Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Ich werde mich mit der zuständigen Bezirksverwaltung in Verbindung setzen, um zu klären, warum die Zusatzschilder nicht erneuert wurden und wie der Ersatz beschleunigt betrieben werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
31.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich möchte Ihre Antwort an Herrn Backfisch bzgl. Messerverbot aufgreifen und hätte hierzu noch Fragen bzw. Anmerkungen.

In Discos, Stadien und Schulen kommt auch jetzt schon niemand mit einem Messer rein! Die aktuellen Gesetze reichen völlig aus.
Und das wissen Sie sehr genau!

Zum Antrag der Grünen bzw. der SPD-Antrag des Landes Berlin bzgl. Messertrageverbot:
Es geht eben nicht nur um ein Verbot von "langen, feststehenden Messern"! Der Antrag Ihrer Partei (und auch der SPD) bedeutet ein generelles Verbot von so ziemlich allen modernen, handelsüblichen Messern. Egal ob feststehend od. klappbar!
Denn die ganzen Kriterien für Messer (von denen ja nur ein od. zwei Kriterien erfüllt sein müssen), die verboten sein sollen, beschreiben wie gesagt so ziemlich ALLE Messer!
Das wäre genauso, Sie würden Autos nicht verbieten, sondern nur 2-Türer, 3-Türer, 4-Türer und 5-Türer. Dazu noch Autos mit Anhängekupplung und alle Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer als 800 kg! Welche wären dann noch erlaubt??

Ich lebe/wohne auf dem Land. Wenn ich mit meiner Tochter (3) auf dem Waldweg spazieren laufe, trage ich oft ein feststehendes Messer mit Klinge > 12cm bei mir! Stöcke schnitzen, Pilze sammeln usw. gehören für uns einfach dazu!
Als Feuerwehrmann trage ich ein einhändig zu bedienendes Rettungsmesser mit feststellbarer Klinge bei mir. Auch privat!

Brauche ich in Zukunft eine Bescheinigung der Gemeinde, daß ich bei der Feuerwehr bin, wenn ich das Messer bei mir trage?
Darf ich es Ihrer Meinung dann nur im Dienst tragen?
Wie will die Polizei in Zukunft entscheiden, ob ich es "brauche", oder ob sie es mir abnehmen darf ?
Werden hier nicht 80 Mio. Bürger wegen ein paar betrunkener Jugendlicher in Großstädten massiv in ihren Freiheitsrechten beschnitten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
5Empfehlungen
03.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie können weiter Ihr Messer zum Pilze sammeln oder Stock schnitzen nutzen. Auch zur beruflichen Nutzung können Sie das Messer mitführen. Es geht im grünen Antrag nicht um ein Verbot des Besitzens der Messer. Auch nicht um ein generelles Verbot des Mitführens. Es geht um das Mitführen der Messer in der Öffentlichkeit, also wenn beim Gang in die Gastwirtschaft oder auf Kirmes. Im übrigen ist der Antrag kein Gesetzentwurf, der keine fertige endgültige Formulierung. Diese wird noch gefunden und zwar entsprechend besonders gefahrgeneigter Situationen und Orten.

Die vielen Zuschriften, die wir dazu erhalten, enthalten zum Teil Anregungen und Argumente, die bei einer Gesetzesformulierung durchaus ein Rolle spielen können.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in Ihrer Antwort vom 29.01.2008 an Herrn Dominik Strauss schrieben Sie:

"Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müsste festgestellt werden, dass dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat."

Diese Erfordernis ist mit dem Wortlaut des § 339 StGB nicht in Einklang zu bringen; sie entspringt vielmehr der sog. "richterlichen Fortbildung des Rechts". Diese richterliche Fortbildung ist jedoch grundgesetzwidrig, da sie dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht. Insbesondere der Wortlaut einer Bestimmung, die die strafrechtliche Verfolgung von Richterunrecht zum Inhalt hat, ist der richterlichen Auslegung nicht zugänglich - sie darf dieses auch gar nicht sein.

Bisher hat die Legislative tatenlos zugesehen, wie sich die Judikative in immer stärkerem Umfange ihrer ureigensten Aufgaben bemächtigt hat (s. dazu auch die Aufsätze "Irrationales Recht" von Dr. Ekkehard Reinelt, Anwalt am BGH, und "Der Niedergang des Rechtsstaates" von Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG).

Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass Richter in zunehmendem Maße den eindeutigen Wortlaut verbindlicher Rechtsnormen außer Kraft setzen und das Recht, wie am Beispiel Görgülü - aber nicht nur dort - in beängstigender Weise demonstriert wird, zu ihrer gegenseitigen Rechtfertigung beugen?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
5Empfehlungen
03.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben recht, der Gesetzgeber muß Klarheit schaffen, wenn ein Gesetz von der Rechtsprechung anders ausgelegt und angewandt wird, als es seinen gesetzgeberischen Intentionen entspricht. Aber aktuellen Fall würde ein gesetzliche Klarstellung nichts bringen.

Auch ich war schon 1968 äußerst empört, als ich mich damals als Refendar mit dem Freispruch des ehemaligen Richters am Volksgerichtshof näher befaßt hatte und dabei auf das sog. Richterprivileg gestoßen war.
Inzwischen hat sich viel geändert, auch die Rechtsprechung zur Strafbarket richterlicher Rechtsbeugung. So wurden nach der Wende ehemalige DDR-Richter vereinzelt verurteilt, anders als die Richter des Volksgerichthofes der Nazizeit. In meiner früheren Anwort hatte ich darauf bereits hingwiesen.

Ursprünglich war die Strafbarheit der Rechtsbeugung in § 336 StGB geregelt und zwar fast wortgleich wie jetzt im § 339 StGB. Mit Zuchthaus wurde bestraft, wer sich "der Beugung des Rechts schuldig macht". Allerdings war damals das Wort "vorsätzlich" im Tatbestand ausdrücklich genannt.
In der Fassung des § 339 StGB fehlt das Wort "vorsätzlich". Mit der Neufassung wurde klargestellt, das absichtliches oder wissentliches Handen nicht erforderlich ist, sondern bedingter Vorsatz ausreichen soll. Das hatte der Gesetzgeber - wie sie es jetzt verlangen - zur Anwendung vorgegeben. Die Rechtsprechung verlangt deshalb auch nicht mehr den direkten Vorsatz, aber einen bewußten Rechtsbruch wegen der der richterlichen Unabhängigheit, der nach Art 97 des Grundgesetzes Verfassungsrang zukommt.

Das Ergebnis bleibt weitgehend das gleiche. Bestraft wird nur der Richter, dem nachgewiesen wird, daß er sich bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat.
Soweit ich ohne Aktenkenntnis beurteilen kann, vermute ich, daß die Verurteilung der Richter in Halle nicht an dem "Richterprivileg" scheitern würde, also nicht an der wie auch immer zu beurteilenden, von Ihnen kritisierten "richterlichen Fortbildung des Rechts". Aber scheitern dürfte der Schuldnachweis am Recht der Beschuldigten auf Aussageverweigerung und am Beratungsgeheimnis.
Beides wollen wir nicht abschaffen, denn sie sind aus grundsätzlichen Erwägungen für den Rechtsstaat unverzichtbar, auch wenn deshalb ein Strafverfahren zuweilen nicht zufrieden-stellend durchgeführt werden kann, wie im Fall der vom Europäischen Gerichtshof gerügten Richter.

Eine "Fortbildung des Rechts" durch die Gerichte war immer wieder auch mal hilfreich und manchmal sogar notwendig. So war es bei Entscheidungen zum Familienrecht wie der gewaltfreien Erziehung von Kindern oder zum Datenschutz wie der Entwicklung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung. Dies kann dann gelten, wenn der Gesetzgeber nicht nachkommt mit der Anpassung des Rechts an neuere technische oder gesellschaftliche Entwicklungen und die Gebote des Grundgesetzes.

Vielleicht handelt es sich dann auch nicht um eine Fortbildung, sondern um eine neue Auslegung des Rechts im Lichte einer geläuterten Sicht von Normen des Grundgesetzes.

Die Fortbildung des Rechts bleibt vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Auch damit haben sie recht.
Daß ein Tätigwerden des Gesetzgebers zur Änderung des § 339 StG notwendig und sinnvoll ist, sehe ich derzeit nicht.

Mit freundlichem
Ströbele
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Frage zum Thema Integration
01.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

immer wieder kommt es zu Vorfällen in Zusammenhang mit jugendlichen Straftätern ausländischer Herkunft. Der Fall in der Münchner U-Bahn ist da leider nur ein Beispiel. Auch in Berlin gibt es immer wieder ähnliche Fälle. Ich finde es erschreckend, wie dabei Deutsche beschimpft und beleidigt werden. Ich denke zur Integration muss doch auch in den Familien mehr gemacht werden. Ich mache mir ernsthaft Sorgen, abends noch U-Bahn zu fahren. Es ist doch auch traurig, dass dadurch Zivilcourage gefährlich geworden ist. Ich weiß, Sie gehen gerne unters Volk, finde ich auch gut. Würden Sie aber auch noch spät abends U-Bahn fahren? Und wie stehen Sie dazu, dass der Ausländer sich auch unseren Sitten und Gebräuchen anzupassen hat, damit Integration gelingt ?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
5Empfehlungen
04.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Die öffentlichen Verkehrsmittel benutzeich fast täglich, allerdings mehr die SW-Bahn und weniger die U-Bahn.
Eine Gefahr, die von Jugendlichen aus Migrantenfamlien ausgeht, habe ich selbst noch nicht festgestellt. Ich weiß aber, daß es sie gibt. Eine meiner Mitarbeiterinnen zum Beispiel hat selbst eine übele Erfahrung gemacht, als sie körperlich attackiert wurde. Ich habe sie gebeten, ihre Erlebnisse aufzuschreiben.

Selbstverständlich haben Sie recht, wenn Sie darauf hinweisen, daß Migranten die deutschen Gesetze achten müssen und keine Gewaltattacken gegen andere Menschen begehen dürfen. Körperliche Angriffe auf andere, vor allem auf alte Menschen, sind übrigens in den Herkunftsländern der Migranten genauso verboten und unter Strafe gestellt wie in Deutschland. In der Regel sind dort die Strafen noch viel härter als hier.
Die allgemeine Forderung, daß sie sich an alle deutschen Sitten und Gebräuche anpassen sollen, wäre allerdings übertrieben. Sie müssen sicher nicht Karneval feiern oder in Biergärten gehen. Das Erstere tue ich ja auch nicht mehr.

Eine wirksame Sofortmaßnahme gegen Jugendgewalt wäre, wieder mehr Personal im öffentlichen Raum einzusetzen, Personal bei den öffentlichen Verkehrsmitteln und Polizei auf der Straße. Völlig leere Tunnel und Bahnstationen machen den Aufenthalt dort unsicherer, vom subjektiven Gefühl her und auch objektiv. Videokameras sind ein sehr unvollkommener Ersatz für fehlendes Personal.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Gesundheit
01.02.2008
Von:

Salvia divinorum (Zaubersalbei) kurz vor dem Verbot

Sehr geehrter Herr Ströbele
Immer mehr Pflanzen finden Einzug ins BtMG. Schlimmstenfalles - und das ist hier der Fall - ohne jegliche medizinisch erhobene Dringlichkeit die darlegen könnte, das keinerlei Heilungseffekte von solch Pflanzen ausgehen. Es werden lediglich die Inhaltsstoffe zur Grundlage des Verbotes herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle welch ethnischer Herkunft sie entspringen. Ich habe den dringensten Verdacht, das es sich bei einem Verbot immer um Pflanzen handelt die bislang medizinisch nicht auf ihre Wirkung geprüft wurden. Weiters verdächtige ich hier das, evtl. vorhandene Wirkungen die heilend sein könnten, für die Wirtschaft kommerzialisiert werden. Sprich: Sie verschwinden vom Markt und man muss sich der Chemie unterwerfen; sprich teuer für Heilung bezahlen.
Es erinnert mich sehr stark an ein Jahrhundert in dem es dem nideren Volk nicht mehr erlaubt war Volksmedizinisch vorzugehen. Ein Schelm wer böses dabei denkt..
Ich sehe hier eine ernstzunehmende Gefahr auf uns zukommen die dauerhaft gesehen das Berufsfeld Ethnomedizin und das der Alternativmediziner in Frage stellt.
Wie können wir dem nur entgegenwirken?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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04.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Zaubersalbe kenne ich nicht. Ich weiß auch nicht, warum sie verboten werden sollte.

Ihre Wahrnehmung teile ich auch sonst so nicht. Es gibt doch unendlich viele Pflanzenstoffe, von denen sich Menschen die Heilung oder Linderung von Leiden versprechen, die Sie in der Apotheke oder auf dem Markt hier oder in ihren Herkunfstländern erwerben können, ohne daß Sie jemand oder ein Gesetz oder ein Konzern daran hindert. Sie können auch Pflanzen selbst sammeln oder anbauen und dann essen oder sonstwie etwa als Tee zu sich nehmen. Selbst giftige Pflanzen oder Pilze wachsen und können geerntet werden.
Ein Verbot ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa daß die Einnahme Pflanzensubstanz zu einer gefährlichen Sucht führt. Ob das auch bei der Zaubersalbe der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

Recht haben Sie allerdings damit, daß viele Verbote nicht nur unverhältnismäßig und unsinnig, sondern auch ideologisch motiviert sind, wie etwa das Verbot der Hanfpflanze.

Recht haben Sie auch damit, daß sich Pharmaziekonzerne weltweit immer mehr pflanzliche Heilstoffe patentieren lassen, um sich damit das alleinige Nutzungsrecht zu sichern und andere von der Nutzung auszuschließen, sei es, um ein Konkurrenzprodukt vom Markt nehmen zu können, sei es, um einen neuen Heilstoff selbst lukrativ zu vermarkten. Deshalb bemühen wir uns, nicht gerechtfertigte, mißbräuchliche Verbote wie für den Hanf zu beseitigen und die Patentiermöglichkeiten einzuschränken. Das kann aber letztlich nur erfolgreich sein, wenn es zu internationalen Vereinbarungen kommt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.02.2008
Von:

hallo,

kurze frage zum thema krieg in afganistan,irak und wahrscheinlich auch bald im iran.

die zwei besagten kriege werde ja mit den geschehnissen vom 11.sep.2001 gerechtfertigt. wie sie sicherlich wissen gibt es mittlerweil offene kritik an der "offizielen" version der geschehnisse. für jederman ist klar das was da passiert ist ein inside job war. dies beweisen diverse,gut recherchierte, internet seiten.

wie kann man als sogenannter volksvertretter die fakten ausser acht lassen und gegen die meinung der bevölkerung einen angriffskrieg unterstützen. diese kriege haben kein legimitation und berühen auf lügen!!!


warum beschützen unsere deutschen soldaten in afganistan die opium felder??? warum unterstützen unsere soldaten einen angriffskrieg der nachweislich auf einer false flag operation der amerikaner beruht????


mfg Müller
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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04.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr Müller.

Als Bundestagsabgeordneter habe ich nicht gegen den Willen der Bevölkerung einen Angriffskrieg unterstützt.
Den völkerechtswidrigen Angriffskrieg der USA gegen den Irak hat Rot/Grün 2002/2003 nicht unterstützt, sondern die Beteiligung trotz großen Druckes abgelehnt, noch bevor klar war, daß der angegebene Kriegsgrund gar nicht existierte. Die Bundesregierung hat damals erheblich dazu beigetragen, daß in der UN ein Beschluß zur Legitimierung dieses Krieges nicht zustande kam.
Auch gegen eine Beteiligung der Bundeswehr am Krieg gegen Serbien und gegen Afghanistan hatte ich vorher im Deutschen Bundestag gestimmt lange, bevor die neuen Versionen über die Geschehnisse um den 11.9. verbreitet worden waren. An einigen dieser Versionen sind übrigens Zweifel angebracht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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