Hans-Detlef Roock (CDU)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Beamter
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Berufssoldat a.D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
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(...) Grundlage unserer Drogen- und Suchtpolitik ist das christliche Menschenbild, nachdem Menschen primär frei und unabhängig sind. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass, wer drogenabhängig ist, unfrei ist. (...)
Parlamentarische Arbeit
Vorsitz
Stadtentwicklungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Haushaltsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Sportausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Verkehrsausschuss
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
11.12.2011
Von:

Guten Tag,

Also ich habe ein haus in HH und hatte Geld auf der Bank, habe 3 Kinder. Aus Angst vor der Euro-Krise, und weil ich schon herzkrank bin und meinen Kindern nicht zuviel Bargeld hinterlassen will, habe ich an mein Haus angebaut.

Jetzt schreibt mir die Behörde vor, dass ich vermieten muss, dass ich die Wohnung nicht kürzer als 6 Monate moebliert vermieten darf.

IM Abendblatt lese ich dies Zitat von Ihnen : ""Die Zweckentfremdung von Wohnraum muss durch die Behörden unterbunden werden. Wenn nicht genügend Personal dafür vorhanden ist, dann muss die Stadt entsprechend nachsteuern."

Ich bin schockiert. Haette ich ein Boot,Auto,Diamanten gelauft, dann wuerde mir niemand vorschreiben, was ich mit meinem Geld zu tun habe. Auch mit Bargeld waere das unvorstellbar.

Lediglich wenn ich baue, wird mir die Nutzung meines Anbaus ( vorher mein Garten ) vorgeschrieben. Das ist Enteeignung ! Und warum ist in Berlin dieses unsaegliche WohnraumzweckentfremdungsGesetz annuliert worden, aber nicht in HH ?

Auch sollen Sie die konservativen Waehler representieren. Stattdessen betreiben Sie Sozialismus. Und was hilft dieses Gesetz ueber Wohnraum. Ich werde NIEMALS meinen ehemaligen Garten (jetzt halt Anbau )an gewisse Leute vermieten. Und die Miete fuer meinen Neubau kann auch die angeblich Interessierten nicht bezahlen.

Weiteres Geld werde ich NICHT in Hamburg investieren. Mit welchem Recht enteignen Sie Grundbesitzer ?
Antwort von Hans-Detlef Roock
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14.12.2011
Hans-Detlef Roock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen darin ein aktuelles Thema an, das uns gerade sehr beschäftigt. Aufgrund der Wohnungsknappheit in Hamburg und um den Druck auf die Mietpreisentwicklung zu mindern, wurde im Jahre 2008 das Wohnraumschutzgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, unnötige Leerstände von Wohnungen zu vermeiden und einer unsachgemäßen Nutzung (bspw. als Büroräume) oder bewussten Verknappung auf dem Wohnungsmarkt und damit Preissteigerungen entgegenzuwirken. Den Presseberichten aus den letzten Tagen konnten Sie entnehmen, dass es in Hamburg eine große Zahl an Ferienwohnungen zu geben scheint. Diese Art von Vermietungen ist durch das Wohnraumschutzgesetzt untersagt.

Vor dem Hintergrund der eindeutigen Gesetzeslage ist mein Zitat zu bewerten. Die Schaffung von Wohnraum ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Hamburger Politik. Die öffentliche Hand hat hier eine hohe Verantwortung für das Allgemeinwohl und die soziale Ausgewogenheit in unserer Stadt. Dies schließt die Unterbindung von Zweckentfremdung und Leerstand ausdrücklich mit ein.

Eine genaue Bewertung der baulichen Beschaffenheit Ihres Hauses ist mir ist mir von diesem Informationsstandpunkt leider nicht möglich. Ich vertraue jedoch dem zuständigen Bezirksamt, das Sie offensichtlich aufgefordert hat, Ihren Anbau zu vermieten. Daraus schließe ich, dass es sich um eine in sich abgeschlossene, eigenständige Wohneinheit handelt. Damit handelt das Bezirksamt nach Recht und Gesetz. Hätten Sie den erwähnten Anbau als verbundene Ergänzung zur Ihrer eigenen Wohnfläche erstellt, also ihre persönliche Wohnfläche vergrößert, wäre die Lage eine andere.

Ich hoffe sehr, dass Sie auf Grund meiner Erläuterungen Ihre Bewertung noch einmal überdenken.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Detlef Roock
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Frage zum Thema Gesundheit
15.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hans-Detlef Roock,

im Rahmen unseres PGW Unterrichts des Heilwig Gymnasiums wollten wir nach ihrer Position zum Thema Legalisierung von Marijuana fragen.
Es gibt sowohl Pro- als auch Contra Argumente und wir würden gerne ihre Argumente erhalten
Dafür spricht, dass zahlreiche Drogen (Alkohol, Nikotin)legal sind und weit größere gesundheitliche Schäden anrichten, als beispielsweise Cannabis. Außerdem ist Cannabis in Holland sowie in einigen Teilen der USA für medizinische Zwecke frei verfügbar. Zudem würde die Kriminalitätsrate erheblich absinken da der Schwarzmarkt im Bereich Cannabis nicht mehr vorhanden wäre. Das nur alsein paar Argumente die dafür sprechen.
Sicherlich gibt es auch Punkte die dagenen sprechen. Unteranderem der Fakt das es sich bei Cannabis um eine Droge handelt.

Wir würden uns über eine Antwort freuen,
Mit freundlichen Grüßen und
Antwort von Hans-Detlef Roock
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22.12.2011
Hans-Detlef Roock
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und dass Sie mir damit die Möglichkeit geben, die Position meiner Fraktion und meiner Partei bei diesem vieldiskutierten gesundheitspolitischen Thema zu erläutern.

Als zentrale Botschaft bei dieser Frage möchte ich gleich zu Beginn klarstellen:

Cannabis bzw. Marihuana sind keine Spaßdrogen! Ganz im Gegenteil: Sie stellen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für Menschen dar. Vorschläge, den Anbau und den Besitz von Cannabis zu legalisieren, haben daher auch nichts mit einer progressiven Drogenpolitik zu tun, wie es interessierte Kreise gerne unter mehr oder weniger bewusster Ausblendung wissenschaftlicher Fakten behaupten. Derlei Vorschläge sind vielmehr eine lebensgefährliche drogenpolitische Geisterfahrt auf Kosten der schätzungsweise 600.000 Cannabiskonsumenten in Deutschland. Um es auf den Punkt zu bringen:

Sowohl als CDU-Abgeordneter als auch aus tiefster persönlicher Überzeugung lehne ich eine allgemeine Legalisierung des Cannabiskonsums daher ab!

Dieser ablehnenden Haltung liegen verschiedene Argumente zugrunde, die allesamt gegen eine Legalisierung von Cannabis bzw. Marihuana sprechen und die ich Ihnen nachfolgend genauer darlegen möchte:

• Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Konsum von geringen Mengen Cannabis nicht gesundheitsschädlich ist. Beispielsweise hat eine Schweizer Studie ergeben, dass bereits geringe Menge an Cannabis zu Realitätsverlust, Entpersonalisierung, Schwindel und paranoiden Angststörungen bei Testpersonen führen können. Die Freigabe einer dermaßen gesundheitsschädigenden Droge, von der bundesweit rd. 220.000 Menschen abhängig sind, wäre ein nicht zu verantwortendes Risiko.
• Dieses Risiko ist gerade im Verlauf der vergangenen Jahre sogar noch einmal gestiegen, weil der THC-Gehalt von Cannabisprodukten nachweislich zugenommen hat.
• Besonders verhängnisvoll ist der Umstand, dass Cannabis eine, wenn nicht gar die, Einstiegsdroge zu härteren Drogen ist. So belegen Studien renommierter Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, dass Cannabis konsumierende Jugendliche ein 6-fach höheres Risiko tragen, später dauerhaft harte Drogen zu konsumieren als Jugendliche, die kein Cannabis bzw. Marihuana konsumieren. Fakt ist: Sowohl der Dauerkonsum als auch der temporäre Konsum von Cannabis sind gesundheitsschädigend.
• Selbst in den für ihren liberalen Umgang mit dem Verkauf und Konsum von Cannabis weltweit bekannten Niederlanden wurden die entsprechenden Regelungen mittlerweile verschärft.


Aus den genannten Gründe leite ich die Schlussfolgerung ab: Eine Straffreistellung von Cannabiskonsum und –anbau, und sei es auch "nur" zum Eigenverbrauch wäre schlichtweg unverantwortlich. Diese Ansicht und entsprechendes Handeln werden zugleich von der Suchtstoffkonvention der Vereinten Nationen gedeckt, die von mehr als 180 Staaten unterzeichnet wurde. Der Besitz, der Kauf und der Anbau von Cannabis sind demnach unter Strafe zu stellen.

Gleichzeitig geht die Suchtstoffkonvention auch auf den von Ihnen benannten Aspekt der medizinischen Verwendung von Cannabis ein. So ist die Verwendung von Cannabis und ähnlichen Suchtstoffen ausschließlich auf medizinische und Forschungszwecke zu beschränken. Als Anwendungsgebiete sind hier insbesondere die Palliativ- und die Schmerzmedizin zu nennen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen aus den Jahren 1994 ("Cannabis-Entscheidung"), 2004 und 2005 dieses Vorgehen höchstrichterlich bestätigt.

Nachdem ich bisher dargelegt habe, warum wir als CDU uns gegen die Legalisierung von Cannabis/Marihuana aussprechen, möchte ich im zweiten Teil meiner Antwort ausführen, wofür wir uns in der Drogen- und Suchtpolitik aussprechen.

Grundlage unserer Drogen- und Suchtpolitik ist das christliche Menschenbild, nachdem Menschen primär frei und unabhängig sind. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass, wer drogenabhängig ist, unfrei ist. Vor dem Hintergrund dieses Menschenbildes bilden die Förderung der Prävention, der Therapie und der Hilfe zum Ausstieg den unverrückbaren Kern unserer Drogen- und Suchtpolitik.

Ohne die parallel laufende Bekämpfung der Drogenkriminalität wäre dieser Ansatz aber niemals umzusetzen. Doch gerade der Kampf gegen die Drogenkriminalität wäre im Falle einer (weiteren) Legalisierung von Drogen, egal ob harter oder weicher Art, mit den Mitteln des Rechtsstaates nicht mehr zu gewinnen. Damit eine staatliche Drogenbekämpfung aber überhaupt stattfinden kann, muss es ein gesetzlich legitimiertes Eingriffsrecht des Staates geben, wie es das Verbot des Anbaus und des Besitzes von Cannabis darstellt.

Eingehen möchte ich an dieser Stelle auch auf Ihre Anmerkung zu den "legalen" Drogen wie Alkohol und Tabak. Ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie deren gesundheitsschädigende Wirkung hervorheben. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2007 58.000 Menschen am Konsum legaler Drogen. Hier wird beispielhaft deutlich, warum wir der Prävention eine so große Bedeutung beimessen müssen, denn nur wenn wir die Kinder und Jugendlichen frühzeitig und umfassend für die Gefahren des Konsums aller Arten von Drogen sensibilisieren, kann unsere Drogen- und Suchtpolitik nachhaltig erfolgreich sein.

Um es abschließend noch einmal klar und deutlich zu sagen:

Als CDU sprechen wir uns vehement gegen eine Legalisierung des Cannabiskonsums aus, weil Cannabis eine Einstiegsdroge ist und nachweislich zu schweren Gesundheitsschäden führt!

Ich hoffe, ich konnte Ihrem Anliegen um Auskunft gebührend Rechnung tragen und stehe für Nachfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hans-Detlef Roock
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Roock,

in Ihrer Antwort an schrieben Sie: "Als CDU sprechen wir uns vehement gegen eine Legalisierung des Cannabiskonsums aus, weil Cannabis eine Einstiegsdroge ist und nachweislich zu schweren Gesundheitsschäden führt!"

Mal abgesehen davon, dass der Cannabiskonsum in Deutschland legal und Cannabis keine Einstiegsdroge ist ( tinyurl.com ), wirft Ihre Äußerung die Frage auf, wie Sie zukünftig mit Alkoholkonsumenten umgehen werden.

Alkohol ist keine Spaßdroge! Ganz im Gegenteil: Er verursacht einen größeren Schaden als alle illegalisierten Substanzen zusammen (vgl. tinyurl.com ). Er ist unbestreitbar eine der gefährlichsten Drogen überhaupt und im Gegensatz zu Cannabis zweifellos der Gruppe der harten Drogen zuzuordnen (vgl. tinyurl.com , tinyurl.com ).

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( tinyurl.com ). Mit 393.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2008 für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie der Gebrauch von Cannabis ("Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide).
Die Zahl der wegen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen verfünffachte sich in den vergangenen 20 Jahren. Allein zwischen 2002 und 2008 verdoppelte sie sich. Im Jahr 2007 wurden mehr als 23.000 Fälle verzeichnet ( tinyurl.com ).

Gibt es innerhalb Ihrer Partei bereits konkrete Gesetzentwürfe, oder ist es bisher nur eine grobe Planung, die schweren Gesundheitsschäden durch die tödliche Droge Alkohol künftig mit Hilfe eines Verbots und des Einsatzes massiver Strafverfolgung gegen Alkoholkonsumenten zu bekämpfen?

Freundliche Grüße

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