Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Wenn hinter Ihrer Frage die Überlegung steckt, eine Statistik oder eine Untersuchung darüber zu erstellen, welche Folgen und Konsequenzen, welcher Schaden und welcher Nutzen Videoüberwachung erbracht hat, dann halte ich diese für berechtigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
02.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

innerhalb kurzer Zeit hat die Petition zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens mehr als 8000 Mitzeichner erreicht. Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu?

Viele Grüße,
Antwort von Hans-Christian Ströbele
10Empfehlungen
02.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Grundsätzlich befürworte ich die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Über die Modalitäten ist zu diskutieren.
Auf dem grünen Parteitag im vergangenen Jahr wurden Vorschläge in Richtung der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von der Mehrheit abgelehnt. Aber die Diskussion in der grünen Partei darüber geht weiter.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele

Ich bedanke mich für Ihre Antwort höfl., muß aber gleich betonen, daß sie nicht ausreichend beantwortet wurde

Die Frage war auch und ist es noch:
WAS KÖNNEN u. WERDEN S I E tun, um das Thema SCHÄCHTEN wiederzubeleben?

Sie betonen doch, daß Ihre Fraktion wie wir gegen die bisherige Praxis u.Regelung eintritt
Ihren Rat, uns an für uns zuständige Abgeordnete zu wenden, haben wir im Vorfeld bereits vielfach befolgt, leider wird gemauert

Wir brauchen Hilfe von anderer Seite, nicht nur wohlwollede Antworten, für die wir natürlich dankbar sind.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
7Empfehlungen
02.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Nachvollziehen kann ich, daß Sie ungeduldig die geforderte Gesetzesänderung erwarten und daß Sie deshalb meine Antwort nicht zufriedenstellt.
Nur sind die Möglichkeiten für mich als Abgeordneten in der Opposition, eine Gesetzesänderung zu erreichen, äußerst bescheiden. Zahlreiche Entscheidungen des Bundestages bin den letzten Jahren, die ich für dringend geboten ansehe, konnten nicht oder nicht so, wie ich sie für richtig gehalten habe, durchgesetzt werden. So wurde das von der grünen Fraktion eingereichte Gesetz zur Aufnahme der Möglichkeit, bundesweit Volksabstimmungen abzuhalten, abgelehnt oder gegen meinen Willen die Fortdauer des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan beschlossen.
Da ich nicht dem zuständigen Ausschuß des Bundestages, sondern drei anderen Ausschüssen angehöre, kann ich auch nicht direkt dazu beitragen, daß die Initiative des Bundesrates auf die Tagesordnung kommt. Schon gar nicht kann ich die Entscheidungen der Abgeordneten der anderen Fraktionen bestimmen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Soziales
06.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
Wir, die Menschenrechtsgruppe des Landschulheims am Solling
in Holzminden haben uns mit dem Thema Rechtsextremismus intensiv auseinander gesetzt und sind bei unseren umfangreichen Recherchen auf den Begriff "Hasskriminalität" gestoßen.

Dabei sind wir auf den Gesetzentwurf (Drucksachen-Nummer 16/10123) des Bundesrates vom 04.07.08 zur Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf die oben genannte Hasskriminalität aufmerksam geworden.

Wir stehen diesem Gesetzentwurf einheitlich positiv gegenüber und haben durch Herrn MdB Thul erfahren, dass dieser Entwurf bis dato nicht im Bundestag diskutiert wurde. Er hat uns jedoch an den Rechtsausschuss verwiesen. Wir fragen uns, weshalb dieses -aus unserer Sicht- sehr wichtige Thema noch nicht behandelt worden ist. Ist es üblich, dass Gesetzesvorlagen über einen Zeitraum von sieben Monaten unbearbeitet bleiben? Wird man sich in absehbarer Zeit im Rechtsausschuss mit der Vorlage befassen?

Darüber hinaus würde uns interessieren wie Sie bzw. ihre Fraktion dem Thema gegenüber stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stellvertretend für die Menschenrechtsgruppe
S.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
60Empfehlungen
14.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Zunächst begrüße ich sehr, daß es im Landschulheim am Solling überhaupt eine Menschenrechtsgruppe gibt und daß diese sich mit dem Problem des Rechtsextremismus befaßt. Ich unterstütze Sie und die Gruppe gerne.
In der Tat gibt es den Gesetzentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes aus dem Bundesrat zur sog. Haßkriminalität, durch den die Strafzumessungsvorschrift des § 46 Strafgesetzbuches u.a. dahingehend ergänzt werden soll, daß " besonders auch menschenverachtende, rassistische und fremdenfeindliche" Ziele bei der Abwägung der Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, in Betracht kommen.
Die Gesetzesintitative aus einigen Bundesländern stammt aus dem Spätsommer 2007. Der Gesetzentwurf ist auf den 13.8. 2008 datiert.
Der Gesetzentwurf wird von den Rechtspolitikern aus mehren Fraktionen kritisch gesehen. Ich vermute, daß deshalb eine Aufsetzung zur Beratung bisher unterblieben ist. Ich bin zwar Mitglied des Rechtsausschusses, gehöre aber nicht zu den Obleuten, die die Tagesordnung und damit die Reihenfolge der zu behandelnden Gesetzentwürfe festlegen. Ich werde aber nachfragen, worauf die Verzögerung tatsächlich zurückzuführen ist.
Die Zeiträume, die zwischen der Einbringung eines Gesetzentwurfe in den Bundestag und dessen Behandlung und Verabschiedung liegen, sind sehr unterschiedlich lang. Es gibt solche, die werden in derselben Woche, in der sie eingebracht sind, in drei Lesungen beraten und verabschiedet, und solche, die kommen über Jahre nicht auf die Tagesordnung. Die Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind vielfältig. Bei Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung in den siebziger Jahren oder jetzt beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz ging es sehr schnell.

Die Hate-Crime-Gesetzgebung stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht. Rechtspolitiker der grünen Fraktion teilen mit mir die Skepsis, ob die Übertragung dieser Gesetzgebung auf das deutsche Rechtssystem und die in dem Gesetzesentwurf voreschlagene Regelung zielführend und erforderlich ist. Schon nach geltendem deutschen Strafrecht, sind bei der Strafzumessung "Beweggründe und Ziele des Täters" zu berücksichtigen. Das trifft auch für die "Gesinnung" zu, aber nur insoweit als sie "aus der Tat spricht". So steht es im geltenden § 46 StGB. Das bedeutet, daß nicht allgemein die Gesinnung des Täters bestraft oder strafverschärfend gewertet wird, sondern nur soweit sie sich in der Tat manifestiert. Gesinnungsstrafrecht und Gesinnungsüberprüfung können wir nicht haben wollen, selbst wenn die Gesinnung noch so absurd, fehlgeleitet oder verwerflich ist.
Den neuen Strafzumessungsgrund brauchen wir auch nicht, weil die Gerichte schon heute bis an die Grenze des Strafrahmens gehen könnten. Das sind z.B. bei einfacher Körperverletzung fünf und bei schwerer sogar 10 Jahre Freiheitsstrafe und selbst bei Beleidigung noch zwei Jahre. In der Praxis der Rechtsprechung werden diese Möglichkeiten aber fast nie ausgeschöpft. Durch den vorgeschlagenen Zusatz im Gesetz würde sich dies kaum ändern.
Außerdem gibt es im geltenden Strafgesetzbuch Vorschriften, die unter Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Freinheitsstrafe stellen, etwa die Auforderung zur Begehung von Gewalttaten, die Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder Angriffe gegen die Menschenwürde anderer dadurch, daß Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Es fehlt nicht an ausreichenden und geeigneten Gesetzen, sondern zuweilen an der strikten Anwendung der geltenden Strafvorschriften.
Deshalb sollten Gesetzesänderungen erwogen werden, die die Strafverfolgungsbehörden besser dazu veranlassen, rasch und konsequent Verfahren einzuleiten und zu einer Entscheidung zu bringen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat über den Gesetzentwurf des Bundesrates bisher abschließend nicht beraten und nichts beschlossen. Vorschläge für die bessere Strafverfolgungsmaßnahmen wurden aus der Fraktion bereits gemacht.

Zur Thematik "Hasskriminalität-Vorurteilskriminalität" gab es eine Arbeitsgruppe zu deren Ergebnisse das Bundesministerium der Justiz eine Schriftenreihe von vier Bänden mit viel Materialien herausgegeben hat. Diese empfehle ich Ihnen. www.bmj.bund.de

Zur weiteren Diskussion des Themas vielleicht anläßlich eines Besuchs Ihrer Menschenrechtsgruppe in Berlin oder bei andere Gelegenheit bin ich gern bereit.
Für Ihre Arbeit wünsche ich viel Erfolg.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2009
Von:

Guten Tag,

ich habe nur eine kurze, wichtige Frage:
warum hat Deutschland die EU-Konvention gegen Abgeordneten-Korruption noch nicht unterzeichnet?

Gruß
H.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
08.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Unter Rot/Grün hatte die Justozministerin die UN-Konvention gegen Korruption trotz Bedenken mehrerer Bundestagsabgeordneter unterzeichnet. Damit wurde die Selbstverpflichtung auch Deutschlands neben vielen anderen Staaten gegenüber der internationalen Gemeinschaft eingegangen, die Abgeordnetenbestechung weitreichen unter Strafe zu stellen.
Die Ratifizierung steht noch aus und ist überfällig.
Über die Gründe kann ich nur spekulieren, weil die Grünen der Regierungskoalition nicht mehr angehören und ich deshalb an den Beratungen nicht mehr beteiligt bin.
Entsprechendes gilt für EU-Intitativen zur Strafbarkeit vob Abgeordnetenbestechung.
Die Bundestagsfraktion von Bünnis 90/Die Grünen hat nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Fraktionen der großen Koalition zum Handeln, also zur Vorlage eines Gesetzentwurfs, zu bewegen, einen fertigen eigenen Gesezentwurf in den Bundestag eingebracht, der in erster Lesung auch schon behandelt wurde. Dieser Entwurf berücksichtigt auch den damaligen Stand der Diskussion zur Strafbarkeit der Bestechung von Abgeordneten und dazu seinerzeit gemachte Vorschläge aus der SPD-Fraktion. Trotzdem steht nach der Debatte zu befürchten, daß der Gesetzentwurf, der eine ausgewogene Regelung für die Strafbarkeit der Bestechung enthält, mit den Stimmen der großen Koalition und wohl auch der FDP abgelehnt wird. Schon die übliche öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf stieß auf Probleme. Die Abgeordneten befürchten, daß sie allzu schnell und möglicherweise auch zu unrecht staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt werden könnten. Von anderen Staaten fordern wir allerdings good government und eine konsequente Bekämpfung der Korruption mittels weitgehender gesetzlicher Regelunge gerade auch für Abgeordnete.
Wir werden den Gesetzentwurf aber noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung in 2. und 3. Lesung stellen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2009
Von:

Hallo Herr Ströbele,
ich sehe Sie fast bei jeder Demonstration. Ich dachte immer ein Abgeordneter hat viel zu tun. Dem scheint mir doch nicht so. Hat die teilnahme an den vielen Demos einen besonderen Grund?
M. f. G.
Borowskli
Antwort von Hans-Christian Ströbele
16Empfehlungen
13.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Doch, doch. Die meisten Bundestagsabgeordneten haben viel zuviel zu tun. So viel, daß der Streß schon gesundheitsgefährlich ist. Auch bei mir ist es leider zuviel. Letzte Woche habe ich durch organisatorische Änderungen in meinem Bundestagsbüro versucht, für die Zukunft auf einen 12-Stundentag zu kommen. Bisher ist mir dies nicht gelungen. Gestern waren es 13 Stunden und heute sind es wohl genauso viele.
Aber für die Teilnahme an Demonstrationen kann ich mir meist doch die notwendige Zeit nehmen, jedenfalls wenn mir die Ziele wichtig sind. Die politische Meinungskundgabe auch auf Straßen und Plätzen habe ich stets für unverzichtbar wichtig angesehen. Deshalb beteilige ich mich seit den 60-ziger Jahren an Demonstrationen in Berlin und beabsichtige dies auch weiterhin zu tun.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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