Sehr geehrter Herr

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Ihre Auffassung, daß der EU-Vertrag die Diktatur trifft nicht zu.
Ganz im Gegenteil werden durch den Lissabon-Vertrag die Rechte des EU-Parlaments erheblich erweitert und gestärkt. Es bleibt nicht nur was von Demokratie übrig, sondern es wird sogar mehr sein. Was daran undemokratisch sein soll, verstehe ich nicht.
Richtig ist allerdings, daß dem EU-Parlament immer noch Rechte fehlen, die für eine umfassende Kontrolle der Europäischen Institutionen notwendig sind. Bis diese Rechte gegeben sind, müssen die nationalen Parlament über den Druck auf ihre Regierungen diesen Teil der Kontrolle wie bisher ersetzen.
Auch wird der Grundrechtekatalog, den ich zu lesen empfehle, Teil des geltenden Rechts, das auch bei deutschen Gerichten und zusätzlich noch beim Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden kann. Wieso damit die Diktarur kommt, verstehe ich auch nicht.
Kritiker des Lissabon-Vertrages übersehen häufig, daß Deutschland, wie auch die anderen EU-Länder, bereits viele Kompetenzen zur Rechtssetzung und Kontrolle an die EU-Institutionen abgegeben haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entwicklung stets kritsch begleitet und immer wieder betont, es werde darüber wachen, daß demokratische Kotrollrechte nicht für Deutschland aufgegeben werden dürfen, ohne daß auf europäischer Ebene gleichzeitig ein gleichwertiger Ersatz etabliert wird. Das Bundesverfassungsgericht, das unter Mitwirkung auch des Prof. Murswiek aus Freiburg mit dem Lissabon-Vertrag befaßt ist, wird in den nächsten Monaten seine Entscheidung verkünden, ob der Lissabon-Vertrag diesen Anforderungen genügt oder inwieweit nicht.
Vor allem übersehen die Kritiker, daß die derzeit nach den bisherigen EU-Verträgen geltende Rechtslage weniger demokratische Kontrollen und Grundrechtsschutz gewährleistet als die Rechtslage nach Verabschiedung des Lissabon-Vertrages. Die demokratische Kontrolle wird verglichen mit dem Istzustand nicht schlechter, sondern besser.
Deshalb bezieht sich meine Kritik am Lissabon-Vertag auch nicht auf diese Punkte, sondern etwa auf die "Aufrüstungsklausel" und die nicht ausreichende Ausgestaltung der sozialen Rechte der Bevölkerung.
Die Verletzung von EU-Gesetzen können Sie selbstverständlich beim Europäischen Gerichtshof einklagen.
Das geschieht nicht selten und auch erfolgreich, wie zahlreichen Entscheidungen zu entnehmen ist.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele