Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
weitere Profile
(...) Und das noch auf sehr hohem Niveau.
Mir fällt dabei gleich das Sozialprojekt Bö 9 ein, das ich seit Jahren auch finanziell unterstütze, damit es überlebt. In dem Projekt werden jugendliche und junge Erwachsene Sprayer nicht nur aus dem Kiez betreut. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2009
Von:

In Ihrer Antwort an Herrn Pohland zum BBI in Schönefeld schreiben Sie, dass die Grünen lange gegen diese Art von Großflughafen in Stadtnähe waren. Dass ist so nicht richtig. Die Berliner Grünen waren es, die die Krüppelkiefern in Sperenberg als schützenswerter einstuften als die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Anwohner von Schönefeld.

In Fragen der Entschädigung und des Ausgleichs für die Anwohner von Schönefeld fordern Sie: "dürfen nicht die alteingesessenen Anwohner allein die Leidtragenden sein, jedenfalls nicht ohne angemessenen finanziellen Ausgleich der Nachteile. Das wäre mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. " Doch genau das soll in Schönefeld passieren.

Die Anwohner sollen lediglich mit den gesetzlich geregelten Mindestentschädigungen abgefunden werden (das sind eben einmalig 4.000 € dafür, dass das Grundstück seinen Erholungswert verliert - lächerlich im Vergleich zur Abwrackprämie!), damit für die Wirtschaft goldene Zeiten anbrechen Die Empfehlung, sich gegen diese staatlich sanktionierte "Kalte Enteignung" zu wehren, halte ich für abenteuerlich. Weil Politik hier systematisch versagt, sollen die Bürger mit persönlichem finanziellem Risiko ihre Grundrechte durchsetzen.

Im Vergleich dazu engagieren sich die Grünen sehr wohl für die Interessen der Anwohner von Frankfurt/Main Dass die Betroffenheiten, die durch BBI in Schönefeld erzeugt werden, wesentlich größer sind, verdrängen Sie offensichtlich.

Die FRAPORT hat mit ihrem CASA-Programm ein echtes Entschädigungsprogramm für Anwohner, die mit einer Flughöhe von unter 300 m überflogen werden, aufgelegt. Darüber darf in Berlin nicht einmal gesprochen werden.

Ich frage Sie, unterstützen Sie die Forderung des anerkannten Umweltverbandes Bürgervereins Brandenburg Berlin e. V. (BVBB), für BBI ein vergleichbares Programm aufzulegen (der Bund ist mit immerhin 26% beteiligt an BBI)?

Oder sind wir Ossis eben doch nur Menschen 2. Klasse?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele
viele Politiker fordern auch nach dem Bankenskandal, dass der Staat sich mehr zurücknehmen soll. Ich gehe mit diesen soweit konform, wenn sie sagen, der Staat sei nicht der bessere Banker.
Auch halte ich die Warnung für zutreffend, man dürfe nicht wegen einzelner schwarzer Schafe alle Banker verurteilen.
Nun gibt es aber einen anderen Bereich, bei dem sich der Staat immer mehr in das Privatleben der Menschen einmischt. Hier meine ich die Familien und vor allem den Bereich Erziehung.
Nachdem der Paritätische Wohlfahrtsverband wiederholt festgestellt hat, dass die Regelsätze des Arbeitslosengeldes zu niedrig bemessen sind, hat sich Herr Grabka vom DIW dahingehend geäußert, es wäre besser mehr Geld in die staatlichen Einrichtungen zu geben um eine \"vernünftige, kostenlose Kindererziehung\" zu garantieren.

Dies bedeutet eine weitere Verlagerung der Erziehungsarbeit aus dem, nach Grabka "unvernünftigen" Elternhaus in staatliche Einrichtungen. Und dies seitens der Wirtschaft, die ansonsten für immer weniger Staat plädiert. Ich gehe mit Herrn Grabka, und sicher auch mit Ihnen konform, dass eine existenssichernde Arbeit für die allermeisten Langzeitarbeitslosen das angestrebte Ziel ist. Da aber selbst gut ausgebildete Arbeitslose ohne Kinder keine Arbeitsplätze finden, glaube ich nicht, dass mehr Betreuungsplätze unsere Probleme auf dem Arbeitsmarkt lösen würden.

Nun meine Frage:

Sind Sie mit mir der Meinung, dass die allermeisten Eltern und vor allem die Alleinerziehenden Mütter und Väter in Deutschland eine hervorragende Arbeit leisten und deshalb auch ein Anrecht auf eine
staatliche Unterstützung haben, die Ihnen die Möglichkeit lässt, zwischen staatlicher Erziehung und der eigenen Erziehungsarbeit zu wählen?
Oder sind Sie der Meinung der Staat sei die bessere Mutter bzw. der bessere Vater?
Besteht eine Hoffnung das die Grünen im anstehenden Wahlkampf diese Thematik aufgreifen?

Freundliche Grüße aus Wiesbaden

Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
21.05.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Es stimmt, daß die allermeisten Eltern prima Erziehungsarbeit leisten und meist nicht nur aufopfernd, sondern auch sehr erfolgreich. Ich kenne viele aus meiner privaten und beruflichen Umgebung.
Durch die viel zu niedrigen ALG-II-Sätze wird vielen Eltern die ausreichende Versorgung und Betreuung ihrer Kinder häufig sehr schwer, manchmal unmöglich gemacht. Deshalb gehören die Zahlungen schon lange drastisch angehoben, wie dies die Wohlfahrtsverbände seit Langem fordern. Eine Erhöhung auf 420,- Euro pro Monat sollte das Mindeste sein. Das sehe ich völlig anders der Herrn vom DIW.
Aber gleichwohl soll der Staat immer mehr und ausreichend staatliche Einrichtungen zur Verfügung stellen, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich von ihrer häufig zu starken Inanspruchnahme zu entlasten. Aber nicht nur deshalb, die Erfahrungen, die Kinder im Umgang mit anderen für das Leben brauchen, können Sie häufig gerade auch in solchen staatlichen Einrichtungen machen.
Für die Erziehung zu einem selbstbestimmten Leben ist die Erziehung durch die Eltern, aber auch in staatlichen Einrichtungen wichtig.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Arbeit
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

bekanntermaßen leben wir in Deutschland in einem laizistischen Staat. In letzter Zeit sind mir aber Zweifel an dieser Tatsache gekommen.

Die Kirchen betreiben wie sie wissen soziale Einrichtungen wie Kindergärten oder Altersheime. Sie tragen im Vergleich zur öffentlichen Hand wenig zum Budget bei und haben trotzdem das "Sagen". Um dort beschäftigt zu sein, muss man Mitglied der entsprechenden Konfession sein.

In einigen Fällen wurde konfessionslosen Mitarbeitern gekündigt oder gar nicht erst eingestellt. Von den Arbeitsgerichten wurden diese Maßnahmen auch für rechtens erklärt.

In meinen Augen werden Grundrechte mit Füßen getreten. Liegt hier nicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor? Und warum gehen Gerichte nicht konsequent dagegen vor?

Ihre Meinung würde mich sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
7Empfehlungen
21.05.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben recht damit, daß der laizistische Staat in Deutschland nicht immer konsequent durchgesetzt und Realität ist. Dafür gibt es viele Beispiele von der Kirchensteuer bis zu Kreuzen in Gerichtssälen und Klassenzimmern staatlicher Schulen. Ich habe mich in meiner juristischen Tätigkeit als Rechtsanwalt auch immer wieder dafür eingesetzt, diese Errungenschaft der Aufklärung und der französischen Revolution durchzusetzen.

Richtig ist auch, daß in kirchlichen sozialen Einrichtungen besondere Regeln gelten, weil diese als sog. Tendenzbetriebe gelten. Nicht richtig ist, daß das eine Besonderheit ist, die nur für kirchliche Betriebe gilt. Auch Zeitungsverlage oder parteigebundene Firmen oder Arbeitgeber können solche Tendenzbetriebe sein, für die einige Regeln der Arbeitsrechts zum Schutz für Arbeiter und Angestellte nicht voll zur Anwendung kommen.
Aber es ist nicht so, daß in solchen Einrichtungen Grundrechte mit Füßen getreten werden dürfen. Grundsätzlich gelten auch in diesen Einrichtungen die allgemeinen Gesetze und selbstverständlich auch die Grundrechte. Abweichungen sind nur sehr eingeschränkt möglich und nur insoweit, als sie konkret aus der besonderen "Tendenz" des Betriebes gerechtfertigt werden können. Ob das der Fall ist, ist arbeitsgerichtlich überprüfbar.
Aber ich gebe Ihnen recht, umso mehr eine kirchliche Einrichtung aus Steuermitteln also vom Staat finanziert wird, umso mehr sollte sie auch an alle staatlichen Regelungen gebunden sein und umso weniger sollte sie Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Auch dafür habe ich mich immer auch in Arbeitsgerichtsverfahren eingesetzt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Internationales
20.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
Was wissen sie über die Bilderbergkonferenz? Wie stehen sie dazu, dass sich jedes Jahr über hundert Personen aus Politik, Wirtschaft und Monarchie im Geheimen treffen?
info.kopp-verlag.de

M. f. G.
B.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
9Empfehlungen
21.05.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sich im Geheimen zu treffen, ist nicht verboten. Jede und jeder darf das. Auch ich treffe mich zuweilen im Geheimen und das aus gutem Grund. Also dürfen das auch Wissenschaftler und Politiker so wie Personen aus der Monarchie, wer auch immer das sein soll. Auch Leute aus der Kirche sollen dabei sein.
Es kommt immer darauf an, was die Leute, die sich im Geheimen treffen, tun, besprechen und planen.
Nun weiß ich, daß es allerlei Gerüchte und Behauptungen über die Bilderbergkonferenzen gibt, was die alles planen und wozu sie sich angeblich füher verschworen haben und heute verschwören. Ich weiß nicht, was davon wahr ist. Ich war noch nie auf einer solchen Konferenz und habe auch nicht vor, dorthin zu gehen. Ich habe auch keine zuverlässigen Berichte von anderen, die dabei waren, über das, was die dort besprechen und treiben.
So kann ich auch keine Bewertungen abgeben.
Wenn Sie über zuverlässige Informationen mit Belegen vefügen, können Sie mir diese übermitteln. Vielleicht ergibt sich darauf eine parlamentarische Anfrage.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
Sie haben am 18.5.09 auf die Frage welche Protestformen in Ordnung sind geantwortet mit:
"Sprechchöre, Trillerpfeifen und ähnliche Aktionen gehören zum Arsenal zivilisierten Protestes. Manchmal muß man sich auch mit unerhörten Mitteln Gehör verschaffen. Wirksame Proteste sollen nicht bequem und angenehm sein. Ich bekenne mich zu einer Protestkultur vielfältigen phantasievollen Aktionsformen. Dazu gehörten schon immer auch Sit-Ins, Blokaden und auch mal eine begrenzte Regelverletzung."

Was mir nicht klar ist und wo ich um Klaerung bitte ist, was Sie mit "phantasievollen Aktionsformen", "Blokaden" und "begrenzten Regelverletzungen" meinen. Sind damit in Einzelfaellen und in begrenztem Umfang auch Verstoesse gegen Paragrafen des StgB gemeint?

Um konkrete Sachverhalte zu nennen. Am 19.9.08, der erste Tag des Anti-Islamieserungskongress der rechtsextremistischen Partei Pro koeln, wollte pro koeln die Pressekonferenz auf einem Schiff abhalten. www.ksta.de
"Fünf Demonstranten versuchen, das Schiff zu stürmen. Zwei werden von Polizeikräften aufgehalten, die anderen drehen freiwillig um. Ein Stein schlägt in einer Fensterscheibe ein. Der Kapitän der "Moby Dick", ein Rheindampfer der Bonner Personenschifffahrt, kriegt Panik, wirft den Diesel an."

"aber nur bis zur Mülheimer Brücke. Der Kapitän will nicht drunter her fahren, weil oben Demonstranten stehen. Dafür wird er als "feiges Schwein" beschimpft. Es fliegen ein paar Steine aufs Deck."

www.rundschau-online.de
"Und Wirges ist in Fahrt: "Soll die braune Soße doch im Rhein versinken!""

Sind diesen Aktionen Ihrer Ansicht nach im Rahmen von dem was bei einem
wirksamen Protest in Ordnung ist?

Als Laie habe ich hier den Eindruck, die Aktionen haben Sachbeschaedigung,
versuchten Hausfriedensbruch, Noetigung und eventuell Volksveretzung(Menschen mit Faekalien gleichsetzen - siehe stgb 130) beinhaltet.

Mit freundlichen Gruessen,
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
24.05.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Angriffe auf Gesundheit, Leib und Leben von Menschen fallen nicht unter zulässige Protestformen der "begrenzten Regelverletzungen".
Da sind erhebliche Straftaten.
Zu den einzelnen angedeuteten Vorfällen kann ich mich abschließend nicht äußern, weil ich die genauen Sachverhalte nicht kenne.

Mit freundlichem Grtuß
Ströbele
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