Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Daraufhin hat dieser zwar die besondere Härte Ihrer Situaion anerkannt, doch - unter Verweis auf einen entsprechenden Gerichtsentscheid des Verwaltunsgerichts Berlin - ausgeführt, diese Härte sei unvermeidbar hinzunehmen. Der Kreis der Berechtigten für eine Vignette müsse gemäß deren melderechtlichen Wohnsitz notwendig abgegrenzt bleiben, um den Zweck der Parkraumbewirtschaftung zu erreichen und dürfe wegen der Gleichbehandlung nicht durch Ausnahmen aufgeweicht werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
04.02.2008
Von:

hi herr Ströbele,

vorab vielen dank für ihre antwort zu dem thema krieg im irak usw.
leider kann ich mich mit ihrer antwort nicht zufrieden geben.

gut selbst wenn die wahren hintergründe zu dem zeitpunkt ihnen bzw. der regierung nicht bekannt waren dann sind sie ihnen spätestens heute bekannt!!!

und darum muß ich nochmal die frage stellen warum sind hunderte von söhnen/töchtern heute immernoch in einem illegalen kriegsgebiet? warum beschützen diese opiumfelder in afganistan???

sie schreiben das es an einigen versionen zweifel gibt.
warum wird die offizielle version nicht in frage gestellt. ich beschreibe sie einmal kurz u grob,
19 arabische menschen + bin laden sollen aus einer hölle in den tiefen afganistans die sicherheitsbrücken an flughäfen ausgetrickst haben dann mit teppichmessern 5 flugzeuge entführt, die nachweislich nicht mal ein kleinflugzeug fliegen konnten/dürften. dann haben sie die komplette luftverteidigung der usa ausgetrickst, haben flügmanöver geflogen die am rande des möglichen sind, haben das best verteidigste gebäude(pentagon) der welt ausgetrickst, sind min. 1 stunde unbehelligt durch die lüfte geflogen und sind dann präziese in die bekannten gebäude reingeflogen. alles ist zu staub zerbröselt, nein nicht alles, ein ausweis von einem mutmasslichen terroristen ist vor dem einschlag aus dem flugzeug gefallen hat in der luft pirouetten gedreht bis alles zusammengefallen ist u ist dann sellenruhig zur erde geflatter damit ein beamter diesen findet!!!!

herr ströbele, mal im ernst da glauben sie doch nicht wirklich dran??? AUFWACHEN!!!!

warum wird zu diesem thema, welches weltumgreifend ist, kein ernster dialog mit den usa geführt? warum werden seitens der bundesreg. die gründe für diese kriege nicht erneut gepfüft wie es mit so vielen dingen geschieht?

9/11 wird dazu benutz die menschen- und freiheitsrechte akkut einzuschränken siehe usa und ganz aktuell england...und bei uns auch. stichwort datenvorratsspeicherung
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
23.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Recht gebe ich Ihnen ja darin, daß es eine ganze Reihe von offenen Fragen zu dem Tatgeschehen in den USA am 11.9. 2001 noch heute gibt. Dazugehört auch, wann welche US-Behörden über die Anschlagspläne und informiert waren und warum sie nichts oder zu wenig dagegen unternommen haben. Beantworten könnte diese Fragen nur die US-Regierung. Mein Verhältnis zu dieser ist aber nicht so gut, daß diese auf meine Fragen antworten würde.

Aber nicht fraglich ist für mich, daß diese Anschläge in New York und Washington von Leute aus dem Netzwerk Al Quaida geplant und ausgeführt wurden. Dafür sprechen neben vielen Sachbeweisen auch die Angaben der Verantwortlichen selbst. Ich meine nicht die unter Folter erpreßten Geständnisse von Gefangenen, sondern Aussagen von Bin Ladin und anderen Führungsleuten, öffenliche und solche im internen Kreis.
Ich habe mich in Diskussionen mit den Vertretern der diversen häufig sehr gegensätzlichen Verschwörungstheorien über ihre Fragen und vermeintliche Gegenbeweise unterhalten, war danach aber immer nur noch mehr überzeugt, daß deren Auffassungen nicht haltbar sind.

Um in solche Diskussionen Grund zu bringen, muß zunächst geklärt werden, von welchen Fakten auszugehen ist. Zu den Fakten gehört, daß der konkrete Ablauf der Anschläge nicht in Afghanistan, sondern in den USA erfolgte, daß keineswegs alle Todespiloten nicht in der Lage waren, auch nur ein Kleinflugzeug zu steuern und daß auch die Luftverteidigung der USA keinswegs völlig ausgetrickst war. So waren Abfangjäger der Luftverteidigung durchaus unterwegs, aber niemand ahnte angeblich, daß zwei Flugzeuge in die beiden Türme in New York fliegen würden. Es gibt ja auch immer noch die Vermutung, daß das vierte Flugzeug von der Luftverteidigung zu Boden gebracht worden ist.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

aus dem Artikel ( www.sueddeutsche.de ) in der SZ entnehme ich, daß Ausländer aus Drittstaaten mit Touristen- und Studenten-Visa keinerlei Rechte haben, im Rahmen des Schengen-Abkommens in andere EU-Mitgliedstaaten einzureisen und sogar ein Strafverfahren und Einreiseverbot erhalten - auch, wenn ihnen wie im Falle der 3 türkischen Studentinnen aus Polen eine falsche Auskunft erteilt wurde.

Die detaillierte Berichterstattung in dem SZ-Artikel läßt jedoch die Frage offen, warum sich die 3 Studentinnen vor der Bundespolizei nackt ausziehen mußten und in eine Gefängniszelle gesteckt wurden, ihnen unterschiedliche Beträge aus ihren Portemonnaies entnommen und wieso sie in Handschellen an die polnische Polizei "übergeben" wurden. Ist dies tatsächlich so in den EU-Gesetzen vorgeschrieben?
Dies erinnert mich eher an eine bestimmte Art von gewissen geheimen Polizeieinsätzen vor etwa 70 Jahren in Deutschland.

Werden Sie zu diesem bizarren Fall der Bundesregierung eine kleine Anfrage stellen oder müssen sich jetzt alle ausländischen Studentinnen aus Drittstaaten für die Bundespolizei ausziehen?

Mit Gruß
E.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
11Empfehlungen
20.03.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

Ich teile Ihre Auffassung, daß der in der SZ geschilderte Fall "bizarr" erscheint.

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, daß Studentinnen sich vor der Bundespolizei zu entkleiden haben, ihnen Handschellen angelegt und unterschiedliche Geldbeträge weggenommen werden.
Ich werde die für den Themenbereich federführenden Kollegen der Fraktion bitten, den Fall bei der Bundesregierung - ggf. per Anfrage - weiter aufzuklären.

Mit freundlichem Gruß

Christian Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

wird bald ohne Änderung des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit eingeschränkt?

Das Bundesfamilienministerium strebt in einem Indizierungsantrag ein Verbot des religionskritischen Kinderbuches

"Wo bitte geht`s zu Gott? fragt das kleine Ferkel"

aus dem Alibri-Verlag an. Konkret geht es um den unhaltbaren (!) Vorwurf des Antisemitismus.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ferkelbuch.de. Dort gibt es auch eine Unterstützerliste, in die sich schon mehr als 3000 Leute eingetragen haben.

Was steckt wirklich dahinter?

Martin Luther hatte öffentlich zum Mord an Juden und Bauern aufgerufen. In fast allen Schulbüchern wird dieser Hassprediger (Leitfigur der Ev. Kirche!) durch Nichterwähnung seiner Hetzschriften verherrlicht.
Auch unter Berücksichtigung des damaligen Zeitgeistes dürfen die unerträglichen charakterlichen Mängel des
Schreibtischtäters Luther (wurde von Hitler gelobt) nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Warum gab es keinen Indizierungsantrag gegen die geschichtsverfälschenden Schulbücher?

Auch in den meisten Kindergärten werden die Schattenseiten des Christentums verschwiegen.
Kinder dürfen nicht dazu erzogen werden, einseitige Informationen unkritisch zu übernehmen.
Ohne die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen werden Menschen anfällig für Hetzparolen extremistischer Parteien. Obwohl dies allgemein bekannt ist, gab es bisher aus dem Bundesfamilienministerium kein Interesse an diesem Problem.

Offensichtlich geht es jetzt nicht um das Wohl der Kinder sondern um das Wohl der christlichen Kirchen. Im Interesse der Kirchen nimmt das Bundesfamilienministerium in Kauf, daß die Meinungsfreiheit teilweise abgeschafft und gegen das Grundgesetz verstoßen wird.

Bei der Verteidigung der Grundrechte darf es keine Ausnahmen geben. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß sich der Bundestag mit dem Verhalten des Bundesfamilienministeriums beschäftigt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
4Empfehlungen
23.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Das von Ihnen angesprochene Kinderbuch kenne ich nicht. Ich komme leider auch wenig zum Bücherlesen. Deshalb kann ich den Inhalt nicht beurteilen.
Jedenfalls bin ich dafür, bei Indizierung von Büchern dreimal hinzusehen, weil damit ja immer auch die Meinungsäußerungsfreiheit betroffen ist..
Für begründete Kritik an den christlichen Kirchen und ihrer unaufgearbeiteten Geschichte sowie dem Hinterfragen ihrer Glaubensätze bin ich stets zu haben, wie Sie meinen zahlreichen Stellungnahmen zum Vergleich mit dem on: abgeordnetenwaIslam in abgeordnetenwatch auch entnehmen können.
Das Stück der Kabaretttruppe "Drei Tornados" zur Weihnachtsgeschichte und zur unbefleckten Empfängnis Marias habe ich seinerzeit als Strafverteidiger über drei Instanzen vor Strafgerichten erfolgreich verteidigt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

bitte gestatten Sie mir wegen der großen Bedeutung des Falls Görgülü eine Zusatzfrage: In Ihren Antworten haben Sie mehrfach die richterliche Unabhängigkeit hervorgehoben. Diese ist jedoch nach Art. 97 Abs. 1 GG untrennbar an die Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gebunden.

Mit anderen Worten: Ein Richter, der Mitglied eines Spruchkörpers ist (etwa am OLG), kann zwar von seinen Kollegen bei der Beschlussfassung überstimmt werden, gerade wegen seiner Unabhängigkeit kann er jedoch nicht verpflichtet werden, einen Beschluss zu unterschreiben, den er persönlich für nicht rechtskonform hält. Im Gegenteil, gerade die Unterwerfung unter das Gesetz (die von deutschen Richtern beim Zitieren des Art. 97 GG immer wieder gerne vergessen wird) verbietet ihm, diesen Beschluss durch seine Unterschrift zu bestätigen. In ähnlichem Zusammenhang hat auch der Herr Bundespräsident seine Unterschrift unter Gesetze verweigert, die er für nicht verfassungskonform hielt.

Im Umkehrschluss: Jeder Richter, der durch seine Unterschrift dazu beiträgt, einen Beschluss in Rechtskraft erwachsen zu lassen, bestätigt mit dieser Unterschrift, dass er den Beschluss vollinhaltlich mitträgt und ggf. verantwortet. Durch die Ausfertigung des Beschlusses werden Inhalt und Ergebnis der richterlichen Beratung unerheblich. Soweit es um die Frage der Rechtsbeugung geht, ist lediglich das "Endprodukt", nämlich der Wortlaut des Beschlusses maßgeblich. Im Fall Görgülü entsteht der Eindruck, dass das Beratungsgeheimnis lediglich als Vorwand für die Diskulpierung der Richter missbraucht werden soll.

Wie sehen Sie als Jurist im Spannungsfeld der beiden Halbsätze des Art. 97 Abs. 1 GG die daraus erwachsenden Konsequenzen für den Tatbestand der Rechtsbeugung? Mein Bestreben ist nicht die Abänderung von Gesetzen, sondern ihre Anwendung in der vom Gesetzgeber gewollten und präzise formulierten Weise. Dies betrifft ausdrücklich auch den § 339 StGB.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
5Empfehlungen
08.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Es mag ja sein, daß Richter, die in der Beratung gegen die Entscheidung des Senats gestimmt hatten, ihre Unterschrift verweigern oder sich in anderer Weise dagegen hätten stellen sollen. Aber daraus, daß sie dies nicht getan haben, ist ein strafbarer Vorwurf, etwa der einer Beteiligung an einer Rechtsbeugung nicht herzuleiten.

Sie verkennen im übrigen den Unterschied einer Unterschrift von Richtern unter einem Urteil oder einer anderen Sachentscheidung des Gerichts und der des Bundespräsidenten unter einem Gesetz.
Der Bundespräsident schafft mit seiner Unterschrift eine notwendige Voraussetzung für das Inkrafttreten eines Gesetzes und übernimmet damit auch eine Verantwortung dafür, daß das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Unterschrift des Bundespräsidenten kann nicht durch eine andere ersetzt werden.

Die Richter bestätigen mit ihrer Unterschrift, daß die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht. Die Unterschrift eines Richters kann auch durch eine andere ersetzt werden, wenn er verhindert ist.

Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG darf im Rechtsstaat nicht angetastet werden. Die Richer sind andererseits an die geltenden Gesetze gebunden (ebenfalls Art. 97 Abs. I GG), aber bei deren Auslegung bleibt ein weiter Raum. Im Falle eines unauflösbaren Widerspruchs zwischen Gestz und Unanhängigkeit, etwa wenn der Richter ein Gesetz entgegen seiner Überzeugung, z. B. weil er es für verfassungswidrig hält, anwenden soll, bleibt nur, daß er keine Entscheidung trifft. Er kann dann das Bundesverfassungsgericht anrufen oder aus dem Gericht ausscheiden, aber all dies war im Fall Görgülü wohl nicht gegeben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

wenn Aleviten aus der Türkei in Deutschland Asyl beantragen und als Grund Gefahr für Leib und Leben im Heimatland angeben, wie kann es dann möglich sein, dass 83 türkische Mitbürger (überwiegend Aleviten und vermutlich hier asylsuchend) mit Türkish Airlines ins Heimatland und wieder zurückgeflogen werden? Kann nach der Rückkehr ein Recht auf Asyl noch begründet sein? Wenn ja, nach welcher Grundlage?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
17.02.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Zu konkreten Fällen kann ich nur Stellung nehmen, wenn ich sie genau kenne.

Aber grundsätzlich gilt, daß ein Recht auf Asyl in Deutschland nur und nur solange besteht, wie Asylgründe der Verfolgung im Herkunftsland vorliegen. Wenn also keine politische Verfolgung mehr zu befürchten ist, ist ein Asylgrund nicht mehr gegeben.

Es kommt aber jeweils entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an, die Außenstehende meist nicht ausreichend beurteilen können.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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