Sehr geehrter Herr

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An Ihrer Kritik ist durchaus was dran. Ich kann mich nicht erinnern, daß in früheren Jahrzehnten das Bundesverfassungsgericht so häufig eingreifen und wichtige Gesetze für verfassungswidrig erklären mußte.
Das Schlimme ist, daß nicht nur mangelnde Sorgfalt oder Eile bei der Formulierung und Verabschiedung von Gesetzen Gründe dafür sind, daß gerade verabschiedete Gesetze die Verfassung verletzen, sondern zuweilen werden Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Verfassung auch sehenden Auges in Kauf genommen. Die Zweifel werden dann mit dem Hinweis beiseite geschoben, das Gesetz werde angeblich so durch europäische Vorgaben zwingend verlangt oder auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei ohnehin unkalkulierbar und wenn das Gericht, das Gesetz beanstande, dann möge es dieses halt aufheben und sagen, wie es dieses haben will.
Deshalb kommt es auch immer mehr zu Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für die verfassungsgemäße Gestaltung der Gesetze.
Die Sensibilität dafür scheint nicht immer vorhanden, daß der Gesetzgeber nur Gesetze verabschieden sollte, bei denen er sicher ist, daß sie sich im Rahmen der Verfassung halten und vor den Augen der Verfassungsrichter bestehen können.
Sie haben auch recht mit Ihrem Vorschlag, die Bürgerinnen und Bürger durch die Möglichkeit von Volksbefragungen und Volksentscheiden mehr zu beteiligen.
In einigen Bundesländern wird von diesem Instrument der Bürgerbeteiligung rege Gebrauch gemacht. Neuerdings auch im Land Berlin. Das ist erfreulich, auch wenn damit das Risiko verbunden ist, daß mir Entscheidungen nicht immer gefallen.
Deshalb ist es auch richtig und notwendig, solche Instrumente für mehr demokratische Mitwirkung endlich auch auf Bundesebene einzuführen. Die grüne Partei bemüht sich darum und legt in jeder Legislaturperiode dazu Gesetzentwürfe vor. Der letzte wurde leider in der vergangenen Woche im Rechtsausschuß von der Mehrheit der großen Koalition wieder abgelehnt. Wir werden aber keine Ruhe geben und geduldig weiter Intitiativen ergreifen und unterstützen. Wir wissen uns mit vielen Bürgerechtsgruppen einig und sind sicher, irgendwann können sich die Parteien der großen Koalition nicht mehr verweigern.
Also in diesem Punkt beispielsweise sind die Grünen durchaus die Alternative.
Ansonsten gilt der banale Satz: Die Bevölkerung in einer parlamentarischen Demokratie hat die Abgeordneten im Parlament und die Regierung, die sie gewählt hat. Man kann nicht alle vier Jahre die Abgeordneten wieder wählen - manche acht und mehr Wahlperioden hintereinander - und sich dann beschweren, die bringen es nicht.
An dem notwendigen Ruck durch die Gesellschaft müssen sich alle oder doch möglichst viele beteiligen. Die Erwartung, der Ruck müsse vom Parlament, einzelnen Abgeordneten oder der Regierung, vielleich von einer Rede des Bundespräsidenten, kommen, paßt nicht in eine Demokratie.
Der Ruck zur Erneuerung kommt von Ihnen, von mir und all den anderen, die die Politikverdrossenheit ändern wollen, oder er kommt gar nicht. Deshalb sollten viel mehr Bürgerinnen und Bürger sich in gesellschaftlichen Gruppen, den richtigen Parteien einmischen oder sonst politisch aktiv werden.
Zumindest sollten sie sich bei den anstehenden Wahlen die Mühe machen, sich die Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten genau anzusehen, zur Wahl zu gehen und die richtigen zu wählen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele