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Sehr geehrter Herr Ströbele,
die Berliner SPD hat beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes-Trageverbot für bestimmte Messer eingereicht.
Begründet wird dies dadurch, dass ein Verbot des Tragens bestimmter Messertypen anscheinend zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erforderlich ist. Einleitend wird erläutert, dass bestimmte Messertypen mit besonderer Waffeneignung nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Unter Punkt 2.1.5 bis 2.1.7 werden dann verschiedene Kriterien für die Einstufung als Waffe genannt. Unter anderem unter 2.1.7 wörtlich:" mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ".
Tatsache ist, dass durch diesen Punkt jedes Klappmesser mit sich beim Öffnen selbstständig verriegelnder Klinge erfasst wird, unabhängig von der Klingenlänge. Dadurch werden auch sämtliche Multifunktionstools (z.B. Leatherman-Tool, Schweizer Offiziersmesser mit feststellbarer Klinge) als Waffe eingestuft und deren Mitführen verboten. Derartige Werkzeuge sind allerdings in hunderttausendfacher Zahl bei Handwerkern, Outdooraktivisten u.ä. im Gebrauch.
Wie ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik vereinbar, dass das kriminelle Fehlverhalten einer geringen Minderheit dazu benutzt wird Gesetze zu erlassen, die in das Leben von grossen Teilen der Bevölkerung eingreifen?
Zumal wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Zielgruppe dieses Gesetzes, schwerkriminelle Jugendliche, diesem Gesetze kaum Beachtung schenken wird. Bereits jetzt wird in diesem Gesetzesentwurf darauf eingegangen dass dies zu befürchten ist, bzw. dass angenommen werden muss, dass dieser Personenkreis auf Gegenstände ausweichen wird die nicht durch dieses Gesetz betroffen sind.
Es ist eine Kapitulationserklärung unserer Legislative, wenn diese Gesetze erlässt, in der Hoffnung durch ein Verbot des Mitführens von Tatwerkzeugen Straftaten verhindern zu können!