Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
weitere Profile
(...) Zur Entschädigung der Contergan-Geschädigten habe ich mich immer wieder geäußert, obwohl ich fachlich in der Bundestagsfraktion nicht zuständig bin. Ich bin der Auffassung, daß die bisherigen Zahlungen überhaupt nicht ausreichen, um den Geschädigten wenigstens die materiellen Hilfen zu geben, damit sie mit den schrecklichen Folgen der Einnahme dieses Medikaments halbswegs leben und zurechtkommen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
19.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

angesichts des Wandels der Berufswelt in der Informationsgesellschaft wird es meiner Einschätzung nach zum einen tendenziell weniger Arbeitsplätze geben und zum anderen überwiegend solche Arbeitsplätze, die eine hohe Qualifikation, Medienkompetenz und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen erfordern. Welche Antwort haben Sie perönlich zu der Frage, was mit weniger begabten Menschen in der Zukunft geschehen soll. Oft wird von besserer Bildung gesprochen (auch von der Linksfraktion im Deutschen Bundestag), doch gibt es nicht auch eine hohe Zahl von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (z. B unterdurchschnittlicher Intelligenzquotient….) nicht in der Lage sind, sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen um in der Zukunft am Arbeitsmarkt bestehen zu können? Wird diese Problematik verschwiegen?

Mit freundlichen Grüßen,
C.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
28.12.2006
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Es wird immer auch genug Arbeitsplätze geben, die durch weniger gut Ausgebildete ausgefüllt werden können. Das Problem scheint mir nur zu sein, welchen Lohn sie dafür erhalten und wie sie von diesem Lohn leben können.
Außerdem mögen zwar die Anlagen bei den Menschen unterschiedlich sein, aber Fort- und Weiterbildung macht immer Sinn, nur muß individuell berücksichtigt werden jeweils für welche Bereiche.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Sicherheit
01.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

dem Bundesinnenminister gelüstet es nach einer Zugriffsmöglichkeit durch die Strafverfolgungsbehörden und, so nehme ich es an, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf private Computer über den Internetanschluß.

Meine Frage dazu ist nicht, wie Sie dazu stehen :-), sondern: Wissen Sie, wie der Bundesinnenminister die Immunität von Abgeordneten und die besonderen Schutzrechte von Rechtsanwälten, Ärzten, Journalisten und Juristen schützen will? Werden doch bei den gebräuchlichen Internetverbindungen die IP-Adressen dynamisch verteilt. Sollen all diese Personenkreise eine statische IP-Adresse erhalten? Das wäre ein Fest für alle Hacker.
Wie soll nach Meinung des Herrn Schäuble sichergestellt werden, daß sich kriminelle Energie nicht dieselbe Technik wie die der entsprechenden Behörden und Ämter zueigen macht, während der Bürger keine Abwehrmaßnahmen dagegen einsetzen dürfen wird?

Vielleicht können Sie die Frage an ihn weiterreichen :-).

Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007 wünscht Ihnen und Ihrer Familie

Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
02.01.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Da der Entwurf eines Gesetzes des Innenministers für das heimlich Eindringen in private Computer noch nicht vorliegt, kann ich Ihnen auch nicht beantworten, wie die Details des Gesetzes aussehen sollen. Ich weiß nicht einmal, ob der Gesetzentwurf zu den von Ihnen angesprochenen Problemen überhaupt eine Regelung enthalten wird und ob sich das Ministerium dazu überhaupt schon Gedanken gemacht hat.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ihre Antwort vom 31.12.2006 auf die Frage von Ulrike Matzik vom 09.12.2006 zum Thema "Innere Sicherheit" gibt Anlass zur Freude und Hoffnung. Denn solche klaren Worte gegen den Abbau von Bürgerrechten, die Aushöhlung von Menschenrechten und den Ausbau des Überwachungsstaates Deutschland hört man von Politikern und den Medien viel zu selten.

Ich stimme Ihren Aussagen voll und ganz zu. Seit geraumer Zeit beobachte ich mit großer Sorge, daß prominente Politiker, angeführt von verschiedenen Innenministern, lautstark noch mehr Überwachung fordern. Leider gehöre ich in meiner Generation (Jg. 77) zu einer Minderheit, die fassungslos erkennt, daß demokratische Politiker bereit sind, die Freiheit, die sie vorgeben zu verteidigen, auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung unter Beschwörung des Bedrohungsraumes Deutschland zu opfen.

Wo und wie kann ich wirksam und spürbar dabei helfen, den anhaltenden Trend zu stoppen? Was kann man tun gegen Vorratsdatenspeicherung, allgegenwärtige Videoüberwachung und verdachtsunabhängige Überwachung von Telekommunikation und Wohnung? Warum sind die Medien stumm bei diesen Themen? Warum wird in Bild und Express vermutlich niemals die Schlagzeile "Jetzt werden wir alle wie Straftäter behandelt!" erscheinen (zum Thema "Fingerabdrücke in Reisepass und Personalausweis")?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
02.01.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Der anhaltende Trend könnte durch eine breite Boykott-Bewegung der Bevölkerung wie in den achziger Jahren die Antivolkszählungsbewegung gestoppt werden. Leider ist eine solche derzeit nicht in Sicht. Aber jeder öffentliche Protest könnte auch schon helfen.
Eine Antwort auf die Frage, warum die Medien stumm sind, müssen sie dort erfragen. Übrigens gibt es durchaus kritische Artikel in seriösen Zeitungen, nur wohl in den genannten nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Schulen
09.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zu Ihrem Auftreten in abgeordnetenwatch.de zunächst mal meine Anerkennung, da können sich andere gewählte Volksvertreter gern eine Scheibe abschneiden.

Meine Frage bezieht sich wahrscheinlich auf ein etwas diffiziles Thema.

Als Helmut Kohl nachweisbar die Verfassung gebrochen hatte (Parteispendenskandal, schwarze Kassen), hat jemand Strafantrag gegen Ihn gestellt. Begründung: Meineid, weil er bei seiner Vereidigung geschworen hatte, die Verfassung und die Gesetze der BRD zu achten.

Soweit ich das Thema verfolgen konnte - irgendwann hat sich dann keines der Medien mehr dafür interessiert -, hat der zuständige Richter die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt: Begründung: Ein Eid solcher Art könne strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn sich der Inhalt auf die Vergangenheit bezöge. Für Versprechen künftiger Verhaltensweisen sei ein Eid gar nicht geeignet.

Meine Anscht zu dieser Ablehnungsbegründung des Richters war geteilt: Man kann das so sehen, man hätte aber auch anders entscheiden können.

Aber was hat das Gericht mit seiner Entscheidung bewirkt ? Gar nichts.

Minister(innen)und Kanzler(innen) schwören fröhlich den Eid auf die Verfassung, in der Bundeswehr wird feierlich der große Zapfenstreich gefeiert: aber wenn sich alle an ihre Versprechen in keinster Weise halten - macht gar nichts, Begründung siehe oben.

Kann man diesen Hokuspokus denn nicht ein für alle Mal abschaffen?

MfG
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
15.01.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

man kann den von Ihnen "Hokuspokus" genannten ritualisierten Teil sicherlich abschaffen - wenn man dafür eine Mehrheit bekommt.

Gesellschaftliche Rituale, z.B. die große Feier bei einer Hochzeit, das kollektive Trauern nach einem Todesfall beruhen auf Traditionen vorbürokratischer Art. Das gemeinsame Feiern bei einer Hochzeit oder die Einweihungsfeier eines Hauses bringen der ganzen Gemeinschaft auch den damit verbundenen Rechtsakt ins Bewusstsein und es prägt sich der Gemeinschaft dauerhaft ein. Das so erzeugte kollektive Bewusstsein von dem Sachverhalt erweist sich sogar dann noch als ganz sinnvoll, wenn die Rechtsakte in schriftlicher Form fixiert werden und die Feier eigentlich nur noch dem Vergnügen dient. Denn Unterlagen, Heiratsurkunden oder Grundbücher können vernichtet werden und plötzlich ist man auf das gesellschaftliche Gedächtnis wieder angewiesen.

In diesem Sinne kann man Ihre Frage doch auch umgekehrt stellen: Statt aus der Tatsache, dass Herr Kohl sich an seinen Eid nicht hält, die Konsequenz ableiten zu wollen, von vornherein auf den Eid (im Sinne von Versprechen) zu verzichten, könnte man umgekehrt argumentieren, dass es doch gut ist, dass sich das kollektive Gedächtnis daran erinnert (Sie selbst sind das beste Beispiel) und von daher die Taten dann an dem Versprechen gemessen werden können.

Dass juristisch nicht das gebrochene Versprechen, sondern nur die nachgewiesenen Taten bestraft werden können, macht die angesprochene politisch-gesellschaftliche Funktion nicht gleich völlig sinnlos. Ich gebe Ihnen aber durchaus recht, wenn Sie daran erinnern, dass leider allzu oft zwischen großer Inszenierung und dann tatsächlich geübter Praxis große Gegensätze bestehen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Stroebele,
ich wuensche Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2007 und wende mich an Sie, weil Sie aus einem Wahlkreis Berlins kommen und dem Ausschuss "Recht" beisitzen. Ich finde es gut, richtig und unabdingbar, dass es das Grundgesetz der Bundesrepublik gibt, die Laender ihre Landesverfassungen haben, sich dazu bekennen und im Sinne unserer FDGO gerichtlich werten und anwenden. Ich habe aber im Zuge meines Studiums erkennen muessen, dass unter anderem das Land Berlin einen Verfassungsgerichtshof einrichtete, der bei Verfassungsbeschwerden durch den Einzelnen angerufen werden kann. Andere Bundeslaender, zum Beispiel Baden-Wuerttemberg, haben zwar auch ein Landesverfassungsgericht, aber nicht die Moeglichkeit, dass dieses durch einen Einzelnen angerufen werden kann. Als Folge daraus, kann ein Betroffener im Bundesland Berlin, der seine Grundrechte durch eine Massnahme nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel die Strafprozessordnung, als ungerecht beeintraechtigt sieht, dieses entweder im Verfahrensgang beim Bundesverfassungsgericht, oder aber beim Verfassungsgericht des Landes Berlin einklagen. Als Beispiel hierfuer fuehre ich das sogenannte "Honecker-Urteil" des Berliner Verfassungsgerichtes unter Aktenzeichen NJW 1993, 515 an. Letzteres fuehrt dazu, dass ein Bundesland die Rechtmaessigkeit eines Bundesgesetzes auslegt. In der Konsequenz heisst das, dass jedes Bundesland ein Bundesgesetz und deren Rechtmaessigkeit anders auslegen kann und das fuehrt dazu, dass die Buerger je nach Bundesland anders behandelt werden, wenn ihnen ein Grundrecht nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel der Strafprozessordnung, eingeschraenkt wird. Das ist aber ein durchaus ersichtlicher Verstoss gegen Artikel 3 (1) GG, der Gleichheit vor dem Gesetz. Waere es daher hier nicht im Sinne des Buergers, wenn man Bundesgesetze und deren Verfassungsmaessigkeit nur von Bundesgerichten entscheiden laesst? Wie sehen der Ausschuss ´Recht´ und Sie dieses Thema?

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