Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Es darf nicht sein, daß etwa bei jeder Kontoeröffnung, beim Kauf eines PKW oder eines Handys verborgen im Vertragstext eine Klausel enthalten ist, die eine Einwilligung in die Datenweitergabe zum Gegenstand hat. Ich ärgere mich jedes Mal wenn ich eine solche Klausel in einem Vertrag entdecke und streiche diese meist unter Protest der Vertragspartner rigoros durch. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
21.09.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in letzter Zeit stelle ich mit großer Sorge fest, dass die Menschen in meiner Umgebung immer öfter die Furcht vor einer beschleunigten Islamisierung Europas und speziell Deutschlands, offen äußern. Ich bemerke, dass dadurch das Klima in unserer Gesellschaft, immer eisiger wird.

Meine Fragen an Sie lauten deswegen:

1. Sehen Sie auch die Tendenz der Islamisierung?

Wenn Ja:

2. Erkennen Sie diese als Gefahr für den sozialen Frieden in unserem Land an?

3. Und von welchen Organisationen wird diese, betrieben bzw. unterstützt?

4. Und was unternehmen Sie / Ihre Partei, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Wenn Nein:

1. Wie erklären Sie sich das schlechte Image des Islam weltweit?

2. Wie sehen Sie die Entwicklung des Islam in der Zukunft?

3. Ist der Islam demokratiefähig?

MfG: J.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
20Empfehlungen
22.09.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Weder eine Islamisierung, noch eine Tendenz dazu sehe ich in Deutschland. Also ein klar und eindeutiges: NEIN.

Das Image des Islam leidet natürlich unter den Berichten von Gewalttaten, die im Namen und unter Berufung auf den Islam begangen werden. Auch ist die Kultur, die mit dem Islam verbunden wird, vielen Menschen in Deutschland nicht vertraut und fremd. Und schließlich scheinen Forderungen des Islam und der damit verbundenen Kulturen mit unserer Kultur, unseren Lebensgewohnheiten und auch manchmal unseren Gesetzen nicht vereinbar zu sein.

Im Islam scheint sich eine Aufklärung noch nicht durchgesetzt haben, wie sie den christlichen Glauben nach dem Mittelalter so grundsätzlich verändert und Teile davon nach und nach liberaler und toleranter gemacht hat.

Die großen monotheistische Religionen stammen nicht aus demokratischen Gesellschaften. Kein Wunder, daß sie nicht für demokratische Gesellschaften gemacht scheinen und sich in der Geschichte nicht stets für demokratisch gestaltete Gesellschaften eingesetzt haben, um das mal zurückhaltend zu formulieren.

Auch die christliche Religion mußte mühsam und leidvoll lernen, daß die Menschen Kirche und Staat trennen wollten und daß die Kirche nicht die Gesetze bestimmen kann, nach denen die Menschen leben wollen. So war die französische Revolution auch eine häufig sehr gewaltsame Revolution gegen die Kirche und den Klerus. Seither gehört es zu den Standards demokratischer Gesellschaften, daß Kirche und Staat getrennt sein müssen.

Ebenso wie die christliche Religion sich in einigen ihrer Konfessionen als bereit zur Trennung von Kirche und Staat und als demokratiefähig gezeigt hat, ist dies beim Islam der Fall. Und wiederum wie auch Teilen des Christentums und vielen Christen noch heute die notwendige Einsicht fehlt, werden auch Teile des Islam weiterhin Probleme mit der Anerkennung der strikten Trennung von Kirche und Staat und der Demokratie haben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Gesundheit
23.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

mich beschäftigt die Frage was die Regierung zum Thema "Essstörung" unternehmen möchte. Ich habe schon was vom "Fit statt Fett" Programm gehört, kann aber níchts genaues herausfinden. Mich beschäftigen aber auch die Magersüchtigen, was soll dort unternommen werden.

Es wäre echt schön, wenn Sie mir diese Fragen genau erläutern können, da ich nicht fündig darüber geworden bin, was die Regierung dort unternehmen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
06.10.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Ob die Bundesregierung etwas zum Thema "Essströrung" zu unternehmen beabsichtigt und gegebenenfalls was, weiß ich nicht. Mir sind keinerlei Pläne der Regierung bekannt auch nicht zu Magersüchtigen. Die grüne Fraktion ist bekanntlich nicht an der Regierungskoalition beteiligt. Hinzu kommt, daß die Gesundheitspolitik auch nicht zu den Themen gehört, mit denen ich im Bundestag besonders befaßt bin. Jedenfalls kann es an diesen Umständen liegen, daß ich über Vorhaben der Regierung zu den angesprochenen Themen nicht informiert bin. Ich kann Ihnen deshalb nur raten, sich mit Ihren Fragen direkt an das Gesundheitsministerium zu wenden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Sie schreiben an anderer Stelle dieses Forums, ich zitiere:
"Die großen monotheistische Religionen stammen nicht aus demokratischen Gesellschaften. Kein Wunder, daß sie nicht für demokratische Gesellschaften gemacht scheinen und sich in der Geschichte nicht stets für demokratisch gestaltete Gesellschaften eingesetzt haben, um das mal zurückhaltend zu formulieren."

Hierzu meine Fragen:
1. Die großen monotheistischen Religionen als auch die östlichen Religionsphilosophien wie Hinduismus und Buddhismus sind im Zeitraum zwischen 5000 v.C und 500 n.C. entstanden, und zwar ganz richtig: in nicht demokratischen Gesellschaften. Welche demokratischen Gesellschaften dieses Zeitraumes würden Sie als vorbildhaft zitieren, und welche Religionen (egal ob monotheistisch oder nicht) trifft man in ihnen an?
2. Wenn Sie der Meinung sind, daß die Trennung von Staat und Religion wichtig ist (was ich auch glaube), dürfen wir dann annehmen, daß die "Staatsverträge" der Kirchen mit der BRD dem häßlichen Expansionsdrang des Christentums eine Mauer setzt:, salopp formuliert: "So! Bis hierher und nicht weiter, Ihr Christo-Faschisten!"
3. Sie sind der Meinung, daß es keinen Expansionsdrang des Islam gibt, darf ich daher annehmen, daß das Hissen von Nationalflaggen (türkische, saudi-arabische) auf neu gebauten Moscheen zwar ein Vergehen darstellt, weil nur Botschaften völkerrechtlich als nationale Enklaven im fremden Land zu betrachten sind, Sie das im Falle der Moscheen aber eher als folkloristische Eigenart des kulturbereichernden "Haus des Friedens" betrachten?
4. Abschließende Frage: Würden Sie jemandem, der Ihnen und Ihrer Generation unterstellt, die demonstrierte politische Wachsamkeit während der frühen westdeutschen Jahrzehnte gegen eine denkfaule, fast korrupt zu nennende Abwiegelung vor religiös-proto-faschistischen Tendenzen eingetauscht zu haben, grundsätzlich sein Recht auf Meinungsfreiheit absprechen?

Dankbar für Ihre Antworten,
, Düsseldorf
Antwort von Hans-Christian Ströbele
8Empfehlungen
28.09.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Die Gesellschaften im alten Athen oder im frühen Rom praktizierten Teile von Rechtsstaat und Demokratie, auf denen auch die Grundsätze unserer heutigen Gesellschaft aufbauen.

Allerdings ist nicht zu übersehen, daß von den Regeln der Demokratie und des Rechtsstaates nur eine kleine Schicht von Menschen profitiert haben, weil es sich um Sklavengesellschaften gehandelt hat.
Die Religonen dieser Gesellschaften sind heute nur noch aus Büchern bekannt und werden so gut wie nicht mehr geglaubt.

Auch die Fahnen anderer Staaten werden in Deutschland gehißt und das viel häufiger als die von Ihnen genannten, was anscheinend niemand stört. Ich sehe immer wieder die us-amerikanische Fahne oder auch von Griechenland zum Beispiel und nicht nur auf Kleidungsstücken, sondern auch an Gebäuden oder in Schrebergärten.

Die Unterstellungen sind Vorurteile, die durch nichts belegt sind, schon gar nicht durch das Hissen von Fahnen.
Meinen dürfen Sie was Sie wollen, auch wenn das Gemeinte gemein ist

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
24.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Mieter eines Mehrfamilienhauses in der Jablonskistrasse sind mit der Untätigkeit des Eigentümers ( Österreich ) in puncto Reparatur der defekten Hausgas-Leitung seit dem 17.9.07 konfrontiert. Weder Hausverwaltung noch Eigentümer haben sich bisher zu dem Sachverhalt der von der GASAG gesperrten Gasleitung geäußert.
Wir sind es leid ohne Heizung, Warmwasser und Kochgelegenheiten auskommen zu müssen.
Haben Sie hilfreiche Ideen zur Unterstützung für uns parat?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
27.09.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Grundsätzlich gilt:
Sie haben Anspruch auf Versorgung mit Heizung, Warmwasser und Kochen auf dem für Ihre Wohnung vorgesehenen Weg, also hier vermutlich mittels Heizgas. Der Vermieter ist nach Ihrer Schilderung wohl mit seiner Leistung im Verzug. Deshalb können Sie drastische Mietminderungen vornehmen, sofern Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Weg (Abmahnung mit Fristsetzung u.a.) gehen.Allerdings bringt dieser Weg keine rasche Abhilfe. Sie können auf dem vorgesehen gesetzlichen Weg den Vermieter erforderlichenfalls auch gerichtlich zur Herstellung der Versorgung veranlassen, vielleicht auch mittels Ersatzvornahme selbst für Abhilfe sorgen und die Kosten dann vom Vermieter eintreiben. Ob die Voraussetzung dafür gegeben sind und wie Sie den einen oder anderen Weg gerichtlich beschreiten können, sollten Sie mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären. Ohne Kenntnis aller Einzelheiten der Situation und dazu, was Sie bereits unternommen haben, kann ich einen verbindlichen Rat nicht geben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Internationales
26.09.2007
Von:

1. Wie ist es zu erklären das Deutschland laut den Vereinten Nationen zwar immernoch als Feindstaat vertraglich deklariert wird und dennoch der drittgrößte Beitragszahler dessen ist? Ich als einfacher Bürger empfinde es als Zumutung einen Verein zu bezahlen, der ein heute noch als Feind bezeichnet.
Warum drängt Deutschland nicht auf Beseitigung dieses Widerspruches?

2. Wann erhält Deutschland endlich einen Friedensvertrag, wann also endet der Waffenstillstand zwischen Deutschland und den Alliierten?

Auch wenn beide Fragen auf dem Papier stehen und derzeit kaum Anwendung finden, sollte man die Verträge korrigieren, wenn wir schon zu den größen Beitragszahlern der Weltorganisationen gehören.

Wie sehen Sie das Herr Stroebele?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
06.10.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Zur Beantwortung Ihrer Frage habe ich die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eingeholt.
Dessen Stellungnahme liegt mir vor.
Danach ist herrschender Auffassung, daß Deutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 in Moskau einen "Friedensvertrag" abgeschlossen hat.
Vertragspartner waren die Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien und die USA, also die Siegermächte des 2. Weltkrieges.
Zwar trägt dieser Vertrag nicht die Überschrift "Friedensvertrag", sondern "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", aber in Art. 7 Absatz 1 des Vertrages beenden die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Das vereinte Deutschland hat gemäß § 7 Absatz 2 volle Souveränität über seiner inneren und äußeren Angelegenheiten. Der Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft.

Die Rechtsliteratur schließt daraus, daß es sich bei dem Vertrag nicht um eine Friedensvertrag im herkömmlichen Sinne handelt. Dieser ersetze einen solchen aber.

Zu den den Autoren, die dies so geschrieben haben, gehören Stern, Brand und Kilian.
Das Landgericht Bonn vertritt in einer Entscheidung vom 5.11. 1997 ebenfalls die Ansicht, der Vertrag sei in seiner Wirkung als Ersatz-Friedensvertrag zu sehen.

Danach scheint die Aushandlung eines neuen "Friedensvertrages" entbehrlich.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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