Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)

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Frage zum Thema Finanzen
24.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele
Zu Ihrer Antwort vom 15.1. 2007 habe ich eine Nachfrage.

Mich erstaunt schon, wie locker Sie den geplanten Verstoß gegen ein Grundrecht, seine Religionszugehörigkeit den z.B. den Banken gegenüber nicht offenbaren zu müssen, für akzeptabel halten.
Nur weil höchste deutsche Gerichte eine solche Mitteilung dem Arbeitgeber gegenüber für grundgesetz-passabel erachten, darf man doch den geplanten erneuten Verstoß nicht achselzuckend durchgehen lassen. Darum meine Fragen:

1. Gibt es keine anderen Möglichkeiten, die Abgeltungsteuer zu gestalten, damit die Kirchen an "ihr" (gemeint: unser) Geld kommen?
2. Würden Sie einer erneuten Verletzung des o.g. Grundrechtes zustimmen, wenn es andere Lösungswege gibt?

Mit freundlichen Grüßen
, 2. Vor.
Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
27.01.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Wenn es andere Lösungen gibt, würde ich jede, die mehr Datenschutz bringt, selbstverständlich unterstützen.
Im übrigen geht es hier wohl mehr um die grundsätzliche Frage, ob die Erhebung von Kirchensteuer durch den Staat rechtlich und politisch richtig ist, denn wenn diese Frage bejaht wird, geht es wohl nicht, ohne daß die Religionszugehörigkeit mitgeteilt wird.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Finanzen
28.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zur beabsichtigten, unnnötigen(!) Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer und Ihrer Antwort vom 27.1.07 an Herrn Halfmann:

Es gibt eine andere Lösung mit mehr Datenschutz!

Die Lösung (ohne Ankoppelung der Kirchensteuer):
Die Kirchensteuerpflichtigen lassen sich von den Banken mitteilen, in welcher Höhe Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer erfasst wurden. Die Bescheinigungen legen sie mit der Einkommensteuererklärung den Finanzämtern vor. Die Finanzämter erhöhen - nur für die Berechnung der Kirchensteuer! - das steuerpflichtige Einkommen um die von den Banken mitgeteilten Kapitalerträge und wenden auf die dann zu ermittelnde - fiktive! - Einkommensteuer die Kirchensteuersätze an. Die Berechnungen können vom Computer durchgeführt werden und erfordern kein zusätzliches Personal.

Die Vorteile:
Poltisch durchsetzbar, da die Kirchen keine Einnahmeverluste haben. Unnötige Eingriffe in den Datenschutz werden vermieden. Der riesige bürokratische Mehraufwand mit den entsprechenden Kosten entfällt.

Mann muss kein Jurist und kein Steuerfachmann sein, um die Durchführbarkeit des Vorschlages zu erkennen. Die erforderlichen Änderungen von Gesetzen sind unproblematisch. Werden die Grünen den Vorschlag an die Bundesregierung und an die anderen Bundestagsparteien weiterleiten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
12.02.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

Herr Ströbele ist leider nicht in Berlin, da Sie aber bereits auf Antwort wartend bei uns angerufen haben, hat er mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie schlagen vor:
"Die Kirchensteuerpflichtigen lassen sich von den Banken mitteilen, in welcher Höhe Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer erfasst wurden. Die Bescheinigungen legen sie mit der Einkommensteuererklärung den Finanzämtern vor. Die Finanzämter erhöhen - nur für die Berechnung der Kirchensteuer! - das steuerpflichtige Einkommen um die von den Banken mitgeteilten Kapitalerträge und wenden auf die dann zu ermittelnde - fiktive! - Einkommensteuer die Kirchensteuersätze an. Die Berechnungen können vom Computer durchgeführt werden und erfordern kein zusätzliches Personal."

Tatsächlich muss man kein Jurist oder Steuerfachmann sein, um die Durchführbarkeit dieses Vorschlages zu erkennen. Wenn ich das richtig verstehe, besteht Ihr Vorschlag nämlich darin, für die Kirchensteuerpflichtigen eine Steuerberechnung vor zu nehmen, als ob es keine Abgeltungsteuer gebe und die Steuern auf Kapitalerträge über die Einkommensteuern erhoben würden. Die Abgeltungssteuer ist dann keine Vereinfachung, die ein komplizierteres durch ein einfacheres Verfahren ablöst, sondern es kommt zum komplizierten Verfahren einfach noch hinzu. Wobei die Steuererhebung über Einkommensteuern für die Kapitalerträge in weiten Teilen fiktiv ist (außer in Bezug auf die Kirchensteuern), also der Erhebungsaufwand für den Staat steigt, der Steuerertrag sinkt (weil ja nur die Abgeltungssteuer wirksam ist).

Sie schreiben: "Die Berechnungen können vom Computer durchgeführt werden und erfordern kein zusätzliches Personal."

Ich gehe davon aus, dass Sie die Lobby der Steuervereinfacher gegen sich haben werden. Es wäre - für die Kirchensteuerpflichtigen - eine echte Steuerberechnung, die ja als aliquoter Anteil (der Kirchensteuer) dann auch erhoben wird. Vom Aufwand her spielt es dabei keine Rolle, ob es nur um den Zehnten geht oder ums Ganze. Sie wird gemacht von Angestellten oder Beamten, die sich dabei auch der Hilfe von Computern bedienen.

Sie fragen:
"Werden die Grünen den Vorschlag an die Bundesregierung und an die anderen
Bundestagsparteien weiterleiten?"

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das grundsätzlich nicht tun. Wenn Sie der Bundesregierung Vorschläge unterbreiten wollen, schreiben Sie bitte an Frau Dr. Angela Merkel, 11011 Berlin. Wenn Sie anderen Parteien Vorschläge machen wollen, bitte an xyz-Fraktion, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüssen

Dietmar Lingemann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2007
Von:

Untersuchungsausschuss

Sehr geehrter Herr Ströbele,

es ist zu befürchten, dass Außenminister Steinmeier auch im Untersuchungsausschuss bei seiner Linie "in der damaligen Situation gerechtfertigt" bleibt.
Werden Sie sich im Untersuchungsausschuss damit zufrieden geben oder werden Sie fragen:

1. Warum hat sich erst Bundeskanzlerin Merkel bald nach ihrem Amtsantritt des Falles Kurnaz angenommen und die Entlassung nach Deutschland erreicht?
2. Welche Gründe hatte die Regierung Schröder, auch nach Mitte 2002 und in den Jahren 2003 bis 2005 untätig zu bleiben bzw. auf ein "offizielles" Angebot der US-Regierung zu warten, statt die "inoffiziellen" Kanäle auf Arbeitsebene zu nutzen?
3. Wie verhält sich dieses Abwarten zur Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten in anderen Fällen, ebenfalls auf "Arbeitsebene" (Informationen des zwielichtigen Agenten "Curveball" und der BND-Mitarbeiter im Irak)?
4. Welche "Spitzenbeamte" aus Staatskanzlei, Außenministerium und Innenministerium waren an dem Versuch beteiligt, sich in den Besitz des türkischen Passes von Kurnaz zu bringen, um daraus den Aufenthaltsvermerk "physikalisch" zu entfernen? Wer war für die Entscheidung verantwortlich, Kurnaz das Aufenthaltsrecht mit der Begründung "Abwesenheit von über einem halben Jahr" zu entziehen?
5. In welchem Verhältnis steht das Verhalten der Schröder-Regierung im Fall Kurnaz zu den massenhaft erteilten Einreisevisa durch die deutsche Botschaft in Kiew und andere Botschaften? Ist das Außenministerium jemals der Frage nachgegangen, inwieweit die Eingereisten wieder ausgereist sind?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre freundliche Zuarbeit. Ich nehme dies als Aufforderung, in die von Ihnen genannten Komplexe möglichst viel Licht zu bringen. Allerdings ist rein technisch das Fragerecht im Untersuchungsausschuss nach der Größe der Fraktionen geregelt; nach x Fragen der anderen Parteien dürfen die Grünen irgendwann auch mal 2 Fragen stellen, dann geht es weiter mit Befragungen durch andere Ausschussmitglieder.
Bei der Vorbereitung der Fragen muss also sehr kondensiert und sich ganz auf das Endscheidende konzentriert werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass mit den Fragen wirklich möglichst ein Erkenntnisgewinn oder eine Feststellung erreicht wird; rhetorische Fragen, die vornehmlich Handlungen bewerten (Ihre Frage 5), verbieten sich daher in aller Regel. Die Kundgabe von meinen Bewertungen und die Deutung von Zusammenhängen gebe ich dann in Gremien und Pressekonferenz.

Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zur Antwort vom 12.2.07 betr. Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer ist eine NACHFRAGE erforderlich.

Es geht hier nicht um eine Vereinfachung bei der Erhebung der Kirchensteuer.
Es geht hier darum, dass das vernünftige System der Abgeltungssteuer nicht durch die Ankoppelung der Kirchensteuer beschädigt werden darf!

Dazu gibt es - nicht nur von mir - Fragen in Abgeordnetenwatch an Herrn Eduard Oswald(Vorsitzender des Finanzausschusses)
und Herrn Sebastian Edathy(Vorsitzender des Innenauschusses).

Insbesondere verweise ich auf die Frage an Herrn Edathy vom 12.2.07. Wird der Referentenentwurf als Gesetz beschlossen,
steht diesem "die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben".

Wollen die Grünen sich darauf verlassen, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
05.01.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Fast zwei Jahre ist es her,daß Sie mir eine ergänzende Frage zur Abzugsbeendigung der Kirchensteuer bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gestellt hatten. Diese ist wie ein Duzend anderer Fragen irgendwie im Gestrüpp der Informationssysteme im Bundestag verloren gegangen und deshalb von mir nicht beantwortet worden.
Sie gehören zu den Fragesteller, die ohne Reaktion geblieben sind. Ich Sie deshalb auch nur um Nachsicht bitten.
Abgeordnentenwatch hat mir die Fragen auf meine Bitte hin noch mal zugemailt.

Inzwischen gilt die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge.
Ich weiß nicht, ob Sie die Zusatzfrage anderweitig klären konnten.
Die Einzelheiten der praktischen Umsetzung der Erhebung der Abgeltungsteuer kenne ich nicht Ich bin auch weder Fachabgeordneter zu Steuerfragen, noch zu Problemen der Abläufe bei den Banken. Ich kann Ihre Frage daher endgültig nicht beantworten.

Wie ich Frau Großmann auf deren entsprechende Frage schon geschrieben habe, gehe aber davon aus, daß die Kirchensteuer von dem Tag an nicht mehr erhoben wird, an dem der Kirchenaustritt wirksam erklärt wurde und daß die Banken sicherstellen müssen, daß dies auch praktiziert wird. Ob dies auch technisch möglich ist, kann ich allerdings abschließend nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele

Mich würde bezüglich des Falles Kurnaz eine Frage, die bis dato innerhalb diverser Medienberichte nur spärlich behandelt wurde, besonders interessieren:

Wie kommt es, dass deutsche Beamte bzw. deutsche militärische Bedienstete überhaupt das Gefangenenlager in Guantanamo betreten haben?

Wo ist die rechtliche Grundlage für deutsche Staatsbedienstete in einem rechtsfreien Raum, in dem bekannterweise gefoltert wird, Verhöre durchzuführen? Es hat sich ja mitnichten um eine konsularische Betreuung von Herrn Kurnaz gehandelt.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
19.02.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Drei deutsche Mitarbeiter von deutschen Geheimdiensten haben das Lager in Guantanamo auf Kuba betreten können, weil die US-Militärs dies gestattet haben. Das Lager wird von US-Militärs betrieben. Es handelte sich ausdrücklich nicht um eine konsularische Betreuung. Versuch der deutschen Botschaft im Washington, zu Herrn Kurnaz in Guantanamo Kontakt aufzunehmen und ihn konsularisch zu betreuen, wurden von der US-Administration abgelehnt mit dem Hinweis, da Herr Kurnaz kein deutscher Staatsbürgerschaft ist, seien die Konsularabkommen nicht anwendbar. Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Befragung von Kurnaz in Guantanamo durch deutsche Beamte gab es nicht. Sie ist auch nicht notwendig. Die Aufgaben der Geheheimdienste werden durch die einschlägigen Gesetze geregelt. (BfV-Gesetz und BND-Gesetz). Sie bilden die gesetzliche Grundlage für das Sammeln von Informationen auch durch Befragungen im Ausland.

Allerdings ist Ihre Frage durchaus berechtigt, weil die Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, einer Befragung im "rechtsfreien Raum" Guantanamo und der Nutzung von Erkenntnissen, die durch Folter erlangt sind, entgegenstehen könnten. Ob die Grenzen, staatliche Gewalt nach Artikel 1 des Grundgesetzes einhalten muß, überschritten wurden, soll der Untersuchungsausschuß klären.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Ihre Frage an Hans-Christian Ströbele
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