Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Auch an Ihrer zweiten Überlegung ist etwas dran. Gerade in der IT-Technik ist die Entwicklung so rasant, daß neue Überwachungsstrategien sicher sehr schnell auch immer wieder zur Entwicklung virtueller Schutzräume und Schutzwälle führen wird. Auch die wird man dann bald wieder überwinden können usw. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
16.11.2007
Von:

Hallo Hr. Ströbele,

ich hab da mal eine Frage. Ich habe vor kurzem gelesen dass auch Privatpersonen vor dem BVG klagen wollen (7000 Leute).
Was kostet dies und wie kann man sich dort anschließen??
Wie sieht es denn mit einer Unterschriftenaktion aus?? bringt das was?? Ich bin ziemlich sauer und enttäuscht dass die Regierung die durchsetzen will. Es kann doch nicht sein dass wir Bürger bei so wichtigen Dingen nicht gefragt werden. Warum wird keine Volkszählung gemacht, wenn 2/3 dafür sind dann kommt es sonst eben nicht. Das ist für mich Demokratie. Aber sie und ihre Partei können ja nichts dafür. Ich finde wieso dass sie auch gegen Diätenerhöhung gestimmt haben spricht für sie. Also ich kann mir mittlerweile gut vorstelle dass ich 2009 die Grünen wähle, denn die SPD ist für mich nicht mehr tragbar und die CDU noch nie. Und dass sie gegen die Verlängerung OEF einsatzes sind kann ich nur begrüßen, aber leider zu wenig Stimmen. Ich bin froh wenn die große Koalition wieder aufgelöst wird.

MfG
D.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
14Empfehlungen
19.11.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben richtig gehört. Bisher sind es wohl 13 000 Bürgerinnen und Bürger, die für die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung die Vollmacht an die Anwälte gegeben haben. Auch ich werde dies tun.
Auch Sie können die Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne daß Ihnen dadurch Kosten enstehen und zwar selbst dann nicht, wenn die Beschwerde keinen Erfolg haben sollte, Sie also vor Gericht unterliegen. Alle Informationen und die Vollmacht dazu finden Sie unter vorratsdatenspeicherung.de/index2.php.

Ihre Auffassung zur großen Koalition und zum Wahlentschluß für Die Grünen teile ich.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Es freut mich zu hören bzw. zu lesen das es wenigstens einige Bundestagsabgeordnete gibt die nachdenken ....Mir ist aufgefallen das wenn es um Entscheidungen geht die Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD grösstenteils untereinander gegen die BRD gleich argieren woran liegt das ? Sollten Politiker immer blind ihrer Spize folgen um über die Köpfe der Bürger der BRD zu entscheiden wie es warscheinlich auch beim Eu bzw. RefomVertrag passieren wird anstatt zu entscheiden was das Volk möchte ? Sagen sie mir bitte ehrlich was soll man in solchen Situationen über diese denken ? Es erfüllt mich mit grosser Sorge was momentan in der BRD passiert bzw. noch passieren könnte und hoffe jeden tag das es mehr Menschen gibt die es einfach leid sind was passiert. Bleibt nur zu hoffen das diese nicht aus frustration wut oder enttäuschung rechtsgerichtete Parteien wählen ...

Mfg.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
19.11.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ganz sicher bin ich nicht, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Wenn es aber um das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aus den Fraktionen der großen Koalition über die Vorratsdatenspeicherung geht, dann haben Sie wohl recht. Viele Abgeordneten werden sich ohne Rücksicht auf die Bürgerproteste daran orientiert haben, was die Fraktionsspitzen vorgegeben haben. Danach ist zu erwarten, daß sie sich bei der Abstimmung über den EU-Vertrag ähnlich orientieren, zumal dieses Vertragswerk schwer zu verstehen und zu durchschauen ist.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Berliner SPD hat beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes-Trageverbot für bestimmte Messer eingereicht.
Begründet wird dies dadurch, dass ein Verbot des Tragens bestimmter Messertypen anscheinend zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erforderlich ist. Einleitend wird erläutert, dass bestimmte Messertypen mit besonderer Waffeneignung nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Unter Punkt 2.1.5 bis 2.1.7 werden dann verschiedene Kriterien für die Einstufung als Waffe genannt. Unter anderem unter 2.1.7 wörtlich:" mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ".

Tatsache ist, dass durch diesen Punkt jedes Klappmesser mit sich beim Öffnen selbstständig verriegelnder Klinge erfasst wird, unabhängig von der Klingenlänge. Dadurch werden auch sämtliche Multifunktionstools (z.B. Leatherman-Tool, Schweizer Offiziersmesser mit feststellbarer Klinge) als Waffe eingestuft und deren Mitführen verboten. Derartige Werkzeuge sind allerdings in hunderttausendfacher Zahl bei Handwerkern, Outdooraktivisten u.ä. im Gebrauch.

Wie ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik vereinbar, dass das kriminelle Fehlverhalten einer geringen Minderheit dazu benutzt wird Gesetze zu erlassen, die in das Leben von grossen Teilen der Bevölkerung eingreifen?

Zumal wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Zielgruppe dieses Gesetzes, schwerkriminelle Jugendliche, diesem Gesetze kaum Beachtung schenken wird. Bereits jetzt wird in diesem Gesetzesentwurf darauf eingegangen dass dies zu befürchten ist, bzw. dass angenommen werden muss, dass dieser Personenkreis auf Gegenstände ausweichen wird die nicht durch dieses Gesetz betroffen sind.
Es ist eine Kapitulationserklärung unserer Legislative, wenn diese Gesetze erlässt, in der Hoffnung durch ein Verbot des Mitführens von Tatwerkzeugen Straftaten verhindern zu können!
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
20.11.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Auf eine ähnliche Frage von Herrn Müller habe ich soeben geantwortet: "Auch ich habe ein Schweizer Taschenmesser. Ich nehme es auf Reisen mit - wenn ich nicht das Flugzeug nutze -, aber nutze es auch sonst im Alltag. Eine solche Nutzung von kleinen Messern will auch niemande verbieten.
Anders ist es mit Klappmessern, die als Waffe mitgeführt werden und auch
genutzt werden sollen.
Wenn Sie ein solches Messer beruflich nutzen, etwa als Elektro-Handwerker, sollen Sie dies auch weiter tun können. Nur in ein Fußballstadium sollen Sie eine solche potentielle Waffe genauso wenig mitnehmen, wie einen Vorschlaghammer oder ein Beil. Es kommt also weniger auf die Art des Werkzeuges an, als auf die erkennbare Gebrauchsabsicht.
Die Grüne Fraktion hat übrigens einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht, der die Verschärfung des Waffenrechts vorsieht.
Alle Erfahrung zeigt, daß dort, wo weniger Waffen legal zur Verfügung stehen, auch weniger Waffen zur Durchführung von Gewalttaten genutzt werden. Das gilt gerade auch für Straftaten von Jugendlichen. Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger."
Diese Antwort gilt auch für Ihre Frage.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

dem Antrag aus der Drucksache 16/6961 entnehme ich, dass sie der Gesetzesinitative der Berliner SPD in Sachen Verschärfung des Waffengesetzes nicht ganz abgeneigt sind.

Vielleicht können sie mir helfen: Ich hab da so ein kleines Taschenmesser, das hab ich immer (natürlich auch in der Öffentlichkeit) bei mir. Das brauch ich öfters mal beruflich, aber auch im Alltag ist das furchtbar praktisch. Das ist so ähnlich wie ein Schweizer Taschenmesser, aber das ist feststellbar - das kann mir also nicht einklappen und mir in die Finger schneiden. Ausserdem muss man das nicht mit dem Fingernagel aufknibbeln, sondern das geht zur Not mit einer Hand - ebenfalls echt praktisch.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ich so ein Werkzeug gar nicht mehr führen dürfte, also z.B. in der Hosentasche mitnehmen dürfte. Wenn ich so ein Messer also nicht mehr außerhalb des Hauses - also dort, wo es sinnvoll ist - gar nicht mehr mitnehmen darf, kommt es doch einem Verbot gleich. Zuhause in der Vitrine nützt es nichts, da kann ich ja eh auf Küchenschublade und Werkbank zurückgreifen.

Für mich hat das ganz einfach den Anschein, als sollen Werkzeuge zu Waffen erklärt werden und mit dem geplanten Verbot dem Bürger eine trügerische Sicherheit vorgegauckelt werden - bei gleichzeitigen Eingriff in die Rechte des Bürgers. Ist die Vorratsdatenspeicherung nicht schon schlimm genug?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
20.11.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Auch ich habe ein Schweizer Taschenmesser. Ich nehme es auf Reisen mit - wenn ich nicht das Flugzeug nutze -, aber nutze es auch sonst im Alltag. Eine solche Nutzung von kleinen Messern will auch niemande verbieten. Anders ist es mit Klappmessern, die als Waffe mitgeführt werden und auch genutzt werden sollen.
Wenn Sie ein solches Messer beruflich nutzen, etwa als Elektro-Handwerker, sollen Sie dies auch weiter tun können. Nur in ein Fußballstadion sollen Sie eine solche potentielle Waffe genauso wenig mitnehmen, wie einen Vorschlaghammer oder ein Beil. Es kommt also weniger auf die Art des Werkzeuges an, als auf die erkennbare Gebrauchsabsicht.
Die Grüne Fraktion hat übrigens einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht, der die Verschärfung des Waffenrechts vorsieht. Alle Erfahrung zeigt, daß dort, wo weniger Waffen legal zur Verfügung stehen, auch weniger Waffen zur Durchführung von Gewalttaten genutzt werden.
Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Kultur
21.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

um den 7. November herum stand das Thema betäubungsloses Schächten im Zusammenhang muslimischer Religionsausübung im Bundestag auf der Tagesordnung.
Kurzfristig wurde die Debatte zu dieser Thematik auf unbestimmte Zeit abgesetzt.
Die offizielle Bekanntgabe dieser Tatsache soll angeblich erst nach den Wahlen in Hessen erfolgen.

Der Schächtvorgang bedeutet einen klaren Verstoß gegen das in Deutschland gültige Tierschutzgesetz. Es existiert dazu ein mit klarer Mehrheit erfolgter Bundesratsbeschluss.

Haben Sie nähere Informationen wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
21.12.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

mir ist nicht bekannt, daß jenes Thema zunächst auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden haben (bzw. hierfür vorgesehen gewesen sein) soll und dort unter den von Ihnen genannten Umständen abgesetzt (bzw. letztlich nicht aufgesetzt) worden sein soll, geschweige daß irgendein Zusammenhang mit der hessischen Wahl am 27.1.2008 bestünde.
Die Tagesordnung vom 7.11.2007 war ab morgen jenes Tages endgültig öffentlich bekannt und seither im Internet abrufbar: dip21.bundestag.de

Daher weiß ich nicht recht, wie Sie sich das vorstellen, die Gestaltung jener Tagesordnung solle angeblich erst mehr als 10 Wochen später bekannt gegeben werden. Tatsächlich ist derlei nicht im mindesten geheimnisvoll, sondern recht unspektakulär.

Zu Ihrer konkreten Annahme sind mir keine weiteren Details bekannt.

Tierschutz liegt mir wie Ihnen am Herzen, z.B. www.stroebele-online.de

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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