Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.06.1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Ergebnis
46,8%
Landeslistenplatz
5, Berlin
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(...) Ich kann abschließend nicht entscheiden, ob die Rechtsauffassung des Ausländerbehörde richtig ist und auch nicht, was damals dafür sprach, daß Ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert war. Dazu müßte ich die Rechtsprechung zu den einschlägigen Vorschriften überprüfen und von Ihnen nähere Informationen über Ihr Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Deutschland erhalten und über Ihre Möglichkeit rasch einen ausreichend bezahlten Job zu finden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
erbitte eine ehrliche Antwort auf folgende Frage:

Wann wird das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt, die vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird. (Artikel 146 Geltungsdauer des Grundgesetz)

Die Einheit und Freiheit Deutschlands wurde 1990 im Einigungsvertrag angeblich doch vollzogen?

Das Grundgesetz ist doch nur ein Fragment einer Verfassung und kann niemals die zukünftige Verfassung sein. (Das ist Fakt). Die Väter des Grundgesetzes haben es doch auf Druck der Alliierten 1949 so beschließen müssen (Das ist Fakt).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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24.01.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Mehrfach habe ich mich zu den Thesen, die auch Sie wieder andeuten, daß Deutschland noch gar keine richtige Verfassung habe und deshalb eine solche erst noch beschlossen werden müßte, auch bei abgeordnetenwatch Stellung genommen.

Diese Auffassung teile ich nicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Grundgesetz als vollwertige Verfassung und der Bundesrepublik Deutschland sind die neuen Bundesländer beigetreten. Deshalb hat das Grundgesetz auch alle Wirkungen einer Verfassung und wird ganz überwiegend von der Bevölkerung anerkannt.

Völlig unabhängig davon halte ich es aber mit vielen anderen Juristen für richtig, eine Verfassung für Deutschland neu zu dikutieren und der deutschen Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Das sieht nicht nur der Artikel 146 des Grundgesetzes vor, sondern das war auch die Forderung vieler engagierte Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerechtsbewegung der DDR zum Beitritt. In den Diskussionsprozeß könnten auch die Erfahrungen und Erkenntnisse der Verfassungsdiskussion in der DDR nach der Wende einfließen und ein Zeichen für den gleichberechtigten Neuanfang gesetzt werden. Obwohl sich auch andere Politiker in Deutschland immer wieder diese Forderung zu eigen gemacht haben, sehe ich wenig Chancen für deren Verwirklichung. Leider.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

da Sie nicht nur Politiker sondern auch Anwalt sind, werden Sie sich in folgendem Thema sicher gut auskennen.

In den letzten Wochen geht´s in der Presse beim Thema Straftaten "hüh und hott". GLEICHZEITIG waren alle diese Aussagen zu lesen: "Rechte Straftaten sind gestiegen", Rechte Straftaten sind gesunken", "Linke Straftaten sind gestiegen", Linke Straftaten sind gesunken". Ich frage mich jetzt, was sind eigentlich aus Sicht von Politik und Justiz in Deutschland "Rechte Straftaten"? Geht die Definition über den/die Täter/in oder über das Opfer? Können in Deutschland nur ethnische Deutsche per Definition "Rechte Straftaten" begehen oder auch Migranten und Ausländer? Gut, wenn ein Glatzkopf mit SS-Zeichen an der Jacke "Juden raus" brüllt es ist es offensichtlich. Aber wenn sich z.B. ein Türke und ein Armenier bzgl. des Völkermordes an den Armeniern streiten und der Türke den Armenier schlägt, geht das dann als "Rechte Gewalt" mit in die Statistik? Was wäre wenn der Armenier den Türken schlägt geht das dann als "Linke Gewalt" in die Statistik ein? Was ist wenn ein Rechtsextremer Streit stiften will und das Zeichen der "PKK" an ein Haus malt? Geht dann das Zeichen als "Linke Straftat" oder der Täter als "Rechte Straftat" in die Statistik?

Das ZDF berichtet in der Sendung "Frontal21" über türkische Organisation "Graue Wölfe", die als rechtsextreme türkische Organisation gilt, die sich massiv in Deutschland ausbreitet.

Hier ein Link zum Video:
www.youtube.com

Wie werden Straftaten dieser Gruppe klassifiziert? Sind das "normale Straftaten" oder "Rechte Straftaten"?

Freundliche Grüße
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben Recht. Rechte Straftaten können auch von Menschen ausländischer Herkunft begangen werden. Dies geschieht leider auch immer wieder und auch von Menschen, die z.B. aus Armenien, arabischen Staaten, Rußland oder auch aus der Türkei zugewandert sind. Die Einordnung von poltischen Straftaten geschieht also nicht nach der Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit von Täter und Opfer, sondern nach der polititischen Intention, die dahinter steht. Diese wird in aller Regel mehr der Tat selber entnommen, also den Tatumständen und Äußerungen im Zusammenhang mit der Tat. Auch die Person von Täter und Opfer können bei der Beurteilung eine Rolle spielen, etwa ob sie bestimmten politischen Organisationen zugeordnet werden können. Staatsangehörigkeit oder ethnische Zugehörigkeit können eine Bedeutung haben, aber keineswegs stets und entscheidende. Die Gesamtschau aller Erkenntnisse führt dann zur Einordnung. Zuweilen ist die Qualifikation schwierig und umstritten. Manchmal wird im Laufe eines Verfahrens auch klar, daß die Einordnung nach dem ersten Eindruck falsch war und korrigiert werden muß. Deshalb sind auch solche Statistiken mit Vorsicht zu gebrauchen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2010
Von:

Sehr geehrter Hr.Stroebele

Meine frage an Sie : Wahlversprechen 2009

Die Wahlversprechen 2009 von der jetzigen Regierung CDU,CSU und FDP.
Die Wahlversprechen dieser Parteien von 2009,wenn diese nicht eingehalten werden,kann man dann von Wahlbetrug sprechen?.
Wenn ja (unserer ansicht nach ja) ist dann Wahlbetrug Strafbar?.
Sollte Wahlbetrug Strafbar sein,kann dann das Volk der BRD Strafanzeige wegen Wahlbetrugs stellen?.
Und zuletzt,wenn Wahlbetrug Strafbar ist?,wo kann oder sollte man Strafanzeige stellen wegen Wahlbetrugs?.

In diesem Sinne wuerden Wir uns auf eine nachricht von Ihnen freuen.

Politiker bedenkt,so wie Ihr saeht so werdet Ihr ernten.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
7Empfehlungen
28.01.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr Amberger.

Den Straftatbestand des Wahlbetruges gibt es nicht. Sonst wären die Gefängnisse noch viel voller, als sie es ohnehin schon sind.
Auch der Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB dürfte kaum zur Anwendung kommen, denn es werden Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, so u.a. daß Wählerinnen und Wähler mit der Wahl keine konkrete Vermögensverschiebung vornehmen. Nach der Strafvorschrift ist strafbar, wenn u.a. durch Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Irrtum erregt wird, durch den eine Vermögensverfügung bewirkt wird, die zu einem Vermögensschaden führt.
So müssen wir wohl weiter damit leben, daß vor den Wahlen viel versprochen und vorgetäuscht wird, das eh kaum noch jemand glaubt, und nach der Wahl völlig anders gehandelt wird.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Sicherheit
26.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in der Sendung "Hart aber fair" im Dezember 2009 äußerten Sie sich bei dem Thema über die Moslems in Deutschland äußerst positiv über Ihren türkischen Gemüsehändler um die Ecke. Das glaube ich Ihnen auch gern.
Heute stand im "Spiegel" vom 25.1.2010 ein Artikel über beschlagnahmte moslemische Bücher in Deutschland. Danach müssen mehrere muslimische Prediger nach Razzien in der vergangenen Woche mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Zuge ihrer Ermittlungen hatten Beamte am vergangenen Mittwoch bundesweit mehr als 30 Moscheen, Gebetsräume, Geschäfte und Wohnungen durchsucht und dabei rund 30 Computer sowie mehrere Exemplare des indizierten Buches "Frauen im Schutz des Islam" beschlagnahmt, welche dort auslagen.
In dem Buch wird das Schlagen von Frauen "zu Erziehungszwecken" erlaubt – und dem Mann geraten, er solle dabei "schlagen ohne zu verletzen, Knochen zu brechen, blaue oder schwarze Flecken auf dem Körper zu hinterlassen und unter allen Umständen vermeiden, ins Gesicht zu treffen".
Das Buch wurde 2009 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt.
Ich mußte beim Lesen an Sie denken, auch an das euphorische Auftreten Westerwelles vor kuzem in der Türkei.
Ca. 16 Millionen Türken leben in Deutschland und besonders in den Großstädten konzentrieren sie sich. Birgt diese Einstellung zu Frauen und diese ist sichtbar in der Türkei (falls man sich im Urlaub auch einmal im tiefsten Inneren des Landes umschaut !) nicht eine Gefahr für den sozialen Frieden in Deutschland ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Mir ist nicht bekannt, welche Bücher bei Razzien beschlagnahmt wurden.

Aber ein Buch mit solchem Inhalt ist vor allem eine große Gefahr für die bedrohten Frauen. Der Rat in dem Buch, ist ein Rat zur Begehung strafbarer Handlungen. Auch die Anstiftung dazu ist strafbar. Deshalb ist das Buch zu Recht auf den Index gesetzt worden. Widerspruch und Widerstand gegen solche Auffassungen ist dringend geboten. Gerade die vielen Muslime in Deutschland, die solchen Meinungen entgegentreten, verdienen unsere Unterstützung. Es gilt klarzumachen, daß solche Ratschläge und solches Tun gesetzlich verboten und mit Kriminalstrafe bedroht sind. Übrigens auch in der Türkei und in anderen Ländern kann dies nicht geduldet werden, gerade auch dann nicht, wenn sie sich nach Europa orientieren wollen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Gesundheit
26.01.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Ströbele,

jetzt wie immer ist das Gesundheitssystem Thema. Nur eine kurze Frage, sind Sie Privat versichert oder Mitglied eine gesetzliche Krankenkasse?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
28.01.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau -Schäfer.

Nach wie vor bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse "AOK Berlin" versichert. Dies wurde von der Kasse auch bereits veröffentlicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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