Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.06.1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Ergebnis
46,8%
Landeslistenplatz
5, Berlin
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(...) Parlamentarische Entscheidungen haben in der Parlamentarischen Demokratie ihr Gewicht, aber sie sind nicht die einzige Möglichkeit den Willen der Bevölkerung zu bilden und umzusetzen. Auch einmal ordnungsgemäß zustandekommene Parlamentsentscheidungen können falsch sein oder werden und sind deshalb korrekturbedürftig. (...)
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

genauso wie das Recht auf Mobilität z.B. Motorrädern (knapp 400 Tote bei diesem Hobby) gibt es auch das Recht auf die freie Ausübung des legalen Schießsportes, wobei hier viel weniger Menschen zu Schaden kommen.
Ein anderer Unterbringungsort als zu Hause ist nicht praktikabel:
1. Vereinsheime sind räumlich nicht dazu in der Lage.
2. Vereinsheime bilden einen zentralen Ort, wo sich ein Einbruch dann wirklich lohnt.
3. Jeder Waffenbesitzer müßte einen Schlüssel vom Vereinsheim haben, um seine Waffe zu
einem Wettkampf holen zu können. Hierbei müßte man unnötig hin und her fahren.
4. Wer trägt die Verantwortung für die Waffen im Vereinsheim?
und noch viele Gründe mehr. Dies würde unseren Sport zum erliegen bringen.
Genauso könnte man fordern, daß z.B. alle Motorräder auf 80km/h (für das Hobby vollständig ausreichend) begrenzt werden. Oder mehrere kleinere LKWs könnten die Transporte übernehmen (kleine Masse = kleinere Aufprallenergie). Wie diese Beispiele zeigen gäbe es also auch im Straßenverkehr einfache Möglichkeiten um Menschenleben zu schützen.
Aber auch die über 15000 Tote durch Krankenhausinfektionen bräuchte man nicht einfach hinzunehmen. Statt der vielen Protokolle sollten hier besser verstärkt echte Kontrollen durchgeführt werden (z.B. habe ich selbst erlebt, daß die abendliche Reinigung schon morgens mit abgezeichnet war).

Wir Schießsportler sind extrem gesetzestreue Bürger. Schon kleinere Verstöße können zu dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen.
Wir Schießsportler haben eine lange Tradition. Aus einer freiwilligen Armbrust-Schützenkompanie (zum Schutz der Mitbürger, erste urkundliche Erwähnung 1344) ist unsere Schützengesellschaft entstanden. Wir sind im gesellschaftlichen Leben unserer Heimatstadt stark engagiert.

Warum also das Hobby friedliche Bürger erschweren? Für eine größere Sicherheit sollte man an anderen Stelle tätig werden (auch z.B. bei den illegalen Waffen).

mfG
M.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
14.05.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ihren Sport können Sie doch weiter ausüben. Unbequemlichkeiten bei der Ausübung sind zumutbar, wenn dadurch die Sicherheit der Bevölkerung besser garantiert werden kann. Scharfe auch großkalibrige Waffen sind eben doch viel gefährlicher, als Tennis- oder Hockeyschläger.

Sie verschweigen, daß schon heute viele Waffen in den Schützenhäusern aufbewahrt werden. Wenn der Raum nicht reicht, kann er erweitert werden.
Dort können sie sicherer und geschützter aufbewahrt werden als in den meisten der vielen Hundertausend Privatwohnungen.
Illegale Waffen sind bereits verboten - wie der Name schon sagt - und ihr Besitz ist strafbar.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.05.2012
Von:

Gibt es einen Anwaltszwang beim Gericht ? Wenn ja, wo ist das im GG verankert
Gibt es eine Bayerische Verfassung wie in Baden -Württemberg Art..78
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
14.05.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr Habeck.

Für die meisten Gerichte - Verwaltungsgerichte, Strafgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Verfassungsgericht - gibt es in Deutschland keinen Anwaltszwang. Vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgerichten müssen die Parteien durch Bevollmächtigte vertreten sein.
Für Gerichtsverfahren in Zivilsachen bei Landgerichten und Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gibt es den sog. Anwaltszwang. Das steht nicht im Grundgesetz, sondern in der Zivilprozeßordnung. In erster Instanz vor den Amtsgerichten besteht der Anwaltszwang nicht.

Ja es gibt auch eine Verfassung des Freistaates Bayern.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Kultur
18.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

am 13.5.2012 haben mehrere Abgeordnete ihrer Fraktion sich aus Anlaß des derzeitig stattfindenden Katholikentages als Katholiken mit der Erklärung "Echter Aufbruch" an die Öffentlichkeit gewandt.
Halten sie es für richtig, dass sich Politiker ihrer Partei derartig, entgegen der im Art. 140 unseres Grundgesetzes vorgesehenenTrennung von Kirche und Staat, für die Belange EINER Religionsgemeinschaft einsetzen?
Befürworten sie, dass sich ihre Partei über Zielsetzungen und Reformnotwendigkeiten innerhalb einer Religionsgemeinschaft Gedanken machen soll, indem sie die "Rückführung des Glaubens" auf den Stifter fordert?
Sehen sie es als Aufgabe ihrer Partei an, die Auswirkungen eines Konzils ( Vatikanum II) innerhalb der Kirche zu kommentieren und Forderungen, z.B. wegen der intensiveren Einbindung von Laien in die Kirche, zu stellen?
Ist es Aufgabe ihrer Partei sich über die Frage welche Form der Messfeier, tridentinisch oder nicht, auszulassen?
Betrachtet sich ihre Partei als Wächterin des Erhaltes der katholischen Kirche, wenn in diesem Papier der zu erwartende Rückgang der Kirchenmitglieder beklagt und auf die Wichtigkeit der Erhaltung der Kirche hingewiesen wird?
Wird durch ihre Partei die Forderungen des Grundgesetzes nach Trennung von Kirche und Staat verneint, weil, unter Beteiligung ihres "Kirchenbeauftragten" eindeutig von diesem Gesetzesauftrag abgerückt und eine dauerhafte Präsenz der Kirche im Staat als Zielvorgabe verkündet wird?
Derartige Verlautbarungen festigen nach meiner Meinung die ohnehin allgegenwärtige Präsenz der Kirche und konterkarieren den Verfassungsauftrag,den bisher keine Bundesregierung ernsthaft zu erfüllen versucht hat.
Die Donationen,Zuschüsse und Steuervorteile, für christliche Kirchen betragen derzeit JÄHRLICH insges. ca. 25 Milliarden Euro.!!!
Will ihre Partei diese Kosten weiter erhöhen, und anderen Gemeinschaften gleiche Rechte eingeräumen, oder wollen sie dem Art.140GG gerecht werden?

J.K.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
18.05.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ja, ich halte es für völlig richtig und selbstverständlich, daß sich Politiker, auch die meiner Partei für Belange einer Religionsgemeinschaft einsetzen.
Artikel 140 Grundgesetz steht dem nicht entgegen. Politiker sind nicht der Staat, sondern Bürgerinnen und Bürger mit einer Meinung zu gesellschaftlichen Problemen, wozu auch die der Kirchen gehören, und zuweilen auch Mitglieder von Religionsgemeinschaften. Das ist doch nicht verboten.

Die grüne Partei macht sich nicht Gedanken, sondern deren Mitglieder. Die grüne Partei hat zu den von Ihnen genannten Zielsetzungen keine Beschlüsse gefaßt. Die grüne Partei hat nichts kommentiert, auch nicht das Vatikanum II oder die Form der Messfeier, Mitglieder offensichtlich der Partei schon. An der Forderung nach intensiveren Einbeziehung von Laien kann ich nichts Verwerfliches finden.
Die grüne Partei betrachtet sich nicht als Wächterin des Erhalts einer Religionsgemeinschaft, schon gar nicht der katholischen Kirche.
Nein, die grüne Partei rückt nicht von der Trennung von Kirche und Staat ab und eine allgegenwärtige Präsenz der oder einer Kirche kann ich auch nicht feststellen.
Warum machen Sie den Umweg über komplizierte Fragen und Unterstellungen, wenn es Ihnen eigentlich darum geht, die staatlichen Zahlungen an die christlichen Kirchen in Frage zu stellen?
Meine Meinung dazu ist, daß staatliche Zuschüsse oder andere Finanzierungsarten kirchlicher Organisationen und die anderer Regilionsgemeinschaften berechtigt, vielleicht sogar notwendig sind, wenn diese soziale Aufgaben in der Gesellschaft wie Kinderbetreuung, Gesundheits- und Altersversorgungung wahrnehmen. Sie sind nicht anders zu behandeln als andere gemeinnützige Organisationen auch. Häufig sind heute kirchliche Bemühungen dieser Art im Ergebnis besser als andere. Allerdings müssen sie ebenfalls Mindeststandards der Rechtsstellung der in diesen Bereichen beschäftigten Mitarbeitenden einhalten. Die Aufgabenerfüllung muß staatlich beaufsichtigt und kontrolliert bleiben, wie die anderer gemeinnütziger Organisationen auch.
Mit dem staatlichen Einzug der Kirchensteuer habe ich Probleme.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
23.05.2012
Von:

Lieber Herr Ströbele,

Da es leider auch in diesem Jahr keinerlei Veränderungen im Bereich der Möglichkeiten einem natürlich menschlichen Bedürfnis nachzugehen gibt, möchte ich mich an Sie wenden.

Sie kennen das ja sicher auch, dass es einen bei schönem Wetter ins Grüne zieht. Als naheliegenste Möglichkeit nutzt der Städter natürlich einen Park bzw. eine sogenannte Grünanlage in der Stadt: So auch der Falckplatz sowie der Mauerpark.

Warum ist es nicht möglich in diesen Bereichen oder auch an den Rändern des Mauerparks/ Falckplatz Toiletten aufzustellen? - "Am Falckplatz" steht zwar eine City Toilette der Wall AG, doch leider ist dies die einzige weit und breit. Dementsprechend wird das WC zu Stoßzeiten (an Wochenenden/ Feiertagen mit gutem Wetter) sehr stark frequentiert.

Trotz dem In-Kauf-Nehmen langer Anstehzeiten hat man des Öfteren das Glück, das diese einfach mit Geld überfüllt/ voll ist & sich das erledigen des "Geschäfts" mehr als problematisch darstellt. Die anliegenden Restaurants o. Kneipen sind den WC-Tourismus leid und gestatten nicht mal gegen einen monetären Obolus den Toilettengang.

Was bleibt, ist leider der Gang in die Büsche. Nur kann dies kein "Normalzustand" sein bzw. werden. Gerade wenn sehr viele Städter die Natur aufsuchen, Picknicken & diese genießen wollen, ist es unumgänglich, dass auch Möglichkeiten wie Toiletten angeboten werden!

Die Frage der Unterhaltung dieser kann dabei kein Problem sein, denn die meisten sind gerne willig zu bezahlen, um Wasserlassen zu können.

Wie kann es sein, dass gerade in Vierteln, wo Unmengen Geld in die Parkraumbewirtschaftung sowie die Instandhaltung der Parkautomaten und die Personalkosten der Ordnungsbeamten gesteckt wird, in hochfrequentierten Parkanlagen keinerlei Toiletten - gern auch gebührenpflichtig - zu finden sind?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich über diesen Sachverhalt aufklären & eine Lösung bzw. Alternative vorschlagen können!


Viele Grüße
L.S.

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Frage zum Thema Sicherheit
24.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

sie forderten wiederholt die zentrale Aufbewahrung von Schusswaffen bspw. in Schützenhäusern.
Sind Sie sich bewußt, was dies für einen fianziellen Aufwand bedeuten würde, der mit Sicherheit das Aus, gerade für die kleineren Vereine, bedeuten würde.

Glauben Sie wirklich, dass Ihre Forderungen einen Gewinn an Sicherheit bringen würde ?
Ist Ihnen in diesem Zusammenhang der Fall Eislingen bekannt, wo in ein Schützenhaus eingebrochen und dann 4 Menschen mit den gestohlenen Waffen erschossen wurden ?

Können Sie sich vorstellen, dass eine Zentrale Aufbewahrung, gerade für interessierte Kreise erst recht ein lohnendes Ziel für Einbruch, Diebstahl, räuberische Erpressung usw. bieten würde ?

Glauben Sie wirklich, dass Sie einen Täter, der sich zu einer Tat, wie Erfurt oder Winnenden entschlossen hat, aufhalten können oder der sich dann nicht andere Möglichkeiten, wie bspw. einen Überfall auf Polizeibeamte, Diebstahl bei der Budneswehr, Einfuhrschmuggel aus dem Ausland sucht, um an Waffen heranzukommen oder gar auf Explosivmittel ausweicht, deren Bauanleitung er sich im Internet herunerladen und die Mittel überall kaufen kann ?

Die Aussage, dass eine Vielzahl von Schusswaffen bereits in Schützenhäusern aufbewahrt werden, ist so nicht richtig. Gerade durch die zur Zeit geltenden Aufbweahrungsrichtlinien werden die Waffen in den meisten Fällen wieder zuhause aufbewahrt, da die Vereine sich die geforderten Tresore und Sicherungseinrichtungen nicht leisten können und man aufgrund vieler Einbrüche in Schützenhäuser eben die Waffen und auch die Vereinswaffen wieder mit nach Hause nimmt.

So und nun die wichtigste Frage, haben Sie schon einmal die Diskussion mit den betroffenen Verbänden gesucht und wenn nicht, warum nicht ?

Für die Beantwortung meiner Fragen, insbesondere der letzten Frage, bedanke ich mich bereits mim Voraus.

MFG
R.S.

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