Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Außerdem wurde beschlossen, ab 2008 den Bundeszuschuss um jährlich 1,5 Milliarden Euro anwachsen zu lassen, bis ein Gesamtbetrag von 14 Milliarden Euro erreicht wein wird - also ungefähr der Betrag, den die Kasse für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ausgeben. Das Ergebnis dieses Hin und Hers ist, dass der Bundeszuschuss im nächsten Jahr mit 4 Milliarden Euro immer noch 200 Millionen Euro unter dem Betrag liegen wird, den er zum Ende der rot-grünen Regierungszeit bereits erreicht hatte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ihre Antwort vom 24.08.2008, für die ich danke, veranlasst die Nachfrage:

Zum Volksentscheid (GG Art. 20 Absatz 2).

Ihr "Ja" hatte ich erwartet. Die Drucksache der Grünen war allerdings mit anderen fast gleichlautend und enthielt nur allgemeine Anregung; sie bewirkte nichts und erscheint deswegen als Lippenbekenntnis.

Ich frage also nach: Können Sie sich Ihren politischen Einsatz so nachhaltig vorstellen wie beim Kampf um Ihr Direktmandat ?

Würden Sie dafür sorgen, dass zumindest ein bereits verfasster Gesetzentwurf eingebracht und klargestellt wird, dass es keiner Grundgesetzänderung bedarf bzw. dass diese Frage notfalls noch durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden könnte? Würden sich hierzu Abgeordnete auch anderer Fraktionen mit Ihnen verbünden?

Zur Rechtsbeugung (StGB § 339)

Für Ihr "Nein" (keine Strafe bei Fahrlässigkeit) fehlen Gründe. Wenn Richter die Rechtsbeugung in Kauf nehmen sollten, also bedingt vorsätzlich handeln, ist das heute schon strafbar (StGB § 339). Allerdings haftet der Staat bei Gerichtsfehlern auf Schadensersatz nur, wenn Rechtsbeugung festgestellt wird (BGB § 839; sog. Richterprivileg).

Ich frage also nach:

Sollte Rechtsbeugung nicht wenigstens im Falle fahrlässiger Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs (GG Art. 103 Absatz 1) bestraft werden?

Im Falle Ihres "Nein": Würden Sie sich dafür einsetzen, dass in BGB § 839 das sog. Richterprivileg beseitigt wird, sodass der Staat für Richterfehler wenigstensden den Schaden zahlt?

Im Falle Ihres "Nein": Ist es gerecht, dass der Rechtsanwalt, der wie Gericht und Staatsanwalt ebenfalls ein Organ der Rechtspflege ist (BRAO § 1), dem Mandanten nicht nur für vorsätzlich sondern auch für fahrlässig falsche Rechtsberatung auf Schadensersatz haftet, Richter und Staat aber im entsprechenden Fall dem Bürger gegenüber nicht ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
02.09.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie teilen nicht mit, welche Drucksache der Grünen mit nur "allgemeiner Anregung" Sie meinen.
Die Grünen haben ausformulierte Gesetzesentwürfe zur Einführung eines Volksentscheides mehrfach in den Bundestag eingebracht und ich habe diese Gesetzentwürfe auch selbst unterstützt und an ihrer Formulierung mitgewirkt. Ich weiß nicht, welchen "bereits verfaßten Gesetzentwurf" ich jetzt noch einbringen soll.
Ihre Auffassung, daß es für die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides keiner Grundgesetzänderung bedarf teile ich nicht.

Eine Strafbarkeit von Richtern wegen fahrlässiger Rechtsbeugung, wenn sie rechtliches Gehör aus Fahrlässigkeit nicht gewähren, halte ich nicht für richtig.
Gegen solche Rechtsfehler sind und zwar ganz unabhängig von einer Schuld der Richter Rechtsmittel gegeben. Letztlich kann das Bundesverfassungsgericht helfen und tut dies häufig durch einfache Beschlußentscheidungen.
Auch eine Änderung der Haftungsvorschrift des § 839 BGB für richterliches Fehlverhalten halte ich nicht für notwendig. Sie verweist im Absatz 3 im übrigen auch darauf, daß ein Schaden dadurch abgewehrt werden muß, daß Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Stellung des Rechtsanwalts unterscheidet sich gravierend von der des Richters, auch wenn er als Organ der Rechtspflege gilt. Daran will ich nichts ändern. Nicht alle Organe müssen gleich sein. Deshalb sind auch die haftungsrechtlichen Vorschriften völlig unterschiedlich.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
10.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

vor ca. drei Monaten (Frage 114461 vom 02.06.2008) hatte ich sie gebeten, mir dabei zu helfen zu verstehen, wie es zu den O2 Werbetafeln kommen konnte und was man dagegen tun koenne. Sie sagten damals, dass sie sich erkundigen und wieder bei mir melden wuerden. Bis jetzt habe ich keine weiteren Informationen von Ihnen erhalten. Ich habe unterdessen auch an den Bezirksbuergermeister geschrieben und bekam umgehend folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank fur lhre o.g. Schreiben an den Bezirksbürgermeister Dr. Schulz. Die von Ihnen kritisierte o.g. Werbetafel ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-4 VE, der vor ca. 4 Jahren durch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen worden ist.

Dieser Bebauungsplan regelt dabei im wesentlichen die planungsrechtliche Zulässigkeit der Multifunktionshalle. Die Werbetafel war dabei eine der Bedingungen der Anschutz Group für die Errichtung der Halle.

Eine Änderung des bestandkräftigen Bebauungsplans in Ihrem Sinne wurde erhebliche Entschädigungsforderungen nach § 39 ff Baugesetzbuch durch den Eigentümer (Anschutz Group) gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg auslösen.

Mit freundlichen Grüssen,
xxx

Ich wuerde immernoch gerne wissen, was man nun konkret tun kann, damit diese Tafeln wieder weg kommen und wieviel Geld die Anschutz Group dann vom Bezirksamt einfordern koennte.

Herzlich,
T.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
29.12.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Wie Ihnen der Bezirksbürgermeister mitgeteilt hatte, ist die störende Werbetafel Teil des vor Jahren genehmigten Bebaunungsplanes. Die Firma Anschütz legte und legt wohl immer noch großen Wert auf den Verbleib der Werbetafel am genehmigten Ort. Welche Kosten durch die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung entstehen können, ist ungewiß und nur schwer kalkulierbar. Es kommt darauf an, das Interesse des Investors an dem Verbleib der Werbetafel nachträglich in Euro und Cent zu bestimmen. Da traut sich niemand, eine Voraussage zu. Jedenfalls könnte der Investor diese Rücknahme auch gerichtlich anfechten.

So bleibt wohl nur die Hoffnung, in den laufenden Gesprächen und Verhandlungen des Sonderausschusses der BVV mit den Investoren über Planungsänderungen darauf zu drängen, daß die Werbetafel da wegkommt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Ergänzung vom 05.01.2009
Sehr geehrter Herr .

Ihre Frage vom 10.9. ist bei mir noch als "unbeantwortet" angezeigt. Ich weiß deshalb nicht, ob die Antwort Sie erreicht hat. Nachfolgend sende sie nochmals ab:

Wie Ihnen der Bezirksbürgermeister mitgeteilt hatte, ist die störende Werbetafel Teil des vor Jahren genehmigten Bebaunungsplanes. Die Firma Anschütz legte und legt wohl immer noch großen Wert auf den Verbleib der Werbetafel am genehmigten Ort.
Welche Kosten durch die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung entstehen können, ist ungewiß und nur schwer kalkulierbar. Es kommt darauf an, das Interesse des Investors an dem Verbleib der Werbetafel nachträglich in Euro und Cent zu bestimmen. Da traut sich niemand, eine Voraussage zu.
Jedenfalls könnte der Investor diese Rücknahme auch gerichtlich anfechten.

So bleibt wohl nur die Hoffnung, in den laufenden Gesprächen und Verhandlungen des Sonderausschusses der BVV mit den Investoren über Planungsänderungen darauf zu drängen, daß die Werbetafel da wegkommt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Soziales
11.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele

Meine Frage betrifft die am 1 April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform, insbesondere die Versicherungspflicht für die bisher Nichtversicherten.

Da mein Fall sicherlich exemplarisch ist für viele andere möchte ich ihn kurz darstellen:
Ich bin Berufseinsteiger/Selbstständiger und verdiene sehr wenig. Doch kann ich mich, auch dank familiärer Unterstützung, über Wasser halten ohne staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich war für viele Jahre nach meiner Rückkehr nach Deutschland (Auslandsstudium) nicht mehr Krankenversichert in Deutschland, da ich einfach nicht in der Lage war die enorm hohen Beiträge zu zahlen.
Nun möchte ich mich bei der gesetzlichen Krankenkasse bei der ich zuletzt versichert war wieder anmelden, diese ist nun ja Kraft des neuen Gesetzes verpflichtet mich wieder aufzunehmen. Doch fordert die Krankenkasse nun die Nachzahlung der Beiträge ab dem 1. April 2007 von mir nach. Das sind bei mir fast 3000 Euro mittlerweile.

Begründet wird die Forderung mit der Versicherungspflicht. Dabei bekommt man immer wieder von der Krankenkasse zu hören dieser Sachverhalt sei überall in den Medien verbreitet worden und man sei selber schuld wenn man nicht davon gewusst habe. Die Nichtversicherten sind nicht persönlich darauf hingewiesen worden dass sie tatsächlich ab dem 1 April stille Beiträge zahlen, es wird vorausgesetzt man habe davon hören müssen.
Weder ich, noch meine Freunde und Verwandte haben davon gehört.

Meine Fragen:

  • Die Krankenkassen setzen die Nachzahlungsforderungen sehr rigide und ohne wenn und aber in die Tat um. Ist dies tatsächlich so im Sinne des Gesetzgebers? Besteht hier nicht Nachbesserungsbedarf?

  • Ensteht hier nicht eine völlig untragbare Situation? Ging es nicht darum den Nichtversicherten einen Wiedereinstieg zu ermöglichen? Nun ist es doch noch viel schwieriger für Nichtversicherte, und mit jedem Monat wird es schlimmer. Sind sich die Politiker im Bundestag dieser Konsequenzen bewusst?

Vielen Dank.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
17.10.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,


Ich kenne das von Ihnen geschilderte Problem, von dem inzwischen viele BürgerInnen betroffen sind.

Grundsätzlich befürworten wir, dass alle Menschen krankenversichert sein sollen. Die im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes beschlossenen Regelungen weisen jedoch große Lücken auf, auf die die Bundesregierung bislang keine Antworten gefunden hat. Die Bundesgesundheitsministerin appelliert an die Krankenkassen, Nachzahlungsforderungen so zu gestalten, dass diese für die Versicherten auch bezahlbar sind. Dass diese Lösung oft nicht funktioniert, zeigt Ihr Beispiel.

Allerdings sprechen auch Argumente dafür, die Versicherungspflicht zu einem bestimmten Datum einzuführen (01.04.2007). Sofern BürgerInnen sich erst dann versichern würden, wenn ein Krankheitsfall eingetreten oder eine Krankheit absehbar ist, müssten die Kosten nahezu allein von der Versichertengemeinschaft getragen werden, ohne das die betroffenen Personen vorher in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt hätten.

Eine befriedigende Lösung gibt es für Sie derzeit nicht. Sie sollten versuchen, mit Ihrer Krankenkasse Ratenzahlungen zu vereinbaren. In einzelnen Fällen erlassen die Krankenkassen die anstehenden Beiträge.

Wir Grünen sind der Auffassung, dass das deutsche Krankenversicherungssystem mit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie einem Privatversicherungsmarkt ein Auslaufmodell ist. Die Trennung in eine Bevölkerungsmehrheit, die einkommensabhängige Beiträge zahlen muss und in eine Bevölkerungsminderheit, die nicht versicherungspflichtig ist bzw. nur ihr eigenes Gesundheitsrisiko absichert, ist sozial ungerecht und behindert den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern.

Wir wollen deshalb eine Bürgerversicherung einführen, die für Alle gilt, auch für gut Verdienende, Selbstständige, BeamtInnen und Abgeordnete.


Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Ergänzung vom 19.10.2008
Sehr geehrter Herr ,

es hat etwas gedauert mit der Beantwortung Ihrer Frage. Ich bitte um Nachsicht, aber ich habe zunächst eine Stellungnahme der Fachpolitikerin in der Fraktion eingeholt.
Danach ist uns das von Ihnen geschilderte Problem durchaus bekannt, von dem inzwischen viele BürgerInnen betroffen sind.

Grundsätzlich befürworten wir, dass alle Menschen krankenversichert sein sollen. Die im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes beschlossenen Regelungen weisen jedoch große Lücken auf, auf die die Bundesregierung bislang keine Antworten gefunden hat. Die Bundesgesundheitsministerin appelliert an die Krankenkassen, Nachzahlungsforderungen so zu gestalten, dass diese für die Versicherten auch bezahlbar sind. Dass diese Lösung oft nicht funktioniert, zeigt Ihr Beispiel.

Allerdings sprechen auch Argumente dafür, die Versicherungspflicht zu einem bestimmten Datum einzuführen (01.04.2007). Sofern BürgerInnen sich erst dann versichern würden, wenn ein Krankheitsfall eingetreten oder eine Krankheit absehbar ist, müssten die Kosten nahezu allein von der Versichertengemeinschaft getragen werden, ohne das die betroffenen Personen vorher in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt hätten.

Eine befriedigende Lösung gibt es für Sie derzeit nicht. Sie sollten versuchen, mit Ihrer Krankenkasse Ratenzahlungen zu vereinbaren. In einzelnen Fällen erlassen die Krankenkassen die anstehenden Beiträge.

Wir Grünen sind der Auffassung, dass das deutsche Krankenversicherungssystem mit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie einem Privatversicherungsmarkt ein Auslaufmodell ist. Die Trennung in eine Bevölkerungsmehrheit, die einkommensabhängige Beiträge zahlen muss und in eine Bevölkerungsminderheit, die nicht versicherungspflichtig ist bzw. nur ihr eigenes Gesundheitsrisiko absichert, ist sozial ungerecht und behindert den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern.

Wir wollen deshalb eine Bürgerversicherung einführen, die für Alle gilt, auch für gut Verdienende, Selbstständige, BeamtInnen und Abgeordnete.

Ich bin der Meinung, daß unabhängig von dieser Forderung kurzfristig Nachbesserungsbedarf besteht. Leider werden wir mit einer solchen Forderung angesichts der derzeitigen Mehrheiten im Bundestag wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Finanzen
12.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die IKB, die ein privates Unternehmen ist, wurde angeblich mit 11 Mrd. € unterstützt (damit hätte man 11.000 Bürger zum Millionär machen können oder 11 Mio. Bürgern 1.000 € schenken können).
Wieviel € wurden beim Verkauf der IKB eingenommen? Warum wurde die IKB überhaupt verkauft? Werden Sie, wenn ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, darin vertreten sein? Wieso wird das Recht eingeräumt, wesentliche Angaben dieser Vorgänge zu verschweigen?
Habe ich als Kleinstunternehmer (Ingenieurbüro ohen Angestellte) denn etwa auch das Recht, z.B. dem Finanzamt mitzuteilen, dass ich keine Angaben zu Einnahmen machen kann, da ich einen Vertrag abgeschlossen habe, der mir dies untersagt?
Sollte ich mal ausprobieren. Ich glaube aber nicht, dass ich damit ohne Konsequenzen durchkomme und hierbei ginge es nur um ein paar € Steuern und nicht um 11 Mrd. € der im "Schweiße unseres Angesichts" z.T. hart erkämpften Steuergelder!!
Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
33Empfehlungen
21.09.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ihre Empörung über die Unterstützung der IKB aus öffentlichen Mitteln kann ich verstehen. Ich teile diese.
Es ist kaum glaublich, wie derzeit Milliardensummen aus öffentlichen Mitteln weltweit, vor allem in den USA und auch in Deutschland, den Banken in den Rachen geworfen werden.

Herr Steinbrück behauptet, für die Rettung der IKB seien lediglich 1,5 Millarden Euro aus Steuermitteln gezahlt worden. Über weiter 500 Millionen gebe es ein Bürgschaft, die aber vorrausichtlich nicht in Anspruch genommen würde. Weitere 7 Milliarden stammten nicht aus Steuermitteln, sondern seien von der KfW an Gewinnen erwirtschaftet worden.
Ich kann die Zahlen nicht überprüfen.
Aber sei es wie es sei, jedenfalls hätten mit den Geldern die längst fälligen Anpassungen an die Preissteigerungs der ALG-II-Bezüge für mehrere Jahre finanziert werden können. Jetzt ist das viele Geld im großen schwarzen Loch der Bankenkrise verschwunden.
Ich sehe noch nicht, daß ein Untersuchungsausschuß eingesetzt wird. Es stecken zuviele mit drin. Notwendig wäre die Aufklärung in einem Untersuchungsausschuß allemal. Ich würde diesem aber nicht angehören.
Ihnen würde sicherlich eine ähnlich Finanzspritze aus öffentlich Mitteln im Fall von finanziellen Schwierigkeiten nicht gewährt.

Sie haben Recht, umso mehr wir von der Finanzkrise und von den Rettungversuchen für die Großbanken erfahren, umso mehr drängt sich der Verdacht auf, daß auch die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

bei einem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch ..., vetreten durch ....) und Auftragnehmer ist für den Fall einer Überzahlung geregelt,
dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens die Zahlung zu leisten ist. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB (derzeit 3,19 v.H.) zu zahlen.
Gemäß Regelungen bezogen auf Forderungen des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschl. Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang des prüfbaren Nachweises fällig.
Ich nehme an, dass es sich hierbei um Standardverträge der Bundesrepublik Deutschland handelt, deren Bedingungen aber meines Erachtens unvollständig sind (Regelungen bzgl. Verzugszinsen bei Zahlungsverzug von Forderungen des Auftragnehmers fehlen) und dem Auftragnehmer schlechtere Bedingungen vorgibt als dem Auftraggeber (z.B. Zahlungsfrist: 14 Kalendertage / 18 Werktage).
Sind vorgenannte Regelungen nach Ihrer Auffassung gerechtfertigt / rechtskonform (gleiches Recht für beide Vertragsparteien)?
Kann der Auftragnehmer bei Verzug die gleiche Höhe an Verzugszinsen (insgesamt 11,19 v.H.) einfordern und wäre hierbei 95 % oder 100 % der Forderung anzusetzen?
Hierzu sei abschließend anzumerken, dass Forderungen der Auftragnehmer - scheinbar regelmäßig - nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt werden (nach Angaben versch. Auftragnehmer wird frühestens meist erst nach 6 Wochen gezahlt).
Gibt es diesbezügliche Beschwerdestellen? Wohin kann man sich wenden, ohne den Auftraggebervertreter zu verärgern und sich damit ggf. für künftige Auftragsvergaben zu disqualifizieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
21.09.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Ohne Kenntnis des Inhalts des konkreten Auftragsvertrages kann ich nicht abschließend beurteilen, ob die Risiken bei Auftraggeber und Auftragnehmer angemessen verteilt sind.
Im übrigen sind die Regelungen Ihrer Sätze drei und vier schwer nachvollziehbar, wenn Sie diese nur andeuten und nicht im Wortlaut angeben.
Ihre Fragen werde ich versuchen zu beantworten, wenn Sie mir die Ergänzungen mitteilen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Ihre Frage an Hans-Christian Ströbele
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