Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
weitere Profile
(...) Welche Kosten durch die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung entstehen können, ist ungewiß und nur schwer kalkulierbar. Es kommt darauf an, das Interesse des Investors an dem Verbleib der Werbetafel nachträglich in Euro und Cent zu bestimmen. Da traut sich niemand, eine Voraussage zu. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hans-Christian Ströbele
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bildung und Forschung
20.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

wie Sie wissen wurde in Adlershof ein Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort aus dem Boden gehoben. Dabei gab es auch Neubauten der Humboldt Universität, z.b. das Institut für Informatik. Da ich am Standort Adlershof studiere habe ich Fragen an Sie.

1. Zur Zeit ist die Mensasituation im Semester unzureichend, da es keine eigenständige Mensa des Studentenwerks gibt, die in der Lage wäre den Bedarf auch in Stoßzeiten zu decken. Daher frage ich Sie, ob ein solcher Bau geplant ist und was Ihre Erfahrungen in der Studienzeit mit der Mensasituation waren.

2. Kürzlich kam ich auf einer Veranstalltung mit einem Kommilitonen ins Gespräch. Der Betreffende wohnt bei seinen Eltern zu Hause, da diese auf Grund von Mindereinnahmen ihr Haus nicht wie geplant abbezahlen können bleibt nach den Raten wenig Geld übrig. Da er gerne von Zuhause ausziehen würde, durch das Gehalt seiner Eltern aber über dem Bafög Einkommen liegt hat er keine Möglichkeit, als Geld anzusparen.
Sehen Sie beim Bafög Änderungsbedarf, um Studierenden in dieser Situation die Möglichkeit zu geben auszuziehen und eventuell in einer anderen Stadt zu studieren?

Mit freundlichen Grüssen,
.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
was für ein Staat sind wir eigentlich? Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher ob ich in einer Demokratie oder Demokratur lebe, denn was für Rechte hat man denn in diesem Staat außer, dass man wählen darf zwischen für mich großem Übel und noch größerem Übel! Wann dürfen wir endlich über unsere Verfassung wie im Grundgesetz der Alliierten vorgesehen abstimmen? Wie sagte einmal Heinrich Heine;- Denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht und Stuttgarts OB Rommel sagte einmal über 100 Jahr später,- Oh Herr lass Hirn regnen und ich sage aber nicht zuviel sonst würden die gewolten Dummen aussterben! Nicht jeder der eine korrekte Verfassung möchte ist gleich ein Nazi, ich verachte Nazis bin aber trotzdem in diesem Staat welcher bis heute keinen Friedensvertrag hat nicht konform! Wann dürfen wir wie im Grundgesetz vorgesehen endlich über unsere gemeinsame Verfassung abstimmen? Diese Frage kann man nicht oft genug stellen!
Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
24.04.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Auch ich hatte mich nach der Wende für die Erarbeitung einer gemeinsamen Verfassung eingesetzt, über die dann in ganz Deutschland das Volk hätte entscheiden sollen. Gerade auch aus Kreisen der Bürgerechtsbewegungen in der DDR war damals die Forderung erhoben worden. Und aus dem Parlament der damaligen DDR heraus war bereits ein weitgehend fertiger Verfassungentwurf erarbeitet worden, der in einigen Teilen moderner und besser war als der Text des Grundgesetzes.
Leider ist ein anderer Weg gegangen worden.
Jetzt ist das Grundgesetz die Verfassung für ganz Deutschland. Wie auch in den Diskussionen über die EU-Verfassung deutlich wurde, ist es gar nicht so schlecht. Für Bemühungen, doch noch einen verfassungsgebenden Prozeß in Gang zu bringen sehe ich wenig Erfolgschancen, obgleich Artikel 146 des Grundgesetzes diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.
Der Kollege Thierse hat diese Forderung jetzt wieder in die Diskussion gebracht. Die Zustimmung dazu hielt sich aber in engen Grenzen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Martin Heinke vom 01.04.09 antworten Sie diesem auf Nachfrage, ob das Grundgesetz gleichzusetzen ist mit einer "legitimen" Verfassung:

"Das Grundgesetz ist jetzt die Verfassung für ganz Deutschland, wenn es auch ursprünglich nicht als endgültige Verfassung gedacht war. Daran ändern auch all die Theorien und Thesen über den Fortbestand des Deutschen Reichs nichts."

Wann ist beschlossen worden, dass das Grundgesetz jetzt die Verfassung für Deutschland darstellt? Wo kann ich dieses nachlesen?

Laut GG Artikel 146 heißt es: " Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wann also will man diesen Artikel, der im Grundgesetz festgeschrieben wurde, umsetzen?

Oder anders: Wenn das Grundgesetz jetzt die Verfassung für "ganz" Deutschland darstellt, wieso existiert GG Artikel 146 noch?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
27.04.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Das Grundgesetz ist damit die Verfassung für beide Teile Deutschlands geworden, daß die DDR der Bunderepublik Deutschland beigetreten ist und damit die Rechtsordnung der BRD insbesondere auch das Grundgesetz übernommen hat.
Die Möglichkeit nach Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung für das gesamte deutsche Volk zu schaffen, blieb erhalten und besteht weiter.
Ob und Wann von ihr Gebrauch gemacht wird, ist offen.
Ich vermute, daß das Nichtstreichen dieser Möglichkeit aus der Verfassung bewußt erfolgt ist, um diese Möglichkeit zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

als in Spanien lebender deutscher Staatsbürger beobachte ich zur Zeit mit Sorge das Gesetzgebungsverfahren zur Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Nachdem der Entwurf zu dem entsprechenden Gesetz am vergangenen Freitag im Kabinett verabschiedet wurde haben sich für mich einige drängende Fragen aufgetan.

1) Nach den Äußerungen von Justizministerin Zypries macht ein Internetnutzer, nach der Verabschiebung des Gesetzes, sich bereits strafbar, wenn er nicht nachweisen kann, dass es sich um das versehentliche Aufrufen einer gesperrten Seite gehandelt hat. Dies bedeutet, nach meinem Verständnis eine Umkehr des Unschuldprinzips, da einem Betroffenen nicht die Schuld nachgewiesen, sondern derjenige seine Unschuld beweien muss. Ist dies so?

2) Eine große Anzahl von Experten hat erklärt, dass die Sperre von Internetseiten auf DNS-Basis nicht geeignet ist um die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten im Internet einzudämmen, weil diese zum einen, ohne tiefergehende Kenntnis der Technik, problemlos zu umgehen ist. Die Inhalte werden lediglich für nichtinteressierte Internetnutzer ausgeblendet. Es ist allerdings bewiesen, dass es möglich ist Internetseiten welche entsprechende Inhalte aufweisen, in nahezu allen Ländern wo diese gehostet werden, innerhalb von max. 72 Stunden komplett aus dem Internet entfernen zu lassen.
Warum ist eine darauf zielende Vorgabe nicht in den Gesetzentwurf mit aufgenommen worden?

3) Die durch das BKA angefertigte Liste wird ausschließlich durch dieses selbst bewertet und unterliegt nicht der Kontrolle eines unabhängigen Gremiums, welches z, B. die Rechtmäßigkeit der einzelnen Einträge prüft.
Steht dies nicht in krassem Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bubdesrepublick Deutschland?
Zussätzlich wächst in mir die Sorge, dass hierdurch einer möglichen Willkür beim BKA Tür und Tor geöffnet wird. Kann diese Sorge begründet widerlegt werden?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Hans-Christian Ströbele
33Empfehlungen
25.04.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geeherter Herr .

Ihre Sorge ist begründet.
In der Tat gibt der Gesetzentwurf zu viel Kritik Anlaß. Sie nennen nur einige Punkte.

Gerade § 8a Absatz 5 des Telemediengesetzes sieht die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die bei der Sperrung von "Kinderporno"-Seiten anfallen, für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 d Strafgesetzbuch ohne Einschränkungen vor. Das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis wird insoweit ausdrücklich eingeschränkt. Da steht zwar nichts von Umkehrung der Beweislast, aber damit besteht die Gefahr, daß Empfänger von Stoppmeldungen ziemlichen Ärger durch Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden ( Durchsuchung, Beschlagnahme des PC usw.) bekommen können und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich sie selbst und auch noch gezielt und vorsätzlich versucht haben, eine gesperrte Seite anzuklicken.

Zu den technischen Einzelheiten und Möglichkeiten der Sperre von Internetseiten auf DNS-Basis kann ich nicht viel sagen, weil mir dazu die Fachkenntnisse fehlen.

Ich weiß nur aus einer Anhörung von Fachleute, die in der Grünen Fraktion durchgeführt wurde, daß Kenner eine Sperre mit wenigen Klicks umgehen können und daß nach den Erfahrungen in Skandinavien inkriminierte Seiten heute schon mit den Umgehungsmöglichkeiten angeboten werden.

Richtig ist auch, daß eine richterliche oder andere unabhängige Kontrolle der Sperrlisten vor deren Weitergabe an die Diensteanbieter nicht vorgesehen ist.
Allerdings bleibt die Möglichkeit der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung in jedem Einzelfall, zumal wenn die Sperre zu einem Strafverfahren führt.
Außerdem gehe ich auch davon aus, daß das Gesetz, wenn es verabschiedet werden sollte, beim Bundesverfassungsgericht landet und dort verfassungsrechtlich überprüft wird.
Wenn ich richtig erinnere, geht davon auch die Justizministerin aus.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele .
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
26.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele

Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon: Der Vertrag entmachtet das
Bundesverfassungsgericht /Grundgesetz wird zur "Landesverfassung"
herabgestuft
Quelle:
www.jura.uni-freiburg.de

Was sagen sie dazu?

"Nein, die Verteidigung der Grundrechte in Deutschland wird nicht schwieriger.
Durch die EU-Verträge wird weder das Grundgesetz noch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Das Grundgesetz gilt weiter."

Ja das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht werden nicht abgeschafft, aber sie haben auch nichts mehr zu melden weil das EU Recht über allem steht. Das was man heute EU-Vertrag von Lissabon nennt, nannte man früher Diktatur. Warum machen sie bei so etwas mit? In diesem Vertrag bleibt nichts mehr von Demokratie übrig!

"Gegen deutsche Gesetze können nach wie vor im Wege der Organklage etwa eine Bundestagsfraktion oder im Wege der Verfassungsbeschwerde alle Bundesbürger das Bundesverfassungsgericht in Anspruch nehmen."

Ja wie sie schreiben gegen deutsche Gesetze und gegen EU Gesetze?


"im Wege der Verfassungsbeschwerde alle Bundesbürger das Bundesverfassungsgericht in Anspruch nehmen"

Sie als Rechtsanwalt müssten eigentlich wissen das das als Bürger unmöglich ist.

Wollen oder müssen sie diese Märchen von der EU glauben?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
11Empfehlungen
27.04.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ihre Auffassung, daß der EU-Vertrag die Diktatur trifft nicht zu.
Ganz im Gegenteil werden durch den Lissabon-Vertrag die Rechte des EU-Parlaments erheblich erweitert und gestärkt. Es bleibt nicht nur was von Demokratie übrig, sondern es wird sogar mehr sein. Was daran undemokratisch sein soll, verstehe ich nicht.
Richtig ist allerdings, daß dem EU-Parlament immer noch Rechte fehlen, die für eine umfassende Kontrolle der Europäischen Institutionen notwendig sind. Bis diese Rechte gegeben sind, müssen die nationalen Parlament über den Druck auf ihre Regierungen diesen Teil der Kontrolle wie bisher ersetzen.

Auch wird der Grundrechtekatalog, den ich zu lesen empfehle, Teil des geltenden Rechts, das auch bei deutschen Gerichten und zusätzlich noch beim Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden kann. Wieso damit die Diktarur kommt, verstehe ich auch nicht.

Kritiker des Lissabon-Vertrages übersehen häufig, daß Deutschland, wie auch die anderen EU-Länder, bereits viele Kompetenzen zur Rechtssetzung und Kontrolle an die EU-Institutionen abgegeben haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entwicklung stets kritsch begleitet und immer wieder betont, es werde darüber wachen, daß demokratische Kotrollrechte nicht für Deutschland aufgegeben werden dürfen, ohne daß auf europäischer Ebene gleichzeitig ein gleichwertiger Ersatz etabliert wird. Das Bundesverfassungsgericht, das unter Mitwirkung auch des Prof. Murswiek aus Freiburg mit dem Lissabon-Vertrag befaßt ist, wird in den nächsten Monaten seine Entscheidung verkünden, ob der Lissabon-Vertrag diesen Anforderungen genügt oder inwieweit nicht.

Vor allem übersehen die Kritiker, daß die derzeit nach den bisherigen EU-Verträgen geltende Rechtslage weniger demokratische Kontrollen und Grundrechtsschutz gewährleistet als die Rechtslage nach Verabschiedung des Lissabon-Vertrages. Die demokratische Kontrolle wird verglichen mit dem Istzustand nicht schlechter, sondern besser.

Deshalb bezieht sich meine Kritik am Lissabon-Vertag auch nicht auf diese Punkte, sondern etwa auf die "Aufrüstungsklausel" und die nicht ausreichende Ausgestaltung der sozialen Rechte der Bevölkerung.

Die Verletzung von EU-Gesetzen können Sie selbstverständlich beim Europäischen Gerichtshof einklagen.
Das geschieht nicht selten und auch erfolgreich, wie zahlreichen Entscheidungen zu entnehmen ist.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Hans-Christian Ströbele
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.