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Lieber Hans-Christian Ströbele,
ich habe den Eindruck gerade Opfer der unverstandenen Gesetzesänderung ("RAF-Zeit"; 1.Mai 1976 wurde §126 StGB geändert) zu werden.
Von 1871 bis 1976 wurde mit bis zu 1 Jahr Gefängnis bestraft, wer den öffentl. Frieden störte. Ab 1976 genügte den öffentl. Frieden auch nur in Gefahr zu bringen gestört zu werden, aber bis zu 3 Jahren Gefängnis.
Was hat der Gesetzgeber mit der Änderung damals beabsichtigt?
Mir droht 1 Jahr Gefängnis, ohne Bewährung, bei 9.000€ Gerichtskosten, da ich in Berufung ging. Strafe I-Instanz war 8 Monaten auf Bewährung. B.-Auflage 100 Sozialstunden & Psychotherapie.
Ich 50 J. nicht vorbestraft, Harz IV-Empfänger, drei Töchter 25, 15, 3 bin unschuldig und verzweifelt.
Nur weil ich als Zuschauer am Rande eines Mordprozesses zwei Gerichtsreportern von meinem Gesundheitszustand erzählte:
Ein psychiatrisches Gutachten unterstellt mir narzisstische Kränkbarkeit. Mein Erstaunen darüber belege mangelnde Krankheitseinsicht. Der Familienrichter prophezeit, das ich meine Tochter 3J deshalb bei begleitetem Umgang traumatisieren würde weil ich mich mit der Begleiterin streiten werde. Er beschließt 2 Jahre Umgangsauschluss.
Ich fragte die Reporter ironisch, ob ich jetzt gar befürchten muss den Familienrichter umzubringen - aus Kränkung.
Er (44) meinte das sei Spinnerei. Sie (28) empfand es als Drohung und informierte den Pressesprecher/Oberstaatsanwalt, der befahl den Saalwachen, mich anzuweisen die Journalisten nicht zu belästigen.
Der Reporter erzählte dies Tage später einer Justizfrau, die dem Amtsgerichtspräsident; der zeigte mich an. Die Polizei ließ mich unter Vorwand in Psychiatrie zwangseinweisen doch die entließ mich am Folgetag. Dann kam ich 4 Monate in U-Haft zur Begutachtung für §63 StGB.
Staatsanwalt sieht Morddrohung in Öffentlichkeit gegenüber Presse = §126 StGB.
Meine Anwältin ist ratlos. Was kann ich tun?
Soll die obige Gesetzesänderung verhindern, dass Bürger mit Journalisten reden?