortsfeste CB-Funkgeräte, diese fallen ebenfalls unter das Geräterecht. Anders sieht es allerdings aus, wenn an den Geräten herumgebastelt wird.

Auch für Funker gilt: nur ortsfeste Anlagen müssen angezeigt werden, wie dies auch bisher der Fall war. Ortsfeste Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt müssen künftig -- wie auch bisher -- nur angezeigt werden, wenn sie an einem Ort errichtet werden, an dem bereits Funkanlagen existieren und diese zusammen eine Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreichen oder überschreiten. Die zuletzt errichtete Anlage muss dann angezeigt werden.

Zu dem befürchteten bürokratischen Aufwand wird es nicht kommen, da es beim bisherigen Anzeigeweg bleiben wird. Bisher mussten Funkanlagen bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Dort soll jetzt eine elektronische Datenbank eingerichtet werden. Die Daten werden dann elektronisch direkt an die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden weitergegeben. Also auch hier ändert sich in der Praxis nichts.

Wir befürworten Grenzwerte im BImSchG bzw. in den entsprechenden Verordnung, da das BImSchG das für den Immissionsschutz spezielle Fachgesetz ist, dessen Einhaltung von den dafür zuständigen und fachliche kompetenten Behörden überwacht wird. Zweck des zugrundeliegenden BImSchG ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Zweck des der BEMFV zugrunde liegenden FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen),das über das AFUG ( Gesetz über den Amateurfunk) anwendbar ist, ist "einen offenen wettbewerbsorientierten Warenverkehr im europäische Binnenmarkt zu ermöglichen". Das AFUG regelt den Amateurfunk, nicht den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Josef Fell
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Frage zum Thema Soziales
24.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fell,
warum werden Familien bei jedem neuen Gesetz benachteiligt? Ich kenne kein Gesetz, bei dem das Existenzminium eines Kindes berücksichtigt wird. Immer werden die Kinderlosen bevorzugt, weil sie ja keine Ausgaben für Kinder haben, so z. B. bei der Krankenversicherung (Selbstbehalte der Eltern), Arbeitslosenversicherung (7 %), Hinterbliebenenversorgungen, Bafög und vieles andere mehr.
Die demografische Entwicklung ist kein Naturgesetz, sondern auch das Ergebnis Ihrer Politik. Man bracht sich ja nur das Scheidungsrecht anzusehen. Daß nur noch die ganz Armen und die ganz Reichen Kinder in Deutschland leisten können und wollen, ist ja kein Wunder.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans Josef Fell
4Empfehlungen
28.04.2009
Hans Josef Fell
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage. Sie sprechen dabei einige kritische Punkte im deutschen Familienfördersystem an. Ich stimme Ihnen zu, dass Familien in Deutschland nicht immer die Wertschätzung und Förderung bekommen, die sie brauchen und verdienen. Es gibt vielfältige Familienleistungen in Deutschland, doch sie sind ungerecht, kompliziert und bürokratisch. Sie fördern Familien und Kinder ungleich, je nach Einkommen der Eltern oder auch je nachdem, ob die Eltern verheiratet sind. So, wie die jetzige Förderung in Deutschland gestaltet ist, wirkt sie auch nicht gegen Kinderarmut. Kinderarmut in Deutschland ist vor allem Familienarmut. Hier müssen wir dringen etwas ändern. Geld ist die eine Seite - bessere Unterstützung von Familien in Form von guten Schulen, kostenlosen Betreuungseinrichtungen und gesundem Mittagessen für Kinder die andere Seite. An beiden Stellschrauben müssen wir drehen, um das Leben mit Kindern, das Leben von Familien leichter zu machen. Wir Grünen haben hier gute Vorschläge und hoffe, diese nach der Wahl umsetzen zu können.
In einem Punkt kann ich Ihnen leider nicht ganz Recht geben: Das Existenzminimum des Kindes wird an verschiedenen Stellen in Gesetzen berücksichtigt - doch dieses Existenzminimum ist zu niedrig, weil es falsch berechnet wird. Wir wollen eigene Kinderregelsätze im Hartz IV (Existenzminimum), die der Entwicklung von Kindern wirklich gerecht werden. Auch dies ein zentraler grüner Kritikpunkt. Auch bei der Rente und in der Pflege werden grundsätzlich Kinder berücksichtigt. Dennoch bleibt: das System ist ungerecht.

Um bestehende Ungerechtigkeiten abzuschaffen, muss das System der Familienförderung neu geordnet werden. Wir brauchen eine sozial gerechte Förderung von Familien, die das Kind wirklich in den Mittelpunkt stellt.

Freundlicher Gruß

Hans-Josef Fell MdB
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Ihre Frage an Hans Josef Fell
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