Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.06.1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Ergebnis
46,8%
Landeslistenplatz
5, Berlin
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(...) Selbstverständlich geht es uns nicht nur um den Schutz der Soldaten der Bundeswehr vor den Folgen solcher Einsätze von DU-Munition, sondern gerade auch um den Schutz und die Sorge für die Zivilbevölkerung im Verantwortungsbereich der Bundeswehr. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
28.10.2009
Von:
Wil

Thema: Wahlrecht für EU-Bürger.

Sehr geehrte Herr Ströbele.

Während der letzten Legislatur schrieben sie mir schon, dass ich zB als Niederländer auf Grund des Grundgesetzes nicht an die Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen kann.

Sehen sie die möglichkeit eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes zu ergreifen?

Wünsche Ihnen viel bei Ihrer politischen Arbeit.

Mit freundlichem Gruss,

W. , Berlin.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
03.11.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Eine Möglichkeit mit Aussicht auf Erfolg eine Initiative zu ergreifen, um die von Ihnen angesprochene Grundgesetzänderung zur Erlangung des Wahlrechts zum Bundestag für Sie als Niederländer zu erreichen, sehe ich nicht. Schon eine einfache Mehrheit dürfte kaum dafür zu gewinnen sein und schon gar nicht die notwendige verfassungsändernde Mehrheit von Zweidrittel der Abgeordneten.
Außerdem ist keineswegs sicher, daß das Verfassungsgericht eine solche Verfassungsänderung akzeptieren würde. Es gibt die Rechtsauffassung, daß immer nur die deutschen Staatsbürger in Deutschland die Volksvertretung auf Bundesebene wählen dürfen.
Mir ist auch nicht bekannt, ob in Europa Gegenseitigkeit besteht, also ob zum Beispiel deutsche Staatsbürger in den Niederlanden das Parlament mitwählen dürfen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Schulen
30.10.2009
Von:
Lux

Sehr geehrter Herr Ströbele,

wie beurteilen Sie das vor kurzem ergangene Urteil, das für einen moslemischen Schüler ein Gebetsraum in der Schule eingerichtet werden muss und dass im genauen Gegensatz dazu vor ein paar Jahren ein Urteil ergangen ist, dass in Klassenräumen kein Kruzifix mehr aufgehängt werden darf? Ist so die Gleichberechtigung der Religionen in Deutschland überhaupt noch gewährleistet?

Mit freundlichen Grüßen
Lux
Antwort von Hans-Christian Ströbele
4Empfehlungen
03.11.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr Lux.

Das Grundgesetz gewährleistet nach Artikel 4 Absatz 2 die ungestörte Religionsausübung. Dies gilt selbstverständlich für jede Ausübung einer Religion. Dem hat das Gericht in dem von Ihnen angesprochenen Urteil offensichtlich versucht, Rechnung zu tragen.
Allerdings darf die Ausübung dieser Freiheit einer Religion nicht so weit gehen, daß andere in die Religionsausübung einbezogen und in ihrer religiösen Freiheit beeinträchtigt werden.
Dies kann aber der Fall sein, wenn der Unterricht im Zeichen des Kreuzes stattfindet, aber auch wenn das Beten den Unterrichtsablauf der anderen Schülerinnen und Schüler behindert.
Hinzu kommt, daß in Deutschland nach der Aufklärung der Staat sich religiös neutral verhalten sollte und grundsätzlich Kirche und Staat getrennt sein sollten. Diese Neutralität könnte durch ein Kreuz an der Wand im Klassenraum oder im Gerichtssaal verletzt, aber auch durch die Widmung eines Raumes der Schule für Zwecke einer bestimmten Religionsausübung tangiert sein.
Es kommt also auch auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall an.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ich stelle diese Frage an sie weil ich sie sehr achte und ich weiß das sie auch schon an diversen Demonstrationen teilgenommen haben.
Am 25.Oktober 2009 erschien ein Artikel im Guardian.
In dem geschrieben steht das Unschuldige Menschen die auf friedlichen Demonstrationen teilgenommen haben nun heimlich "observiert" werden.
So etwas sollte es innerhalb der EU nicht geben.
Ich habe etwas bedenken da ich hin und wider auch auf Demonstrationen geh wie z.b. auf die vergangene Nato Gipfel Demonstration.
Können sie mir versicher das so etwas in Deutschland nicht praktiziert wird?
Da ich an der Demonstration sehr oft von der Polizei gefilmt wurde wirkt eine solcher Artikel schon beängstigend.
Hier der Artikel des Guardian mit Bilder der Fahndungsfotos.
www.guardian.co.uk
Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
03.11.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Auch ich gehe häufig zu Demonstrationen und nehme auch daran teil, wie Sie richtig festgestellt haben.
Nein, ich kann Ihnen nicht versichern, daß Sie in Deutschland nicht später heimlich observiert werden, wenn Sie an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben. Von Sicherheitsbehörden werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen auch in Deutschland häufig gefilmt, selbst wenn die Aufzüge völlig friedlich verlaufen. Was genau mit den Filmaufnahmen anschließend geschieht, weiß ich nicht und kann ich nicht kontrollieren. Wenn deutsche Sicherheitsbehörden einen Grund haben, Personen, die sie auf Demonstrationen gefilmt haben, später zu beobachten, ist nicht auszuschließen, daß sie dies tun.
Allerdings ist nicht davon auszugehen, daß so etwas stets oder auch nur häufig der Fall ist. Schon weil der Aufwand viel zu groß wäre.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2009
Von:

Hallo Herr Ströbele,

CDU/FDP will die Laufzeiten für Atomkraftwerke verlängern und damit das Gesetz zum Atomausstieg kippen. Da stellt sich mir die Frage: Sind Gesetze überhaupt das Papier wert, wenn nach einem Regierungswechsel diese einfach mal so geerdet werden können (Warum soll ich da überhaupt noch wählen?).
Oder war es ein Versäumnis Ihrer damaligen Regierung dieses Gesetz nicht so zu formulieren, das kein Ausstieg aus dem Gesetz möglich ist bzw.hätte das ganze nicht als rechtsverbindlichen Vertrag mit der Atomwirtschaft abgeschlossen werden können?

Freundliche Grüße
Antwort von Hans-Christian Ströbele
5Empfehlungen
07.11.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Es ist so, daß Gesetze durch neue Mehrheiten im Parlament geändert und sogar ganz aufgehoben werden können. Wenn es nicht so wäre, könnte eine neue Mehrheit im Parlament keine neue Politik durchsetzen. Wahlen könnten dann also nichts an der Politik ändern und deshalb eingespart werden.
Wenn eine Mehrheit der Bevölkerung sehenden Auges mit ihrer Wahlentscheidung für eine neue Mehrheit und für eine neue Regierung den Atomausstieg rückgängig machen will oder dies zumindest in Kauf nimmt, dann kann sie dies tun. Das ist Demokratie, die Herrschaft des Volkes oder besser, der Mehrheit der Wahlbevölkerung. Wenn das nicht so wäre, dann hätte Rot/Grün auch nicht das Gesetz ändern und den Atomausstieg ins Gesetz schreiben können. Rot/Grün hat also bei der Änderung des Gesetzes nichts falsch gemacht. Mißlich ist, das die Bevölkerung neue Koalitionen quasi im Paket wählt und sich dabei zwangsläufig auch Politikteile einhandelt, die sie gar nicht will, sondern sich aus ganz anderen Gründen gegen die alte und für die neue Mehrheit entschieden.
Abhilfe schaffen könnte die Einführung von Volksentscheiden zu einzelnen Themen wie dem Atomausstieg, deren Ergebnisse dann auch nur wieder durch neue Volksenscheide geändert werden können. Da ist aber die CDU/CSU dagegen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Kultur
08.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe die Klipp & Klar Sendung am 20.10.2009 verfolgt, bei der Sie mit Herr Bosbach über die Aufnahme des Pasus der Sprache Deutsch in das Grundgesetz diskutiert haben.
Nun frage ich mich wie die FDP/CDU/CSU - Koalition die 82 Stimmen, immerhin mehr als Grüne oder die Linkspartei haben, die Sie hierfür über Ihre Fraktionen hinausgehend, benötigt für erhalten will.
Wie stehen die Grünen zu diesem Vorhaben? Ist eher mit einer Zustimmung der Grünen für dieses Vorhaben zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
19.11.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Das Vorhaben, die Sprache Deutsch ins Grundgesetz zu schreiben, scheint vom Tisch zu sein. Jedenfalls finde ich davon im Koalitionsvertrag nichts.

In der grünen Fraktion haben wir über dieses Theman nicht gesprochen, deshalb weiß ich auch nicht, wie die anderen darüber denken. Jetzt besteht wohl auch kein Anlaß mehr, darüber zu diskutieren und eine Fraktionsmeinung zu bilden.

Übrigens gibt es eine ziemlich verbreitete Auffassung unter den Rechtsgelehrten, daß auch ohne ausdrückliche Erwähnung der deutschen Sprache im Grundgesetz diese ein Kulturgut mit Verfassungsrang ist, weil das Grundgesetz auf Deutsch verfaßt und geschrieben ist.
Vielleichts beruhigt dies den Abgeordneten Bosbach.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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