Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Der immer modernere Kapitalismus funktioniert offensichtlich immer mehr nur noch zur Profitsteigerung der Quasi-Monopole. Der berühmte Wettbewerb zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher zeigt immer weniger Wirkung.
Die Versuche der nationalen Politik, daran etwas zu ändern, wirken meist nur noch kläglich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hans-Christian Ströbele
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

für meinen Unterricht bräuchte ich bitte eine Antwort auf folgende Frage: Mit welcher Begündung wurde die Regelung des Nichtraucherschutzes auf die Länder übertragen? In welchen Politikbereich gehört dieses Problem damit die Anwendung der GG- Artikel 70- 78 Anwendung finden können?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
07.03.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Herrn Ströbele ist es aufgrund der dauernden Inanspruchnahme durch den Untersuchungsausschuss aber nicht möglich, Ihre Frage selbst zeitnah zu beantworten; er hat deshalb mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Erlauben Sie mir zu ihrer Frage zum Nichtraucherschutz einleitend einen kleinen historischen Exkurs - auch wenn Sie als Lehrerin das Angeführte sicherlich wissen, gibt es hier bei Abgeordnetenwatch auch Mit- und Nachlesende: Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Krieg von unten her - also von den Ländern her - wiederaufgebaut worden. Auch die Alliierten wollten eine möglichst dezentrale Ordnung. Deshalb weist das Grundgesetz grundsätzlich den Ländern die Ausübung der staatlichen Befugnisse zu, soweit das Grundgesetz "keine andere Regelung" trifft (Art. 30 GG). Dies gilt nach Art. 70 GG auch für den Bereich der Gesetzgebung. Findet sich daher im Katalog der Art. 73 und 74 GG nicht eine Kompetenzvorschrift, auf die der Bund ein Gesetz stützen kann, so ist nicht der Bund, sondern die Länder zuständig. Selbst wenn es eine solche Vorschrift gibt, so ist in vielen Fällen zusätzlich zu prüfen, ob eine bundesgesetzliche Regelung wirklich erforderlich ist (siehe Art. 72 GG).

Was nun den Nichtraucherschutz angeht, so nennen die Kataloge der Art. 73 und 74 GG diesen nicht ausdrücklich. Es gibt jedoch (nach nicht einheitlicher Meinung der Juristen) eine Reihe von Vorschriften, die hier einschlägig sein könnten. So stützt die Bundesregierung ihren Vorschlag für gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf die Art. 73 I Nr. 6 (Luftverkehr), Art. 73 I Nr. 6a (Eisenbahnen), Art. 74 I Nr. 21 (Schifffahrt), Art. 74 I Nr. 22 (Kraftfahrtwesen) und Art. 74 I Nr. 23 (Schienenbahnen). In der juristischen Literatur wird als weitere Rechtsgrundlage für Rauchverbote, die hierüber hinausgehen z.B. Art. 74 Nr. 19 (Verkehr mit Giften; Bekämpfung gemeingefährlichen Krankheiten = Abhängigkeit vom Rauchen) genannt. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist der Meinung, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, zum Schutz der nichtrauchenden Arbeitnehmer Rauchverbote zu verfügen, auf die Kompetenz des Art. 74 I Nr. 12 (Arbeitsschutz) gestützt werden kann.

Anders als wir sieht die Regierungskoalition hier - aus unserer Sicht nicht stichhaltige - verfassungsrechtliche Probleme insbesondere im Gaststättenbereich. Denn der Bund hat durch die Föderalismusreform des letzten Jahres die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht (Art. 74 I Nr. 11 GG) verloren - ohne dass bei der Föderalismusreform jemand über den Nichtraucherschutz diskutiert hätte; Grund für den Übergang dieser Kompetenz war vielmehr, dass die Länder ihre Zustimmung zu dieser Reform, die Blockademöglichkeiten im Bundesrat beseitigen sollte, davon abhängig gemacht haben, dass sie mehr eigene Gesetzgebungszuständigkeiten erhalten. Aus unserer Sicht heißt das jedoch nicht, dass über die Kompetenz Arbeitnehmer zu schützen, nicht auch Regelungen erlassen werden können, die in der Gastronomie beschäftigte Arbeitnehmer betreffen. Alles andere würde aus meiner Sicht die Kompetenz den Schutz der Arbeitnehmer umfassen zu regeln, leer laufen lassen. Selbstverständlich gibt es aus meiner Sicht Art. 74 I Nr. 12 GG auch her, Regelungen zu treffen, die Arbeitgeber verpflichten ihre Beschäftigten vor den Handlungen Dritter (in der Gaststätte rauchenden Gäste) zu schützen. Insgesamt liegt daher der Verdacht nahe, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken der Koalition teilweise eher einen mangelnden Willen widerspiegeln.

Bitte richten Sie auch an Ihre Schüler einen Gruß von Herrn Ströbele aus.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Lingemann
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Frage zum Thema Umwelt
21.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele.

Mir geht seit einigen Tagen die Frage durch den Kopf, ob es nicht langsam an der Zeit ist, dass sich die Staaten dieser Welt Gedanken darüber machen, inwieweit auch eine "Produktion" von Sauerstoff ein Wert ist, der von uns allen als ein wichtiger Faktor unseres Lebens auf der Erde verstanden werden sollte und ob (in Hinblick auf die Situation in den Ländern, in denen es noch Regenwald gibt) nicht auch dafür quasi bezahlt werden müsste, damit nicht noch mehr von unserer wertvollen Umwelt zerstört werden muss, um Rinder grasen zu lassen oder Landwirtschaft zu betreiben. Ist sowas schonmal angedacht worden und überhaupt als realistisch anzusehen?

Ich danke Ihnen schon man für die Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Tag!

T.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
27.03.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Frage ein wichtiges Thema angesprochen haben.

Herr Ströbele ist durchaus Ihrer Meinung, er hat mich aber gebeten, etwas genauer zu antworten.

Es liegt klar in der Logik des Klimaschutzes, die von Ihnen genannten Anreize z.B. durch entsprechende Zertifikate zu setzen. Tatsächlich sind im Vorfeld von Kyoto entsprechende Mechanismen diskutiert worden. Im Protokoll selbst ist dies auf verschiedene Weisen adressiert worden: - über die generelle Anrechnung eines Teils der eigenen Wälder in die jeweilige nationale Treibhausgasbilanz (führt dadurch natürlich zu einer Verringerung der nötigen Emissionssenkungen). Deutschland hat davon bisher keinen Gebrauch gemacht, dies soll sich aber nun ändern. - über die Einbeziehung sog. Senkenprojekte zur Einhaltung der nationalen Klimaziele: dazu gehören Forstprojekte, Aufforstungsprojekte, bestimmte Projekte zur Bewirtschaftung von Ackerland, Grünland oder Ödland.

Nicht aufgenommen wurde aber leider die von Ihnen angesprochene Nicht-Zerstörung der Regenwälder, also quasi eine Belohnung für unterlassene Umweltzerstörung.

Da die Entwaldung aber ein erheblicher Faktor bei der Zerstörung des Weltklimas ist, kommt mehr und mehr die Diskussion auf, wie dies in geeigneter Weise einzubeziehen ist. Auf der letzten UN-Klimakonferenz gab es hierzu einen Vorstoß von Papua-Neuguinea und anderen Entwicklungsländern.

Wie eingangs gesagt, wir halten dieses Thema für sehr wichtig; eine Klärung der technischen Frage, wie ein entsprechendes Instrument aussehen könnte, ist allerdings bei den Fachleuten noch nicht erfolgt. Damit muss ich auch Ihre Frage, wie "realistisch" die Einführung eines entsprechenden Instrumentes sei, etwas ausweichend beantworten: Kyoto reguliert (vorhandene) Umweltzerstörung. Was Sie zu Recht vorschlagen und was als notwendig erkannt werden muss, ist ein Präventionsmechanismus, gekoppelt an eine Umverteilungsidee. Ich hoffe sehr, dass diese realistisch ist - denn sonst wird das Überleben einer ökologisch lebenswerten Welt sehr bald unrealistisch.

Ich will aber abschließend nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass auch jenseits des Kyoto-Prozesses auf der Ebene der "normalen" Entwicklungszusammenarbeit für den Schutz der Regenwälder sehr viel getan wird, wenn auch z.T. mit anderen Zielsetzungen als die Stabilisierung des Weltklimas.

Mit freundlichen Grüssen

Dietmar Lingemann
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Frage zum Thema Sicherheit
22.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,


Es geht um die aktuell stattfindende Konferenz zum Verbot von Streubomben in Oslo. Hierzu möchte ich sie auf den geduldeten Einsatz von "Uranmunition" hinweisen. Weshalb wird hierzu kein "Verbot" gefordert? Es ist bekannt, dass bisher über 11.000 US-Soldaten während dem Irak Krieg an den Folgen von Strahlung starben. Bitte lesen Sie hierzu folgende Artikel der Berliner Umschau und auf Net News Global. Wie verhalten sich die GRÜNEN bezüglich dieser "einseitigen" Verbotsdebatte? Was unternehmen Sie und die GRÜNEN in Bezug auf dieses Thema hinsichtlich eines drohenden Iran Krieges?

Artikel:

"11.000 tote US-Soldaten durch abgereichertes Uran - Weitgehendes Schweigen in den Massenmedien"

Quelle:
berlinerumschau.com


"Streubomben - Waffen - und wie man das eine verbieten möchte und mit Uranmunition weiterballert"

Quelle:
net-news-global.de
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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20.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie werden sich kaum noch erinnern, aber im Februar 2007 hatten Sie mir unter Bezugnahme auf die Konferenz in Oslo zum Einsatz von Streubomben eine Frage zur uranhaltiger Munition gestellt. Im Jahr 2008 hatte die grüne Bundestagsfraktion und ich zu den Themen Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Die Antworten übermittele ich Ihnen nachfolgend in Auszügen. Ich gehe davon aus, daß sie immer noch interessieren.

Auf meine Frage, wie die Bundesregierung sicherstellen will, daß beim Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan keine Streubomben zum Einsatz kommen, wurde am 11.7. 2008 u.a. geantwortet (BT-Drucksache 16/9960): Die Annahme des Textes für ein Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Produktion, des Transfers und der Lagerung von Streumunition sowie über die Verpflichtung zur Vernichtung und Opferhilfe am 30. Mai 2008 in Dublin stellt einen wichtigen Meilenstein zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts dar. Die Bundesregierung hat mit ihrem nachhaltigen Engagement seit 2001 hierzu wesentlich beigetragen und beabsichtigt, das Übereinkommen am 3. Dezember 2008 in Oslo zu zeichnen und schnellstmöglich zu ratifizieren. Die Bundesregierung setzte ihre nachdrücklichen Bemühungen fort, indem sie bereits am 29. Mai 2008 verkündete, ab sofort einseitig auf den Einsatz von Streumunition zu verzichten und die Staatengemeinschaft aufforderte, diesem Beispiel zu folgen. Dieser Aufruf richtet sich an alle Partner, auch an die Vereinigten Staaten von Amerika.

Am 17.12. 2008 hat die Fraktion in einem Antrag (BT-Drucksache 16/11439) ein Einsatzmoratorium und die Ächtung von DU-Munition gefordert. Darin wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß kontaminierte Gebiete - insbersondere im Irak und im Kosovo - wo DU-Munitin eingesetzt wurde, unverzüglich ausgewiesen und entgiftet werden; daß von den Bündnispartnern ab sofort ein Moratorium für die Verwendung von Waffen mit abgereichertem Uran verhängt wird; die Verwendung und Herstellung von Waffen, die abgereichertes Uran enthalten, national zu ächten; weltweit für ein Verbot der Verwendung, Produktion und Beschaffung von Munition mit abgereichertem Uran einzutreten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Soziales
25.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

"In der Bibel ist die Krippe ein Provisorium. Wir haben eine ständige Einrichtung daraus gemacht, in die Kinder kurz nach dem Wochenbett oder im ersten Lebensjahr ausgesetzt werden", hatte Kardinal Meisner gesagt. Kinder, die sich in einer intakten Familie entwickelten, bekämen Kompetenz für ihr Leben und müssten "sicher nicht so oft zum Psychiater laufen".

Ihre Meinung hierzu bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
04.03.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Wenn der Kardinal so etwas gesagt hat, halte ich dies nicht für richtig. Der Geistliche übersieht, daß sich seit den Zeiten der Bibel einiges verändert hat nicht nur hinsichtlich der Lebensverhältnisse der Menschen, sondern auch hinsichtlich der Stellung der Frauen in der Gesellschaft. Auf dem Weg sollten wir weitergehen. Die Lebensverhältnisse vor mehr als 2000 Jahre in Palästina sind heute nicht mehr der richtige Maßstab.

Der hohe Geistliche übersieht ferner, daß das Leben in Normalfamilien nicht immer der Idylle der Heiligen Familie der Bibel entspricht. Menschen, die von einem keineswegs idealen, aber verhängnisvollem Familienleben fehlgeprägt wurden, füllen nicht nur die Wartezimmer der Psychiater, sondern auch Gefängnisse.

Kinder, die schon in frühen Jahren Sozialverhalten unter Gleichaltrigen gelernt haben, sind häufig auch als Erwachsene psychisch stabiler als andere.

Es gibt keine Erfahrungswerte, daß die Personen, die als Kinder etwa in der DDR früh in Kinderkrippen gelebt hatten, als Erwachsene öfter zum Psychiater gehen, als solche, die in der Familienkrippe groß geworden sind. Eher ist das Gegenteil richtig.

Außerdem, was hat der Geistliche eigentlich dagegen, daß Menschen zum Psychiater laufen. Hätte er lieber, daß sie zum Geistlichen laufen, wenn sie seelischen Rat suchen ?

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.03.2007
Von:

Am 22.11.2006 hatte ich Ihnen eine e-mail geschickt. Ihre Reaktion :-----------
Daraufhin schickte ich Ihnen die e-mail als Brief. Ihre Reaktion :-----------
Daraufhin schickte ich den Brief am 25.01.07, 9.03 Uhr per Einschreiben.
Am 07.03.07 wurde mir der Brief wieder zugestellt.
An dem Brief wurde offensichtlich manipuliert. Er trägt den Aufdruck: "Postsendung durchleuchtet am 08.Feb.2007"
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Auf welchem Weg sind Deutsche Volksvertreter zu erreichen? Gern sende ich Ihnen den retournierten Brief im Original zu, wenn Sie mir mitteilen, auf welchen Weg er Sie erreichen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Briefe erreichen mich unter meiner Postanschrift : Deutscher Bundestag, Dorotheenstr. 101, 10117 Berlin. Allerdings bitte ich Sie, nicht per Einschreiben zu schreiben, weil dies bedeuten kann, daß der Brief zu lange liegen bleibt und dann zurückgeschickt wird. Das Abholen bei der Post oder Poststelle erfordert zusätzlichen Aufwand, für den nicht immer die Zeit zur Verfügung steht.
Ich weiß nicht, was Sie in den Briefumschlag gesteckt hatten, so daß bei der Post eine Durchleuchtung für notwendig erachtet wurde.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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