Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
weitere Profile
(...) Ich stelle mir solche Fragen auch zuweilen, wenn mir "Experten" vorgestellt werde. Aber jeder kann sich "Terrorismusexperte", "Geheimdienstexperte" oder Islamexperte" nennen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hans-Christian Ströbele
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Stroebele,
ich wuensche Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2007 und wende mich an Sie, weil Sie aus einem Wahlkreis Berlins kommen und dem Ausschuss "Recht" beisitzen. Ich finde es gut, richtig und unabdingbar, dass es das Grundgesetz der Bundesrepublik gibt, die Laender ihre Landesverfassungen haben, sich dazu bekennen und im Sinne unserer FDGO gerichtlich werten und anwenden. Ich habe aber im Zuge meines Studiums erkennen muessen, dass unter anderem das Land Berlin einen Verfassungsgerichtshof einrichtete, der bei Verfassungsbeschwerden durch den Einzelnen angerufen werden kann. Andere Bundeslaender, zum Beispiel Baden-Wuerttemberg, haben zwar auch ein Landesverfassungsgericht, aber nicht die Moeglichkeit, dass dieses durch einen Einzelnen angerufen werden kann. Als Folge daraus, kann ein Betroffener im Bundesland Berlin, der seine Grundrechte durch eine Massnahme nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel die Strafprozessordnung, als ungerecht beeintraechtigt sieht, dieses entweder im Verfahrensgang beim Bundesverfassungsgericht, oder aber beim Verfassungsgericht des Landes Berlin einklagen. Als Beispiel hierfuer fuehre ich das sogenannte "Honecker-Urteil" des Berliner Verfassungsgerichtes unter Aktenzeichen NJW 1993, 515 an. Letzteres fuehrt dazu, dass ein Bundesland die Rechtmaessigkeit eines Bundesgesetzes auslegt. In der Konsequenz heisst das, dass jedes Bundesland ein Bundesgesetz und deren Rechtmaessigkeit anders auslegen kann und das fuehrt dazu, dass die Buerger je nach Bundesland anders behandelt werden, wenn ihnen ein Grundrecht nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel der Strafprozessordnung, eingeschraenkt wird. Das ist aber ein durchaus ersichtlicher Verstoss gegen Artikel 3 (1) GG, der Gleichheit vor dem Gesetz. Waere es daher hier nicht im Sinne des Buergers, wenn man Bundesgesetze und deren Verfassungsmaessigkeit nur von Bundesgerichten entscheiden laesst? Wie sehen der Ausschuss ´Recht´ und Sie dieses Thema?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 4 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2007
Von:

Untersuchungsausschuss

Sehr geehrter Herr Ströbele,

es ist zu befürchten, dass Außenminister Steinmeier auch im Untersuchungsausschuss bei seiner Linie "in der damaligen Situation gerechtfertigt" bleibt.
Werden Sie sich im Untersuchungsausschuss damit zufrieden geben oder werden Sie fragen:

1. Warum hat sich erst Bundeskanzlerin Merkel bald nach ihrem Amtsantritt des Falles Kurnaz angenommen und die Entlassung nach Deutschland erreicht?
2. Welche Gründe hatte die Regierung Schröder, auch nach Mitte 2002 und in den Jahren 2003 bis 2005 untätig zu bleiben bzw. auf ein "offizielles" Angebot der US-Regierung zu warten, statt die "inoffiziellen" Kanäle auf Arbeitsebene zu nutzen?
3. Wie verhält sich dieses Abwarten zur Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten in anderen Fällen, ebenfalls auf "Arbeitsebene" (Informationen des zwielichtigen Agenten "Curveball" und der BND-Mitarbeiter im Irak)?
4. Welche "Spitzenbeamte" aus Staatskanzlei, Außenministerium und Innenministerium waren an dem Versuch beteiligt, sich in den Besitz des türkischen Passes von Kurnaz zu bringen, um daraus den Aufenthaltsvermerk "physikalisch" zu entfernen? Wer war für die Entscheidung verantwortlich, Kurnaz das Aufenthaltsrecht mit der Begründung "Abwesenheit von über einem halben Jahr" zu entziehen?
5. In welchem Verhältnis steht das Verhalten der Schröder-Regierung im Fall Kurnaz zu den massenhaft erteilten Einreisevisa durch die deutsche Botschaft in Kiew und andere Botschaften? Ist das Außenministerium jemals der Frage nachgegangen, inwieweit die Eingereisten wieder ausgereist sind?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre freundliche Zuarbeit. Ich nehme dies als Aufforderung, in die von Ihnen genannten Komplexe möglichst viel Licht zu bringen. Allerdings ist rein technisch das Fragerecht im Untersuchungsausschuss nach der Größe der Fraktionen geregelt; nach x Fragen der anderen Parteien dürfen die Grünen irgendwann auch mal 2 Fragen stellen, dann geht es weiter mit Befragungen durch andere Ausschussmitglieder.
Bei der Vorbereitung der Fragen muss also sehr kondensiert und sich ganz auf das Endscheidende konzentriert werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass mit den Fragen wirklich möglichst ein Erkenntnisgewinn oder eine Feststellung erreicht wird; rhetorische Fragen, die vornehmlich Handlungen bewerten (Ihre Frage 5), verbieten sich daher in aller Regel. Die Kundgabe von meinen Bewertungen und die Deutung von Zusammenhängen gebe ich dann in Gremien und Pressekonferenz.

Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zur Antwort vom 12.2.07 betr. Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer ist eine NACHFRAGE erforderlich.

Es geht hier nicht um eine Vereinfachung bei der Erhebung der Kirchensteuer.
Es geht hier darum, dass das vernünftige System der Abgeltungssteuer nicht durch die Ankoppelung der Kirchensteuer beschädigt werden darf!

Dazu gibt es - nicht nur von mir - Fragen in Abgeordnetenwatch an Herrn Eduard Oswald(Vorsitzender des Finanzausschusses)
und Herrn Sebastian Edathy(Vorsitzender des Innenauschusses).

Insbesondere verweise ich auf die Frage an Herrn Edathy vom 12.2.07. Wird der Referentenentwurf als Gesetz beschlossen,
steht diesem "die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben".

Wollen die Grünen sich darauf verlassen, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
05.01.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Fast zwei Jahre ist es her,daß Sie mir eine ergänzende Frage zur Abzugsbeendigung der Kirchensteuer bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gestellt hatten. Diese ist wie ein Duzend anderer Fragen irgendwie im Gestrüpp der Informationssysteme im Bundestag verloren gegangen und deshalb von mir nicht beantwortet worden.
Sie gehören zu den Fragesteller, die ohne Reaktion geblieben sind. Ich Sie deshalb auch nur um Nachsicht bitten.
Abgeordnentenwatch hat mir die Fragen auf meine Bitte hin noch mal zugemailt.

Inzwischen gilt die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge.
Ich weiß nicht, ob Sie die Zusatzfrage anderweitig klären konnten.
Die Einzelheiten der praktischen Umsetzung der Erhebung der Abgeltungsteuer kenne ich nicht Ich bin auch weder Fachabgeordneter zu Steuerfragen, noch zu Problemen der Abläufe bei den Banken. Ich kann Ihre Frage daher endgültig nicht beantworten.

Wie ich Frau Großmann auf deren entsprechende Frage schon geschrieben habe, gehe aber davon aus, daß die Kirchensteuer von dem Tag an nicht mehr erhoben wird, an dem der Kirchenaustritt wirksam erklärt wurde und daß die Banken sicherstellen müssen, daß dies auch praktiziert wird. Ob dies auch technisch möglich ist, kann ich allerdings abschließend nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.03.2007
Von:

Hallo Herr Ströbele,leider fand ich auf der Themenauswahl nicht das Stichwort "Untersuchungsausschuss"

Gerade dazu hätte ich an Sie einige Fragen:
Glauben Sie nicht,dass Sie sich jetzt verrennen in eine Sache,die dem "Normaldeutschen"(was immer das ist...)völlig unverständlich ist?

1)Dieser Untersuchungsausschuss bindet "manpower" in einem Ausmaß,das einer wichtigeren Sache angemessen wäre.
2)So traurig das persönliche Leiden des Herrn Kurnaz war,muss man doch feststellen,dass sein Verhalten 2001/2002 die damalige Regierung zur Vorsicht mahnte.
3)Sie waren ja schon immer als "Wadelbeisser"gegen Fischer bekannt.

Der jetzige Außenminister Steinmeier macht seine Sache wirklich gut...
Wie können Sie eine so undurchsichtige Person wie Kurnaz höher sttellen als einen allseits anerkannten,fähigen,kompetenten Außenminister Steinmeier???

Mein Fazit:Junge,nimm dich nicht so wichtig!
Du schadest mit Deiner Wichtigtuerei nur den Grünen..(war bisher auch Wähler!!)
Bisher!!!!
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
03.04.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr Bellon.

Der 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages hat nicht nur die Aufgabe, den Fall Kurnaz aufzuklären und Konsequenzen zu empfehlen, sondern es geht um insgesamt sechs Komplexe. Dazu gehört zum Beispiel das Geschehen während des Krieges der US-Streitkräfte gegen den Irak, als im Frühjahr 2003 zwei deutsche Geheimdienstmitarbeiter in Bagdad waren und Informationen geliefert haben, die z. T. auch an das US-Hauptquartier am Golf weitergegeben wurden. Einen Bericht dazu können, Sie auf meiner homepage nachlesen.
Der Fall Kurnaz ist also nur ein Untersuchungsgegenstand unter mehreren, der zweite mit dem sich der U-Ausschuß befaßt. Es geht nicht darum, ob der derzeitige Sache als Außenminister gut macht oder nicht oder ob jemand höher oder niedriger zu stellen ist, sondern der Auftrag des Bundestages an die Abgeordneten lautet, das Geschehen aufzuklären und die Verantwortlichen festzustellen. Diese Aufgabe versuchen wir zu erfüllen.
Wesentlich ist die Klärung der Frage, hat das Verhalten deutscher Stellen dazu beigetragen, daß Herr Kurnaz mehr als viereinhab Jahre in rechtsstaats- und völkerrechtswidrig von US-Militär in Guatanamo gefangengehalten, mißhandelt und gefoltert wurde.

Mit freundlichm Gruß
Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe lange Zeit über die von den damals Verantwortlichen vorgetragenen Begründungen nachgedacht, warum nicht alles Menschenmögliche getan wurde, Murat Kurnaz aus US-amerikanischer Internierung zu befreien. Hauptargument ist wohl: Er stellte nach damaliger Aktenlage womöglich ein vages Sicherheitsrisiko für die deutsche Bevölkerung dar. In der Folge dieses Arguments dreht sich die Diskussion der Causa heute hauptsächlich um die Frage, ob diese Einschätzung damals korrekt war, und wer sie überhaupt vornahm.

Meiner Meinung nach lenkt diese Debatte allerdings von der Kernfrage ab. Diese müsste lauten: Wer entschied, dass die im Raume stehenden Vorwürfe, ob wahr oder nicht, hinreichten, einen Menschen, ob deutsch oder nicht, in der "Hölle von Guantanamo" (Neskovic) schmoren zu lassen? Hätte es nicht ausgereicht, ihn nach Deutschland zu holen und hier zu beobachten oder meinetwegen ohne Folter einzubuchten? Wer entschied: Für die Menschenrechte von so einem setzen wir uns höchstens mit angezogener Handbremse ein? Und überhaupt: Ist der deutsche Staat nicht generell geneigt, Feinde und Freunde aus menschenrechtswidrigen Umständen zu befreien? Sonst könnte man konsequenterweise alle verdächtigen Gestalten von anderen festhalten und ausquetschen lassen.

Doch ich schweife ab. Frage: Ist dieser Aspekt bei den internen Besprechungen des Untersuchungsausschusspersonals überhaupt noch ein Thema? Oder haben es die Befragten geschickt verstanden, die Diskussion auf die Frage zu verlagern, ob Kurnaz zwielichtig sei und wer dies wann behauptet habe? Ich denke nicht, dass ich der Einzige bin, den das interessiert.

Mit freundlichen Grüßen,

, München
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
05.04.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Die von Ihnen gestellten Fragen beschäftigen auch uns nicht nur im Untersuchungsausschuß. Der deutsche Staat ist wohl nicht geneigt, alle Freunde und Feinde aus Guantanamo zu befreien. Die Aufnahme von sog. Gefährdern also solcher Personen, die nach Auffassung deutscher Sicherheitsbehörden ein Sicherheitsrisiko bilden, in Deutschland ist nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil wurden die rechtlichen Möglichkeiten erweitert, diesen die Einreise zu verweigern oder solche sogar auszuweisen auch in Länder, in denen sie verfolgt werden. Deshalb ist es schon von Bedeutung zu klären, ob von Herrn Kurnaz ein Sicherheitsrisiko ausging.
Ich gebe Ihnen insoweit recht, als daß alles hätte getan werden müssen, um Herrn Kurnaz, der in Deutschland zu Hause ist und hier seine Heimat hat, aus Guatanamo frei zu bekommen, auch durch die Bereitschaft, ihn in Deutschland aufzunehmen. Dies auch dann, wenn ein Sicherheitsrisiko angenommen wurde.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Hans-Christian Ströbele
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.