Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.06.1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Ergebnis
46,8%
Landeslistenplatz
5, Berlin
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(...) Das konkrete Alter des Jungen haben wir erst später dem Schreiben der Staatsanwaltschaft entnommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe eine kurze und kuriose Frage. Mir fällt seit Jahren auf, dass bei Reden im Parlament der "Sitz/Stuhl" des jeweils am Rednerpult redenden für die Dauer der Rede von einen/einer Fraktionskollegen/in eingenommen/warm gehalten wird. Warum ist das so? Will man optisch eine geschlossene, vordere Reihe präsentieren?

Dankeschön für Ihre Antwort auf einen sicherlich nicht wichtigen aber auffäligen Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
9Empfehlungen
17.03.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben Recht. Es geht nicht um das Warmhalten des Sitzes, denn im Plenum des Bundestages ist gut geheizt.
Für die Rednerinnen und Redner ist es irritierend, vor leeren Sitzen zu sprechen. Das soll wenigstens den Abgeordneten der eigenen Fraktion während ihrer Rede erspart werden. Deshalb setzen sich Kollegen nach vorne und füllen die Sitze der ersten Reihen.
Im übrigen setzen sich die Abgeordneten auf die Plätze in den Reihen ihrer Fraktion, die gerade frei sind und wo sie jeweils gern sitzen. Nur während der "großen" Debatten meist früh am Morgen, wenn die Reihen gefüllt sind, sitzen die Vorsitzenden der Fraktionen in der ersten Reihe. Ansonsten haben lediglich die amtierenden Parlamentarischen Geschäftsführer ihren festen Platz am Telephon, damit sie jederzeit für Organisatorisches erreichbar sind.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

bei namentlichen Abstimmungen im Bundestag habe ich schon öfter im TV gesehen, wie Abgeordnete neben einer Wahlurne stehen und ihre Stimmkarte hochhalten. Welchen Sinn hat das? (Leider blieb das TV-Bild nie so lange das der Grund schlüssig wurde)

Sollen Mitstreiter angelockt werden - oder heißt das: seht her ich habe meine Karte nicht eingeworfen?

Freundliche Grüße
Antwort von Hans-Christian Ströbele
7Empfehlungen
18.03.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Es sind Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, die die Aufgabe haben , an den Wahlurnen darauf zu achten, daß alles ordnungsgemäß verläuft.
Karten halten sie hoch, um den Mitgliedern ihrer Fraktionen zu signalisieren, welche Karte die Fraktionen entsprechend ihrer Beschlußlage zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt einwerfen wollen.
Selbstverständlich kann dieses Votum für die einzelnen Abgeordneten nicht bindend sein. So habe ich immer mal wieder eine andere Karte eingeworfen als die angezeigte Farbe.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Gesundheit
19.03.2010
Von:

Werter Herr Ströbele,

in Berlin und Umgebung machen die sogenannten Rockerbanden durch Gewalt von sich reden. Sie sollen sich angeblich vor allem aus dem Drogen-, Waffen- und ähnlichen zwielichtigen Geschäften finanzieren.

Wäre es nicht erstrebenswert, auch als Insel-Experiment in Berlin, den Banden Boden zu entziehen und zum Beispiel "Cannabis Social Clubs" ( siehe www.cannabis-clubs.de ) einzuführen, in denen auch soetwas wie Jugend- und Verbraucherschutz praktiziert werden kann?

mfg,
Antwort von Hans-Christian Ströbele
33Empfehlungen
26.03.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Tut mir leid, aber nach dem, was ich im Anhang zur Erläuterung gelesen habe, fürchte ich, daß die Gründung eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung des Eigenanbaus von Cannabis die, die so etwas tun, nicht vor Strafe schützen. Ohne eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes oder der Rechtsprechung, wird der Anbau von Cannabis auch zum Eigenverbrauch wohl nicht legal.
Richtig ist allerdings, sich für die Ermöglichung solcher "Insel-Experimente" durch Änderung des Gesetzes einzusetzen.
Sie haben auch Recht damit, daß durch eine solche Entkriminalisierung illegalen Organisationen eine Finanzierungsquelle entzogen werden und dem Verbraucher- und Jugenschutz gedient werden könnte.
Aber der Krieg gegen die Drogen geht wohl erstmal weiter.
Deshalbt bleibt meine Forderung weiter aktuell wie je: Gebt das Hanf frei !

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Familie
24.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Stroebele,

es ist unglaublich; dass eine Person des oeffentlichen Lebens und meines Vertrauens Ihren Angaben zufolge meinen CD-ROM-Bericht Ihnen nicht wie versprochen uebergeben hat.
Unklarheiten auch bei den Faxsendungen: Am 30.09.09 habe ich nicht gefaxt, sondern wie schon am 17.09.09 versucht den Bericht per E-Mail an Ihr Abgeordnetenbuero zu senden. Trotz vieler Versuche an verschiedenen Tagen in unterschiedlichen Internetcafes mittels mehrerer Personen ist er aber dort wohl nie angekommen.Deshalb habe ich am 18.10.09 zwei Seiten an Ihr Anwaltsbuero gefaxt. Neben den Uebermittlungsschwierigkeiten ging es dabei auch kurz um mein Anliegen. Den BND habe ich nur in einem Nebensatz erwaehnt. Vielmehr ging es um zahlreiche Vorkommnisse wie inoffizielle Dauerueberwachungen durch verschiedene PolizeibeamtInnen seit 2001. Zudem wird laut Sicherheitsprotokoll seit Anfang 2010 meine Internetverbindung abgehoert. Von wem?
Merkwuerdig auch: Frau Wienke von Amnesty International schickte mir meinen Bericht zurueck und teilte mit, dass sie im "Vioxxskandal" nicht taetig werden kann. Bis dahin kannte ich Vioxx nicht...
Kennen Sie Anwaelte im Koeln-Bonner Raum mit Erfolgen bei Verfahren gegen Ermittlungsbeamte?

Mit freundlichem Gruss
M.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
26.03.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Sie teilen weiterhin nicht mit, welche "inoffizielle Dauerüberwachungen durch verschiedene PolizebeamtInnen seit 2001" Sie wie und wann festgestellt haben und welchem "Sicherheitsprotokoll" Sie entnehmen, daß seit Anfang 2010 Ihre Internetverbindung abgehört wird.
Deshalb kann ich dazu nicht Stellung nehmen.
Einen Anwalt mit Erfolgen in Verfahren gegen Ermittlungsbeamte im Raum Bonn-Köln kann ich Ihnen nicht nennen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Stroebele,

am 09. Februar habe ich Ihnen eine wichtige Frage für mich zum Thema: Meine Daten gehören mir - und die elektronische Gesundheitskarte gestellt.
Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie sie nicht beantworten wollen, sondern dies wegen der inwzischen vergangenen Zeit wahrscheinlich vergessen haben, möchte ich Sie doch höflichst bitten, mir auf meine Frage zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
05.04.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Recht,Ihre Frage zur elektronischen Gesundheitskarte habe ich noch nicht beantwortet. Ich hatte meine differenzierte Antwort zunächst zurückgestellt, um mich kundig zu machen, und dann war die Frage verloren.

Ihre Sorgen vor Datenmißbrauch verstehe und teile ich grundsätzlich. So kann ich auch die Überlegungen all derer nachvollziehen, die die Einführung von Gesundheitskarten ablehnen, welche die bei den Ärzten vorhandenen Daten der Patienten zusammenführen und zur Verfügung halten. Denn die Einführung solcher Datenverbundsysteme birgt immer die Gefahr, daß sie mißbraucht werden.
Allerdings sehe ich auch den möglichen Nutzen solcher Karten für die Patienten. Die ärztliche Versorgung der einzelnen Patienten liegt häufig in den Händen zahlreicher Ärzte, die viele Medikamente verschreiben. Gerade in Notfällen, in denen die Patienten selbst nicht in der Lage sind, den neu mit ihnen befaßten Ärzte schnell und einigermaßen vollständig über vorangegangen Behandlungen (alle Ärzte und Medikamente) zu informieren, kann es wichtig sein, alle Befunde und Heilversuche zusammenzuführen und den Ärzten zur Verfügung zu halten. Wir alle machen doch die Erfahrung, daß in solchen Situationen viel zu Vorerkrankungen, Ärzten, Therapien und Medikamenten nicht präsent ist und ungesagt bliebt.
Das bisher vorgelegten und getesten Konzepte einer elektronischen Gesundheitskarte halte ich jedoch für nicht akzeptabel. Die notwendige Sicherheit vor Datenmißbrauch ist mit der bisherigen Verschlüsselungstechnologie nicht und die Freiwilligkeit für die Patienten nicht ausreichend garantiert.
Datenschutzbeauftrage haben wiederholt darauf hingewiesen.
Ich halte die Einführung einer elektronische Gesundheitskarte aber allenfalls dann für vertretbar, wenn sie höchsten Sicherheitsstandards genügt und auch nur ausschließlich für die Patienten, die nach vorangegangenen Information über die verbleibenden Risiken freiwillig zustimmen. Auch muß es möglich sein, daß die Patienten verbindliche Einschränkungen für die Aufnahme von Daten in die Gesundheitskarte bestimmen können und bestimmte Krankheiten wie etwa psychische Erkrankungen ganz von Aufnahme ausgenommen bleiben.
Aus gesundheitspolitischer Sicht spricht einiges für die elektronische Gesundheitskarte. Die qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist ohne übergreifende Kommunikationsnetze kaum denkbar. Behandlungskonzepte für die Versorgung der steigenden Zahl chronisch Kranker und an mehreren Krankheiten leidender älterer Patientinnen und Patienten funktionieren nicht, wenn sie sich nur auf die einzelne Arztpraxis oder das einzelne Krankenhaus beziehen. Diese integrierten Versorgungsformen brauchen eine informationstechnische Grundlage, mit der der Datenaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Gesundheitswesen verbessert werden kann - im Interesse der Patientinnen und Patienten, denen mangelnde Kooperation, nicht abgestimmte Medikamententenverordnungen und Doppeluntersuchungen erspart werden sollen.
Aber auch zu einem verbesserten Datenschutz und zu mehr informationeller Selbstbestimmung im Gesundheitswesen kann sie beitragen. Durch die Anwendung von Verschlüsselungstechnologien, die erforderliche doppelte Autorisierung durch Patient und Arzt sowie das Recht für die Versicherten, den Datenzugriff nur selektiv zu gewähren, kann sie weitaus mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung als die papiergebundenen Patientenakten bieten. Zudem kann die Karte Kommerzialisierung von Patientendaten durch elektronische Patientenakten im Internet entgegen wirken.
Allerdings wird ihr Potenzial nur dann zu erschließen sein, wenn sie bei den Patientinnen und Patienten und auch bei den Anbietern von Gesundheitsleistungen auf Akzeptanz stößt. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Online-Anwendung auch für die Ärzteschaft freiwillig ist, Barrierefreiheit für Ältere und Behinderte hergestellt wird und in Zusammenarbeit mit Patientenverbänden unabhängige Unterstützungsangebote für die Patientinnen und Patienten entstehen. Dazu gehört auch, dass auf jeder Entwicklungsstufe der Karte eine Evaluierung unter Einbeziehung aller Beteiligten stattfindet und notwendige Korrekturen vorgenommen werden. Das wird für die Zustimmung zur elektronischen Gesundheitskarte weitaus wichtiger sein, als das Einhalten von Zeitplänen, die von der Politik, Krankenkassen oder Wirtschaft gesetzt werden.
Von der von CDU/CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte "Bestandsaufnahme" erwarten wir wenig. Sie soll sich vornehmlich auf die Organisationsstrukturen beziehen, in denen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bisher stattfindet. Das ist vor allem als Geste gegenüber der Ärzteschaft gedacht, in der es viel Kritik an der Karte gibt. Positive Impulse für die Versicherten- und Patientenorientierung der Karte sind von einer solchen Symbolpolitik wohl kaum zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ströbele
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